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AKK beruhigt: Einschränkung der Meinungsfreiheit kommt nur vor Wahlen

Annegret Kramp-Karrenbauer
Annegret Kramp-Wagenbauer (AKW). Foto: Photo Claude TRUONG-NGOC / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer (AKK) hatte nach dem herben Verlust für die CDU bei den Jungwählern eine Einschränkung der Meinungsfreiheit angekündigt.

Für das schlechte Abschneiden der CDU bei den Europawahlen, aber auch der SPD, machte sie vor allem den YouTuber Rezo verantwortlich, der dazu aufgerufen hatte, nicht die CDU, nicht die CSU, nicht die SPD und vor allem nicht die AfD zu wählen. Basis für sein millionenfach geklicktes Video war eine lange Liste an Versäumnissen bei der CDU.

AKK sagte hierzu:

Was wäre eigentlich in diesem Lande los, wenn eine Reihe von, sagen wir, 70 Zeitungsredaktionen zwei Tage vor der Wahl erklärt hätten, wir machen einen gemeinsamen Aufruf: Wählt bitte nicht CDU und SPD. Das wäre klare Meinungsmache vor der Wahl gewesen.

Doch inzwischen distanzierte sich AKK davon und sagte auf Twitter:

AKK Zensur Twitter
Tweet von AKK

Unserer Redaktion gegenüber konkretisierte AKK ihr Vorhaben: „Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit wird nur vor Wahlen kommen. Das Grundgesetz erlaubt das. Moment, ich finde gerade die entsprechende Seite nicht.“

Konkret solle also nur vor Wahlen die Meinung beschnitten werden, um nicht Meinungen zu beeinflussen. Es werde also strafbar sein, Leute, die sich entschieden hätten, CDU zu wählen, mit unfairen Argumenten dazu zu nötigen, die Grünen zu wählen. Der umgekehrte Fall sei prinzipiell auch strafbar, das sei aber ein praxisfremdes Beispiel, so AKK.

Auf die Frage, welche Zeiträume vor Wahlen angedacht seien, sagte AKK vielversprechend: „Nach den Wahlen ist vor den Wahlen.“ Auf Rückfrage, ob diese Einschränkungen also immer gälten, meinte AKK: „Wenn Sie das so interpretieren, dann interpretieren Sie das so.“

Rundfunklizenzen für alle YouTube-Kanäle

Eine weitere Maßnahme soll die Verpflichtung sein, kostenpflichtige Rundfunklizenzen selbst für YouTube-Kanäle mit nur wenigen Abonnenten auch dann zu zu erwerben, wenn nur Streaming, aber keine Live-Übertragungen erfolgen. Videos mit politischen und religiösen Inhalten müssen in Zukunft einem noch zu schaffenden Fairness-Ministerium zur Abnahme vorgelegt werden. Wer mit einer Ablehnung nicht einverstanden sei, solle sich ausdrücklich nicht an eine Beschwerdestelle wenden können, da dies zu lange dauern würde, erklärt AKK. „Wir haben in den Ministerien oft noch Akustikkoppler-Verbindungen ins Neuland, da ist so etwas einfach nicht machbar. Daher soll er einfach ein neues Video produzieren und es erneut versuchen. Ich bin überzeugt davon, dass Leute wie Rezo einem gewissen Erziehungseffekt unterliegen“, führt AKK aus, die zugleich ankündigte, Rezo auf Schadensersatz zu verklagen. „Den Gegenwert für eine Schachtel Marlboro pro entgangener Stimme für CDU/CSU halte ich für fair und für geboten“, so AKK.

Die Vorsitzende wehrt sich dagegen, das Netz kaputtregulieren zu wollen. Aber die Meinungs- und Deutungshoheit solle an die „echte“ Presse zurückgehen, denn diese habe Kompetenz und nehme ihre Verantwortung professionell wahr, so AKK wörtlich. Das müsse nicht „Print“ sein, ihres Wissens sei „Bild“ seit einiger Zeit auch in diesem seltsamen Netz vertreten. Der Grundsatz, wer Wahlen gewinnen wolle, brauche „Bild“, solle wieder gelten. „Wir kennen in Deutschland eine vierte Gewalt, das ist die Presse. Eine fünfte Gewalt in Gestalt des Internets existiert nicht, aber es gibt im Internet Gewalt, da müssen wir auch ran.“

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Upload-Filter: Auch Kameras sollen Filter bekommen – Bilder mit Urheberrechtsverletzung lassen sich dann gar nicht mehr anfertigen

Upload-Filter
Verteilaktion von Filtertüten vor dem SPD-Parteitag gegen die Einführung von Upload-Filtern – Foto: Christian Schneider / Lizenz: CC BY-SA 4.0

In der EU stehen die heftig umstrittenen, gefürchteten Upload-Filter kurz vor der Einführung. In Zukunft sollen Betreiber von Onlineplattformen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Mitglieder haften. Im Prinzip wird damit die alte deutsche Krankheit, die Störerhaftung, in verschärfter Form nun EU-weit eingeführt. Den Plattformbetreibern bleibt nur, Upload-Filter einzusetzen, die Material wie Videos, Bilder und Texte, das Rechte Dritter verletzt, bereits beim Hochladen zurückweist. Doch die Filter können nicht zwischen tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen und erlaubten Parodien, in denen geschütztes Material in Gestalt einer Kompilation eingearbeitet ist, unterscheiden. Damit werde nach Meinung von Kritikern die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit eingeschränkt. Die Rechteinhaber jubeln, denn gerade Parodien mögen sie nicht.

Weitere Verschärfungen in Vorbereitung – vor allem für Kameras

Konsequenterweise werden bereits weitere Verschärfungen vorbereitet. In Zukunft soll es mit Digitalkameras gar nicht mehr möglich sein, Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Kameras müssen mithilfe des eingebauten Internetzugangs illegale Aufnahmen selbstständig löschen bzw. erst gar nicht zulassen.

In der Praxis könnte das so aussehen, dass sich das Atomium in Belgien (urheberrechtlich geschützt, es fällt nicht unter die Panoramafreiheit), der Eiffelturm bei Nacht (auch urheberrechtlich geschützt) oder die deutsche Hausfassade wegen eines angebrachten Rewe-Logos (auch urheberrechtlich geschützt) nicht mehr fotografieren lassen. Alternative: Die urheberrechtlich geschützten Bildbestandteile könnten auch geschwärzt werden. Bei Fragen wie dieser soll es bald Einigkeit geben.

Auch spezielle Hightech-Brillen, die gar keinen Blick mehr auf urheberrechtlich Geschütztes zulassen, sind bereits in Diskussion. Ferner sollen in Zukunft Hörgeräte automatisch zumachen, wenn irgendwo urheberrechtlich geschützte Musik trällert. Die Künstler sind es uns wert!

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Neues Gesetz von Heiko Maas stellt auch Aprilscherze unter Strafe

Heiko Maas
Heiko Maas: Hassrede und Lügen bekämpfen, Wahrheit erzwingen. Foto: Sandro Halank / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Vorgestern, am Samstag, war 1. April. Das ist der einzige Tag im Jahr, an dem es auch keinblatt.de nicht so ernst nimmt.

Doch Aprilscherze dürften ab nächstem Jahr Geschichte sein. Denn das neue „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), das vor allem Fake-News und Hate Speech in sozialen Netzwerken wie Facebook eindämmen soll, wird auch Aprilscherze unter Strafe stellen, und zwar dann, wenn sie als Nachrichten oder vergleichbar aufgemacht sind.

Wie eine Nachfrage beim Justizministerium ergab, sollen auch klar erkennbare Aprilscherze von dem Verbot betroffen sein. Das gilt selbst dann, wenn ein klarer Hinweis wie „Aprilscherz“ oder „Wir haben Sie in den April geschickt“ angebracht ist. Meinungs- und Pressefreiheit würden nicht eingeschränkt, so ein Sprecher des Justizministeriums, aber Lügen und Fake-News, unter die ja Scherze allgemein fielen, seien dann nicht mehr zulässig. Viele Aprilscherze würden für Irritationen sorgen und durch ihren unwahren Inhalt Politiker und Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken, führt der Sprecher aus. Hinweise wie „Aprilscherz“ würden zudem oft übersehen, da üblicherweise nicht der ganze Artikel gelesen werde.

Es muss aber im Unterschied zu Ländern wie der Türkei niemand eine Haftstrafe befürchten, selbst für richtig üble Scherze nicht. Es bleibt bei einem Bußgeld, das bei 50 Millionen Euro pro Verstoß gedeckelt ist. Unklar ist jedoch, ob sich für die „Bild“-Zeitung bei diesen zu erwartenden Ausgaben eine weitere Verlegertätigkeit überhaupt noch rechnet.

Die keinblatt.de-Redaktion meint: Wenn wir ehrlich sind, um die meisten Aprilscherze ist es nicht schade. Aber es geht auch um das Prinzip. Das sagt gerade auch die keinblatt.de-Redaktion, die außer am 1. April keine Scherze veröffentlicht und als ernstes, hochseriöses Medium auch keine Satirerubrik hat.

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Türkischer Satiriker festgenommen wegen Merkel-Karikatur ohne Kopftuch

Erdogan und Frau
Der türkische Präsident Erdoğan mit seiner Frau. Foto: Cancillería del Ecuador / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Die Türkei bewegt sich unter ihrem Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in eine immer bedenklichere Richtung.

Wie heute gemeldet, wurde der bekannte türkische Satiriker und Karikaturist Arslan Gürügli auf Anweisung von Erdoğan verhaftet. Sein Vergehen war, die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in einer Karikatur ohne Kopftuch dargestellt zu haben. Die betroffene Ausgabe der politischen Wochenzeitung „Bizim liderler için“, für die Gürügli arbeitete, darf nicht weiterverkauft werden. Händler, die sich nicht daran halten, müssen mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Zum Schutz des Karikaturisten wird auf einen Abdruck der Zeichnung verzichtet.

Regierungstreue türkische Zeichner begrüßen die Inhaftierung von Gürügli. Sie rechnen außerdem damit, dass langfristig die Burka in der Türkei Pflicht werde, was es dann einfacher mache, Frauengesichter zu zeichnen.

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Angriff auf Presserecht: EU will bessere Kennzeichnung von Satire

Neuer Hammer aus Brüssel! Eine Presserechtkommission hat einen Entwurf erarbeitet, der eine bessere Kennzeichnung von Satire vorsieht. Der Grund dafür ist, dass es in letzter Zeit immer wieder dazu kam, dass Meldungen für bare Münze genommen wurden, obwohl sie ganz klar Satire waren. Des Öfteren wurden gar regelrechte Shitstorms losgetreten. Erboste Leute beschwerten sich per Mail und telefonisch über angebliche neue Pläne der EU oder über entsprechende Vorhaben der jeweiligen Landesregierungen.

EU-Parlament
Satire muss keine Grenzen haben, aber sie muss gekennzeichnet werden, so wie auch Lebensmittel mit einem Vermerk versehen werden müssen, damit man weiß, was drin ist. Foto: thebalancebeam / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Der für das Presserecht zuständige EU-Kommissar Ethan Gabin wird mit den Worten zitiert, es werde nicht mehr lange dauern, dann gäbe es die ersten Unruhen bei Demonstrationen, vielleicht sogar den ersten Toten. Und das nur, weil eine klare Kennzeichnung in einem satirischen Artikel gefehlt habe.

Diese schrecklichen Missverständnisse hätten ihre Ursache darin, dass viele Leute im hektischen Internetzeitalter nur die Überschriften oder im besten Fall noch einzelne Abschnitte lesen würden, so Gabin. Damit hätten sie auch bei einem hoch ausgeprägten Intellekt keine realistische Chance, Satire als solche zu deuten. Ferner sei ein erheblicher Teil der Bevölkerung nicht in der Lage, Ironie zu erkennen. Das sei für viele einfach so etwas wie eine Fremdsprache. Diese Leute würden alles wörtlich nehmen.

Daher sieht eine neue EU-Richtlinie vor, dass Satire in Zukunft klar in der Überschrift mit dem Wort „Satire“ gekennzeichnet werden muss. Außerdem ist nach jedem dritten Satz ein klarer Hinweis, etwa in der Form „Das ist Satire!“, einzufügen. Damit soll mit höchstmöglicher Sicherheit die Gefahr drastisch verringert werden, dass jemand Satire auf den Leim geht, selbst wenn er nur kleinste Textpassagen erfasst.

Die jeweiligen Regierungen müssen nun ihr Presserecht ändern. Der Widerstand gegen die neue Regelung dürfte vonseiten der Politik gering ausfallen, da diese von einer Verschärfung profitiert. Das Presserecht ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Eine besonders harte Regelung wird dabei aus Bayern erwartet, wo die CSU schon mal plante, religiöse Satire zu verbieten („CSU-Chef Stoiber fordert indes härtere Strafen für unliebsame Satire“; Quelle: Der Spiegel , „CSU legt einen Gesetzesentwurf vor, der jegliche Verspottung oder Herabwürdigung von Religionen verbieten soll“; Quelle: laut.de).

Die Verfassungsmäßigkeit ist offenbar nicht von der neuen Presserecht-Richtlinie tangiert, da es niemand verboten wird, seine Meinungen auszudrücken. Es geht schließlich nur um eine Kennzeichnung der Texte, die aber nach Ansicht der keinblatt.de-Redaktion eher an eine Verstümmelung der Texte grenzt.

Auf keinblatt.de wird sich wenig ändern, da hier nur in seltenen Fällen Satire veröffentlicht wird. Dennoch zeigen wir uns solidarisch und protestieren auf das Entschiedenste gegen das Vorhaben!