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Maas erreicht Freilassung aller Knast-Deutschen in Türkei – Als Gegenleistung wird Kölner Dom Moschee

Heiko Maas vor Kölner Moschee
Heiko Maas bei der Präsentation der Pläne für die Kölner Moschee. Es ist ein weiteres wichtiges Signal. Bereits am 10. Juli hatte Erdoğan erklärt, dass die Hagia Sophia in eine Moschee rückverwandelt werde. Foto: Velvet/Sandro Halank, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 4.0/CC BY-SA 3.0/

Bundesaußenminister Heiko Maas (AKP) hat gute Nachrichten im Gepäck , als er nach seinem Türkei-Aufenthalt in die Quarantäne-Abteilung des BER eincheckt. Von dieser aus wird er nun 14 Tage seine Amtsgeschäfte führen.

Deutsche Türkei-Häftlinge kommen frei

Alle unsere Landsleute, die aus politischen Gründen in der Türkei inhaftiert sind, kommen umgehend frei“, verkündet der smarte Brillenträger. „Es handelt sich um über 60 Personen. Die genaue Anzahl wird mir Kalif Erdoğan noch durch seinen Boten überbringen.

„Als Gegenleistung werden wir den Kölner Dom in eine Moschee zurückverwandeln“, so Maas, der bereits Pläne vom Architekturbüro Langer & Kurzer erhalten hat, das sich bereits mit der Versenkung des Stuttgarter Hauptbahnhofs einen Namen gemacht hat. „Ich habe in der Politik gelernt, dass in der Diplomatie Leistungen immer mit Gegenleistungen verbunden sind“, so der Saarländer.

Die katholische Kirche zeigt sich weniger begeistert. Zwar habe man derzeit an ein Überangebot an Kirchenplätzen, dennoch sehe man es mit gewisser Sorge, dass man nun auf schäbige Hinterhofkirchen in Kölner Problemvierteln ausweichen müsse. Wenigstens habe man genug Zeit, dort einen umfassenden Exorzismus durchzuführen und danach alles mit einer angemessenen Goldschicht zu überziehen, so der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki.

Kölner Dom im Grunde genommen schon lange Moschee

Maas widerspricht. 1965 hätten Muslime zum Ende des Fastenmonats Ramadan im Kölner Dom gebetet, und im Islam gebe es die eiserne Vorschrift, dass ein Gebetshaus automatisch zur Moschee werde, wenn dort muslimische Gebete stattfinden. Damals hätte man die Umwandlung noch mit einem Missverständnis abgetan, jetzt räume man diese Konfusion aus der Welt und vollende den göttlichen Plan. „Allahu Akbar“, so ein versöhnlicher Heiko Maas.

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Gesellschaftliches Politik

Neues Gesetz von Heiko Maas stellt auch Aprilscherze unter Strafe

Heiko Maas
Heiko Maas: Hassrede und Lügen bekämpfen, Wahrheit erzwingen. Foto: Sandro Halank / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Vorgestern, am Samstag, war 1. April. Das ist der einzige Tag im Jahr, an dem es auch keinblatt.de nicht so ernst nimmt.

Doch Aprilscherze dürften ab nächstem Jahr Geschichte sein. Denn das neue „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), das vor allem Fake-News und Hate Speech in sozialen Netzwerken wie Facebook eindämmen soll, wird auch Aprilscherze unter Strafe stellen, und zwar dann, wenn sie als Nachrichten oder vergleichbar aufgemacht sind.

Wie eine Nachfrage beim Justizministerium ergab, sollen auch klar erkennbare Aprilscherze von dem Verbot betroffen sein. Das gilt selbst dann, wenn ein klarer Hinweis wie „Aprilscherz“ oder „Wir haben Sie in den April geschickt“ angebracht ist. Meinungs- und Pressefreiheit würden nicht eingeschränkt, so ein Sprecher des Justizministeriums, aber Lügen und Fake-News, unter die ja Scherze allgemein fielen, seien dann nicht mehr zulässig. Viele Aprilscherze würden für Irritationen sorgen und durch ihren unwahren Inhalt Politiker und Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken, führt der Sprecher aus. Hinweise wie „Aprilscherz“ würden zudem oft übersehen, da üblicherweise nicht der ganze Artikel gelesen werde.

Es muss aber im Unterschied zu Ländern wie der Türkei niemand eine Haftstrafe befürchten, selbst für richtig üble Scherze nicht. Es bleibt bei einem Bußgeld, das bei 50 Millionen Euro pro Verstoß gedeckelt ist. Unklar ist jedoch, ob sich für die „Bild“-Zeitung bei diesen zu erwartenden Ausgaben eine weitere Verlegertätigkeit überhaupt noch rechnet.

Die keinblatt.de-Redaktion meint: Wenn wir ehrlich sind, um die meisten Aprilscherze ist es nicht schade. Aber es geht auch um das Prinzip. Das sagt gerade auch die keinblatt.de-Redaktion, die außer am 1. April keine Scherze veröffentlicht und als ernstes, hochseriöses Medium auch keine Satirerubrik hat.

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Gesellschaftliches Medien

Nachricht, dass Erstellung und Verbreitung von Fake-News unter Strafe gestellt werden soll, ist Fake!

Stephan Mayer
Stephan Mayer (CSU):  „Lügen haben kurze Beine, aber sehr lange Nasen. Das ist noch nicht Strafe genug!“ – Foto: Henning Schacht / Lizenz: CC BY-SA 3.0 D

Wie heute gemeldet wurde, will die CSU Erstellung und Verbreitung von Fake-Nachrichten unter Strafe stellen. Dazu solle ein neuer Straftatbestand eingeführt werden, sagte der CSU-Politiker Stephan Mayer. Dabei sollen bewusst öffentlich verbreitete Unwahrheiten, also Lügen, fortan bestraft werden. Derzeit können Lügen nur in besonderen und schwerwiegenden Fällen geahndet werden.

Fake-News haben im US-Wahlkampf eine wohl entscheidende Rolle gespielt. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass massenhaft hergestellte Fake-News Donald Trump den Wahlsieg gebracht haben. Hierzulande waren unter anderem Renate Künast (Grüne) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Opfer von Fake-Nachrichten. Heiko Maas wurde im Rahmen der Diskussion um die Kinderehen das erfundene Zitat untergeschoben: „Auch wenn die Ehefrau erst 6 und der Mann 56 ist, können wir nicht einfach unterstellen, die Heirat wäre nicht aus Liebe vollzogen.“

Große Medienhäuser, vor allem die Boulevardpresse, fürchten nun um ihr Geschäftsmodell und verbreiteten die Nachricht, um Stimmung gegen eine Gesetzesverschärfung zu machen.

Meldung ist eine Ente – Politiker machen keine Gesetze gegen sich selbst

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Medien auf eine Falschmeldung reingefallen waren. Weder die CDU/CSU noch der Koalitionspartner SPD im Bund wollen eine Strafverschärfung. Unter vorgehaltener Hand war aus der CSU-Zentrale zu hören. „Wenn Lügen generell zu Straftatbeständen würden, würde das in erster Linie uns selbst betreffen. Es gilt der eiserne Grundsatz: Wir machen niemals Gesetze gegen uns selbst, sondern immer nur Gesetze gegen die Bevölkerung.“

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Gesellschaftliches Politik Sprachliches Technik/Hightech Verkehr

Sexismus: Ausdrücke „männlich“ und „weiblich“ bei Steckern/Buchsen werden verboten

Langsam kommt die Bundesregierung beim Kampf gegen den alltäglichen Sexismus in Schwung. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) hat sich nun auch den Themen Alltagspornographie und -sexismus angenommen. Sie will in Elektronik- und Computer-Produktkatalogen Andeutungen auf den Geschlechtsakt und Geschlechtsteile verbieten.

Nicht nur begrifflich sind Stecker und Buchsen mit Geschlechtsteilen und Geschlechtsakt verbunden

Klinkenbuchse/Klinkenstecker
Müssen solche Anspielungen in Katalogen eigentlich sein? Foto: DieNase666, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Schwesig findet es ganz schlimm, dass in den Beschreibungstexten von Kabeln, Adaptern, Steckern und Buchsen gemäß der menschlichen Anatomie zwischen „männlich“ (male) und „weiblich“ (female) unterschieden werde. Wer hier etwas suche, werde ständig an Geschlechtsteile und auch an den Geschlechtsakt erinnert. Das Anbringen eines Steckers (männlich) in eine Buchse (weiblich) sei nichts anderes als eine abstrakte Version des Geschlechtsaktes, so Dr. Giffey. Das sei schon widerlich genug, man müsse hier nicht noch zusätzlich in den Produktbeschreibungen dauernd daran erinnert werden. Dr. Giffey will diese Bezeichnungen in Absprache mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verbieten, ein Gesetzentwurf liegt bereits vor, der im Kabinett noch abgestimmt werden soll. Demnach werden Begriffe wie „männlich“ und „weiblich“, auch in anderen Sprachen und Synonyme, die auf die Geschlechtsteile anspielen, in der Werbung und in Produktkatalogen verboten.

Drahtlos eine Alternative für alle Steckverbindungen?

Auch solle geprüft werden, ob man Stecker und Buchsen nicht anders konstruieren oder gar abschaffen könne. Ziel sei, dass Daten- und Signalübertragungen in absehbarer Zeit nur noch per Funk erlaubt sind – auch Stromübertragungen fallen darunter.

Auch U-Bahn-Röhren und Tunnel sollen auf Alternativen überprüft werden

Beim (öffentlichen Nah-)Verkehr sei Alltagspornographie ebenso weit verbreitet, schimpft Dr. Giffey. Ein U-Bahnfahrer, der mit seinem länglichen Zug in eine enge Röhre reinfahre, praktiziere im Prinzip nichts anderes als ein Mann, der in eine Frau eindringe. Dr. Giffey will prüfen, ob nicht U-Bahnen langfristig durch andere Verkehrsmittel ersetzt bzw. Tunnel ganz abgeschafft werden könnten. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der an einer Klaustrophobie leidet, die sich bei ihm primär in ausländischen Mauttunneln, in denen er selbst zahlen muss, in Schweißausbrüchen und Panikattacken ausdrückt, hat bereits seine vollste Unterstützung signalisiert.

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Drogen Gesellschaftliches Kunst & Kultur Medien Medizin/Gesundheit Politik Szene

Gesetz gegen Sexismus in Werbung – Zigaretten gelten als Phallussymbole und fallen auch unter Verbot

Zigarettenpackung
Werbemotive dieser Art sind bald nicht mehr zulässig. Foto: Reiserfs / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will sexistische Werbung verbieten. Nackte Haut darf in Zukunft nur noch dann gezeigt werden, wenn es einen Bezug zum Produkt gibt. Entsprechend dürfen Strumpfhosen noch mit halbnackten Models beworben werden, aber Auto- oder Reifenhersteller ihre Produkte nicht mehr mit spärlich bekleideten Frauen dekorieren.

Einschränkungen auch für die Kanzlerin!

Auch ist es in Zukunft verboten, Frauen in der Werbung als dumm oder naiv darzustellen. Selbst grundlos lachende Frauen sind in der Werbung künftig tabu. Kanzlerin Angela Merkel darf also nicht mehr auf CDU-Werbeplakaten lächeln, da ihre Politik keinen Anlass für eine solche Empfindung. Auch darf Merkel nicht mehr mit Dekolleté abgebildet werden. Denn die Kanzlerin ist allgemein für Politik zuständig und nicht als Gesundheitsministerin für Dermatologie.

Zigaretten können als Phallussymbole verstanden werden

Sexistische Werbeelemente sind natürlich auch Phallussymbole aller Art. Auch diese werden somit in Zukunft unzulässig sein. Wie die Redaktion erfahren hat, wird dies nach den aktuellen Plänen auch Zigarettenwerbung betreffen. Werbung für Tabakprodukte wird nur noch erlaubt sein, wenn keine Zigaretten abgebildet werden. Das engt die Möglichkeiten der Kreativen natürlich ungeheuer ein.

Die Tabaklobby stöhnt und steckt nun fest. Sie könnten jetzt damit argumentierten, dass Zigaretten schon einmal deshalb kein Phallussymbol sein können, da Rauchen Potenz und Standfestigkeit herabsetzte. Aber damit würden sie ohne Not gesundheitliche Risiken zugeben. Wenn sie aber schwiegen, könnten die Werbeeinschränkungen tatsächlich kommen. In diese Diskussion will die Tabakindustrie nicht eindringen. Daher ist von den Zigarettenmultis nur das allgemeine Gesäusel von Freiheit, Selbstbestimmung und Genuss zu hören.

Wann das neue Werbegesetz steht, ist noch völlig offen.

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Konflikte/Terror/Militär Kriminalität Politik

Schnellere Abschiebung von Ausländern: Regierung will Mindestgeschwindigkeit von 120 km/h

Abschiebung
In der Geologie finden Abschiebungen nur sehr langsam statt. Bei Automobilen spricht man dagegen von „Anschieben“, wenn diese nicht spuren. Foto: Schuetzler 62 / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Bei der Frage nach einer schnelleren Abschiebung straffällig gewordener Ausländer fordert die Bundesregierung nun eine Mindestgeschwindigkeit von 120 km/h. Wer langsam, aber sicher sein Gastrecht verspiele, müsse das Land schnell verlassen, so ein Regierungssprecher. Tempo-30-Zonen seien da absolut kontraproduktiv. Umfangreiche Harmonisierungen seien notwendig, um das Ziel zu erreichen. Etwa eine Angleichung von Richtgeschwindigkeit (Autobahnen), Lichtgeschwindigkeit und Schallgeschwindigkeit. Es könne nicht sein, dass optische Impulse gegenüber akustischen Impulsen bevorzugt würden. Für einige physikalische Gesetze gebe es bereits entsprechende Gesetzentwürfe, die bereits im Kabinett debattiert würden, ergänzt der Sprecher. Es ginge dabei nicht nur um eine Änderung von Mindest- und Maximalgeschwindigkeiten, sondern auch um höhere Strafen für Herzraser.

In der SPD gibt es jedoch auch kritische Stimmen. Drohe Straftätern in ihrem Heimatland Todesstrafe oder Folter, dürfe generell nicht abgeschoben werden, so Bundesjustizminister Heiko Maas. Inländer dagegen dürften bei schweren Straftaten generell weiter abgeschoben werden, da in ihrem Heimatland ja keine Todesstrafe existiere, so der Minister. Ob es Folter gebe, da herrscht aber auch in der SPD Uneinigkeit. Die in Deutschland weiterhin erhältliche CD „Weihnachten mit Roy Black“ und die Fernsehsendung „Das Wort zum Sonntag“ seien die Grenzen zur Folter zumindest nicht mehr weit entfernt, so ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Die Grenzen gelte es zu sichern, etwa durch eine Mauer des Schweigens mit gut besetzten Lachtürmen, heißt es. Ja, man habe die Absicht, sich auf die Lauer zu legen. Warum auch nicht?

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Kriminalität Medien Politik Technik/Hightech

VDS: Datenschützer sendet jedem Bürger Visitenkarte mit „Freier Journalist“ zu – denn Journalisten sind ja ausgenommen

Rechenzentrum
Speichern gegen den Terror! Foto: David Haberthür / Lizenz: CC BY-NC 2.0

Der Deutsche Bundestag hat heute die umstrittene Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (VDS) beschlossen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht die alte VDS gekippt hatte, weil eine anlasslose VDS nicht verhältnismäßig sei und die Arbeit von Geheimnisträgern wie Journalisten gefährde, wurde ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Mit kürzeren Speicherfristen und anderen Einschränkungen – c.a. soll darauf verzichtet werden, Vorratsdaten von Journalisten auszuwerten – glaubt man, die Hürden des Bundesverfassungsgericht übersprungen zu haben.

Die Aktionsgruppe „Mein Datenbauch gehört mir“ des bekannten Internetaktivisten Henning Lob hat nun damit begonnen, jedem Bundesbürger eine Visitenkarte mit dem Aufdruck „Freier Journalist“ zuzusenden. Die Berufsbezeichnung Freier Journalist“ ist nicht geschützt und es kann jeder – auch ohne Journalistenausbildung und Genehmigung – sich zum freien Journalisten erklären und als solcher arbeiten. Damit dürfen überhaupt keine Daten mehr ausgewertet werden, da jeder Bundesbürger nun Journalist ist.

Ob Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun einknicken und die VDS noch einmal überarbeiten wird, bleibt abzuwarten. Denkbar ist es, Journalisten in Zukunft besonders stark zu überwachen, da es verdächtig sei, dass es auf einmal so viele Journalisten gebe. Diese müssten ja was im Schilde führen, das nichts Gutes sein könne, sagte Maas unsere Redaktion.

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Drogen Kriminalität Politik

Um den Schwarzmarkt gestohlener Räder auszutrocknen – Regierung will Fahrraddiebstahl legalisieren

Fahrradständer
Gestohlenes Fahrrad. Viel ist nicht von ihm übriggeblieben. Foto: Andreas Praefcke / Lizenz: CC BY 4.0

Immer wieder gibt es Forderungen, Cannabis zu legalisieren, um den Schwarzmarkt auszutrocknen. Auf kommunaler Ebene werden bereits erste Pilotprojekte vorbereitet, in Bayern ist gar ein Kiffer-Volksbegehren geplant.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) möchte nun die Idee auf andere Bereiche ausdehnen. Um den riesigen und immer stärker wachsenden Schwarzmarkt gestohlener Fahrräder trockenzulegen, plant die Bundesregierung, den Fahrraddiebstahl zu legalisieren.

Damit würden Fahrrad-Dealer sowie deren Kunden nicht weiter kriminalisiert, so Maas, und der Staat könne sogar am Fahrraddiebstahl verdienen – mit einer speziellen Diebstahlsteuer, ähnlich wie es sie bereits mit der Steuer auf Tabakprodukte gebe.

Die Mär von der Einstiegskriminalität

Es sei ein Irrtum, dass Fahrraddiebstahl die Einstiegskriminalität für härtere Delikte sei, so der Minister. Dafür gebe es einfach keine wissenschaftlichen Belege. Härtere Diebstähle, wie etwa der von Automobilen und Yachten, würden selbstverständlich weiter unter Strafe bleiben.

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Finanzen Politik

Gesetz zum Schutz vor unlauteren Dispozinsen gescheitert – Kontrollaufwand zu hoch

Viele Deutsche zahlen zähneknirschend Dispozinsen, wenn sie ihr Konto überziehen. Oft haben die Kunden kaum eine andere Wahl, wenn sie nicht gerade zu den Spitzenverdienern gehören.

Die Dispozinsen werden von Verbraucherschützern für viel zu hoch gehalten. So berechnen die Banken bis zu ca. 15 % Dispozinsen, obwohl sie sich selbst Geld praktisch zum Nulltarif leihen können und Kleinanlegern für Festgeld nur einen Zinssatz von meist mickrigen 0,05 % bis 0,2 % gewähren.

Auf Druck der Verbraucherschützer brachte der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas (SPD), einen Gesetzentwurf auf den Weg, der Verbraucher vor den kundenfeindlichen Dispozinsen schützen sollte.

Konkret sollten Abbuchungen in den letzten drei Tagen vor dem Monatswechsel verboten werden. Gleichzeitig sollten Arbeitgeber und Banken dazu gezwungen werden, dass Gehaltszahlungen bis spätestens zum 1. eines Monates auf dem Konto verfügbar sind. Banken könnten dann mit dem Geld nicht mehr tagelang arbeiten, und Dispozinsen würden in vielen Fällen vermieden. Konkret wollte die Regierung den Bürgern 200 Millionen Euro pro Monat für Dispokredite ersparen.

Die Pläne wurden jedoch wegen des hohen Kontrollaufwands verworfen. Es wird kein Gesetz zum Schutz vor Dispozinsen geben.

Bundesverband der Privatbanken stiftet Brunnen fürs Kanzleramt

Brunnen vor dem Kanzleramt
Foto: Manfred Brückels / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Nachdem der ursprüngliche Brunnen vor dem Kanzleramt wegen einer krassen Fehlplanung wieder entfernt werden musste, stiftete der Bundesverband der Privatbanken unbürokratisch einen neuen Brunnen (Foto).

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Politik Technik/Hightech

Google: Zerschlagung von Großer Koalition denkbar

Google
Logo des Internetgiganten. Bei der Marktmacht wird man automatisch an die Leibesfülle des zuständigen Wirtschaftsministers erinnert. Bild: Google INC / Lizenz: Public Domain

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält eine Zerschlagung von Google denkbar. „Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 Prozent des gesamten Marktes abdeckt. Da wären die Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan“, sagte Maas der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sollte Google seine Marktmacht missbrauchen, um Konkurrenten systematisch zu verdrängen, wäre also nach Vorstellung von Maas eine Zerschlagung des Konzerns als letztes Mittel möglich. Zuvor hatte schon Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) gefordert, eine Entflechtung Googles zu prüfen.

Google hat inzwischen auf die Vorwürfe reagiert und kontert. Ein Unternehmenssprecher forderte, eine Zerschlagung der Großen Koalition (GroKo) in Erwägung zu ziehen. Die Große Koalition habe 79,8 Prozent der Sitze im Bundestag und missbrauche damit systematisch ihre Dominanz, um die konkurrierende Opposition, die ohnehin kaum mehr stattfinde, auszuschalten. Wenn kein Wettbewerb mehr zwischen den politischen Parteien stattfinde, sei das sehr bedenklich und es müsse eingegriffen werden. Das Mindeste seien ja wohl Neuwahlen.

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Kriminalität Politik

EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung (VDS) – Regierung sieht darin Bedrohung und will VDS einführen

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Diese Maschinen dürfen bald wieder ganz offiziell die Verkehrsdaten sämtlicher Bürger speichern, speichern und noch mal speichern, wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht. Foto: David Haberthür / Lizenz: CC BY-NC 2.0

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Die EU-Richtrichtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) verstößt gegen Grundrechte, da alle Bürger ohne Anlass und ohne konkreten Verdacht ständig überwacht würden. Bei den Bürgern könne das Gefühl erzeugt werden, dass ihr Privatleben ständig unter Überwachung stehe, so das Gericht. Damit sei die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. Die Richter lassen aber Hintertüren offen, bei Bedrohungen etwa können Daten gespeichert werden, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt werde und die Speicherung sich auf das absolut Notwendige beschränke.

Die Vorratsdatenspeicherung ist derzeit in Deutschland offiziell ausgesetzt, weil das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden war. Die Bundesregierung konnte sich noch nicht auf ein neues Gesetz einigen. Vor allem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wollte erst die Entscheidung des EuGH abwarten.

Für manche mag es jetzt überraschend sein, dass die Bundesregierung trotz des EuGH-Entscheids an der verdachtsunabhängigen, flächendeckenden, undifferenzierten und generellen Vorratsdatenspeicherung festhalten will. Wie die keinblatt.de-Redaktion aus vertraulichen Kreisen erfuhr, sieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ausgerechnet in dem Entscheid des EuGH eine globale Bedrohung.

Paradox: Das EuGH-Urteil schafft eine neue Bedrohung, die wiederum die generelle Vorhaltung aller Daten ermöglicht

Wenn Verkehrsdaten nicht generell und ohne Anlass aufgezeichnet würden, erleichtere dies in Zukunft die Begehung schwerster Straftaten. Terroristen, Raubkopierermörder, Kinderschänder, Abofallenbetreiber und Webseitenbetreiber mit schlampigem Impressum hätten also leichtes Spiel. Die sich daraus ergebene Bedrohung rechtfertige daher eben doch die anlasslose Vorhaltung aller Daten, so ein Informant. Das Paradoxe sei, dass das im Grunde genommen abweisende Urteil den Weg zur allgemeinen Vorratsdatenspeicherung weise. In einigen Wochen soll ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt werden.

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Maasloses Gesetz – Justizminister will Kinder-Nacktdarstellungen generell verbieten

Krippe
Krippe mit dem fast unbekleideten Heiland. Noch dürfen wir das hier zeigen, aber nicht mehr lange. Foto: Rudi D. Noetzold / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will als Reaktion auf die Edathy-Affäre die gewerbsmäßige bzw. generell die weit gestreute Verbreitung von Fotografien und Darstellungen nackter und spärlich bekleideter Kinder und Jugendlicher verbieten. Eltern dürfen ihre eigenen Kinder weiter fotografieren, auch wenn diese halbnackt am Strand spielen.

Voraussetzung dafür ist, dass sich die Eltern von mindestens zwei Sexualtherapeuten schriftlich bestätigen lassen, dass sie selbst nicht pädophil sind. Eine Weitergabe der Fotos soll straffrei bleiben, wenn sie nur mit einem kleinen Facebook-Freundeskreis (max. 200 Freunde) geteilt werden.

Damit Pädophile nicht auf historische Darstellungen ausweichen, ist auch ein Verbot solcher Abbildungen geplant. Manches Museum wird jetzt nach Studium dieses Artikels schon anfangen, Skulpturen und Gemälde von nicht ausreichend bekleideten Jünglingen zu kategorisieren, um sie rechtzeitig vor Inkraftreten des neuen Gesetzes im Keller zu verstauen oder sie besser der Kriminalpolizei zur Vernichtung zu übergeben. Schade um manche Kunstwerke!

Schlimmer, auch die Krippe mit dem Christkind, das in vielen Darstellungen und Modellen fast gar nicht bekleidet ist, würde dann auch unter das Verbot fallen. Weihnachtskrippenhersteller können sich nun überlegen, den Christus-Säugling entweder aus der Kollektion zu nehmen und nur die leere Krippe zu verkaufen oder andere religiöse Produkte in Umlauf zu bringen, etwa Scientology-Ufos.

Puppen, die Säuglinge oder Kinder darstellen, dürfen weiterhin verkauft werden, aber nur, wenn diese so konstruiert sind, dass sie im ausgezogenen Zustand statt Geschlechtsmerkmalen aufgetackerte Feigenblätter oder Pornobalken zeigen.

Beschneidungen im Säuglings- und Kindesalter bleiben erlaubt, dürfen aber nicht fotografiert werden, auch zu medizinischen Zwecken nicht, da die Medizin auch nur ein Gewerbe ist.