Kategorien
Filme/TV Medien

ARD stellt nach Lindenstraße auch Tagesschau ein – Quote zu niedrig, Product Placement kaum möglich

Tagesschau
Das werden wir bald nie wieder sehen. Bild: Sogndal123 / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Nach dem Aus für die Soap Lindenstraße hat die ARD nun auch noch überraschend das Aus für die Tagesschau erklärt. Die Quote sei in Anbetracht der immensen Kosten (Korrespondenten-Netzwerk auf der ganzen Welt!) einfach zu niedrig. Zusatzeinnahmen per Product Placement seien außerdem ein schwieriges Umfeld. Kaum einer wolle im Umfeld von Kriegs- und Katastrophenbilder sowie regierungstreuer Berichterstattung werben, heißt es.

Ob auf dem Sendeplatz Wiederholungen der Tagesschau laufen oder der abendliche Spielfilm und andere Sendungen vorverlegt werden, sei noch nicht entschieden, so ein Tagesschausprecher. Die ARD verweist auf das große Nachrichtenangebot anderer Sender – etwa auf die Action News von RTL2. Dabei ist der ARD ein Fehler passiert, denn diese Sendung ist bereits vor Jahren eingestellt worden.

Mit der Tagesschau verschwinden übrigens auch die Tagesthemen, da diese aus der Tagesschau gespeist werden. Das „ARD-Nachtmagazin“ bleibt, ändert aber Ausrichtung und Name. Es wird in Zukunft als „ARD-Nacktmagazin“ auf Sendung gehen.

Die letzte Sendung der Tagesschau wird am 1. September 2020 ausgestrahlt. Bis dahin reichen die Drehbücher noch. Diese habe man teuer bezahlt und wolle sie nicht einfach wegwerfen, so ein Sprecher.

Kategorien
Filme/TV Medien Sport

Bundesverfassungs­gericht: Sportübertragungen müssen als „Dauerwerbesendung“ gekennzeichnet werden

Biathlon-Fernsehübertragung
Biathlon-Fernsehübertragung mit nun vorgeschriebenem Werbehinweis. Die Größe des permanent sichtbaren Hinweises „Dauerwerbesendung“ entspricht den Vorgaben des Gerichtes (15 %). Viele Zuschauer dürften sich an der Einblendung stören. Foto: Micemann, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Auf deutsche Fernsehzuschauer kommt eine Neuerung zu, welche die wenigsten begrüßen dürften. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass Fernsehsendungen, in denen in weiten Teilen die Präsentation von Produkten, Produkt-/Unternehmensnamen und -logos im Vordergrund stehe, in Zukunft mit einem deutlich sichtbarem, permanent eingeblendeten Hinweis „Dauerwerbesendung“ zu versehen seien. Auf diese Weise soll der Zuschauer darüber informiert werden, ob die Sendung der Unterhaltung bzw. Information diene oder der Verkaufsförderung von Produkten und der Markenpflege.

Das betrifft zunächst einmal nahezu alle Sportübertragungen. Man denke an die vielen Firmenlogos auf der Kleidung von Sportlern – nicht nur bei Fußballspielern und Biathleten –, die Werbebanderolen im Stadion, die Werbelogos auf Formel 1-Wagen und vieles mehr.

Das Bundesverfassungsgericht legt dabei hohe Maßstäbe an. Der Hinweis „Dauerwerbesendung“ müsse opak sein, darf also nicht durchsichtig oder halbtransparent sein. Ferner müsse er mindestens 15 Prozent der Bildfläche einnehmen (wie viel 15 Prozent sind, zeigt die Abbildung oben).

Auch akustische Hinweise vorgeschrieben

Da auch Menschen mit Sehbehinderungen und Blinde die Sendungen verfolgten, müsse außerdem ein deutlicher akustischer Hinweis „Dies ist eine Dauerwerbesendung“ mindestens alle 120 Sekunden zu vernehmen sein, so die Karlsruher Richter.

Wegen Rauchszenen: ARD-Tatort auch bald „Dauerwerbesendung“?

Die TV-Anstalten wollen in einer ersten Stellungnahme die Neuerungen zeitnah einführen, es bleibt ihnen auch nichts anderes übrig. Unklar bleibt, wie mit dem ARD-Tatort mit seinen vielen Zigarettenszenen verfahren wird. Ein ARD-Sprecher betonte, dass Produktplatzierung in Deutschland für Tabak verboten sei, daher würde ein Hinweis „Dauerwerbesendung“ einen gewissen Widerspruch bilden. Man wolle das aber durch Anwälte prüfen lassen.