
Mit der EU-Tabakrichtlinie TPD2 werden bekanntlich ab 2016 Ekelbilder auf Zigarettenpackungen vorgeschrieben. Inzwischen mehren sich jedoch in der EU-Kommission die Bedenken, dass Raucher verstärkt auf Überstülphüllen und Zigarettenetuis zurückgreifen könnten, um die Bilder zu verbergen. Da sich diese Hüllen und Etuis nicht wirksam verbieten lassen, zumal man sie leicht selbst herstellen kann, will nun die EU direkt am eigentlichen Produkt ansetzen, der Zigarette selbst. Es sollen also auch die Zigarettenhülsen mit Ekelbildern bedruckt werden. Damit wird eines der letzten Schlupflöcher geschlossen. Ein Raucher kann damit den Schockbildern kaum noch entgehen.
Ekelbilder – klein, aber direkt auf dem Produkt
Dass die Abbildungen sehr klein ausfallen und daher weniger emotional wirken wie die größeren Bilder auf den Zigarettenschachteln, ist der EU-Kommission bewusst. Dennoch könnten besonders widerliche Fotos, etwa Amputationsstümpfe und Teile einer Raucherlunge, durchaus erkennbar dargestellt werden, heißt es. Außerdem werde die Wirkung durch ergänzende Maßnahmen verstärkt. So sollen in einer Zigarettenpackung nur die Hälfte der Zigaretten Schockbilder zieren.
Olivgrüne Zigarette – das Auge raucht mit und die Zigarette schmeckt nicht mehr
Die andere Hälfte soll olivgrünes Zigarettenpapier aufweisen. Diese Farbe empfinden die Konsumenten Studien zufolge als besonders unattraktiv. Der Farbton kommt bereits in einigen Ländern zum Einsatz, aber nicht auf den Zigaretten selbst, sondern auf den Zigarettenschachteln, die als Plain Packages – also Einheitsverpackungen – ausgeführt sind.
Auf das olivgrüne Zigarettenpapier werden zudem die bekannten Textwarnhinweise wie „Rauchen führt zu einem langsamen und schmerzhaften Tod“, aber auch konstruktive Hinweise wie die Nummer des Rauchertelefons aufgedruckt.
Dieser gestalterische Mix soll Neueinsteiger noch wirksamer abschrecken und langjährige Raucher immer wieder an die Gefahren des Rauchens erinnern.
Selbstdreher sollen und werden sich ebenso ekeln
Auch Selbstdreher werden der neuen Aufmachung nicht entgehen können, da die EU-Richtlinie auch Zigarettenpapier zum Selbstdrehen sowie Zigarettenhülsen für Stopfmaschinen einschließen wird. Es dürfen entsprechend in der EU in Zukunft nur noch Zigarettenpapier und Zigarettenhülsen verkauft werden, die olivgrün eingefärbt und aufgedruckte Warnhinweise aufweisen oder mit Schockbildern versehen sind.
Dass die Druckfarbe die Zigaretten ein Stückchen schädlicher machen könnte, glaubt Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, indes nicht: „Lassen Sie uns etwas gegen ein tödliches Produkt unternehmen und nicht darüber philosophieren, ob ein Produkt, das an Schädlichkeit kaum mehr zu übertreffen ist, noch gefährlicher werden kann“, sagte Borg unsere Redaktion. Tatsächlich ist die Hülse von Fabrikzigaretten ja bereits heute bedruckt – mit dem Markennamen, der auch aller Voraussicht nach bleiben darf. Das Bedrucken des Zigarettenpapiers ist also nichts grundsätzlich Neues, nur der großflächige, mehrfarbige Druck das Novum.
Bis Ende des Jahres sollen geeignete Ekelbilder ausgesucht werden. Bereits nächstes Jahr soll die neue Tabakrichtlinie verabschiedet und ab 2018 verpflichtend für alle EU-Staaten werden.






















