Zigarettenpackung mit Warnbild: Nur wer Zähne hat, muss sich vor Zahnfäule und Zahnausfall fürchten
Dass Rauchen extrem schädlich ist und vorzeitig tötet, ist allgemein bekannt. In Zukunft soll Rauchern bildlich vor Augen geführt werden, welche katastrophalen Folgen das Rauchen hat. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute Klagen gegen die Tabakrichtlinie der EU (TPD2) abgewiesen, sodass den Warnbildern ab Ende Mai dieses Jahres auch in Deutschland und anderen europäischen Ländern nichts mehr im Wege steht.
Auf den Bildern sind Bein-Amputationsstümpfe zu sehen, Narben von einer Lungen-OP, schwarze Lungen und viele weitere Grausamkeiten. Doch John Doe (39) aus Australien lässt sich davon nicht abschrecken. John ist schlau und hatte eine grandiose Idee. Er ließ sich sämtliche Zähne ziehen und kauft jetzt nur noch Zigaretten, auf denen vor verfaulten, ausfallenden Zähnen gewarnt wird.
Genuss ohne Reue
Er sei sicher, sagt John, seinen Zähnen könne nichts passieren, er habe ja keine mehr. Genuss ohne Reue, das hat John nun erreicht. Da soll einer sagen, dass Raucher nicht kreativ wären.
Es wird damit gerechnet, dass auch Raucher hierzulande ähnlich gute Ideen haben. So könnten Männer, die naturgemäß so gut wie nie schwanger werden, nur die Zigaretten verlangen, die das Leben ihrer ungeborenen Kinder bedrohen. Oder herzlose Menschen die Zigaretten mit der Warnung vor Herzinfarkten.
Läden, in denen Zigaretten ausgestellt werden, dürfen zukünftig nur von Personen betreten werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Kinder und Jugendliche müssen draußen bleiben. So will es das neue „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“, das die EU-Tabakrichtlinie TPD2 in deutsches Recht gießt und sich derzeit in der finalen Bearbeitung befindet. Nur Läden, die Zigaretten nicht sichtbar aufbewahren – diese also in Gestalt von Bückware verkaufen (weil sich der Verkäufer gewissermaßen bücken muss, um die Waren unter dem Ladentisch hervorzuholen), sind von der neuen Regelung ausgenommen. In diese haben also auch weiterhin Kinder und Jugendliche Zutritt.
Die Händler haben die Wahl: Entweder Zutritt erst ab 18 oder die Zigaretten dürfen im Laden nicht gezeigt werden (Bückware)
Der Grund für die neue Regelung ist, dass Zigarettenpackungen ab Ende Mai dieses Jahres mit Warnbildern bedruckt werden müssen. Diese Bilder zeigen verfaulte Zähne, schreckliche Krebsgeschwüre, abgestorbene Zehen und Beine, Raucherlungen und weitere hässliche Folgen des Rauchens.
Der Jugendschutz in Deutschland gehört zu den weltweit strengsten
In Läden, die Zigaretten präsentieren, dürfen nur noch Personen ab 18. Kinder und Jugendliche müssen draußen bleiben. Foto: keinblatt.de
Deutschland gehört zu den Ländern mit den weltweit strengsten Jugendschutzregelungen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schockbilder nicht für Kinderaugen geeignet seien. Solche Bilder dürften auch im Fernsehen tagsüber nicht gezeigt werden, sondern erst ab 23 Uhr. Ab diesem Zeitraum ist auch die Ausstrahlung von FSK 18-Filmen erlaubt. Entsprechend dürfen die Zigarettenpackungen nur dann in Läden präsentiert werden, wenn sichergestellt ist, dass nur Personen ab 18 Zutritt haben. Da die meisten Läden nicht auf den Besuch von Kinder und Jugendlichen verzichten möchten, zumal diese beträchtlichen Umsatz generieren, wird davon ausgegangen, dass die meisten Läden, vor allem Supermärkte, auf Bückware umstellen werden.
7-Sekunden-Regelung kommt
Doch auch in Läden, die sich für das Prinzip Bückware entschieden haben, können die Zigarettenpackungen kurz sichtbar werden, vor allem, wenn sie aus Schrank oder Schublade geholt werden. Damit können sie Kinder und Jugendliche gefährden. Hier sind die Verkäufer angewiesen, die Zigarettenpackungen schnellstmöglich zu verdecken. Ganz vermeiden lässt sich eine kurzzeitige Offenlegung natürlich nicht. Der Kompromiss sieht vor, dass eine Zigarettenpackung höchstens für sieben Sekunden sichtbar sein darf. Damit wird es unwahrscheinlich, dass sich die Bilder in die Kinderseele einbrennen und diese verletzten. Die Regelung soll durch Kontrolleure stichprobenweise überwacht werden.
Erwachsene dürfen die Zigarettenpackungen ebenso nicht Kinder und Jugendlichen zugänglich machen und müssen sie verdeckt tragen. Auch hier gilt, dass beim Herausholen oder Umverpacken die Zigarettenschachteln ausnahmsweise kurz sichtbar sein dürfen, aber ebenfalls höchstens sieben Sekunden lang. Wer Zigarettenschachteln zu lange zeigt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Heftige Kritik von Nichtraucherschützern
Nichtraucherschützer sehen die neue Regel mit großer Skepsis. „Wenn die Warnbilder kaum gezeigt werden, dann ist die Abschreckung gleich null, und die Bilder verfehlen ihren Zweck“, so Frau Dr. Marianne Kurz vom Onkologischen Zentrum in Gelsenkirchen, „wenn Kinder geschockt werden und dann nie mit dem Rauchen anfangen, dann wäre das ja zielführend.“
Doch die Jugendschützer winken ab: Die bildhaften Folgen des Rauchens seien so schlimm, so verstörend, dass die Psyche von Kindern und Jugendlichen dauerhaft Schaden nehmen könnte. „Das können und dürfen wir nicht zulassen“, so ein Sprecher des Familienministeriums.
Geplante EU-Tabakrichtlinie: So (Mitte, unten) könnten Zigaretten bald aussehen
Mit der EU-Tabakrichtlinie TPD2 werden bekanntlich ab 2016 Ekelbilder auf Zigarettenpackungen vorgeschrieben. Inzwischen mehren sich jedoch in der EU-Kommission die Bedenken, dass Raucher verstärkt auf Überstülphüllen und Zigarettenetuis zurückgreifen könnten, um die Bilder zu verbergen. Da sich diese Hüllen und Etuis nicht wirksam verbieten lassen, zumal man sie leicht selbst herstellen kann, will nun die EU direkt am eigentlichen Produkt ansetzen, der Zigarette selbst. Es sollen also auch die Zigarettenhülsen mit Ekelbildern bedruckt werden. Damit wird eines der letzten Schlupflöcher geschlossen. Ein Raucher kann damit den Schockbildern kaum noch entgehen.
Ekelbilder – klein, aber direkt auf dem Produkt
Dass die Abbildungen sehr klein ausfallen und daher weniger emotional wirken wie die größeren Bilder auf den Zigarettenschachteln, ist der EU-Kommission bewusst. Dennoch könnten besonders widerliche Fotos, etwa Amputationsstümpfe und Teile einer Raucherlunge, durchaus erkennbar dargestellt werden, heißt es. Außerdem werde die Wirkung durch ergänzende Maßnahmen verstärkt. So sollen in einer Zigarettenpackung nur die Hälfte der Zigaretten Schockbilder zieren.
Olivgrüne Zigarette – das Auge raucht mit und die Zigarette schmeckt nicht mehr
Die andere Hälfte soll olivgrünes Zigarettenpapier aufweisen. Diese Farbe empfinden die Konsumenten Studien zufolge als besonders unattraktiv. Der Farbton kommt bereits in einigen Ländern zum Einsatz, aber nicht auf den Zigaretten selbst, sondern auf den Zigarettenschachteln, die als Plain Packages – also Einheitsverpackungen – ausgeführt sind.
Auf das olivgrüne Zigarettenpapier werden zudem die bekannten Textwarnhinweise wie „Rauchen führt zu einem langsamen und schmerzhaften Tod“, aber auch konstruktive Hinweise wie die Nummer des Rauchertelefons aufgedruckt.
Dieser gestalterische Mix soll Neueinsteiger noch wirksamer abschrecken und langjährige Raucher immer wieder an die Gefahren des Rauchens erinnern.
Selbstdreher sollen und werden sich ebenso ekeln
Auch Selbstdreher werden der neuen Aufmachung nicht entgehen können, da die EU-Richtlinie auch Zigarettenpapier zum Selbstdrehen sowie Zigarettenhülsen für Stopfmaschinen einschließen wird. Es dürfen entsprechend in der EU in Zukunft nur noch Zigarettenpapier und Zigarettenhülsen verkauft werden, die olivgrün eingefärbt und aufgedruckte Warnhinweise aufweisen oder mit Schockbildern versehen sind.
Dass die Druckfarbe die Zigaretten ein Stückchen schädlicher machen könnte, glaubt Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, indes nicht: „Lassen Sie uns etwas gegen ein tödliches Produkt unternehmen und nicht darüber philosophieren, ob ein Produkt, das an Schädlichkeit kaum mehr zu übertreffen ist, noch gefährlicher werden kann“, sagte Borg unsere Redaktion. Tatsächlich ist die Hülse von Fabrikzigaretten ja bereits heute bedruckt – mit dem Markennamen, der auch aller Voraussicht nach bleiben darf. Das Bedrucken des Zigarettenpapiers ist also nichts grundsätzlich Neues, nur der großflächige, mehrfarbige Druck das Novum.
Bis Ende des Jahres sollen geeignete Ekelbilder ausgesucht werden. Bereits nächstes Jahr soll die neue Tabakrichtlinie verabschiedet und ab 2018 verpflichtend für alle EU-Staaten werden.
Altkanzler Helmut Schmidt ist das Gesicht der Mentholzigarette. Ein Verbot von Mentholzigaretten würde ihn wohl kaum treffen, da er riesige Vorräte im Keller gebunkert haben soll. Foto: Marc Müller / Lizenz: CC BY 3.0 DE
Wie berichtet wurde die Abstimmung über die neue EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD2) um rund einen Monat verschoben. Das EU-Parlament wird nun am 8. Oktober 2013 darüber votieren. Mit der TPD2 sollen vor allem größere Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln eingeführt werden, die in Gestalt von Ekelbildern (Raucherlungen, Krebsgeschwülste, kaputte Zähne etc.) vor den Gefahren des Rauchens warnen.
Uneinigkeit herrschte lange Zeit noch bei Zusatzstoffen. Mentholzigaretten und anderen Zigaretten, bei denen der Tabakgeschmack durch einen anderen Geschmack überlagert wird, sollten ursprünglich verboten werden. Argumentiert wird damit, dass diese Zusatzstoffe den Einstieg in die Sucht erleichterten.
Hier scheint nun ein Kompromiss gefunden worden zu sein. Laut einem Papier, das der Redaktion vorliegt, wird man zwar an dem Verbot festhalten. Als Kompromiss soll jedoch in Zukunft vorgeschrieben werden, dass jede siebte Zigarette, mindestens aber drei Stück bei einer üblichen 20er-Packung, durch eine Kaugummizigarette ersetzt wird. Betroffen davon sind alle Arten von Zigaretten. Zigarettenpäckchen, die ausschließlich Tabakzigaretten enthalten, wird es dann nach einer Übergangszeit von einem Jahr nicht mehr geben. Die Einsortierung der Kaugummizigaretten soll nach dem Zufallsprinzip erfolgen.
Damit werden die Wünsche der Raucher berücksichtigt, die Wert auf einen frischeren Atem legen. Die Freude bei der Tabakindustrie hält sich jedoch in Grenzen. Ein Sprecher sieht hier nur eine weitere Bevormundung und Gängelung. Viele Raucher würden sich nur ärgern und die Kaugummizigaretten, die auf den ersten Blick nicht von echten Tabakzigaretten zu unterscheiden seien, dann einfach wegwerfen und die Umwelt verschmutzen. Auch sei dies eine versteckte Preiserhöhung, da die Kaugummizigaretten nach den Plänen voll der Tabaksteuer unterliegen werden. Dazu komme, dass man die ganze Produktion umstellen müsse. Das könnte anfangs die Gewinne schmälern.
Die Nichtraucherorganisationen halten dagegen. Immerhin erhielten die Raucher weiterhin ihre geliebten Geschmackszigaretten, wenn auch auf eine andere Art. Ferner würden Kaugummizigaretten erlaubt bleiben, so ein Sprecher des Aktionsbündnisses Nichtrauchen, dafür hätten sich doch die Raucherorganisationen immer wieder stark gemacht.
Die Abstimmung über die neue TPD2 wird mit Spannung erwartet, keinblatt.de berichtet selbstverständlich darüber.
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