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Dank freier Intensivkapazitäten: Bundesregierung lockert Rauchverbote

Intensivstation
Intensivstation. Keine Sorge, dort wird weiterhin Rauchverbot herrschen. Aber es wird Lockerungen in anderen Bereichen geben. Lizenz: Public Domain

Die Omikron-Welle sorgt fast täglich neue Höchstmarken, dennoch ist die befürchtete Überlastung der Intensivstationen – bis hin zur Anwendung der Triage – ausgeblieben. Die Belegungsrate der Betten in den Intensivstationen stagniert vielmehr oder sinkt sogar.

Die Bundesregierung will nun konsequenterweise die momentane Intensiv-Auslastungsrate auch auch andere Bereiche ausweiten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte unserem Blatt:

Wenn wir Einschränkungen in der Pandemie anhand der Intensivkapazitäten lockern oder verschärfen, dann muss das für mich als leidenschaftlicher Raucher auch für Tabak gelten. Da wir freie Intensivkapazitäten haben, können wir Rauchverbote abschaffen und auch z.B. die Tabakwerbespots wieder im Nachmittagsprogramm unserer gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten ausstrahlen.

Den Hinweis, dass Rauchverbote und Tabakwerbeverbote ja nicht wegen zu geringer Intensivkapazitäten eingeführt wurden, wischte Scholz beiseite: „Das Coronavirus ist ja auch nicht wegen freier Intensivkapazitäten aus China gekommen, also ist alles logisch und konsequent.“

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer, die für die Rauchverbote verantwortlich sind, sollen Leitlinien erhalten, was beim Thema Tabak konkret alles gelockert werden könnte. Betont wird aber, dass in Bussen und Trambahnen das Rauchen nur in Anhängern wieder erlaubt werden soll.

Bald mehr Autobahnabschnitte ohne Tempolimit!

Bundesfinanzminister und Hobbyschnellfahrer Christian Lindner (FDP) denkt noch konsequent weiter und hat für Autofahrer ein Geschenk. Konkret kündigt Lindner an:

Dank der ausreichend freien Intensivkapazitäten wird die Bundesregierung in Absprache mit dem Bundesverkehrsministerium diverse Autobahnabschnitte, die derzeit mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung versehen sind, vom Knebel-Tempolimit befreien. Es gilt dann dort „Freie Fahrt für freie Intensivkapazitäten!“

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Politik

Bundesregierung beschließt: Im Bundestag dürfen ab Juni Werberedner auftreten

Bundestagsplenum
Auch der Reichstag ist kein Tabu mehr für gute Produkte. Foto: Tobias Koch / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Die Bundesregierung hat heute mit großer Mehrheit beschlossen, dass in den Parlamentsdebatten im Reichstag ab Juni Unternehmen für Produkte werben dürfen. Dabei werden pro Tag maximal fünf Zeitfenster von maximal fünf Minuten für Werberedner vorgesehen. Das soll zusätzliches Geld in die Kassen spülen. Auch soll es ein wenig Ruhe zwischen hitzige Debattenbeiträge reinbringen. Die Gemüter können sich in dieser Art Werbepause dann beruhigen.

Erreicht werden durch die Werbung die Mitglieder des Bundestages und die Saalzuschauer. Das klingt zunächst eher wenig. Da aber Parlamentsdebatten oft auch im Fernsehen (v.a. Phoenix) live übertragen werden, erhöht dies die Reichweite. Auch hofft man, dass Journalisten aus aller Welt speziell bei langweiligen Parlamentsthemen auch auf die vorgestellten Produkte eingehen werden und die Werbebotschaft indirekt mittragen.

Erlaubt sind neben reinen Redebeiträgen auch Vorführungen (z.B. Staubsauger) und das kurzzeitige Aufstellen von Plakatständern.

Über die Werbepreise ist noch nichts bekannt. Diese sollen wahrscheinlich von einer Kommission festgelegt werden.

Tabaklobbyisten dürfen auch sprechen!

Tabakwerbung ist im hohen Haus auch in dieser neuen Form verboten, allerdings dürfen auch Tabaklobbyisten sprechen, da diese ja ohnehin in Gestalt von Politikern (Volker Kauder etwa, der eine Ausweitung des Tabakwerbeverbot auf Werbung und Kinospots ablehnt) vertreten sind. Würde man Lobbyisten von Philip Morris verbieten, im Reichstag zu sprechen, dann dürfte ein großer Teil der Mitglieder des Bundestags auch nicht mehr ans Rednerpult, so Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Als Kompromiss darf das Rauchen in den Redebeiträgen aber nicht verherrlicht werden. Mindestens alle 60 Sekunden muss ein rotierender Warntext wie „Rauchen ist tödlich!“ vorgelesen werden.

Später auch Videoleinwand?

Wenn das Werbevorhaben erfolgreich ist, soll eine Ausweitung der Werbebeiträge auf multimediale Shows inklusive 3D-8K-Videoleinwand und 36-Kanal-Surroundsound geprüft werden. Auch die bisher kleinen Zeitfenster sollen dann möglicherweise ausgedehnt werden. Zu Beginn des Privatfernsehens seien die Möglichkeiten für Werbung auch überschaubar gewesen, so Schäuble, so durfte ein Spielfilm nur ein einziges Mal unterbrochen werden. Heute brumme die Wirtschaft dank der vielen Werbemöglichkeiten. „Da wollen auch wir einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der guten Konjunktur machen. Sonnen Bassermann verlost 50 original Lamzac von Fatboy und 75 Powerbanks“, so der Bundestagspräsident.

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Filme/TV Medien Sport

Bundesverfassungs­gericht: Sportübertragungen müssen als „Dauerwerbesendung“ gekennzeichnet werden

Biathlon-Fernsehübertragung
Biathlon-Fernsehübertragung mit nun vorgeschriebenem Werbehinweis. Die Größe des permanent sichtbaren Hinweises „Dauerwerbesendung“ entspricht den Vorgaben des Gerichtes (15 %). Viele Zuschauer dürften sich an der Einblendung stören. Foto: Micemann, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Auf deutsche Fernsehzuschauer kommt eine Neuerung zu, welche die wenigsten begrüßen dürften. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass Fernsehsendungen, in denen in weiten Teilen die Präsentation von Produkten, Produkt-/Unternehmensnamen und -logos im Vordergrund stehe, in Zukunft mit einem deutlich sichtbarem, permanent eingeblendeten Hinweis „Dauerwerbesendung“ zu versehen seien. Auf diese Weise soll der Zuschauer darüber informiert werden, ob die Sendung der Unterhaltung bzw. Information diene oder der Verkaufsförderung von Produkten und der Markenpflege.

Das betrifft zunächst einmal nahezu alle Sportübertragungen. Man denke an die vielen Firmenlogos auf der Kleidung von Sportlern – nicht nur bei Fußballspielern und Biathleten –, die Werbebanderolen im Stadion, die Werbelogos auf Formel 1-Wagen und vieles mehr.

Das Bundesverfassungsgericht legt dabei hohe Maßstäbe an. Der Hinweis „Dauerwerbesendung“ müsse opak sein, darf also nicht durchsichtig oder halbtransparent sein. Ferner müsse er mindestens 15 Prozent der Bildfläche einnehmen (wie viel 15 Prozent sind, zeigt die Abbildung oben).

Auch akustische Hinweise vorgeschrieben

Da auch Menschen mit Sehbehinderungen und Blinde die Sendungen verfolgten, müsse außerdem ein deutlicher akustischer Hinweis „Dies ist eine Dauerwerbesendung“ mindestens alle 120 Sekunden zu vernehmen sein, so die Karlsruher Richter.

Wegen Rauchszenen: ARD-Tatort auch bald „Dauerwerbesendung“?

Die TV-Anstalten wollen in einer ersten Stellungnahme die Neuerungen zeitnah einführen, es bleibt ihnen auch nichts anderes übrig. Unklar bleibt, wie mit dem ARD-Tatort mit seinen vielen Zigarettenszenen verfahren wird. Ein ARD-Sprecher betonte, dass Produktplatzierung in Deutschland für Tabak verboten sei, daher würde ein Hinweis „Dauerwerbesendung“ einen gewissen Widerspruch bilden. Man wolle das aber durch Anwälte prüfen lassen.

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Drogen Gesellschaftliches Medien Medizin/Gesundheit Politik

TPD3 – EU will private positive Äußerungen über das Rauchen unter Strafe stellen

Raucherin
Lizenz: Public Domain

Mit der kommenden EU-Tabakrichtlinie TPD3 kommen neue Einschränkungen auf Raucher zu. In Zukunft soll die Tabakwerbung noch weiter zurückgedrängt werden. Dabei soll es verboten werden, sich positiv über das Rauchen zu äußern. Das betrifft Zeitungsartikel, Filme, aber auch private Äußerungen.

EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis sagte heute vor versammelter Presse: „Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. Im Kampf gegen den blauen Dunst sind wir nach intensiven Beratungen und Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tabakwerbung noch weitere zurückgedrängt werden muss. Daher werden wir positive Äußerungen über das Rauchen in Zukunft unter Strafe stellen. Das gilt für alle Bereiche: Zeitungsartikel, Filme und auch private Äußerungen.“

Bedenken vor totaler Überwachung zerstreut Andriukaitis: „Wir wollen keinen Spitzelstaat. Es muss also niemand befürchten, dass er verurteilt wird, weil er in einem Gespräch unter Freunden das Rauchen positiv dargestellt hat. Aber wer z.B. auf Facebook oder Twitter positive Worte über das Rauchen verliert, der hat mit Strafverfolgung zu rechnen. Verboten ist es in Zukunft, Äußerungen zu machen, dass man gerne rauche. Ebenso wenig dürfen bestimmte Tabakprodukte empfohlen werden oder gar jemand aufgefordert werden, das Rauchen anzufangen. Zu unerlaubten Äußerungen zählt auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, etwa, dass Rauchen nicht so schädlich sei, wie es allgemein angenommen werde. Die Regelung gilt auch für neuartige Tabakprodukte, etwa E-Zigaretten.“

Literatur- und Filmfans müssen keine Sorgen haben. Denn bestehende Bücher, Zeitungsartikel und Filme sind von dem Verbot nicht betroffen. Andriukaitis meint dazu: „Wir müssen es ja nicht übertreiben. Für noch strengere Richtlinien bleibt ja immer noch die übernächste EU-Tabakrichtlinie TPD4.“

Die TPD3 soll bis Herbst im EU-Parlament verabschiedet werden. Danach müssen es die EU-Staaten bis 2019 in nationales Recht umsetzen.

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Drogen Medizin/Gesundheit Politik

Zigarettenautomaten ab 2021 nur noch auf Autobahn-Mittelstreifen zulässig

Autobahn-Mittelstreifen
Autobahn-Mittelstreifen: In Deutschland gibt es viele Autobahnen und damit noch ausreichend Standorte für Zigarettenautomaten. Die Automatenwirtschaft soll sich nicht so haben! Foto: Oliver Charles / Lizenz: CC BY-SA 2.5

Mit dem bereits vom Bundeskabinett gebilligten Gesetz zur „Einschränkung von Werbung für Tabakerzeugnisse“, das von 2022 bis 2024 Plakatwerbung für Tabak, neuartige Tabakerhitzer und E-Zigaretten stufenweise verbietet und zudem Kinowerbung weiter einschränkt, kämpft die Bundesregierung eher halbherzig gegen tödliche Tabakdrogen. Denn das Verbot für Tabak-Außenwerbung greift erst ab dem 01.01.2022, das für neuartige Tabakerhitzer erst ab dem 01.01.2023 und das für E-Zigaretten erst ab dem 01.01.2024. Auch Kinowerbung ist in Filmen, die ab 18 Jahren freigegeben sind, weiterhin zulässig. Tabakwerbung vor und in Verkaufsstellen bleibt sogar uneingeschränkt erlaubt – und Deutschland ist ja eine fast durchgehende Tabakverkaufsstelle (Supermärkte, Schreibwarenläden, Tankstellen, Bahnhöfe, Flughäfen …). Auch bleiben Zigarettenautomaten prinzipiell erlaubt, immerhin gibt es es bei diesen nun einige Einschränkungen.

Automaten müssen zudem mit schwarzem Tuch verhängt werden

So dürfen Zigarettenautomaten ab dem 01.01.2021 nur noch auf Autobahn-Mittelstreifen aufgestellt werden. Ferner müssen die Automaten mit einem schweren schwarzen Tuch verhängt werden, damit die Werbewirkung reduziert wird. Der Kunde muss unter das Tuch schlüpfen, um seine Zigaretten zu ziehen. Das Tuch muss gegen Vandalismus geschützt werden. Es muss unter anderem schwer entflammbar und undurchsichtig sein, es darf auch nicht so einfach zerschneidbar sein.

Tabakhändler begrüßen zumindest die neue Automatenregelung, dürfen sie doch erwarten, dass aufgrund der reduzierten Automaten-Standorte und anderer Einschränkungen Zigaretten vermehrt im Laden gekauft werden. Dennoch wollen kreative Händler als besonderen Service Taschenlampen ins Sortiment aufnehmen, um Kunden den Kauf am Automaten zu erleichtern, schließlich haben Läden auch mal geschlossen.

Zigarettenautomat
Zigarettenautomat. Lizenz: Public Domain
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Gesetz gegen Sexismus in Werbung – Zigaretten gelten als Phallussymbole und fallen auch unter Verbot

Zigarettenpackung
Werbemotive dieser Art sind bald nicht mehr zulässig. Foto: Reiserfs / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will sexistische Werbung verbieten. Nackte Haut darf in Zukunft nur noch dann gezeigt werden, wenn es einen Bezug zum Produkt gibt. Entsprechend dürfen Strumpfhosen noch mit halbnackten Models beworben werden, aber Auto- oder Reifenhersteller ihre Produkte nicht mehr mit spärlich bekleideten Frauen dekorieren.

Einschränkungen auch für die Kanzlerin!

Auch ist es in Zukunft verboten, Frauen in der Werbung als dumm oder naiv darzustellen. Selbst grundlos lachende Frauen sind in der Werbung künftig tabu. Kanzlerin Angela Merkel darf also nicht mehr auf CDU-Werbeplakaten lächeln, da ihre Politik keinen Anlass für eine solche Empfindung. Auch darf Merkel nicht mehr mit Dekolleté abgebildet werden. Denn die Kanzlerin ist allgemein für Politik zuständig und nicht als Gesundheitsministerin für Dermatologie.

Zigaretten können als Phallussymbole verstanden werden

Sexistische Werbeelemente sind natürlich auch Phallussymbole aller Art. Auch diese werden somit in Zukunft unzulässig sein. Wie die Redaktion erfahren hat, wird dies nach den aktuellen Plänen auch Zigarettenwerbung betreffen. Werbung für Tabakprodukte wird nur noch erlaubt sein, wenn keine Zigaretten abgebildet werden. Das engt die Möglichkeiten der Kreativen natürlich ungeheuer ein.

Die Tabaklobby stöhnt und steckt nun fest. Sie könnten jetzt damit argumentierten, dass Zigaretten schon einmal deshalb kein Phallussymbol sein können, da Rauchen Potenz und Standfestigkeit herabsetzte. Aber damit würden sie ohne Not gesundheitliche Risiken zugeben. Wenn sie aber schwiegen, könnten die Werbeeinschränkungen tatsächlich kommen. In diese Diskussion will die Tabakindustrie nicht eindringen. Daher ist von den Zigarettenmultis nur das allgemeine Gesäusel von Freiheit, Selbstbestimmung und Genuss zu hören.

Wann das neue Werbegesetz steht, ist noch völlig offen.