Noch immer darf in Deutschland in 13 von 16 Bundesländern in der Gastronomie gequalmt werden. Emilie G. aus Berlin arbeitete über 30 Jahre als Bedienung in einer Raucherkneipe. Nun ist sie an Lungenkrebs erkrankt. Immerhin hat sie es jetzt geschafft, vor Gericht ihre Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Ein Novum in Deutschland, das durch die Tabaklobby dominiert wird. Das Berliner Sozialgericht bezeichnete die Frau als mittelstarke Raucherin, obwohl sie nie in ihrem Leben eine Zigarette zwischen den Lippen hatte. Die Gutachter schlossen Belastungen durch Asbest oder Radon als Ursache für ihre Erkrankung aus. Denn in ihrem Wohnumfeld konnten keine solchen Stoffe in kritischer Dosis nachgewiesen werden. Somit komme nur das unfreiwillige Einatmen des toxischen, krebserregenden Rauchs infrage, so das Gericht. Die Frau wird allerdings nicht besonders viel von ihrem Erfolg haben, ihre Ärzte geben ihr nur noch wenige Monate zu leben.
Das Gericht ließ erkennen, dass sich in Zukunft auch andere Geschädigte Hoffnung machen können, dass Erkrankungen durch Passivrauchen als Beruchskrankheit anerkannt werden. Gerade Mitarbeiter in Berufen mit besonders hohem Raucheranteil, etwa Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeheimen, könnten davon profitieren.
2 Antworten auf „Lungenkrebs von Bedienung in Raucherkneipe als Beruchskrankheit anerkannt“
Ich nehme an, der Rechtschreibfehler „Beruchskrankheit“ in der Überschrift ist kein Zufall und hängt mit dem Thema zusammen, oder?! 😉
Stimmt, wir beherrschen hier Rechtsschreibung. 😉