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Dank freier Intensivkapazitäten: Bundesregierung lockert Rauchverbote

Intensivstation
Intensivstation. Keine Sorge, dort wird weiterhin Rauchverbot herrschen. Aber es wird Lockerungen in anderen Bereichen geben. Lizenz: Public Domain

Die Omikron-Welle sorgt fast täglich neue Höchstmarken, dennoch ist die befürchtete Überlastung der Intensivstationen – bis hin zur Anwendung der Triage – ausgeblieben. Die Belegungsrate der Betten in den Intensivstationen stagniert vielmehr oder sinkt sogar.

Die Bundesregierung will nun konsequenterweise die momentane Intensiv-Auslastungsrate auch auch andere Bereiche ausweiten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte unserem Blatt:

Wenn wir Einschränkungen in der Pandemie anhand der Intensivkapazitäten lockern oder verschärfen, dann muss das für mich als leidenschaftlicher Raucher auch für Tabak gelten. Da wir freie Intensivkapazitäten haben, können wir Rauchverbote abschaffen und auch z.B. die Tabakwerbespots wieder im Nachmittagsprogramm unserer gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten ausstrahlen.

Den Hinweis, dass Rauchverbote und Tabakwerbeverbote ja nicht wegen zu geringer Intensivkapazitäten eingeführt wurden, wischte Scholz beiseite: „Das Coronavirus ist ja auch nicht wegen freier Intensivkapazitäten aus China gekommen, also ist alles logisch und konsequent.“

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer, die für die Rauchverbote verantwortlich sind, sollen Leitlinien erhalten, was beim Thema Tabak konkret alles gelockert werden könnte. Betont wird aber, dass in Bussen und Trambahnen das Rauchen nur in Anhängern wieder erlaubt werden soll.

Bald mehr Autobahnabschnitte ohne Tempolimit!

Bundesfinanzminister und Hobbyschnellfahrer Christian Lindner (FDP) denkt noch konsequent weiter und hat für Autofahrer ein Geschenk. Konkret kündigt Lindner an:

Dank der ausreichend freien Intensivkapazitäten wird die Bundesregierung in Absprache mit dem Bundesverkehrsministerium diverse Autobahnabschnitte, die derzeit mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung versehen sind, vom Knebel-Tempolimit befreien. Es gilt dann dort „Freie Fahrt für freie Intensivkapazitäten!“

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Unfall! Mentholzigaretten verboten – Raucher aromatisiert selbst und verwechselt Menthol mit Methanol!

Mentholraucher
Rauchen ohne ekeligen Tabakgeschmack, dafür mit frischer Minze. Das kann so ausgehen! Lizenz: Public Domain

Was für eine tragische Verwechslung! Bekanntlich hat die EU Mentholzigaretten verboten, seit dem 20. Mai 2020 sind diese aus dem Handel verschwunden. Damit Raucher nicht auf die geliebten Zigaretten mit Pfefferminzgeschmack verzichten müssen, bleibt für sie im Wesentlichen nur, eine Fabrikzigarette eigenhändig mit dem entsprechenden Aroma zu veredeln.

Das dachte sich zumindest Helmut S. (56) aus Hamburg. Doch Helmut hatte bei seinem Einkauf etwas geschludert und tunkte die Zigarette in Methanol! Eine böse Falle, denn der sehr ähnliche Name bezeichnet giftigen, brennbaren Alkohol. Dieser beschleunigte das Abbrennen der Zigarette, um es noch milde auszudrücken. Das Ergebnis war eine Stichflamme.

Helmut hatte dabei viel Glück und kam mit leichten Verbrennungen im Gesicht und im Genitalbereich davon. Das hätte ganz übel ausgehen können! Daher nicht nachmachen, liebe rauchenden Kinder!

Kleiner Trost: Honorar für die nächste Zigaretten-Warnbildserie

Es war ein Unfall, den Helmut nicht so schnell vergessen wird., der aber ein bisschen versüßt wurde. Denn Helmut wurde für die nächste offizielle Zigaretten-Warnbildserie ausgewählt und erhält nun ein sattes Honorar.

„Nächstes Mal achte ich darauf, das Richtige zu kaufen. Wir Raucher sind ja normalerweise besonders vorsichtige Leute, die Gefahren für Leib und Leben meiden. Aber seltsam, jetzt habe ich gerade im Netz gesucht, aber Methadon finde ich höchstens im Darknet. Was läuft da falsch?“, fragt ein irritierter Helmut.

Vorsicht, nicht nachmachen, auch keine Experimente mit den „richtigen“ Zutaten! Der Unfall zeigt, was passieren kann. Es gilt generell: Manche sind nicht nur so dumm, dass sie rauchen, sondern auch noch zu dumm zum Rauchen! Solche Unfälle können ganz schlimm ausgehen. Prinzipiell so schlimm wie der gewöhnliche Rauchertod, bei dem der Raucher sein Produkt ordnungsgemäß benutzt hat.

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„Ich bin nicht käuflich, das versichere ich Ihnen. Ihr Philipp Morris … verzeihen Sie … Amthor!“

Philipp Amthor
Philipp Amthor. Bald jüngster Ministerpräsident aller Zeiten nicht trotz, sondern wegen Lobbyismus? Foto: Tobias Koch / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Jungpolitiker Philipp Amthor (CDU) wird als nächster Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern und als übernächster Bundeskanzler gehandelt. Wenn Ersteres klappt, wäre er der jüngste Regierungschef seit Jesus Christus.

Amthor hat viel gelernt und weiß, dass Lobbyismus in der Politik kein Hinderungsgrund ist. Er erklärte gegenüber dem Bundestag, als freier Mitarbeiter für eine US-amerikanische Wirtschaftskanzlei in Berlin tätig zu sein sowie einen Aufsichtsratsposten bei einer in New York ansässigen Technologiefirma innezuhaben. Letztere entwickelt Künstliche Intelligenz und hält eigenen Angaben zufolge neben Gesichtserkennungssoftware eine KI-Version von Amthor vor, die fast so schlau ist wie der Jungpolitiker selbst. Alles ist so weit gut, würde Amthor nicht knapp 3.000 Aktienoptionen des Unternehmens besitzen und dort auch eine Direktorenstelle ausgeübt haben. Es kommt aber noch heikler: Amthor warb 2018 in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) um politische Unterstützung für das Unternehmen.

Amthor hat inzwischen eingesehen, dass dies ein Fehler gewesen sei. Die Mitarbeit bei diesem Unternehmen habe er beendet. Der Presse gegenüber sagte er: „Ich bin nicht käuflich, das versichere ich Ihnen. Ihr Philipp Morris … verzeihen Sie … Amthor!“

Da die deutsche Politik quer durch alle Parteien von der Tabaklobby dominiert wird, soll es zu diesem letzten verhängnisvollen Satz keinen Untersuchungsausschuss geben. Da hat Philipp aber noch mal Glück gehabt!

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Erster Coronavirus-Toter in Europa: Raucher gerät in Panik

Raucher
Udo Weizen raucht. Ist er nun in Gefahr? Lizenz: Public Domain

Ein chinesischer Tourist ist in Frankreich am Coronavirus gestorben. Es handelt sich um den ersten Todesfall durch das Coronavirus in Europa. Udo Weizen (47) aus Gelsenkirchen, nach eigener Angabe reiner Genussraucher (Marlboro, die Blauen, 3 Schachteln am Tag),  hat nun extreme Angst. „Das Virus ist hochgefährlich“, sagt Weizen, „ich könnte mich anstecken und daran sterben. Dann habe ich gar nichts mehr. Man wird mich verbrennen und ich werde zu Rauch und Asche. Also zu etwas, mit dem ich derzeit so rein gar nichts zu tun habe.“

Weizen wird immer unruhiger. Beim Aufstehen stolpert er über seinen Sauerstofftank und stürzt. Dabei bleibt er auch noch an seiner Sauerstoffbrille hängen, die er in der Aufregung nicht vollständig entfernt hatte.

Coronavirus
Coronavirus. Lizenz: Public Domain
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Zigarettenautomaten erhalten Bondrucker – Papier ist hochtoxisch, damit es zum Produkt passt

Zigarettenautomat
Auch ein Zigarettenautomat hat ein elektronisches Kassensystem und fällt damit unter die neue Belegausgabepflicht. Lizenz: Public Domain

Die neu eingeführte Bonpflicht (amtlich Belegausgabepflicht) wird konsequent und schrittweise umgesetzt. Bis 1. Juli müssen auch die Zigarettenautomaten umgerüstet werden. Denn das Gesetz sieht vor, dass alle Verkaufsstellen mit elektronischem Kassensystem unter die Bonpflicht fallen. Dies trifft auf Zigarettenautomaten eindeutig zu, denn schließlich sind diese in der Lage, Bargeld anzunehmen, zu zählen und auch Restgeld herauszugeben. Ebenso kann per Girocard bezahlt werden, die zudem die Altersprüfung durchführt und auch beim Zahlen mit Bargeld als Nachweis der Volljährigkeit dient.

In den nächsten Monaten werden die Zigarettenautomaten mit Bondruckern nachgerüstet bzw. durch neue Modelle ersetzt, die bereits standardmäßig einen Bondrucker an Bord haben.

Um dem Produkt gerecht zu werden, wird das Bonpapier mit einigen hochtoxischen Chemikalien versehen. Dick Rauch, Chef des größten deutschen Automatenaufstellers, bringt es auf den Punkt: „Wir lehnen die Bondrucker zwar ab, aber ein chemikalienfreies Papier, das ökologischen Ansprüchen genügt und sogar recycelt werden kann, passt nun wirklich nicht zum Tod ähhh… ich meine  … todsicher nicht zu Zigaretten. Hier hat die Politik richtig entschieden.“ Im Bonpapier werden unter anderem Arsen, Dioxin, Polonium und TTX enthalten sein, wenngleich einige davon in eher geringen Mengen.

Bonpapier ist gleichzeitig eine Papierhülse zum Selbstdrehen von Zigaretten!

Um einer Vermüllung der Umgebung von Zigarettenautomaten durch auf den Boden geworfene Bons entgegen zu wirken, lassen sich die ausgegebenen Bons zum Selbstdrehen von Zigaretten verwenden. Auch das ist ein Grund, dass das Papier giftig ist. Denn einige toxische Stoffe im Papier entfalten die Giftstoffe im Tabak erst richtig und erzeugen das von den Rauchern gewünschte Produkt, das per se ja gerade keine gesunde Öko-Bio-Körner-Ernährung darstellen soll.

Die Automatenaufsteller haben sich gegen die zusätzliche Verwendungsmöglichkeit als Selbstdrehpapier ausgesprochen, denn sie wollen ja Zigaretten verkaufen und keine Selbstdreher bedienen. Jeder ausgeworfene Bon bedeutet eine Zigarette weniger, die am Automaten gezogen wird, zumindest dann, wenn alle Kunden auf das Drehen zurückgreifen.

Beobachter rechnen damit, dass die Bons dennoch in großer Stückzahl auf dem Boden landen. Dies hat aber einen gewaltigen Vorteil: Man sieht die auf den Boden geworfenen Kippen vor lauter Bonpapier nicht mehr. Somit löst man ein bestehendes Problem souverän.

Zigarettenkippen
Zigarettenkippen. Lizenz: Public Domain
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Wegen Stickoxiden und Feinstaub – Bundesregierung führt Rauchverbote entlang der Diesel-Fahrverbotsrouten ein

Raucherin
Raucher dürfen sich freuen, sie tragen nun zur Verbesserung der Luftqualität in besonders belasteten Orten bei, da sie dort nicht mehr rauchen dürfen. Foto: Michael Speed / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Zur Luftverbesserung an stark belasteten Straßen hat die Bundesregierung heute ein zusätzliches Paket geschnürt.

Da der Rauch von Zigarettenrauch nachweislich nicht unerhebliche Mengen an Stickoxiden und Feinstaub freisetzt, gilt ab 01. Januar 2019 auf allen Straßen mit Dieselfahrverbot auch ein striktes Rauchverbot. Das betrifft Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse, auch neuartige Tabakerhitzer. Nur E-Zigaretten sind vom Verbot ausgenommen.

Rauchverbot gilt im Abstand von 200 Metern entlang der Diesel-Fahrverbotsrouten

Das Verbot gilt dabei nicht nur auf der Fahrbahn (und damit auch im Auto), sondern auch auf begleitenden Fußwegen und anderen Bereichen im Abstand von bis zu 200 Metern im rechten Winkel von der äußeren Fahrbahngrenze gemessen. Prinzipiell besteht auch in Wohnungen, die in diesem Bereich liegen, Rauchverbot, aber Raucher müssen offenbar vorerst nicht mit Kontrollen und Bußgeldern rechnen. Auf Balkonen und Terrassen sollten sich Raucher aber natürlich nicht mehr blicken lassen, zumindest nicht rauchend.

Die Maßnahmen werden wegen der nicht zu unterschätzenden Gesundheitsgefahr sicherlich nicht übertrieben. Prof. Dieter Köhler, Lungenspezialist, zeitweise Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und bis 2013 ärztlicher Direktor des Fachkrankenhauses Kloster Grafschaft, sagte: „Zigarettenrauch hat millionenfach mehr Feinstaub als die Luft an Hauptverkehrsstraßen.“ (Quelle: Westfalenpost)

Baden-Württembergs Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte dazu: „Eine Zigarette setzt mehr Feinstaub frei als ein Dieselbetrieb ohne Katalysator bei einer Stunde Laufzeit.“ (Quelle: Ärzteblatt)

Die Bundesregierung hofft, dass in Zukunft endlich die Grenzwerte für Stickoxiden und Feinstaub eingehalten werden. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sagte: „Die Gesundheit ist die höchste Glut … ähhh … das höchste Gut, das wir haben. Die Tabakindustrie möge mir daher diesen Schritt verzeihen. Ich möchte aber klar sagen, im Abstand von mehr als 200 Metern von einer betroffenen Straße bleibt das Rauchen erlaubt – es sei denn, Sie rutschen dann da draußen in den Bereich einer umliegenden Straße mit Diesel-Fahrverbot hinein, versteht sich. Da muss man halt aufpassen!“

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Politik

Bundesregierung beschließt: Im Bundestag dürfen ab Juni Werberedner auftreten

Bundestagsplenum
Auch der Reichstag ist kein Tabu mehr für gute Produkte. Foto: Tobias Koch / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Die Bundesregierung hat heute mit großer Mehrheit beschlossen, dass in den Parlamentsdebatten im Reichstag ab Juni Unternehmen für Produkte werben dürfen. Dabei werden pro Tag maximal fünf Zeitfenster von maximal fünf Minuten für Werberedner vorgesehen. Das soll zusätzliches Geld in die Kassen spülen. Auch soll es ein wenig Ruhe zwischen hitzige Debattenbeiträge reinbringen. Die Gemüter können sich in dieser Art Werbepause dann beruhigen.

Erreicht werden durch die Werbung die Mitglieder des Bundestages und die Saalzuschauer. Das klingt zunächst eher wenig. Da aber Parlamentsdebatten oft auch im Fernsehen (v.a. Phoenix) live übertragen werden, erhöht dies die Reichweite. Auch hofft man, dass Journalisten aus aller Welt speziell bei langweiligen Parlamentsthemen auch auf die vorgestellten Produkte eingehen werden und die Werbebotschaft indirekt mittragen.

Erlaubt sind neben reinen Redebeiträgen auch Vorführungen (z.B. Staubsauger) und das kurzzeitige Aufstellen von Plakatständern.

Über die Werbepreise ist noch nichts bekannt. Diese sollen wahrscheinlich von einer Kommission festgelegt werden.

Tabaklobbyisten dürfen auch sprechen!

Tabakwerbung ist im hohen Haus auch in dieser neuen Form verboten, allerdings dürfen auch Tabaklobbyisten sprechen, da diese ja ohnehin in Gestalt von Politikern (Volker Kauder etwa, der eine Ausweitung des Tabakwerbeverbot auf Werbung und Kinospots ablehnt) vertreten sind. Würde man Lobbyisten von Philip Morris verbieten, im Reichstag zu sprechen, dann dürfte ein großer Teil der Mitglieder des Bundestags auch nicht mehr ans Rednerpult, so Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Als Kompromiss darf das Rauchen in den Redebeiträgen aber nicht verherrlicht werden. Mindestens alle 60 Sekunden muss ein rotierender Warntext wie „Rauchen ist tödlich!“ vorgelesen werden.

Später auch Videoleinwand?

Wenn das Werbevorhaben erfolgreich ist, soll eine Ausweitung der Werbebeiträge auf multimediale Shows inklusive 3D-8K-Videoleinwand und 36-Kanal-Surroundsound geprüft werden. Auch die bisher kleinen Zeitfenster sollen dann möglicherweise ausgedehnt werden. Zu Beginn des Privatfernsehens seien die Möglichkeiten für Werbung auch überschaubar gewesen, so Schäuble, so durfte ein Spielfilm nur ein einziges Mal unterbrochen werden. Heute brumme die Wirtschaft dank der vielen Werbemöglichkeiten. „Da wollen auch wir einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der guten Konjunktur machen. Sonnen Bassermann verlost 50 original Lamzac von Fatboy und 75 Powerbanks“, so der Bundestagspräsident.

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Bundesverfassungs­gericht: Sportübertragungen müssen als „Dauerwerbesendung“ gekennzeichnet werden

Biathlon-Fernsehübertragung
Biathlon-Fernsehübertragung mit nun vorgeschriebenem Werbehinweis. Die Größe des permanent sichtbaren Hinweises „Dauerwerbesendung“ entspricht den Vorgaben des Gerichtes (15 %). Viele Zuschauer dürften sich an der Einblendung stören. Foto: Micemann, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Auf deutsche Fernsehzuschauer kommt eine Neuerung zu, welche die wenigsten begrüßen dürften. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass Fernsehsendungen, in denen in weiten Teilen die Präsentation von Produkten, Produkt-/Unternehmensnamen und -logos im Vordergrund stehe, in Zukunft mit einem deutlich sichtbarem, permanent eingeblendeten Hinweis „Dauerwerbesendung“ zu versehen seien. Auf diese Weise soll der Zuschauer darüber informiert werden, ob die Sendung der Unterhaltung bzw. Information diene oder der Verkaufsförderung von Produkten und der Markenpflege.

Das betrifft zunächst einmal nahezu alle Sportübertragungen. Man denke an die vielen Firmenlogos auf der Kleidung von Sportlern – nicht nur bei Fußballspielern und Biathleten –, die Werbebanderolen im Stadion, die Werbelogos auf Formel 1-Wagen und vieles mehr.

Das Bundesverfassungsgericht legt dabei hohe Maßstäbe an. Der Hinweis „Dauerwerbesendung“ müsse opak sein, darf also nicht durchsichtig oder halbtransparent sein. Ferner müsse er mindestens 15 Prozent der Bildfläche einnehmen (wie viel 15 Prozent sind, zeigt die Abbildung oben).

Auch akustische Hinweise vorgeschrieben

Da auch Menschen mit Sehbehinderungen und Blinde die Sendungen verfolgten, müsse außerdem ein deutlicher akustischer Hinweis „Dies ist eine Dauerwerbesendung“ mindestens alle 120 Sekunden zu vernehmen sein, so die Karlsruher Richter.

Wegen Rauchszenen: ARD-Tatort auch bald „Dauerwerbesendung“?

Die TV-Anstalten wollen in einer ersten Stellungnahme die Neuerungen zeitnah einführen, es bleibt ihnen auch nichts anderes übrig. Unklar bleibt, wie mit dem ARD-Tatort mit seinen vielen Zigarettenszenen verfahren wird. Ein ARD-Sprecher betonte, dass Produktplatzierung in Deutschland für Tabak verboten sei, daher würde ein Hinweis „Dauerwerbesendung“ einen gewissen Widerspruch bilden. Man wolle das aber durch Anwälte prüfen lassen.

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Drogen Politik

Neuer Schock für Raucher: Alle Zigarettenautomaten werden in Hundekot-Tütenspender umgebaut

Zigarettenautomat
Da kommen bald Tüten raus. Nein, keine Joints, sondern Tüten zur Hundekot-Entsorgung. Lizenz: Public Domain

Es dürfte für die Raucher ein riesiger Schock sein. Wie keinblatt.de heute aus gut informierten Kreisen erfuhr, werden Zigarettenautomaten nach der Bundestagswahl verboten und in Hundekot-Tütenspender umfunktioniert.

Nun ist ja seit Längerem bekannt, dass die Zigarettenautomaten seit Einführung der Warnbilder nicht mehr legal sind. Denn die Warnbilder dürfen laut Gesetz beim In-Verkehr-Bringen nicht verdeckt sein. Da die Warnbilder bei den Zigarettenautomaten nicht zu sehen sind, dürfen die Automaten in der gegenwärtigen Form nicht weiterbetrieben werden.

Warnaufkleber auf den Automaten erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben

Zwar werden derzeit die Automaten mit exemplarischen Warnaufklebern versehen. Doch dies ist nur eine vorübergehende Maßnahme, um den Schein zu wahren. Denn die Regierungsparteien wollen die Raucher nicht verärgern, sie sind auf deren Stimmen angewiesen.

Natürlich erfüllen solche Beispielaufkleber nicht die gesetzlichen Vorgaben, da ja auf diese Weise nur ein einzelnes Warnbild gezeigt wird, tatsächlich in einem Gerät viele Marken verkauft werden. Für jede Zigarettenmarke muss laut Gesetz ein entsprechendes Warnbild sichtbar sein. Somit wird klar, dass die Automaten nicht mehr zu retten sind.

Ein Deal bewahrt die Automatenaufsteller vor Strafzahlungen in Millionenhöhe

Daher müssen die Automaten noch im Herbst außer Betrieb genommen werden. Ursprünglich wollte die Bundesregierung den Automatenaufstellern Strafzahlungen in Millionenhöhe aufbrummen. Doch nach intensiven Verhandlungen hat man eine andere Lösung gefunden.

Den Automatenaufstellern werden die Strafgelder erlassen, im Gegenzug verpflichten sie sich, die Geräte in Hundekot-Tütenspender umzubauen. Die Idee stammt aus dem Umweltministerium, das in Sorge ist, weil die Städte mehr und mehr im Hundekot ersticken. Entsprechend zeigte man sich nun hochzufrieden, dass es zu einer entsprechenden Einigung gekommen ist.

Zigaretten stinken und verpesten die Umwelt, Hundekot ebenso

Ein Mitarbeiter des Umweltministeriums, der vor Schließung der Wahllokale nicht genannt werden darf, sieht hier einen doppelten Nutzen:

Endlich verschwinden die Automaten, mit denen wir nie besonders zufrieden waren. Denn deren Jugendschutz konnte relativ einfach umgangen werden. Und wir unternehmen etwas gegen den Hundedreck. Also gleich zwei Dinge mit nur einer Einigung, das gab es selten. Und wir sehen auch eine thematische Verwandtschaft: Zigaretten stinken und verpesten die Umwelt, Hundekot ebenso. Wir senken die Überall-rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit des einen Problems, der Zigaretten, und unternehmen etwas gegen ein anderes Übel. Denn es gibt bislang viel zu wenig Hundekot-Tütenspender. Das wird sich nun ändern.

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TPD3 – EU will private positive Äußerungen über das Rauchen unter Strafe stellen

Raucherin
Lizenz: Public Domain

Mit der kommenden EU-Tabakrichtlinie TPD3 kommen neue Einschränkungen auf Raucher zu. In Zukunft soll die Tabakwerbung noch weiter zurückgedrängt werden. Dabei soll es verboten werden, sich positiv über das Rauchen zu äußern. Das betrifft Zeitungsartikel, Filme, aber auch private Äußerungen.

EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis sagte heute vor versammelter Presse: „Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. Im Kampf gegen den blauen Dunst sind wir nach intensiven Beratungen und Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tabakwerbung noch weitere zurückgedrängt werden muss. Daher werden wir positive Äußerungen über das Rauchen in Zukunft unter Strafe stellen. Das gilt für alle Bereiche: Zeitungsartikel, Filme und auch private Äußerungen.“

Bedenken vor totaler Überwachung zerstreut Andriukaitis: „Wir wollen keinen Spitzelstaat. Es muss also niemand befürchten, dass er verurteilt wird, weil er in einem Gespräch unter Freunden das Rauchen positiv dargestellt hat. Aber wer z.B. auf Facebook oder Twitter positive Worte über das Rauchen verliert, der hat mit Strafverfolgung zu rechnen. Verboten ist es in Zukunft, Äußerungen zu machen, dass man gerne rauche. Ebenso wenig dürfen bestimmte Tabakprodukte empfohlen werden oder gar jemand aufgefordert werden, das Rauchen anzufangen. Zu unerlaubten Äußerungen zählt auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, etwa, dass Rauchen nicht so schädlich sei, wie es allgemein angenommen werde. Die Regelung gilt auch für neuartige Tabakprodukte, etwa E-Zigaretten.“

Literatur- und Filmfans müssen keine Sorgen haben. Denn bestehende Bücher, Zeitungsartikel und Filme sind von dem Verbot nicht betroffen. Andriukaitis meint dazu: „Wir müssen es ja nicht übertreiben. Für noch strengere Richtlinien bleibt ja immer noch die übernächste EU-Tabakrichtlinie TPD4.“

Die TPD3 soll bis Herbst im EU-Parlament verabschiedet werden. Danach müssen es die EU-Staaten bis 2019 in nationales Recht umsetzen.

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Zigarettenautomaten ab 2021 nur noch auf Autobahn-Mittelstreifen zulässig

Autobahn-Mittelstreifen
Autobahn-Mittelstreifen: In Deutschland gibt es viele Autobahnen und damit noch ausreichend Standorte für Zigarettenautomaten. Die Automatenwirtschaft soll sich nicht so haben! Foto: Oliver Charles / Lizenz: CC BY-SA 2.5

Mit dem bereits vom Bundeskabinett gebilligten Gesetz zur „Einschränkung von Werbung für Tabakerzeugnisse“, das von 2022 bis 2024 Plakatwerbung für Tabak, neuartige Tabakerhitzer und E-Zigaretten stufenweise verbietet und zudem Kinowerbung weiter einschränkt, kämpft die Bundesregierung eher halbherzig gegen tödliche Tabakdrogen. Denn das Verbot für Tabak-Außenwerbung greift erst ab dem 01.01.2022, das für neuartige Tabakerhitzer erst ab dem 01.01.2023 und das für E-Zigaretten erst ab dem 01.01.2024. Auch Kinowerbung ist in Filmen, die ab 18 Jahren freigegeben sind, weiterhin zulässig. Tabakwerbung vor und in Verkaufsstellen bleibt sogar uneingeschränkt erlaubt – und Deutschland ist ja eine fast durchgehende Tabakverkaufsstelle (Supermärkte, Schreibwarenläden, Tankstellen, Bahnhöfe, Flughäfen …). Auch bleiben Zigarettenautomaten prinzipiell erlaubt, immerhin gibt es es bei diesen nun einige Einschränkungen.

Automaten müssen zudem mit schwarzem Tuch verhängt werden

So dürfen Zigarettenautomaten ab dem 01.01.2021 nur noch auf Autobahn-Mittelstreifen aufgestellt werden. Ferner müssen die Automaten mit einem schweren schwarzen Tuch verhängt werden, damit die Werbewirkung reduziert wird. Der Kunde muss unter das Tuch schlüpfen, um seine Zigaretten zu ziehen. Das Tuch muss gegen Vandalismus geschützt werden. Es muss unter anderem schwer entflammbar und undurchsichtig sein, es darf auch nicht so einfach zerschneidbar sein.

Tabakhändler begrüßen zumindest die neue Automatenregelung, dürfen sie doch erwarten, dass aufgrund der reduzierten Automaten-Standorte und anderer Einschränkungen Zigaretten vermehrt im Laden gekauft werden. Dennoch wollen kreative Händler als besonderen Service Taschenlampen ins Sortiment aufnehmen, um Kunden den Kauf am Automaten zu erleichtern, schließlich haben Läden auch mal geschlossen.

Zigarettenautomat
Zigarettenautomat. Lizenz: Public Domain
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Bräuche und Mythen Drogen Medizin/Gesundheit

Nur noch Urnengräber für Raucher – Erdbestattung wegen Schadstoffbelastung verboten

Erdbestattung
Erdbestattung ist ab sofort Nichtrauchern vorbehalten. Foto: Alexander Z. / Lizenz: CC BY-SA 3.0

In Deutschland tritt am 1. August eine neue Friedhofsverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist für Raucher nur noch eine Feuerbestattung zulässig. Erdbestattungen sind dann wegen zu hoher Schadstoffbelastung der Leichname verboten. Denn das Grundwasser wird bei der Verwesung einfach zu stark belastet.

Raucher dürfen außerdem nur noch in beständigen Urnen, die sich nicht auflösen und die auch nicht verwittern, bestattet werden. Das Verstreuen der Asche von Rauchern wird verboten. Bereits 2016 wies die „Welt“ auf Belastungen des Grundwassers durch Leichname, aber auch durch Totenasche hin.

Aufwändigere Filtersysteme für Raucher in Krematorien

Ebenso werden die Krematoriumsverordnung verschärft und bei der Feuerbestattung von Rauchern aufwändigere Filtersysteme vorgeschrieben.

Um zu dokumentieren, ob ein Verstorbener Raucher war, wird das neue Kästchen „Raucher“ auf dem Totenschein eingeführt, das im Fall der Fälle vom Arzt, der den Dahingeschiedenen meist gut kennt, anzukreuzen ist. Als Raucher gilt auch, wenn der Tote als Bedienung in einem Lokal gearbeitet hat oder mit einem starken Raucher zusammengelebt hat. Im Zweifelsfall ist nach dem Zustand der Leiche zu entscheiden.

Bestatter dürfen bei Rauchern wegen des höheren Aufwands ab sofort höhere Gebühren verlangen, das verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es auf Nachfrage beim Umweltbundesamt.

Sollte der Anteil der weiblichen Raucher stark ansteigen, könnten die Kapazitäten für die Einäscherung überschritten werden. Eine Zwischenlagerung der kontaminierten Leichen in Gorleben wurde bereits angedacht. Als Endlager ist das freilich zu unsicher.

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Lungenkrebs von Bedienung in Raucherkneipe als Beruchskrankheit anerkannt

Zigarettenrauch
Zigarettenrauch ist auch für Menschen gefährlich, die nicht aktiv rauchen. Oft sogar tödlich. Lizenz: Public Domain

Noch immer darf in Deutschland in 13 von 16 Bundesländern in der Gastronomie gequalmt werden. Emilie G. aus Berlin arbeitete über 30 Jahre als Bedienung in einer Raucherkneipe. Nun ist sie an Lungenkrebs erkrankt. Immerhin hat sie es jetzt geschafft, vor Gericht ihre Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Ein Novum in Deutschland, das durch die Tabaklobby dominiert wird. Das Berliner Sozialgericht bezeichnete die Frau als mittelstarke Raucherin, obwohl sie nie in ihrem Leben eine Zigarette zwischen den Lippen hatte. Die Gutachter schlossen Belastungen durch Asbest oder Radon als Ursache für ihre Erkrankung aus. Denn in ihrem Wohnumfeld konnten keine solchen Stoffe in kritischer Dosis nachgewiesen werden. Somit komme nur das unfreiwillige Einatmen des toxischen, krebserregenden Rauchs infrage, so das Gericht. Die Frau wird allerdings nicht besonders viel von ihrem Erfolg haben, ihre Ärzte geben ihr nur noch wenige Monate zu leben.

Das Gericht ließ erkennen, dass sich in Zukunft auch andere Geschädigte Hoffnung machen können, dass Erkrankungen durch Passivrauchen als Beruchskrankheit anerkannt werden. Gerade Mitarbeiter in Berufen mit besonders hohem Raucheranteil, etwa Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeheimen, könnten davon profitieren.

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Rauchverbot im Wald ab 1. März gilt ab sofort auch in Parks – überall, wo Bäume stehen

Fußgängerzone
Fußgängerzone mit Bäumen. Auch das gilt in Zukunft als Wald, was nach der neuen Regelung Rauchverbot von März bis Oktober bedeutet. Foto: Ichneumon / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Das Rauchen im Wald ist in Deutschland bekanntlich vom 1. März bis 31. Oktober verboten. Die Brandgefahr ist einfach zu hoch.

Ab diesem Jahr gibt es eine Änderung. Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, wird das Rauchverbot auf alle öffentlichen Flächen ausgedehnt, auf denen sich Bäume mit mindestens 2,50 Metern Höhe finden. Das sind in erster Linie Parks, aber auch Fußgängerzonen und dergleichen, in denen Bäume mit dieser Mindesthöhe stehen. Die Maßnahme wird damit begründet, dass es auch in Parks bei lang anhaltender Trockenheit immer wieder zu Bränden durch achtlos weggeworfene Kippen komme. Offenbar wollte man eine Ausdehnung auf alle öffentlichen Orte, was aber aus rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich ist. Mit einem Kniff kam man dem Ziel aber nahe. Dazu fasste man die Definition eines Waldes einfach großzügiger.

Damit Zweifelsfälle ausgeschlossen werden, werden die Kommunen in den nächsten Wochen an betroffenen Orten wie Parks, Fußgängerzonen und Plätzen Schilder aufstellen, die auf das Rauchverbot hinweisen. Bis zum 1. Juli haben Raucher noch eine Gnadenfrist. Ihnen droht im Falle des Erwischtwerdens zunächst nur eine Ermahnung. Danach müssen Raucher mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen, wenn an trotz ausgewiesenem Rauchverbot auf ihre Kippe nicht verzichten.

Einige Städte und Gemeinden haben bereits angekündigt, in bislang baumlosen Fußgängerzonen entsprechende Gewächse anzupflanzen, um ein Rauchverbot ausweisen zu können. Für den Anfang könnte auch ein provisorisch aufgestellter Kübel mit 2,50-Meter-Baum ausreichen. In der bayerischen Kleinstadt Sulwiesmoos hat Bürgermeister Sepp Krautmoser, ein bekennender Raucher, bereits angekündigt, den einzigen Baum in der Fußgängerzone zu fällen. Er habe die Volkserziehung der Pharmaindustrie und Gesundheitsfanatiker satt. Im Herzen seines schönen Ortes dürfe man auch im Sommer weiter rauchen.

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10 absolute vertrauliche Geheimnisse über den Bundespräsidenten Steinmeier

Frank-Walter Steinmeier
Das Staatsoberhaupt, der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland: Frank-Walter Steinmeier (SPD). Foto: Christliches Medienmagazin pro / Lizenz: CC BY-SA 2.0
  1. Frank-Walter Steinmeier ist das Staatsoberhaupt des Exportweltmeisters Deutschland und damit mächtiger als der bisherige mächtigste Mann der Welt, Donald Trump. Nur die Queen ist noch mächtiger.
  2. Steinmeier trägt immer einen Zettel bei sich, auf dem nur ein Bindestrich (-) notiert ist. Der Grund: Er kann sich nicht merken, ob man seinen Vornamen als „Frank Walter“ oder „Frank-Walter“ schreibt. Entsprechend ist Letzteres richtig.
  3. Steinmeiers Ärzte haben ihm das Onanieren verboten. Grund: Das ist Plural, Steinmeier hat aber nur noch eine Niere. Die andere spendete er seiner Frau.
  4. Steinmeiers Geburtsort Brakelsiek gilt sowohl vom Namen als auch vom Aussehen als noch hässlicher als Würselen, dem Wirkungsort von Martin Schulz als Bürgermeister. Nur Uglitopia ist noch hässlicher, ist dafür aber rein fiktiv.
  5. Steinmeiers Brillengestell ist deshalb schwarz und bildet einen entsprechend maximalen Kontrast, damit der stark fehlsichtige Steinmeier morgens überhaupt eine Chance hat, seine Brille zu finden.
  6. Steinmeier hat einen Sprachfehler und kann daher Wörter mit „Ch“ am Anfang wie „Chulz“ nicht richtig aussprechen.
  7. Das Staatsoberhaupt lehnt die Demokratie ab. Es gäbe nur Fakten, aber keine alternativen Fakten, so Steinmeier. Damit gebe es eindeutige Wahrheiten, und man könne nicht die Meinung haben, eine andere Wahrheit sei richtig. Steinmeier will sich damit vor allem von seinem Blutsbruder Donald Trump absetzen. Um hier ein Zeichen zu setzen, oldnete Steinmeier per Dekret an, dass ihn das Volk nicht selbst wählen dürfe.
  8. Zu Steinmeiers Vereidigung zum Bundespräsidenten kamen mehr Menschen als zu Obamas Vereidigung, aber weniger als zu Trumps Vereidigung.
  9. Steinmeier ist Protestant. Er legt die Bibel wörtlich aus, mit einer Ausnahme: Er glaubt nicht an Gott, sondern an Satan. Steinmeier begründet es so: „Es gab den Holocaust, also gibt es keinen lieben Gott. Punkt – Amen – Basta!“
  10. Steinmeier ist schwarzer Raucher.
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Warum kaum Raucher trotz Neujahresvorsatz den Ausstieg schaffen – Tabakindustrie mischt Silvester extra Stoffe bei

Die Tabakindustrie hat Angst vor den „Ich will das Rauchen aufgeben“-Neujahresvorsätzen und mischt daher Zigaretten, von denen auszugehen ist, dass sie um die Jahreswende herum konsumiert werden, weitere Zusatzstoffe bei, die den Rauchstopp drastisch erschweren. Das enthüllt ein Aussteiger eines Tabakriesen, der sich der keinblatt.de-Redaktion anvertraut hat.

Raucher
Das Rauchen-Aufhören ist im neuen Jahr besonders schwer. Nun wissen wir, warum. Lizenz: Public Domain

Es ist alte Tradition, an Silvester gute Vorsätze für das neue Jahr zu fassen. Ein leidiges Thema ist das Rauchen. Ein erheblicher Teil der Raucher nimmt sich fest vor, im neuen Jahr mit dem Rauchen aufzuhören. Doch kaum einer schafft es.

Nun endlich ist geklärt, warum der dauerhafte Rauchstopp nicht gelingt. Ein Aussteiger aus dem Management eines Tabakriesen hat sich der keinblatt.de-Redaktion anvertraut. Er gibt sich als Helmut aus. Seinen richtigen Namen dürfen wir nicht nennen, auch das Unternehmen nicht. Helmut erklärt, Nikotin und eine ganze Reihe an Zusatzstoffen machten die Abstinenz ohnehin schwer, aber grundsätzlich sei sie möglich. Vor den Neujahresvorsätzen habe die Tabakindustrie daher Angst.

So ginge der Zigarettenverkauf die ersten Januartage auch erheblich zurück. Aber dann steigt er wieder an. Die Leute halten nicht durch und fangen wieder mit dem Qualmen an, berichtet Helmut.

Um die Jahreswende herum kommt eine andere Tabak-Rezeptur zum Einsatz

Nun verrät Helmut das Geheimnis: Die Zigaretten der meisten Tabakunternehmen, die um Silvester und Neujahr verraucht werden, sind nicht dieselben wie im Rest des Jahres. Zwar ist es logistisch schwierig, Zigaretten so zu produzieren und auszuliefern, dass sie um Neujahr herum geraucht werden. Schließlich kann man Zigaretten längere Zeit aufbewahren. Dennoch sorgt eine aufwändige Logistik dafür, dass das, was um die Jahreswende herum konsumiert wird, mit hoher Wahrscheinlichkeit eine etwas andere Rezeptur aufweist, nennen wir diese veränderten Glimmstängel einfach Neujahreszigaretten. Mit dieser Strategie kriegt die Tabakindustrie die meisten Raucher. Das zynische Ziel sei, dem Raucher über die schwierige Zeit zu helfen, in der er abstinent werden und bleiben will, so Helmut. Das Über-die-schwierige-Zeit-Helfen sei natürlich so gemeint, dass der Rauchstopp nicht lange anhalte und sich der Raucher dann wieder mit einem Kick belohne und weiter konsumiere bis zum nächsten Jahr.

Warum gibt es diese „Neujahreszigaretten“ nicht das ganze Jahr?

Warum aber werden diese speziellen Zusatzstoffe nicht immer beigemischt, wollen wir wissen. Helmut klärt auf, das habe einen einfachen Grund. Es würde ein Gewohnheitseffekt eintreten und die Wirkung verpuffen. Daher solle der Raucher nur zeitweilig damit versorgt werden, nämlich dann, wenn er diese „Hilfe“ am dringendsten brauche. Das Suchtgedächntnis hat dann die spezielle Neujahres-Rezeptur ein Jahr später längst wieder vergessen und das ganze Spiel beginne wieder von vorne.

Warum mit dem Rauchen aufhören? Es gibt viele Gründe für einen dauerhaften Rauchstopp. Es ist teuer, stinkt, macht krank, tötet und belästigt und schädigt andere. Viele, die es mit dem Qualmen nicht lassen können, entwickeln sogar ein Raucherbein. Der Redakteur kann berichten, dass sein Nachbar nun auch eines hat. Es ist aus Carbon.

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EU gibt zu: Schockbilder eingeführt, weil immer mehr Raucher nicht lesen können

Warnbilder / verfaulte Zähne
Zigarettenpackung mit Warnbild

Nun ist es raus. Wie der Gesundheitsexperte der EU-Kommission Francesco Giancomelli bestätigte, wurden die Schockbilder auf Zigarettenpackungen nicht wegen ihres höheren Nutzens oder ihrer aufklärerischen Wirkung eingeführt. Warnhinweise in Textform hätten es genauso getan. Vielmehr sei Rauchen immer stärker ein Phänomen der Unterschicht.

Das bedeute, dass immer mehr Raucher nicht lesen könnten, so Giancomelli. Ebenso beherrschten viele Ausländer die jeweilige Landessprache nicht. Das Problem verschärfe sich auch durch Zuwanderung.

Dies sei der wahre Grund, warum die Schockbilder zur Vorschrift in allen EU-Mitgliedsländern wurden. „Bilder sind die Sprache der Analphabeten und Ausländer“, sagte Giancomelli. Es handele sich im Grunde genommen auch nicht um Schockbilder, sondern um Warn- und Produktinformationsbilder.

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Immer mehr langjährige Kettenraucher trauen sich nicht mehr auf Straße, da sie für Horrorclowns gehalten werden

Smoker
Lizenz: Public Domain

Robert Blumenthal ist stinksauer. Der friedliche Genussraucher geht immer wieder ohne böse Absicht spazieren. In letzter Zeit geschieht es vermehrt, dass Leute schreiend vor ihm weglaufen. Einmal wurde er sogar von einem Polizisten angesprochen. „Nehmen Sie Ihre Maske ab. Sonst gibt es eine Anzeige!“, verwarnte ihn der Polizist, „das ist kein harmloser Spaß, was Sie da treiben. Sie bedrohen unschuldige Bürger!“

„Eine Frechheit, was sich manche Beamten erlauben“, meint Blumenthal, „da traut man sich ja kaum noch auf die Straße raus, aber irgendwie muss ich ja für Tabaknachschub sorgen.“ Der Versuch, den „Schwarzen Raucher“ per Internet zu bestellen, endete darin, dass der Amazon-Bote Reißaus nahm, als Blumenthal die Türe öffnete.

Gerade Frauen sind besonders gefährdet

Petra Everts ist eine elegante Frau, die nie ihre Fluppe ohne Zigarettenhalter rauchen würde. Doch auch sie bleibt jetzt immer öfter daheim. Denn Everts wird immer wieder angezeigt. Besonders ärgert sie es, dass Bürger bei der Polizei angeben, einen männlichen Horrorclown gesehen zu haben oder ein Mannweib. „Das ist eine reine Hysterie, an der die Medien schuld sind“, regt sich Everts auf, „die Leute sehen dann das, was sie sehen wollen bzw. was die Medien wollen, dass sie sehen“. Jüngst ist Everts sogar aus einer Frauenarztpraxis rausgeflogen, nachdem sie in das Sprechzimmer hineingebeten wurde.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) warnt, dass auch nach Halloween keineswegs die Gefahr vorbei sei. Ganz im Gegenteil. Denn inzwischen komme die erste raucherstarke weibliche Generation so langsam in die Jahre, so de Maizière. „Das Phänomen wird uns noch sehr lange beschäftigen“, spekuliert der Minister, „wir werden nicht umhinkommen, regulierend einzugreifen.“ Ein Totalverbot von Horrorclowns oder gar von Clowns allgemein sei aber das letzte Mittel, beschwichtigt de Maizière.

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Um Rentenkasse zu entlasten, will Regierung wieder die ganz starken Zigaretten und Asbestfilter zulassen

Raucherin
Raucher dürfen sich freuen, sie tragen nun zur Reform der Rente bei, ohne wie bisher durch eine höhere Tabaksteuer belastet zu werden. Zudem werden sie durch neue Produkte belohnt. Foto: Michael Speed / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Deutschlands Bevölkerung vergreist immer mehr. Die Ursachen sind die steigende Lebenserwartung und die geringen Geburtenzahlen. Das macht sich auch bei der Rente bemerkbar: Immer weniger Arbeitnehmer müssen immer mehr Rentner finanzieren. In den 1970er-Jahren kamen noch drei Arbeitnehmer auf einen Rentner. 2050 könnte ein Verhältnis von 1:1 erreicht sein. Ein Arbeitnehmer müsste dann genau einen Rentner ernähren.

Entsprechend muss das Rentensystem immer wieder umfassend reformiert werden. Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles (SPD) sieht dringenden Handlungsbedarf und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der wieder die ganzen starken Zigaretten und auch Zigaretten mit Asbestfiltern erlaubt.

Die ganz starken Zigaretten kommen zurück

Dabei soll die Begrenzung für Industriezigaretten in Deutschland von maximal 1 mg Nikotin und 10 mg Teer gekippt werden. Nahles ist sich aber hierbei im Klaren, dass starke Zigaretten nicht per se schädlicher sind, wie man allgemein annehmen könnte. Raucher, die auf „leichtere“ Zigaretten (früher als Light-Zigaretten bezeichnet) mit niedrigen Teer- und Nikotin-Werten setzen, rauchen mehr und ziehen stärker an der Zigarette, um ihre Dosis zu erhalten. Es gibt sogar Erkenntnisse, dass „leichtere“ Zigaretten den Körper in höherem Maße schädigen als stärkere Zigaretten.

Asbestfilter für Zigaretten werden wieder erlaubt

Aus dieser Problematik heraus will Nahles die Effizienz ihres Vorhabens erhöhen, indem auch die berüchtigten Asbestfilter für Zigaretten wieder zugelassen werden. Zigaretten mit asbesthaltigem Filter-Mundstück gab es bis in die 1950er-Jahre. Früher war noch nicht bekannt, wie gefährlich Asbest ist. Als sich die Erkenntnis durchsetzte, dass die nadelartigen Fasern, die sich in der Lunge festsetzten, zu schwersten Erkrankungen wie Lungenkrebs, Brustfellkrebs und Asbestose führen, wurden Asbest-Zigarettenfilter verboten.

Heute gibt es ein weitestgehendes Asbestverbot für fast alle Anwendungen, Ausnahmen gibt es nur für wenige Industrieanwendungen. Jetzt soll eine Ausnahme für Industriezigaretten hinzukommen. Nahles ist sich bewusst, dass auch Mitarbeiter in der Zigarettenproduktion im höheren Umfang gefährdet sind. Hier sollen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Um Passivraucher zu schützen, will Nahles aber keine ausgeweiteten Rauchverbote, um die Wirkung der Rentenreform nicht abzuschwächen.

Der Gesetzentwurf „Wiederzulassung von Tabakerzeugnissen mit hohem Nikotin- und Kondensatgehalt und Asbestfiltern“ wurde bereits vom Bundeskabinett bewilligt. Das Gesetz soll voraussichtlich 2017 in Kraft treten.

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Muss Raucher Friedhelm Adolfs nun doch raus? Siphons in seiner Wohnung durch gerade Rohrstücke ersetzt

Raucher
Der Starraucher darf sich wohl nur kurz freuen. Abbildung ähnlich. Foto: Shannon / Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0

Deutschlands bekanntester Raucher, Friedhelm Adolfs (78) aus Düsseldorf, hat vor Gericht gewonnen. Das Landesgericht entschied, dass Adolfs in seiner Wohnung bleiben und weiter qualmen dürfe.

Doch es gilt als wahrscheinlich, dass Adolfs Freude nur von kurzer Dauer ist. Wie das Düsseldorfer Kanalfernsehen berichtet, wurden in Adolfs Wohnung sämtliche Siphons seiner Abwasserrohre von einem Sanitärbetrieb durch gerade Rohrstücke ersetzt.

Ob das jetzt eine Methode seiner Vermieterin ist, doch noch einen Auszug zu erzwingen, oder Adolfs die Arbeiten selbst beauftragt hat, um auszuloten, wie weit man in Sachen destruktiver Duft gehen kann, bis die Stinkbombe wirklich knallt, darüber kann nur spekuliert werden. Die Reaktionen der Mieter im Haus sind jedenfalls eindeutig: „Das stinkt jetzt so richtig gewaltig, da war der Zigarettengestank ja fast noch angenehmer“, sagt ein Mieter, der anonym bleiben will.