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Laubbläser dürfen Schalldruck von 100 dB(A) nicht mehr überschreiten, weil sonst Kirchenglocken überhört werden

Laubbläser
Gott und Kirchen sei Dank! Der Lärm wird erträglich! Lizenz: Public Domain

Endlich wird etwas gegen die lauten, gehörschädigenden Laubbläser unternommen. Ab dem 01.03.2020 dürfen in Deutschland keine Laubbläser mehr verkauft werden, die einen Schalldruckpegel von mehr als 100 dB(A) aufweisen.

Für eine Senkung des Lärms haben sich die Kirchen in Deutschland stark gemacht. Denn bei dem Krach können die Menschen die Kirchenglocken kaum noch hören. Ein Bistumssprecher sagte unserem Blatt: „Uns sind Fälle bekannt, da haben Gläubige den Sonntags-Gottesdienst verpasst, weil der Nachbar verbotswidrig seinen Laubbläser betrieben hat, anstatt selbst in die Kirche zu gehen. Kein Wunder, dass die Gottesdienste so schlecht besucht sind. In den 1950er-Jahren waren die Kirchen noch voll, da gab es noch keine Laubbläser. Das ist der Beweis!“

Läuten dient der Information – aber erinnert auch daran, als Jesus Christus ans Kreuz geschlagen wurde

Doch auch wenn Laubbläser nur zu christlichen Zeiten eingesetzt würden, würden Läutvorgänge verpasst. Auf dem Land sei es immer noch üblich, die Uhrzeit rein akustisch wahrzunehmen – vor allem, wenn der Blick zur Kirchturmuhr durch einen Heuwagen beeinträchtigt sei. Da sei es wichtig, dass das viertelstündliche Läuten gehört werde, führt der Sprecher aus. „Jeden Glockenschlag muss man als Schlag mit dem Hammer auf die Nägel sehen, mit denen Jesus Christus ans Kreuz genagelt wurde. Nun wissen Sie, jeder Schlag erinnert an das Leiden Jesu, der ein ganz besonderer Mensch war und aus Liebe zu den Menschen am Kreuz gestorben ist“, setzt der Kirchenmann fort.

Heute verkaufte Laubbläser erreichen einen Schalldruckpegel von teilweise 120 dB(A), was in etwa einem startenden Düsenjet entspricht. Vor Hörschäden schützen auch die neuen, leiseren Geräte nicht zwangsläufig, denn das Gehör kann bereits ab 80 dB(A) geschädigt werden. Dennoch kann von einer deutlichen Verbesserung gesprochen werden. Auch ist davon auszugehen, dass mehr elektrische Laubbläser verkauft werden, die sogar unter den 80 dB(A) bleiben.

Glockenstuhl
Selbst die lauten Kirchenglocken können die Laubbläser kaum übertönen! Das wird sich nun ändern. Foto: TMg / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE
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Trump neuer US-Präsident – Kirchen in Deutschland wollen 60 Minuten Trauer läuten

Glockenstuhl
Foto: TMg / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Donald Trump hat es geschafft, er hat die Wahlen gewonnen und wird der nächste US-Präsident.

US-Wahl
Die Amerikaner haben einen neuen Präsidenten gewählt. Lizenz: Public Domain

Als Reaktion darauf haben die Kirchen in Deutschland angekündigt, heute ab 17 Uhr 60 Minuten lang Trauer zu läuten. Ein Sprecher der katholischen Kirche sagte, damit wolle die Kirche zeigen, dass Kirche und Staat in Deutschland glücklicherweise nicht getrennt seien und die Kirche sich auch zu politischen Fragen, auch was das Ausland betreffe, weiterhin und sogar noch nachhaltiger als in der Vergangenheit einmischen wolle. Die Kirche stehe in einer langen Tradition, sich für die Rechte von Frauen und von Minderheiten, etwa Homosexuellen, einzusetzen. Das sei im Widerspruch zu Donald Trump, den man daher als Oberhaupt eines christlichen Staates nicht akzeptiert werde.

In einer ersten Reaktion hat der „Verband der Atheisten und Agnostiker in Deutschland“ die Aktion der Kirche kritisiert. Man sei sich gar nicht so sicher, ob die Kirchen heute nicht aus einem ganz anderen Motiv läuten, so ein Verbandssprecher.

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Karlsruhe: Kirchen dürfen nicht mehr läuten – Richter verordnen SMS und Handglocken

Glockenstuhl
Bald ist Ruhe! Foto: TMg / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

In einem viel beachteten Urteil hat heute das Karlsruher Verfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers aus Kirchdorf (Bayern) entschieden. Der Kläger führte an, dass er durch das Läuten der Glocken von 6:00 morgens bis 21:45 abends, das jede Viertelstunde stattfinde, und zu weiteren Anlässen eine nicht unerhebliche Schädigung durch Lärm hinnehmen müsse. Jeder Bürger verfüge heute über eine Uhr und nahezu jeder sei im Besitz eines mobilen Endgerätes, mit dem er sich per SMS über den Beginn des Gottesdienstes und anderer Veranstaltungen informieren könne. Daher sei das Läuten weder notwendig noch zeitgemäß und terrorisiere nur die Anwohner.

Die Karlsruher Richter folgten dieser Argumentation weitgehend. Die Kirchenglocken hätten keine informative Funktion mehr. Gleichzeitig mache Lärm krank, so die Richter. Wer lärmgeplagt sei, erleide etwa häufiger Herzkrankheiten.

Gleichzeitig gestehen die Richter Ausnahmen für historische Kirchen zu. Diese würden zur Kultur des Landes gehören. Diese dürften jetzt zwar auch nicht mehr zu jeder Viertelstunde läuten, aber noch zu besonderen Anlässen. Hier wurde der Gesetzgeber aufgefordert, genaue Regeln zu definieren. Die Richter ließen aber klar erkennen, dass zumindest akustische Signale minderer Lautstärke weiterhin erlaubt seien. So könne der Pfarrer etwa draußen vor der Kirche mit einer Handglocke läuten, um auf den gleich stattfindenden Gottesdienst hinzuweisen. So mancher Kartoffelmann dürfte jetzt aufatmen, scheint er nun ebenfalls mit seiner Bimmel juristisch auf festem Boden zu läuten.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich die Deutsche Bischofskonferenz enttäuscht. Man respektiere aber das Urteil. In den neueren Kirchen, die überhaupt nicht mehr läuten dürfen, wolle man die nicht mehr gebrauchten Glocken ausbauen und durch Attrappen ersetzen. Das Metall der dann eingeschmolzenen Glocken könne im Maschinenbau verwendet werden, so ein Sprecher.