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Zigarettenautomaten erhalten Bondrucker – Papier ist hochtoxisch, damit es zum Produkt passt

Zigarettenautomat
Auch ein Zigarettenautomat hat ein elektronisches Kassensystem und fällt damit unter die neue Belegausgabepflicht. Lizenz: Public Domain

Die neu eingeführte Bonpflicht (amtlich Belegausgabepflicht) wird konsequent und schrittweise umgesetzt. Bis 1. Juli müssen auch die Zigarettenautomaten umgerüstet werden. Denn das Gesetz sieht vor, dass alle Verkaufsstellen mit elektronischem Kassensystem unter die Bonpflicht fallen. Dies trifft auf Zigarettenautomaten eindeutig zu, denn schließlich sind diese in der Lage, Bargeld anzunehmen, zu zählen und auch Restgeld herauszugeben. Ebenso kann per Girocard bezahlt werden, die zudem die Altersprüfung durchführt und auch beim Zahlen mit Bargeld als Nachweis der Volljährigkeit dient.

In den nächsten Monaten werden die Zigarettenautomaten mit Bondruckern nachgerüstet bzw. durch neue Modelle ersetzt, die bereits standardmäßig einen Bondrucker an Bord haben.

Um dem Produkt gerecht zu werden, wird das Bonpapier mit einigen hochtoxischen Chemikalien versehen. Dick Rauch, Chef des größten deutschen Automatenaufstellers, bringt es auf den Punkt: „Wir lehnen die Bondrucker zwar ab, aber ein chemikalienfreies Papier, das ökologischen Ansprüchen genügt und sogar recycelt werden kann, passt nun wirklich nicht zum Tod ähhh… ich meine  … todsicher nicht zu Zigaretten. Hier hat die Politik richtig entschieden.“ Im Bonpapier werden unter anderem Arsen, Dioxin, Polonium und TTX enthalten sein, wenngleich einige davon in eher geringen Mengen.

Bonpapier ist gleichzeitig eine Papierhülse zum Selbstdrehen von Zigaretten!

Um einer Vermüllung der Umgebung von Zigarettenautomaten durch auf den Boden geworfene Bons entgegen zu wirken, lassen sich die ausgegebenen Bons zum Selbstdrehen von Zigaretten verwenden. Auch das ist ein Grund, dass das Papier giftig ist. Denn einige toxische Stoffe im Papier entfalten die Giftstoffe im Tabak erst richtig und erzeugen das von den Rauchern gewünschte Produkt, das per se ja gerade keine gesunde Öko-Bio-Körner-Ernährung darstellen soll.

Die Automatenaufsteller haben sich gegen die zusätzliche Verwendungsmöglichkeit als Selbstdrehpapier ausgesprochen, denn sie wollen ja Zigaretten verkaufen und keine Selbstdreher bedienen. Jeder ausgeworfene Bon bedeutet eine Zigarette weniger, die am Automaten gezogen wird, zumindest dann, wenn alle Kunden auf das Drehen zurückgreifen.

Beobachter rechnen damit, dass die Bons dennoch in großer Stückzahl auf dem Boden landen. Dies hat aber einen gewaltigen Vorteil: Man sieht die auf den Boden geworfenen Kippen vor lauter Bonpapier nicht mehr. Somit löst man ein bestehendes Problem souverän.

Zigarettenkippen
Zigarettenkippen. Lizenz: Public Domain
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Neuer Schock für Raucher: Alle Zigarettenautomaten werden in Hundekot-Tütenspender umgebaut

Zigarettenautomat
Da kommen bald Tüten raus. Nein, keine Joints, sondern Tüten zur Hundekot-Entsorgung. Lizenz: Public Domain

Es dürfte für die Raucher ein riesiger Schock sein. Wie keinblatt.de heute aus gut informierten Kreisen erfuhr, werden Zigarettenautomaten nach der Bundestagswahl verboten und in Hundekot-Tütenspender umfunktioniert.

Nun ist ja seit Längerem bekannt, dass die Zigarettenautomaten seit Einführung der Warnbilder nicht mehr legal sind. Denn die Warnbilder dürfen laut Gesetz beim In-Verkehr-Bringen nicht verdeckt sein. Da die Warnbilder bei den Zigarettenautomaten nicht zu sehen sind, dürfen die Automaten in der gegenwärtigen Form nicht weiterbetrieben werden.

Warnaufkleber auf den Automaten erfüllen nicht die gesetzlichen Vorgaben

Zwar werden derzeit die Automaten mit exemplarischen Warnaufklebern versehen. Doch dies ist nur eine vorübergehende Maßnahme, um den Schein zu wahren. Denn die Regierungsparteien wollen die Raucher nicht verärgern, sie sind auf deren Stimmen angewiesen.

Natürlich erfüllen solche Beispielaufkleber nicht die gesetzlichen Vorgaben, da ja auf diese Weise nur ein einzelnes Warnbild gezeigt wird, tatsächlich in einem Gerät viele Marken verkauft werden. Für jede Zigarettenmarke muss laut Gesetz ein entsprechendes Warnbild sichtbar sein. Somit wird klar, dass die Automaten nicht mehr zu retten sind.

Ein Deal bewahrt die Automatenaufsteller vor Strafzahlungen in Millionenhöhe

Daher müssen die Automaten noch im Herbst außer Betrieb genommen werden. Ursprünglich wollte die Bundesregierung den Automatenaufstellern Strafzahlungen in Millionenhöhe aufbrummen. Doch nach intensiven Verhandlungen hat man eine andere Lösung gefunden.

Den Automatenaufstellern werden die Strafgelder erlassen, im Gegenzug verpflichten sie sich, die Geräte in Hundekot-Tütenspender umzubauen. Die Idee stammt aus dem Umweltministerium, das in Sorge ist, weil die Städte mehr und mehr im Hundekot ersticken. Entsprechend zeigte man sich nun hochzufrieden, dass es zu einer entsprechenden Einigung gekommen ist.

Zigaretten stinken und verpesten die Umwelt, Hundekot ebenso

Ein Mitarbeiter des Umweltministeriums, der vor Schließung der Wahllokale nicht genannt werden darf, sieht hier einen doppelten Nutzen:

Endlich verschwinden die Automaten, mit denen wir nie besonders zufrieden waren. Denn deren Jugendschutz konnte relativ einfach umgangen werden. Und wir unternehmen etwas gegen den Hundedreck. Also gleich zwei Dinge mit nur einer Einigung, das gab es selten. Und wir sehen auch eine thematische Verwandtschaft: Zigaretten stinken und verpesten die Umwelt, Hundekot ebenso. Wir senken die Überall-rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit des einen Problems, der Zigaretten, und unternehmen etwas gegen ein anderes Übel. Denn es gibt bislang viel zu wenig Hundekot-Tütenspender. Das wird sich nun ändern.

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Zigarettenautomaten ab 2021 nur noch auf Autobahn-Mittelstreifen zulässig

Autobahn-Mittelstreifen
Autobahn-Mittelstreifen: In Deutschland gibt es viele Autobahnen und damit noch ausreichend Standorte für Zigarettenautomaten. Die Automatenwirtschaft soll sich nicht so haben! Foto: Oliver Charles / Lizenz: CC BY-SA 2.5

Mit dem bereits vom Bundeskabinett gebilligten Gesetz zur „Einschränkung von Werbung für Tabakerzeugnisse“, das von 2022 bis 2024 Plakatwerbung für Tabak, neuartige Tabakerhitzer und E-Zigaretten stufenweise verbietet und zudem Kinowerbung weiter einschränkt, kämpft die Bundesregierung eher halbherzig gegen tödliche Tabakdrogen. Denn das Verbot für Tabak-Außenwerbung greift erst ab dem 01.01.2022, das für neuartige Tabakerhitzer erst ab dem 01.01.2023 und das für E-Zigaretten erst ab dem 01.01.2024. Auch Kinowerbung ist in Filmen, die ab 18 Jahren freigegeben sind, weiterhin zulässig. Tabakwerbung vor und in Verkaufsstellen bleibt sogar uneingeschränkt erlaubt – und Deutschland ist ja eine fast durchgehende Tabakverkaufsstelle (Supermärkte, Schreibwarenläden, Tankstellen, Bahnhöfe, Flughäfen …). Auch bleiben Zigarettenautomaten prinzipiell erlaubt, immerhin gibt es es bei diesen nun einige Einschränkungen.

Automaten müssen zudem mit schwarzem Tuch verhängt werden

So dürfen Zigarettenautomaten ab dem 01.01.2021 nur noch auf Autobahn-Mittelstreifen aufgestellt werden. Ferner müssen die Automaten mit einem schweren schwarzen Tuch verhängt werden, damit die Werbewirkung reduziert wird. Der Kunde muss unter das Tuch schlüpfen, um seine Zigaretten zu ziehen. Das Tuch muss gegen Vandalismus geschützt werden. Es muss unter anderem schwer entflammbar und undurchsichtig sein, es darf auch nicht so einfach zerschneidbar sein.

Tabakhändler begrüßen zumindest die neue Automatenregelung, dürfen sie doch erwarten, dass aufgrund der reduzierten Automaten-Standorte und anderer Einschränkungen Zigaretten vermehrt im Laden gekauft werden. Dennoch wollen kreative Händler als besonderen Service Taschenlampen ins Sortiment aufnehmen, um Kunden den Kauf am Automaten zu erleichtern, schließlich haben Läden auch mal geschlossen.

Zigarettenautomat
Zigarettenautomat. Lizenz: Public Domain
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Neue EU-Richtlinie: Ab 2018 Tabakführerschein Pflicht für Tabakkauf

Für Raucher kommt es noch dicker. Die EU-Kommission sieht in der nächsten Tabakrichtlinie eine Art Tabakführerschein vor. Die Pläne sind bereits sehr konkret und fester Bestandteil der kommenden EU-Richtlinie TPD3. Bereits 2016 soll die TPD3 vom Europaparlament verabschiedet werden. Spätestens bis 2018 muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Vier Abende Aufklärung mit anschließender Prüfung

Gesunde und Raucherlunge
Gesunde (links) und Raucherlunge. Angehende Raucher erfahren, was das Rauchen in ihrem Körper anrichtet. Die EU will mit dieser verpflichtenden Aufklärung den Menschen die Lust auf das Rauchen nehmen und die Raucherquote weiter senken. Foto: United States: NIH, National Institute on Drug Abuse / Lizenz: Public Domain

In Zukunft müssen Personen, die Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Dreh- oder Pfeifentabak erwerben möchten, zunächst an vier Abenden die Schulbank drücken. Dies gilt auch für Menschen, die bereits rauchen. In einem Aufklärungskurs lernen die Interessierten, welche Schäden das Rauchen bei ihnen und ihren Mitmenschen anrichtet. Dabei sollen auch Aufklärungsfilme mit weniger schönen Bildern aus Kliniken, Hospizen und Sektionsräumen gezeigt werden.

Am Ende steht eine theoretische Prüfung. Den Tabakführerschein gibt es dann bei bestandener Prüfung.

Die Tabaklobby setzt auf Aufklärung und bekommt sie nun

Vielen Rauchern dürfte dies viel zu weit gehen. Die Ironie dabei ist, dass es vor allem die Tabaklobby selbst war, die mehr Aufklärung forderte, um von der Notwendigkeit neuer Verbote abzulenken. Genau diese Aufklärung wird nun intensiviert. Möchte die Tabakindustrie dies verhindern, würde sie in erhebliche Argumentationsschwierigkeiten geraten. Damit gilt es als sicher, dass der Tabakführerschein kommt.

Ohne Tabakführerschein kein Tabak

In Zukunft soll niemand mehr Tabak erwerben dürfen, der nicht umfassend über die Gefahren des Tabakkonsums informiert wurde. Denn die Vorlage des Tabakführerscheins ist in Zukunft Voraussetzung zum Tabakkauf.

Menschen, die jünger als 25 Jahre aussehen, müssen in Deutschland weiterhin ihren Personalausweis vorzeigen und nachweisen, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind. Neu ist, dass unabhängig vom Alter in Zukunft der Tabakführerschein vorgelegt werden muss. Um die Überprüfung zu gewährleisten, erlaubt die neue Tabakrichtlinie keinen Verkauf mehr über Automaten. In Deutschland etwas dürften damit nach einer gewissen Übergangszeit alle Zigarettenautomaten verschwinden.

Eine Anmeldung für den Tabakführerschein soll frühestens 6 Wochen vor Erreichen der Volljährigkeit möglich sein. Wer als Erwachsener bereits raucht, wird nach Inkrafttreten eines entsprechenden nationalen Gesetzes voraussichtlich 6 Monate Zeit haben, den Tabakführerschein nachzuholen.

Neues Zentralregister wird kommen

Auch Mittel, bei Missbrauch den Tabakführerschein zu entziehen, werden derzeit diskutiert. Wer z.B. wiederholt Rauchverbote missachtet oder aber an Minderjährige Zigaretten abgibt, könnte seinen Tabakführerschein verlieren. Die Vergehen sollen in Deutschland in einem zentralen Register nach Vorbild der Flensburger Verkehrssünderkartei gespeichert werden.