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Werbung für Abtreibungen: Arzt darf zukünftig an Patientin Bibel aushändigen und daraus vorlesen

Abtreibung
Lizenz: Public Domain

Bei der Reform des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) hat sich das Bundeskabinett auf eine Neureglung verständigt.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, Werbung für Abtreibungen bleibe verboten, aber der Frauenarzt dürfe in Zukunft über Abtreibungen informieren. Darum sei es ja vor allem gegangen, dass Patientinnen Informationen bekämen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) lobte ihren eigenen Entwurf.

Konkret bedeutet das, dass der Arzt auf seiner Website auf eine Online-Bibel verlinken darf, das Buch, in dem alle moralischen, ethischen und medizinischen Fragen umfassend abgehandelt werden, da das Buch von unserem Schöpfer, Gott, stammt, der allwissend ist. Der Frauenarzt darf dabei aber nicht seine angebotenen Leistungen nennen und schon gar nicht kommentieren, nur das Wort Schwangerschaftsabbruch ist erlaubt, wenn gleichzeitig Schutz des ungeborenen Lebens ebenso als Ausdruck unmittelbar neben dem Link steht.

Für die umfassende Beratung in der Praxis darf der Frauenarzt Patientinnen aus der Bibel vorlesen und ihnen auch eine Bibel nach Hause mitgeben. Eine Kommentierung der heiligen Texte ist nicht erlaubt.

Vertreter der Kirchen zeigten sich mit der Einigung zufrieden. Von den Frauenvertreterinnen war bislang noch keine Stellungnahme zu hören.

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Politik

Bundesregierung beschließt: Im Bundestag dürfen ab Juni Werberedner auftreten

Bundestagsplenum
Auch der Reichstag ist kein Tabu mehr für gute Produkte. Foto: Tobias Koch / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Die Bundesregierung hat heute mit großer Mehrheit beschlossen, dass in den Parlamentsdebatten im Reichstag ab Juni Unternehmen für Produkte werben dürfen. Dabei werden pro Tag maximal fünf Zeitfenster von maximal fünf Minuten für Werberedner vorgesehen. Das soll zusätzliches Geld in die Kassen spülen. Auch soll es ein wenig Ruhe zwischen hitzige Debattenbeiträge reinbringen. Die Gemüter können sich in dieser Art Werbepause dann beruhigen.

Erreicht werden durch die Werbung die Mitglieder des Bundestages und die Saalzuschauer. Das klingt zunächst eher wenig. Da aber Parlamentsdebatten oft auch im Fernsehen (v.a. Phoenix) live übertragen werden, erhöht dies die Reichweite. Auch hofft man, dass Journalisten aus aller Welt speziell bei langweiligen Parlamentsthemen auch auf die vorgestellten Produkte eingehen werden und die Werbebotschaft indirekt mittragen.

Erlaubt sind neben reinen Redebeiträgen auch Vorführungen (z.B. Staubsauger) und das kurzzeitige Aufstellen von Plakatständern.

Über die Werbepreise ist noch nichts bekannt. Diese sollen wahrscheinlich von einer Kommission festgelegt werden.

Tabaklobbyisten dürfen auch sprechen!

Tabakwerbung ist im hohen Haus auch in dieser neuen Form verboten, allerdings dürfen auch Tabaklobbyisten sprechen, da diese ja ohnehin in Gestalt von Politikern (Volker Kauder etwa, der eine Ausweitung des Tabakwerbeverbot auf Werbung und Kinospots ablehnt) vertreten sind. Würde man Lobbyisten von Philip Morris verbieten, im Reichstag zu sprechen, dann dürfte ein großer Teil der Mitglieder des Bundestags auch nicht mehr ans Rednerpult, so Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Als Kompromiss darf das Rauchen in den Redebeiträgen aber nicht verherrlicht werden. Mindestens alle 60 Sekunden muss ein rotierender Warntext wie „Rauchen ist tödlich!“ vorgelesen werden.

Später auch Videoleinwand?

Wenn das Werbevorhaben erfolgreich ist, soll eine Ausweitung der Werbebeiträge auf multimediale Shows inklusive 3D-8K-Videoleinwand und 36-Kanal-Surroundsound geprüft werden. Auch die bisher kleinen Zeitfenster sollen dann möglicherweise ausgedehnt werden. Zu Beginn des Privatfernsehens seien die Möglichkeiten für Werbung auch überschaubar gewesen, so Schäuble, so durfte ein Spielfilm nur ein einziges Mal unterbrochen werden. Heute brumme die Wirtschaft dank der vielen Werbemöglichkeiten. „Da wollen auch wir einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der guten Konjunktur machen. Sonnen Bassermann verlost 50 original Lamzac von Fatboy und 75 Powerbanks“, so der Bundestagspräsident.

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Bundesverfassungs­gericht: Sportübertragungen müssen als „Dauerwerbesendung“ gekennzeichnet werden

Biathlon-Fernsehübertragung
Biathlon-Fernsehübertragung mit nun vorgeschriebenem Werbehinweis. Die Größe des permanent sichtbaren Hinweises „Dauerwerbesendung“ entspricht den Vorgaben des Gerichtes (15 %). Viele Zuschauer dürften sich an der Einblendung stören. Foto: Micemann, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Auf deutsche Fernsehzuschauer kommt eine Neuerung zu, welche die wenigsten begrüßen dürften. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass Fernsehsendungen, in denen in weiten Teilen die Präsentation von Produkten, Produkt-/Unternehmensnamen und -logos im Vordergrund stehe, in Zukunft mit einem deutlich sichtbarem, permanent eingeblendeten Hinweis „Dauerwerbesendung“ zu versehen seien. Auf diese Weise soll der Zuschauer darüber informiert werden, ob die Sendung der Unterhaltung bzw. Information diene oder der Verkaufsförderung von Produkten und der Markenpflege.

Das betrifft zunächst einmal nahezu alle Sportübertragungen. Man denke an die vielen Firmenlogos auf der Kleidung von Sportlern – nicht nur bei Fußballspielern und Biathleten –, die Werbebanderolen im Stadion, die Werbelogos auf Formel 1-Wagen und vieles mehr.

Das Bundesverfassungsgericht legt dabei hohe Maßstäbe an. Der Hinweis „Dauerwerbesendung“ müsse opak sein, darf also nicht durchsichtig oder halbtransparent sein. Ferner müsse er mindestens 15 Prozent der Bildfläche einnehmen (wie viel 15 Prozent sind, zeigt die Abbildung oben).

Auch akustische Hinweise vorgeschrieben

Da auch Menschen mit Sehbehinderungen und Blinde die Sendungen verfolgten, müsse außerdem ein deutlicher akustischer Hinweis „Dies ist eine Dauerwerbesendung“ mindestens alle 120 Sekunden zu vernehmen sein, so die Karlsruher Richter.

Wegen Rauchszenen: ARD-Tatort auch bald „Dauerwerbesendung“?

Die TV-Anstalten wollen in einer ersten Stellungnahme die Neuerungen zeitnah einführen, es bleibt ihnen auch nichts anderes übrig. Unklar bleibt, wie mit dem ARD-Tatort mit seinen vielen Zigarettenszenen verfahren wird. Ein ARD-Sprecher betonte, dass Produktplatzierung in Deutschland für Tabak verboten sei, daher würde ein Hinweis „Dauerwerbesendung“ einen gewissen Widerspruch bilden. Man wolle das aber durch Anwälte prüfen lassen.

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Sexismus: Ausdrücke „männlich“ und „weiblich“ bei Steckern/Buchsen werden verboten

Langsam kommt die Bundesregierung beim Kampf gegen den alltäglichen Sexismus in Schwung. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) hat sich nun auch den Themen Alltagspornographie und -sexismus angenommen. Sie will in Elektronik- und Computer-Produktkatalogen Andeutungen auf den Geschlechtsakt und Geschlechtsteile verbieten.

Nicht nur begrifflich sind Stecker und Buchsen mit Geschlechtsteilen und Geschlechtsakt verbunden

Klinkenbuchse/Klinkenstecker
Müssen solche Anspielungen in Katalogen eigentlich sein? Foto: DieNase666, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Schwesig findet es ganz schlimm, dass in den Beschreibungstexten von Kabeln, Adaptern, Steckern und Buchsen gemäß der menschlichen Anatomie zwischen „männlich“ (male) und „weiblich“ (female) unterschieden werde. Wer hier etwas suche, werde ständig an Geschlechtsteile und auch an den Geschlechtsakt erinnert. Das Anbringen eines Steckers (männlich) in eine Buchse (weiblich) sei nichts anderes als eine abstrakte Version des Geschlechtsaktes, so Dr. Giffey. Das sei schon widerlich genug, man müsse hier nicht noch zusätzlich in den Produktbeschreibungen dauernd daran erinnert werden. Dr. Giffey will diese Bezeichnungen in Absprache mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verbieten, ein Gesetzentwurf liegt bereits vor, der im Kabinett noch abgestimmt werden soll. Demnach werden Begriffe wie „männlich“ und „weiblich“, auch in anderen Sprachen und Synonyme, die auf die Geschlechtsteile anspielen, in der Werbung und in Produktkatalogen verboten.

Drahtlos eine Alternative für alle Steckverbindungen?

Auch solle geprüft werden, ob man Stecker und Buchsen nicht anders konstruieren oder gar abschaffen könne. Ziel sei, dass Daten- und Signalübertragungen in absehbarer Zeit nur noch per Funk erlaubt sind – auch Stromübertragungen fallen darunter.

Auch U-Bahn-Röhren und Tunnel sollen auf Alternativen überprüft werden

Beim (öffentlichen Nah-)Verkehr sei Alltagspornographie ebenso weit verbreitet, schimpft Dr. Giffey. Ein U-Bahnfahrer, der mit seinem länglichen Zug in eine enge Röhre reinfahre, praktiziere im Prinzip nichts anderes als ein Mann, der in eine Frau eindringe. Dr. Giffey will prüfen, ob nicht U-Bahnen langfristig durch andere Verkehrsmittel ersetzt bzw. Tunnel ganz abgeschafft werden könnten. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der an einer Klaustrophobie leidet, die sich bei ihm primär in ausländischen Mauttunneln, in denen er selbst zahlen muss, in Schweißausbrüchen und Panikattacken ausdrückt, hat bereits seine vollste Unterstützung signalisiert.

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Gesetz gegen Sexismus in Werbung – Zigaretten gelten als Phallussymbole und fallen auch unter Verbot

Zigarettenpackung
Werbemotive dieser Art sind bald nicht mehr zulässig. Foto: Reiserfs / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will sexistische Werbung verbieten. Nackte Haut darf in Zukunft nur noch dann gezeigt werden, wenn es einen Bezug zum Produkt gibt. Entsprechend dürfen Strumpfhosen noch mit halbnackten Models beworben werden, aber Auto- oder Reifenhersteller ihre Produkte nicht mehr mit spärlich bekleideten Frauen dekorieren.

Einschränkungen auch für die Kanzlerin!

Auch ist es in Zukunft verboten, Frauen in der Werbung als dumm oder naiv darzustellen. Selbst grundlos lachende Frauen sind in der Werbung künftig tabu. Kanzlerin Angela Merkel darf also nicht mehr auf CDU-Werbeplakaten lächeln, da ihre Politik keinen Anlass für eine solche Empfindung. Auch darf Merkel nicht mehr mit Dekolleté abgebildet werden. Denn die Kanzlerin ist allgemein für Politik zuständig und nicht als Gesundheitsministerin für Dermatologie.

Zigaretten können als Phallussymbole verstanden werden

Sexistische Werbeelemente sind natürlich auch Phallussymbole aller Art. Auch diese werden somit in Zukunft unzulässig sein. Wie die Redaktion erfahren hat, wird dies nach den aktuellen Plänen auch Zigarettenwerbung betreffen. Werbung für Tabakprodukte wird nur noch erlaubt sein, wenn keine Zigaretten abgebildet werden. Das engt die Möglichkeiten der Kreativen natürlich ungeheuer ein.

Die Tabaklobby stöhnt und steckt nun fest. Sie könnten jetzt damit argumentierten, dass Zigaretten schon einmal deshalb kein Phallussymbol sein können, da Rauchen Potenz und Standfestigkeit herabsetzte. Aber damit würden sie ohne Not gesundheitliche Risiken zugeben. Wenn sie aber schwiegen, könnten die Werbeeinschränkungen tatsächlich kommen. In diese Diskussion will die Tabakindustrie nicht eindringen. Daher ist von den Zigarettenmultis nur das allgemeine Gesäusel von Freiheit, Selbstbestimmung und Genuss zu hören.

Wann das neue Werbegesetz steht, ist noch völlig offen.