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Upskirting & Zurschaustellung Toter/Schwerverletzter bald strafbar. Kruzifixe müssen auch verschwinden

Kruzifix
Bald verboten: Kruzifix mit geschundenem Körper. Foto: Stephan van Helden, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 4.0

Der Bundestag hat heute beschlossen, dass das sogenannte Upskirting (das ungefragte Unter-den-Rock-Fotografieren) sowie das Fotografieren und Zurschaustellen von Toten und Schwerverletzten unter Strafe gestellt wird.

„Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren (sog. Downblousing, die Redaktion), ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) unserem Blatt. Die Fotos würden nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung verletzen, so Lambrecht.

Im Blick hat das Bundesjustizministerium vor allem Männer, die ein Handy in einen Selfiestick einspannen, um mit dieser Konstruktion Frauen ohne Erlaubnis und meist heimlich unter den Rock zu fotografieren. (Aus diesem Wort „einspannen“ entstand übrigens dann später der Begriff „Spanner“.)

In Zukunft müssen Spanner, die sich nicht daran halten, mit einer empfindlichen Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Viele Kruzifixe sind eine Zurschaustellung von Schwerverletzten!

Diese Strafandrohung gilt auch für das Fotografieren und Zurschaustellen von Toten und Schwerverletzten. Auch dies ist in Zukunft strengstens untersagt. Damit müssen auch alle Kruzifixe, die einen geschundenen Körper des Jesus von Nazareth zeigen, aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Kruzifixe, die in diese Kategorie fallen, dürfen ferner nicht mehr produziert werden. Nur schlichte Kreuze ohne Körper bleiben uneingeschränkt weiterhin erlaubt. Die protestantische Kirche begrüßt die neue Regelung, die katholische Kirche protestiert dagegen.

Damit wird ferner das Aufbahren von Verstorbenen am offenen Sarg untersagt, das dies auch unter Zurschaustellung Toter (und Schwerverletzter bei Scheintod) fällt.

Das neue Gesetz tritt wahrscheinlich im Herbst in Kraft, für Kruzifixe gibt es noch eine Übergangshängefrist bis zum 15. Januar 2021.

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Medizin/Gesundheit Politik Technik/Hightech

Corona-App fertig: Nach Auftragen von Blutstropfen auf Fingerabdrucksensor warnt sie bei Infektion

Corona-App
So gut wie fertig: die amtliche Corona-App. Der erforderliche Blutstropfen ist schnell zur Hand. Die letzten Tests laufen, daher ziehen derzeit die Zahlen mit Corona-Neuinfektionen in Deutschland wieder deutlich an

Am Montag soll es nun endlich so weit sein: Die amtliche und offizielle Corona-Warn-App wird freigegeben und kann in den Stores von Apple und Google für alle gängigem Smartphones kostenlos heruntergeladen werden. Das teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unserer Redaktion mit.

Einfacher und schneller Test

Dazu muss man nur einen Blutstropfen aus der Fingerbeere auf den Fingerabdrucksensor aufträufeln. Besitzt das Smartphone keinen Fingerabdrucksensor, dient als „Minilabor“ je nach Modell die Kamera, das Mikrophon oder ein anderes Element. Die App sagt dem Nutzer natürlich, wo das Blut genau aufgetragen werden muss. Ursprünglich sollte eine Speichelprobe zur Virenanalyse herhalten. Hier hatten sich die Entwickler aber letztlich dagegen entschieden, da die Blutanalyse zuverlässiger und weniger eklig ist.

Das Ergebnis wird im Allgemeinen nach wenigen Sekunden angezeigt. Ist der Nutzer infiziert, muss er sich sofort in Quarantäne begeben. Es werden dann Anweisungen gegeben, die von regionalen Gegebenheiten abhängig sind (etwa „Finden Sie sich sofort im Hospital von Dr. Kevorkian, Bahnhofstraße 25, ein!“). Die betroffenen Kontakte, die im ausschlaggebenden Zeitraum mit dem Nutzer Kontakt hatten (wird per Bluetooth festgestellt), werden ebenso unmittelbar informiert, auch diese müssen dann ggf. in Quarantäne.

Zu der Kritik, die Corona-App habe viel zu lange gedauert und komme zu spät, sagte Spahn: „Erzählen Sie keine Unwahrheiten! Wir haben die Corona-App schneller fertig bekommen als den BER. Und dabei gilt der BER als Paradebeispiel dafür, wie schnell Großprojekte in Deutschland realisiert werden können.“

Die App ist kostenlos – zumindest die Basisfunktionalität

Auch wenn die Basisfunktionalität der App kostenlos ist, gibt es In-App-Käufe. So wird z.B. ein Hintergrundbild von Jens Spahn angeboten, auf dem er in einem übervollen Fahrstuhl den Mindestabstand unterschritten hatte („Aufzug-Gate“). Spahn und einige andere erwarten hier ein empfindliches Bußgeld. 50 % der Einnahmen aus diesem In-App-Kauf gehen direkt an Spahn, um ihn bei der Bußgeldbegleichung zu unterstützen.

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Politik Verkehr

Scheuers Maut-SMS verschwunden: „Bin abgerutscht und habe versehentlich 1.400-mal auf ‚Löschen‘ gedrückt“

Andreas Scheuer
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU: „Die Maut ist europarechtskonform!“ Foto: Foto-AG Gymnasium Melle / Lizenz: CC BY 3.0

Derzeit ist ein Untersuchungsausschuss damit beschäftigt, die Auftragsvergabe bei der gescheiterten Pkw-Ausländermaut aufzuklären. Hierbei könnten die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) versendeten SMS eine entscheidende Rolle spielen. Doch alle Handydaten, die älter als Februar 2019 sind, wurden gelöscht. Der Minister beruft sich auf ein Versehen. Dazu muss man wissen, dass man SMS im Allgemeinen nur einzeln löschen kann. Scheuer erklärte: „Ich bin auf der Handy-Tastatur abgerutscht und habe versehentlich 1.400-mal auf ‚Löschen‘ gedrückt. Beweisen Sie mir mal das Gegenteil! Ho-ho-ho!“ Der Minister führt weiter aus: „Die Maut ist europarechtskonform, es gibt ohnehin nichts aufzuklären. Daher ärgere ich mich so über mich selbst, die SMS gelöscht zu haben. Herrgott zefix halleluja zakradi noamoi!“

Handy
„Ohh! Daneben gedrückt!“ Lizenz: Public Domain
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Obamas Präsidentschaft ungültig! Er wurde tatsächlich in chinesischer Sonderwirtschaftszone Huawei geboren

Barack Obama
Nicht-mehr-Ex-US-Präsident Barack Hussein Obama. Es hieß immer, Obama sei heimlich praktizierender Muslim. Das stimmt nicht, er ist heimlich  praktizierender chinesischer Buddhist. Wenn man seine Augen genau anschaut, kann man auch von ganz alleine daraufkommen. Lizenz: Public Domain

Es ist ein harter Schlag für die Anhänger Barack Obamas und natürlich erst recht für den ehemaligen US-amerikanischen Präsidenten selbst. Wobei man eigentlich „ehemaliger US-Präsident“ gar nicht mehr sagen darf. Denn Obama wurde nachträglich die Präsidentschaft der USA aberkannt.

Wie erst jetzt bekannt wurde, wurde Obama tatsächlich in der chinesischen Hightech-Sonderwirtschaftszone Huawei geboren und nicht auf der ähnlich klingenden US-Inselgruppe. Um jedoch US-Präsident werden zu können, muss man in den USA geboren sein.

Der chinesische Smartphone-Konzern bestätigte indes den schlimmen Verdacht mit dem Dokument 居民名. Es ist also wahr. Dutzende Ermittler, die zunächst davon überzeugt gewesen waren, dass Obama heimlich praktizierender Muslim sei, wähnen sich am Ziel. Der kleine Schönheitsfehler: Obama muss man wohl jetzt als heimlich praktizierenden buddhistischen Mönch bezeichnen.

Ob das mit dem Geburtsort eine bedauerliche Verwechslung war oder bewusste Täuschung, damit müssen sich jetzt amerikanische Gerichte beschäftigen. Diese stehen vor einer sehr schwierigen Aufgabe, da möglicherweise auch zahlreiche Gesetze, die in Obamas Amtszeit erlassen wurden, nun Makulatur sind.

Fortsetzung von Trumps Präsidentschaft nun auch in höchster Gefahr

Ebenso fielen Bewerbung und Wahlkampf für den nächsten US-Präsidenten in die nun ungültige Amtszeit Obamas. Ohne gültiges Amt könne aber auch kein neuer US-Präsident ins Amt gehoben werden, so der US-Verfassungsexperte Edwin Mathewson. Es läuft also auf neue Präsidentschaftswahlen hinaus.

US-Präsident Donald Trump hat in einer ersten Stellungnahme Siegeszuversicht gezeigt und bereits ein erstes Wahlversprechen abgegeben. Sollte er die Wahl gewinnen, werde er dafür sorgen, dass Barack Obama ins Gefängnis komme und nach Verbüßung der Hälfte seiner Haftstrafe (die für Hochverrat angemessen die Todesstrafe sein werde) in sein Heimatland abgeschoben werde.

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Boulevard Szene Technik/Hightech

Jan (29) verwundert, dass sein neuer Feueralarm-Klingelton Leute provoziert

Smartphone klingelt
Lizenz: Public Domain

Jan (29) ändert gelegentlich den Klingelton an seinem Smartphone. Mit seinem neuen Feueralarm-Klingelton ist Jan sehr zufrieden. Eigentlich. Wenn da nicht die anderen Leute wären. Ist Jan in einem Lokal oder im Warteraum einer Behörde, fühlen sich offenbar die Leute provoziert. Manche springen auf und laufen weg, als hätten sie Panik. Andere protestieren, immer wieder wird Jan beleidigt („Du Arsch!“, „Du Idiot!“, „Du Knalldepp“ usw.). Jan versteht das überhaupt nicht. „So schrecklich klingt der Klingelton ja gar nicht“, sagt Jan, „manche haben ein Läuten eines amerikanischen Telefons auf ihrem Handy, das ist doch viel nerviger.“

Irgendwann wird Jan den Klingelton sicher austauschen. Aber jetzt wolle er noch nicht reagieren, da er alleine über seinen Klingelton bestimme, nicht die Leute. Auf dem Klingelton-Server hat Jan aber schon Favoriten, etwa „Fahrkartenkontrolle“ oder „Hier spricht die Polizei!“.

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Technik/Hightech Unfälle/Unglücke

Nächstes Samsung Galaxy Note 8 Antifire kommt mit Löschschaum-Modul

Feuer
Brennendes Smartphone. Solche Szenarien sollen zwar nicht abgeschafft, aber zumindest in Zukunft weniger gefährlich ausfallen. Lizenz: Public Domain

Nachdem immer wieder Geräte in Flammen aufgegangen waren, hat Samsung sein brandgefährliches Smartphone-Flaggschiff Galaxy Note 7 ganz vom Markt gekommen. Man konnte die Brandgefahr der Akkus nicht in den Griff kriegen.

Derzeit arbeitet der Hersteller fieberhaft an dem Nachfolger Galaxy Note 8 Antifire. Dieses wird im Wesentlichen dem Galaxy 7 entsprechen. Allerdings wird das Gerät etwas dicker ausfallen. Der zusätzliche Platz wird für eine Löschschaumeinheit benötigt. Diese erkennt zuverlässig einen Brand und setzt automatisch einen wirkungsvollen Löschvorgang in Gang, der den Brand in der Regel stoppen kann. Samsung beruhigt seine Fans, das Gerät werde zwar etwas dicker ausfallen, aber man bekäme es in der Regel dennoch in die Hosentasche.

Galaxy Note 8 Antifire mit Feuerlöscherfunktion

Es wird auch ein Zusatznutzen geben, mit dem der Hersteller wieder Vertrauen zurückgewinnen will. Konkret kann man mit dem Galaxy Note 8 Antifire kleinere Brände löschen, die nicht durch das Smartphone selbst entstanden sind, auch wenn ein solches Szenario eines externen Brandes ziemlich unwahrscheinlich ist. Dazu dient eine fest installierte Feuerlöscher-App. Ein leeres Löschschaummodul kann im Falle, dass das Smartphone selbst „überlebt“ hat, vom Kundendienst wieder aufgefüllt werden.

Wann das Samsung Galaxy Note 8 Antifire auf den Markt kommen wird, steht noch nicht fest.

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Filme/TV Kunst & Kultur Medien

Rundfunkbeitrag rechtmäßig – Jeder muss aber in Zukunft TV-Gerät besitzen

Beitragsservice
Die Lizenz dieser Grafik ist Public Domain, die öffentlich-rechtlichen Programme sind es aber leider nicht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden. Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig, jeder Haushalt muss 17,50 Euro im Monat zahlen.

Allerdings beanstandeten die Richter die Tatsache, dass Bürger bislang auch dann zur Zahlung verpflichtet waren, wenn sie kein Fernsehgerät oder ein anderes geeignetes Empfangsgerät, z.B. ein internetfähiges Gerät (PC, Smartphone),  besaßen.

TV-Kaufpflicht oder etwas Vergleichbares kommt

Daher griffen die Richter nun zu einem Kunstgriff. Um Zweifel an der Rechtmäßigkeit des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ auszuräumen, muss in Zukunft jeder Bundesbürger ein Fernsehgerät besitzen. Der Gesetzgeber ist nun angewiesen, dafür zu sorgen, dass dies umgesetzt wird.

Ob auch ein Smartphone, das zur Nutzung der ARD/ZDF-Mediathek geeignet ist, ausreichend ist und die Bürger vom gegebenenfalls erforderlichen Kauf eines TV-Gerätes befreit, ist noch völlig unklar. Ebenfalls besteht noch Klärungsbedarf für den Fall, dass Bürger sich kein TV-Gerät oder Smartphone leisten können.

Mehr 1-Euro-Jobs?

Das sei jetzt Aufgabe des Gesetzgebers, so die Richter. Denkbar sei, dass mehr 1-Euro-Jobs geschaffen werden, sodass jeder in die Lage komme, sich ein geeignetes Gerät anzuschaffen, um ARD, ZDF, die Dritten, Deutschlandradio und die übrigen öffentlich-rechtlichen Angebote wie „BR Heimat“ oder „BR 4 Klassik“ nutzen zu können.

Fast alle großen TV-Hersteller und Elektronikhersteller begrüßten das Urteil in einer ersten Reaktion.

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Technik/Hightech

iPhone 6 lädt sich selbst durch Vibrationsalarm auf – nie mehr leerer Akku!

iPhone 6
iPhone 6. Mehr dürfen wir nicht zeigen, wir bitten um Verständnis! Foto: brett jordan, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY 2.0

Anfang September wird das neue iPhone 6 vorgestellt. Die Gerüchteküche brodelt inzwischen gewaltig. Immer wieder tauchen Bilder angeblicher Prototypen auf. Doch dabei handelt es sich durchgehend um Fakes. Das neueste iPhone läuft unter der höchsten Geheimhaltungsstufe, selbst keinblatt.de darf nur ein geschwärztes Bild zeigen.

Doch eines scheint sich nun zu bestätigen. Bei der nächsten iPhone-Generation wird man sich nicht mehr mit niedrigem Akkustand und der Suche nach einer Steckdose herumärgern müssen.

Piezokristall-Chip wandelt Schwingungen des Vibrationsalarms in Strom um

Denn das iPhone lädt sich auf, wenn man angerufen wird – durch den Vibrationsalarm. Möglich macht dies ein neuer Piezokristall-Chip, der die Schwingungen des Vibrationsalarms in Strom umwandelt. Im Grunde ist dies nichts Neues, wurde aber von Apple perfektioniert und wird nun erstmals zum Laden des Akkus eingesetzt.

Bei einem Anruf wird damit der Akku des iPhone immer wieder nachgeladen. Der einzige Haken dabei ist, dass man den Vibrationsalarm nicht generell abschalten sollte, sonst kann kein Nachladen erfolgen.

Was aber, wenn man sehr lange Zeit nicht angerufen wird? Dann ist der Akku prinzipiell ja auch irgendwann erschöpft. Auch dieser Fall wurde berücksichtigt. Dabei kann man mit einer App einen Anruf simulieren und das Telefon so lange vibrieren lassen, bis der Akku wieder voll aufgeladen ist. Apple ist immer für Innovationen gut!

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Bräuche und Mythen Gesellschaftliches Kunst & Kultur Politik Religion

Karlsruhe: Kirchen dürfen nicht mehr läuten – Richter verordnen SMS und Handglocken

Glockenstuhl
Bald ist Ruhe! Foto: TMg / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

In einem viel beachteten Urteil hat heute das Karlsruher Verfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers aus Kirchdorf (Bayern) entschieden. Der Kläger führte an, dass er durch das Läuten der Glocken von 6:00 morgens bis 21:45 abends, das jede Viertelstunde stattfinde, und zu weiteren Anlässen eine nicht unerhebliche Schädigung durch Lärm hinnehmen müsse. Jeder Bürger verfüge heute über eine Uhr und nahezu jeder sei im Besitz eines mobilen Endgerätes, mit dem er sich per SMS über den Beginn des Gottesdienstes und anderer Veranstaltungen informieren könne. Daher sei das Läuten weder notwendig noch zeitgemäß und terrorisiere nur die Anwohner.

Die Karlsruher Richter folgten dieser Argumentation weitgehend. Die Kirchenglocken hätten keine informative Funktion mehr. Gleichzeitig mache Lärm krank, so die Richter. Wer lärmgeplagt sei, erleide etwa häufiger Herzkrankheiten.

Gleichzeitig gestehen die Richter Ausnahmen für historische Kirchen zu. Diese würden zur Kultur des Landes gehören. Diese dürften jetzt zwar auch nicht mehr zu jeder Viertelstunde läuten, aber noch zu besonderen Anlässen. Hier wurde der Gesetzgeber aufgefordert, genaue Regeln zu definieren. Die Richter ließen aber klar erkennen, dass zumindest akustische Signale minderer Lautstärke weiterhin erlaubt seien. So könne der Pfarrer etwa draußen vor der Kirche mit einer Handglocke läuten, um auf den gleich stattfindenden Gottesdienst hinzuweisen. So mancher Kartoffelmann dürfte jetzt aufatmen, scheint er nun ebenfalls mit seiner Bimmel juristisch auf festem Boden zu läuten.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich die Deutsche Bischofskonferenz enttäuscht. Man respektiere aber das Urteil. In den neueren Kirchen, die überhaupt nicht mehr läuten dürfen, wolle man die nicht mehr gebrauchten Glocken ausbauen und durch Attrappen ersetzen. Das Metall der dann eingeschmolzenen Glocken könne im Maschinenbau verwendet werden, so ein Sprecher.