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Boulevard Medizin/Gesundheit

Jan (29) findet seine neue Matratze so bequem, dass er nicht mehr schläft, da er sie ja nur im Wachzustand bewusst erfahren kann

Schlaf
Die Schlafbrille erlaubt es, dass Jan die Matratze noch intensiver erfährt. Es lenkt nun noch weniger von dem Erlebnis ab. Foto: David Goehring / Lizenz: CC BY 2.0

Da hat Jan (29) aber einen guten Kauf gemacht. Seine alte Matratze ist Geschichte. Nun ist Jan stolzer Besitzer einer Matratze der Firma Sheep Count. 200–90–200, das sind die Maße (Länge, Breite, Länge) des guten Stücks, das Härtegrad 2–3 hat. Jan ist extrem zufrieden. „Ich liege wie ein Gott im Himmelbett auf dem Teil“, sagt Jan, stolz. „Diese Matratze ist exakt ausbalanciert, nicht zu weich, nicht zu hart“, führt er aus. Jan liegt darauf so bequem, dass er nicht mehr schlafen will. Jans Argumente sind schlüssig: „Wenn ich im Bett liege, fühlt sich das so geil an. Ich möchte das genießen. Wenn ich aber nun schlafe, dann verliere ich mein Bewusstsein. Da ist nichts mehr mit Genießen. Wenn ich dann träume, dann erlebe ich irgendwelche bescheuerten Geschichten, aber die Matratze spüre ich dabei gar nicht. “

Ergo: Nur im Wachzustand kann Jan das Produkt nutzen. Und auch wegen des hohen Preises möchte Jan sein Teil voll „ausfahren“.

Nun schläft Jan fast gar nicht mehr – nur kurze Zeit auf dem Sofa oder am Arbeitsplatz (MAN-Lkw) überkommt ihn der Schlaf. Jan fühlt sich ständig gerädert. „Das aber ist es mir wert“, sagt er.

Wir gratulieren Jan zu seiner neuen Matratze!

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Gesellschaftliches Medizin/Gesundheit Politik Religion

AfD will Homöopathie verbieten, weil homosexuelle Medizin nicht natürlich ist

Homöopathisches Medikament
Nach Willen der AfD bald verboten: homöopathisches Medikament. Foto: Philippa Willitts / Lizenz: CC BY-NC 2.0

In einem heute veröffentlichten Entwurf fordert die AfD-Bundestagsfraktion, Homöopathie zu verbieten. Begründet wurde dies, dass homosexuelle Ansätze in der Medizin nichts verloren hätten, da sie nicht natürlich seien. Gleiches mit Gleichem zu heilen (eigentlich Ähnliches mit Ähnlichem, die Redaktion), sei ein unnatürlicher, widersinniger und unchristlicher Ansatz. Mann und Frau gehörten zusammen, aber doch nicht Gleich und Gleich, also Mann und Mann sowie Frau und Frau“.

AfD-Bundestagsmitglied Franz Bortsch sagte: „Wenn ich nur den entlarvenden Begriff Homöopathie höre, muss ich sofort an homosexuelle Praktiken denke.“ Es gebe zahlreiche Bibeltexte, die Homosexualität unter Strafe stellten. Damit sei nach seinem Verständnis auch eine darauf basierende Medizin widernatürlich, unethisch und schlicht illegal. Früher hatte Bortsch einmal ausgeplaudert, gerne mal einen Lesbenporno anzuschauen. Heute darauf angesprochen, behauptete er, niemals etwas Derartiges gesagt zu haben. Es sei vermutlich damals um eine Leben-Promotion gegangen, so genau könne er sich jetzt nicht mehr erinnern.

Bortsch verwies darauf, dass es ferner für die Wirksamkeit von Homöopathie keine Belege gebe. Das sei aber ein Indiz dafür, dass homosexuelle Beziehungen auch nicht funktionierten. „Ein Doppelbeweis, der zeigt, wie klug die AfD ist“, führt Bortsch aus.

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Gesellschaftliches Medizin/Gesundheit Politik Religion

Werbung für Abtreibungen: Arzt darf zukünftig an Patientin Bibel aushändigen und daraus vorlesen

Abtreibung
Lizenz: Public Domain

Bei der Reform des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) hat sich das Bundeskabinett auf eine Neureglung verständigt.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, Werbung für Abtreibungen bleibe verboten, aber der Frauenarzt dürfe in Zukunft über Abtreibungen informieren. Darum sei es ja vor allem gegangen, dass Patientinnen Informationen bekämen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) lobte ihren eigenen Entwurf.

Konkret bedeutet das, dass der Arzt auf seiner Website auf eine Online-Bibel verlinken darf, das Buch, in dem alle moralischen, ethischen und medizinischen Fragen umfassend abgehandelt werden, da das Buch von unserem Schöpfer, Gott, stammt, der allwissend ist. Der Frauenarzt darf dabei aber nicht seine angebotenen Leistungen nennen und schon gar nicht kommentieren, nur das Wort Schwangerschaftsabbruch ist erlaubt, wenn gleichzeitig Schutz des ungeborenen Lebens ebenso als Ausdruck unmittelbar neben dem Link steht.

Für die umfassende Beratung in der Praxis darf der Frauenarzt Patientinnen aus der Bibel vorlesen und ihnen auch eine Bibel nach Hause mitgeben. Eine Kommentierung der heiligen Texte ist nicht erlaubt.

Vertreter der Kirchen zeigten sich mit der Einigung zufrieden. Von den Frauenvertreterinnen war bislang noch keine Stellungnahme zu hören.

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Gesellschaftliches Medizin/Gesundheit Sport Szene

Tattoos machen Fußballspieler immer schlechter. Bis zu 16 kg Tinte im Leib bremsen massiv!

Cristian Ramírez
Reichlich tätowierter ecuadorianischer Fußballspieler Cristian Ramírez. Foto: Dimka Pukalik / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Tattoos sind mega-„in“. Doch Mediziner und Trainer warnen vor dieser Unsitte. Manche Fußballer sind inzwischen wandelnde Picassos. Das Problem dabei: Zwar ist ein kleinflächiges Tattoo kein allzu großes Problem, doch die Tinte ist generell schwer, was bei größeren Flächen zum Problem wird. Bei Tätowierungen, die an die gesamte Körperfläche grenzen, werden bis zu 16 Kilo Tinte benötigt, die dauerhaft im Körper verbleiben. Dieser Gewichtszuwachs kostet massiv Tempo im Sprint.

Bundestrainer Jogi Löw, der sich gerade den Spruch „Rücktritt? No! Ich mach’ nur Fallrückzieher auf’m Platz“ auf den Hals tätowieren ließ, warnt vor Tattoos zumindest in der aktiven Karriere. Sie kosteten Spielstärke und Speed. Aber Jogi Löw hat auch warme Worte, Tattoos hätten den Vorteil, den Gegner abzulenken. „Doch wenn alle Spieler tätowiert sind, dann hebt sich dieser Vorteil wieder auf“, so der Kulttrainer und Geschichtsbuch-Weltmeister. Von einem Tattooverbot will Jogi Löw aber nichts wissen, zu gerne hört er das beruhigende Summen der Tätowiermaschine. „Wie Musik“, so schwärmt der Bundestrainer. „So, Sie entschuldigen mich, ich muss mich auf unsere nächste Niederlage vorbereiten“, so Löw.

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Diesel-Fahrverbote: Hamburg sperrt Elbe – Schiffe müssen Hamburger Hafen über Umwege ansteuern

Containerschiff
Containerschiff. Lizenz: Public Domain

Nachdem Hamburg die ersten Diesel-Fahrverbote in Deutschland eingeführt und zwei Straßenabschnitte für bestimmte Autos gesperrt hat, unternimmt die Hansestadt nun weitere Schritte gegen giftige Abgase. Im Visier hat man nun die Container- und Kreuzfahrtschiffe, die als noch größere Dreckschleudern als Diesel-Autos gelten und mit zur Luftverschmutzung in Hamburg beitragen.

Konkret wird die Elbe ab dem 01.10. flussauf- und flussabwärts des Hamburger Hafens gesperrt. Ausgenommen von dem Verbot sind Schiffe, die nicht mit Diesel betrieben werden, also z.B. solche mit Elektro-, Wind- und Atomreaktorantrieb. Die Stadt weist darauf hin, dass der Hamburger Hafen nicht gesperrt werde. Handel und Umschlag seien also nicht beeinträchtigt, nur müssten sich die Kapitäne Alternativrouten suchen.

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Gesellschaftliches Medizin/Gesundheit Wissenschaft/Bildung

Arzt promoviert mit Doktorarbeit zum Thema, warum so viele Ärzte einen Doktor machen

Arzt
Lizenz: Public Domain

Wer als Arzt praktizieren möchte, braucht natürlich ein Medizinstudium, ausgenommen sind Hochstapler. Ein Doktortitel ist aber keine Voraussetzung. Dennoch machen die meisten Ärzte einen Doktortitel. Diese Praxis ist schon länger in der Kritik, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt: „Den Doktortitel gibt’s nebenbei“, viele Arbeiten seien rein statistische Auswertungen, denen man schnell anmerken würde, dass der Zeitaufwand dafür eher bescheiden gewesen sein muss. Schon lange wird gefordert, dass die Ärzte bessere Arbeiten abliefern oder alternativ auf eine Promotion verzichten sollten.

Dr. med Hans Schrimpf-Zucke aus Gelsenkirchen hat sich schon als Jugendlicher über diese Doktorsucht aufgeregt. Er ist angetreten, um dieses Gebaren der Ärzte zu ändern. In seinem Medizinstudium fand er dann mit Dr. Dr. Wolf auch einen Doktorvater, der ihn in seinem Vorhaben unterstützte.

Entstanden ist die Doktorarbeit „Untersuchungen über die hohe Affinität zur Promotion im Medizinstudium“. Laut Dr. med Hans Schrimpf-Zucke war der Arbeitsaufwand für die Arbeit gering, was aber gewollt sei. Man solle der Arbeit ansehen, wo das Problem liege. Im Übrigen bestehe er darauf, dass man ihn mit „Dr.“ anspreche, um den Doktorwahnsinn zu karikieren.

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Medizin/Gesundheit Politik

Kampf gegen lange Wartezeiten: Jens Spahn will Facharztbesuche von Kassenpatienten auf 3-mal pro Jahr beschränken

Jens Spahn
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verspricht Aufbruchstimmung und pfiffige Ideen in der Tradition von „Wickie und den starken Männern“. Foto: Olaf Kosinsky / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Ist das der ultimative Plan beim Kampf gegen lange Wartezeiten für Kassenpatienten beim Facharzt? Der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) glaubt, ja.

Vermeidbare Arztbesuche vermeiden!

Nachdem Spahn angekündigt hat, dass Pflegekräfte zukünftig bestimmte Aufgaben von Ärzten übernehmen sollen, um Ärzte zu entlasten, geht Spahn nun noch einen Schritt weiter. Pflegekräfte seien ja jetzt schon überlastet, daher reiche dies nicht aus, so Spahn. Er will nun an dem Hebel ansetzen, vermeidbare Arztbesuche zu vermeiden. Das schaffe neue Kapazitäten, so der smarte Gesundheitsminister, und reduziere die Wartezeiten auf einen Facharzttermin nachhaltig. Spahn will aber dem Vorwurf entgegentreten, er schaffe damit ein Klima, in dem die gesundheitliche Versorgung für Kassenpatienten nicht mehr gewährleistet ist. Bekanntlich wird der Kassenpatient umso kränker, je älter er wird.

„Daher berücksichtigen wir, dass Ältere öfter zum Arzt müssen“, beruhigt Spahn. „So können Jüngere bis zu 3-mal im Jahr zum Facharzt, ab 50 Jahren dann bis zu 5-mal und ab 70 Jahren dann bis zu 7-mal. Das kann man sich leicht merken, verstehen Sie, die Ziffer vorne ist stets gleich – 30 Jahre: 3-mal, 50 Jahre: 5-mal, 70 Jahre: 7-mal. Aber bei jedem Arztbesuch sollte man sich bitte gut überlegen, ob er überhaupt notwendig ist. 7-mal heißt maximal 7-mal. Es kann auch gerne weniger sein. Oder null. Niemand sollte das System überbeanspruchen, wir sind ja nicht bei den Privatpatienten!“

Was ist, wenn man doch mal häufiger zum Arzt muss?

„Wenn jemand der Meinung ist, dass er zusätzliche Facharztbesuche braucht, der kann sich ja ausnahmsweise auch mal privat behandeln lassen“, so Spahn, „da gibt es bekanntlich keine Wartezeiten. Somit ist auch dann eine zeitnahe Behandlung gewährleistet. Sie sehen, mein Plan ist ausgeklügelt, da gibt es keinen Haken.“

Bonussystem kommt

Zudem kündigt Spahn ein Bonussystem für Kassenpatienten an: Wer freiwillig stirbt, erhält eine Rückerstattung für den laufenden Monat.

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Gesellschaftliches Medizin/Gesundheit Politik

Neue Regelung: Kranke müssen beim Arzt vorgelassen werden

Hausarzt
Hausarzt. Lizenz: Public Domain

Am 1. März können sich Arztbesucher freuen. Denn an diesem Tag tritt die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Erweiterung des Antidiskriminierungsgesetzes in Kraft. Dabei soll der besondere Schutz von Kranken im Vordergrund stehen.

Konkret bedeutet es, dass Kranke beim Arzt vorgelassen werden müssen. Damit wird ihr schlechterer Zustand angemessen berücksichtigt. Es ist einem, dem es ohnehin nicht gut geht, einfach nicht zuzumuten, lange beim Arzt – ggf. Stunden – zu warten. Wartezeiten würden die Gefahr bergen, dass sich der Zustand eines Erkrankten weiter verschlechtere, außerdem erhöhe eine längere Anwesenheit beim Arzt die Ansteckungsgefahr für andere Menschen im Wartezimmer, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der in der neuen Regelung einen großen Wurf sieht. „Letztlich ist unser Ziel, Leute schneller wieder fit zu machen, damit sie ihrer Zeitarbeit, ihrem 1‑Euro-Job oder ihrer befristeten Arbeit nachgehen können. Ist ja nicht jeder Politiker wie ich“, so Spahn.

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Bräuche und Mythen Medizin/Gesundheit Politik

Neue EU-Verordnung: Böller ab 2022/2023 nur noch Zimmerlautstärke!

Kubischer Kanonenschlag
Der beliebte Kanonenschlag wird dank der EU und ihrem Regulierungswahn zu einem Kanönchenschlägchen! Foto: Hackbert / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Bald ist es wieder so weit, Millionen Deutsche freuen sich schon auf die Böllerei an Silvester. Doch das unbeschwerte Zünden von Feuerwerkskörpern wird es dieses Jahr in dieser Form das letzte Mal geben. Denn wieder einmal erweist sich die EU als Spaßbremse.

Schalldruckpegel von 120 dB(A) runter auf 80 dB(A)

Da es immer wieder zu Hörschäden und auch zu traumatisierten Tieren kommt, begrenzt die EU ab der Böllersaison Silvester 2022/Neujahr 2023 die Lautstärke von Feuerwerkskörpern drastisch. Bisher durften Feuerwerksartikel der Klasse KAT. F2 (das sind die Feuerwerksartikel, die von Privatpersonen an Silvester und Neujahr verwendet werden dürften) einen Schalldruckpegel von 120 dB(A) in 8,0 Metern Entfernung erreichen. Nun aber wird der zulässige Schalldruckpegel auf 80 dB(A) reduziert. Das ist bislang schon die Höchstgrenze des erlaubten Schalldruckpegels in Wohnräumen. Letztlich ist das also quasi Zimmerlautstärke. Staubsauger dürfen bereits seit dem 01.09.2017 nicht mehr als 80 dB(A) erreichen.

Das herrliche Böllergeräusch mit dem typischen Nachpfeif- und Klingelgeräusch im Ohr, das oft noch Tage anhält, verkommt zu einem langweiligen Plopp, der etwa mit dem Platzgeräusch einer Bäckertüte vergleichbar ist.

Kritiker befürchten, dass aufgrund strengerer Regelungen noch mehr illegale Pollenböller und dergleichen nach Deutschland gelangen. Auch der „Verband der Hörgeräteakustiker in Deutschland“ ist mit der neuen Verordnung alles andere als glücklich. Der Verbandssprecher bemerkt, dass ihrem Geschäft immer mehr die Grundlage entzogen werde: „Erst haben sie die Lautstärkebegrenzung von Kopfhörern eingeführt, jetzt regulieren sie die Böller, eines Tages verbieten sie in ihrem Verbotswahn auch noch das Babygeschrei!“

Jan (29), der stolz darauf ist, vom letzten Silvester noch ein leichtes Piepgeräusch im linken Ohr behalten zu haben, ist stinksauer. „Die Bürokraken (sic!) der EU sind zu einem reinen Verbotsstall verkommen! Jetzt will der Schulz auch noch die Vereinigten Staaten von Europa, damit diese Leute uns noch mehr vorschreiben können! Nicht mit mir!“

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Bräuche und Mythen Drogen Medizin/Gesundheit Politik

Zu viel Glühphosat enthalten – EU verbietet Glühwein ab 2020

Glühwein
Das wird es ab 2020 nicht mehr geben: Glühwein-Stand auf einem Weihnachtsmarkt. Foto: U.S. Air Force photo by Airman 1st Class Caleb Pierce / Lizenz: Public Domain

Schock nicht nur für Weihnachtsmarktbesucher! Die EU hat beschlossen, dass ab kommendem Jahr kein Glühwein mehr angeboten werden darf. Der Grund: Wegen des hohen Glühphosat-Anteils bestünden eine hohe Gesundheitsgefahr, gab ein Sprecher des EU-Gesundheitskommissariats bekannt. Ab dem 01.01.2020 ist der Glühweinausschank verboten, ebenso müssen alle Glühwein-Fertigerzeugnisse aus dem Handel genommen werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Bußgelder.

Glyphosat darf dagegen bleiben

Der Verband der Glühweinproduzenten protestiert scharf. Der Unkrautvernichter Glyphosat sei eben von der EU für fünf weitere Jahre zugelassen worden, so der Sprecher John Weinberg, obwohl dieser im Verdacht stehe, krebserregend zu sein. Das bedeute, man dürfe Glyphosat weiter für den Anbau von Weintrauben verwenden, aber den dann produzierten Wein nicht mehr verwenden, um daraus Glühwein herzustellen. Das sei eine nicht nachvollziehbare Doppelmoral. Die Glyphosat-Lobby habe sich durchgesetzt, führt der Verbandssprecher aus, aber die Lobby der Glühweinmanufaktur sei offenbar nicht stark genug. „Die EU-Apparatschiks sind die größten Spaßbremsen. Die haben wohl noch nie einen Christkindlmarkt besucht, weil sie nur an ihren Verordnungen und Richtlinien basteln. Oder die wissen gar nicht, was sie da beschließen“, schimpft der Sprecher.

Christkindlmarkt-Standinhaberin Christl Süß ist traurig. Sie schenkt an ihrem „Standl“ in München nicht nur Glühwein aus, sondern hat passend dazu auch leckere Glühbirnen im Angebot. „Wenn es ganz deppert läuft, dann werden die eines Tages auch noch von der EU verboten“, so Süß.

Döner auch weiterhin legal

Auch die Döner-Lobby hat nur ein blaues Auge bekommen. Kurzzeitig sah es so aus, als würde die EU den beliebten Drehspieß wegen zu hoher Phosphate-Anteile verbieten. Doch auch hier konnten sich die Lobbys durchsetzen, der Döner darf erst einmal bleiben.

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Drogen Medizin/Gesundheit Politik

Kann’s leer – Martin Schulz trinkt stets auf Ex (seine sieben geheimsten Geheimnisse)

Martin Schulz
Er wird ein guter Kanzlehrer, denn er will den Deutschen in seiner Regierungszeit viel vermitteln: Martin Schulz (SPD). Foto: Foto-AG Gymnasium Melle / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Inzwischen ist der Bundestagswahlkampf in der heißen Phase angekommen. Wir treffen Martin Schulz (SPD). „Lieber Herr Schulz …“, begrüßen wir ihn. „Einspruch!“, sagt Schulz, „Bitte bezeichnen Sie mich nur als das, das ich bin. Ich bin der nächste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland.“

„Lieber Herr nächster Bundeskanzler, verraten Sie uns doch einmal Ihre zehn intimsten Geheimnisse“, fordern wir ihn auf. Martin Schulz sagt: Da muss ich mich erst ein wenig leeren, Sie verstehen, der Stress. Aber nun, gut Hmmm, mir fallen da ein paar Dinge ein!

  1. Ich trinke meistens auf Ex. Natürlich nur mein Mineralwasser, denn ich trinke ja schon lange nicht mehr.
  2. Ich habe an meinem Dienstwagen und auch an all meinen anderen Autos Sorglosreifen. Nach einem Reifenplatzer kann ich mit leeren Reifen weiterfahren, ich muss ja zur nächsten Wahlkampfveranstaltung, ich werde ja Kanzler.
  3. Im Sommer gehe ich immer Bergsteigen, im Übrigen ohne Sauerstoff!
  4. Ich leere immer meine Blase komplett, das beugt einer unangenehmen Blasenentzündung vor!
  5. Bevor der Müll bei mir in Würselen geleert wird, drücke ich ihn noch mal gescheit zusammen. Das ist ab einem bestimmten Grad nicht mehr ganz legal, spart aber Müllgebühren!
  6. Ich leere immer meinen Browser-Verlauf, wenn ich fertig bin. Nicht, dass noch jemand darauf kommt, auf welchen Schweinkramseiten (CDU oder so) ich mich herumtreibe!
  7. Wenn mir niemand zuschaut, lecke ich immer die Teller leer. Lecker, daher heißt es ja „lecken“. Auch bei den Wohnwagenfahrern ist ja alles immer „lecker“.

Am Ende stellen wir Martin Schulz noch eine Frage. „Welche Lehren ziehen Sie aus dem bisherigen Wahlkampf, lieber Herr nächster Bundeskanzler?“

Martin Schulz: „Die Depeschen, ähhh, ich meine, die Deutschen, sind sehr anspruchsvoll. Da hole ich erst 100 Prozent, und als Dank soll ich auch noch Inhalte liefern. Inhalte? Geht’s noch? Soziale Gerechtigkeit, Weiter-so, analog dazu ein wenig Digitalisierung, das sollte erst einmal reichen. Uns geht’s ab diesem Herbst gut. Schulz wählen, damit es so bleibt!“

„Lieber Herr nächster Bundeskanzler, wir danken Ihnen für dieses Gespräch!“

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Mangelernährung: Vegane Lebensmittel müssen zukünftig mindestens 7 % Fleisch enthalten

Vegane Gerichte
Vegane Gerichte – in dieser Form wird es sie nicht mehr lange geben. Foto: Zeetz / Lizenz: CC BY 2.0

Vegane Ernährung liegt im Trend. Viele Veganer fühlen sich als Weltverbesserer, die ohne tierische Produkte auskommen und somit das Leiden von Tieren mindern. Doch die Tierethiker schaden sie sich oft selbst, da in vegan zubereiteten Gerichten kaum verwertbares Vitamin B12 vorkommt. Auch nehmen Veganer tendenziell zu wenig Jod auf. Ebenso ist ihr Kreatingehalt niedriger als bei Fleischessern. Natürlich kann man die Stoffe anderweitig zuführen, und so können Veganer Mangelerscheinungen verhindern.

Veganer werden nun doch bevorzugt behandelt und kriegen ihre Extra-Wurst

Doch das Problem ist: Viele tun das einfach nicht. Die EU als oberster Hüter in Gesundheits- und Ernährungsfragen kann dem nicht mehr tatenlos zuschauen und greift daher nun ein. Gemäß neuer EU-Richtlinie müssen vegane und vegetarische Lebensmittel, die als Fleischersatz angeboten werden, in Zukunft mindestens 7 % echtes Fleisch enthalten. Vegane Lebensmittel, die als Substitution für tierische Lebensmittel offeriert werden (z.B. Soja-Milch als Milchersatz), müssen zukünftig mindestens 7 % echte tierische Bestandteile aufweisen.

EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis sagte heute, dass vegane Lebensmittel weiterhin bis zu 93 % vegan seien, eine Aufregung sei also nicht angebracht. Außerdem äußerte Andriukaitis berechtigte Zweifel, dass Veganer die besseren Menschen seien, denn sie äßen ja den Tieren das Futter weg. Die EU-Richtlinie ist bereits in Kraft getreten, bis zum 1. Januar 2018 muss sie auch in Deutschland in nationales Recht gegossen werden.

Der Deutsche Verband der Veganer hat bereits Widerstand angekündigt und will so lange Demonstrationen veranstalten, bis die EU-Richtlinie zurückgenommen wird. Die erste Demonstration, die unter dem Motto „Gemüseauflauf“ angesetzt ist, soll bereits Ende August stattfinden. Die Teilnehmer werden aufgerufen, barfuß zu laufen, damit sie keine Käsefüße bekommen.

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Neuerung auf der Wiesn 2017: Gäste müssen Kellnergasse bilden

Wiesn-Bierzelt
Wiesn-Bierzelt. Eine äußerst sinnvolle Neuerung verspricht noch mehr Gaudi! Foto: uk:Користувач:Gutsul / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Auf der Wiesn 2017 wird eine wichtige Änderung eingeführt. Wiesn-Chef Josef Schmid verkündete heute bei der Vorstellung der Wiesn-Neuheiten, dass die Wiesn-Besucher in den Festzelten ab sofort analog zur Autobahn-Rettungsgasse eine sogenannte Kellnergasse bilden müssten. Damit sollen die Bier- und Essenslieferungen beschleunigt und Wartezeiten reduziert werden. Davon profitierten alle, so Schmid, der noch mehr Gaudi auf der Wiesn verspricht. Die Kellnergasse in den Gängen muss dabei so breit sein, dass zwei vollgeladene Wiesn-Bedienungen aneinander vorbeikommen. Das entspricht 1,50 Metern. Die Rettungsgasse muss dabei auf der Seite der Gänge gebildet werden, an der der Zugang zu den Tischen erfolgt. Sind beidseitig Zugänge vorhanden, muss die Rettungsgasse in der Mitte verlaufen.

Wiesn-Besuchern ist es strengstens verboten, sich in den Kellnergassen aufzuhalten. Zuwiderhandlungen werden damit sanktioniert, dass Kellnergassen-Blockierer statt der heiß ersehnten echten Maß Bier alkoholfreies Bier erhalten.

Auf Rückfrage sagte Schmid, dass die Kellnergassen auch nicht von Notärzten benutzt werden dürften. Verletzte Besucher und Bierleichen würden wie auch in den Vorjahren nach Betriebsschluss von der Reinigungstruppe aus dem Zelt entsorgt.

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TPD3 – EU will private positive Äußerungen über das Rauchen unter Strafe stellen

Raucherin
Lizenz: Public Domain

Mit der kommenden EU-Tabakrichtlinie TPD3 kommen neue Einschränkungen auf Raucher zu. In Zukunft soll die Tabakwerbung noch weiter zurückgedrängt werden. Dabei soll es verboten werden, sich positiv über das Rauchen zu äußern. Das betrifft Zeitungsartikel, Filme, aber auch private Äußerungen.

EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis sagte heute vor versammelter Presse: „Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. Im Kampf gegen den blauen Dunst sind wir nach intensiven Beratungen und Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tabakwerbung noch weitere zurückgedrängt werden muss. Daher werden wir positive Äußerungen über das Rauchen in Zukunft unter Strafe stellen. Das gilt für alle Bereiche: Zeitungsartikel, Filme und auch private Äußerungen.“

Bedenken vor totaler Überwachung zerstreut Andriukaitis: „Wir wollen keinen Spitzelstaat. Es muss also niemand befürchten, dass er verurteilt wird, weil er in einem Gespräch unter Freunden das Rauchen positiv dargestellt hat. Aber wer z.B. auf Facebook oder Twitter positive Worte über das Rauchen verliert, der hat mit Strafverfolgung zu rechnen. Verboten ist es in Zukunft, Äußerungen zu machen, dass man gerne rauche. Ebenso wenig dürfen bestimmte Tabakprodukte empfohlen werden oder gar jemand aufgefordert werden, das Rauchen anzufangen. Zu unerlaubten Äußerungen zählt auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, etwa, dass Rauchen nicht so schädlich sei, wie es allgemein angenommen werde. Die Regelung gilt auch für neuartige Tabakprodukte, etwa E-Zigaretten.“

Literatur- und Filmfans müssen keine Sorgen haben. Denn bestehende Bücher, Zeitungsartikel und Filme sind von dem Verbot nicht betroffen. Andriukaitis meint dazu: „Wir müssen es ja nicht übertreiben. Für noch strengere Richtlinien bleibt ja immer noch die übernächste EU-Tabakrichtlinie TPD4.“

Die TPD3 soll bis Herbst im EU-Parlament verabschiedet werden. Danach müssen es die EU-Staaten bis 2019 in nationales Recht umsetzen.

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Erste deutsche Kliniken verlangen Eintritt von Besuchern

Klinik
Klinik. Ab sofort heißt es in einigen Häusern: „Erst zahlen, dann besuchen“. Lizenz: Public Domain

Fast jede zweite deutsche Klinik schreibt rote Zahlen, vielen droht sogar die Pleite. In Gelsenkirchen greift man nun zu drastischen Mitteln. Drei Kliniken (Zentralklinikum, Zechen-Klinik und Klinikum Süd) verlangen ab sofort Eintritt von Besuchern. Einmal Besuchen kostet pro Person (Erwachsene wie Kinder) 5 Euro. Nur Kinder unter 3 Jahren sind frei. Für Menschen, deren Angehörige längere Zeit in der Klinik liegen, wird eine praktische Zehnerkarte für 45 Euro angeboten.

Die Sprecherin des Klinikverbandes Gelsenkirchen rechtfertigt die Maßnahme: „Wir müssen dringend zusätzliche Einnahmen generieren. Die einzige Alternative wäre eine Schließung der Krankenhäuser, was nicht im Interesse der Bürger unserer Stadt wäre. Außerdem: Ein Museums- oder Zoobesuch kostet ja schließlich auch, da beschwert sich niemand.“

Auch in anderen deutschen Städten gibt es derartige Überlegungen. In München, Berlin und Hamburg steht eine Einführung von Klinik-Eintrittsgeldern unmittelbar bevor, andere Städte überlegen noch oder warten die Erfahrungen aus Gelsenkirchen ab.

Kritik kommt von den Kirchen. Dort befürchtet man, dass Kranke in Zukunft seltener Besuch bekommen werden. Vor allem sozial schwache Familien könnten sich die 5 Euro pro Person kaum leisten, so ein Kirchensprecher. „Es sollte zumindest untersucht werden, ob Familien- und Dauerkarten eingeführt werden können“, so der Sprecher.

Auch der Deutsche Patientenverband sieht die Eintrittsgelder skeptisch. Man rechne damit, dass mit sinkender Besucherrate der Heilungsprozess leide, heißt es. Damit verlängere sich der Klinikaufenthalt, so ein Sprecher, was nicht im Sinne der Patienten sei. Es sei wegen der Fallpauschalregelung auch nicht im Sinne der Kliniken, alle seien damit Verlierer.

Trotz Kritik will Gelsenkirchen an den Eintrittsgeldern festhalten und diese sogar noch auf weitere Kliniken ausweiten.

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Medizin/Gesundheit Politik

Für die Volksgesundheit: Aufzüge ab 2023 nur noch für körperlich eingeschränkte Leute verfügbar

Adipositas
Adipositas: Hauptursache dafür ist mangelnde körperliche Betätigung. Zu dieser werden nun die Deutschen gezwungen. Die Politik ist allen Unkenrufen zum Trotz handlungsfähig! Lizenz: Public Domain

Die Deutschen werden immer fetter. Bereits ab dem 30. Lebensjahr ist jeder zweite Mann übergewichtig, bei Frauen liegt die Schwelle bei 55 Jahren. Am Ende des Berufslebens sind gar drei Viertel der Männer zu dick.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) steuert nun endlich gegen. Denn das Übergewicht ist eine enorme Belastung für die Krankenkassen und auch für die Rentenkassen wegen oft erforderlicher Frühverrentung. Außerdem hat Lauterbach eine Bierbauch-Ekel-Neurose entwickelt, er handelt also auch in eigenem Interesse.

Umrüstung aller Personen-Fahrstühle in Deutschland bis 2023

Bis zum 01.01.2023 müssen alle Fahrstühle in Deutschland so umgerüstet werden, dass sie nur noch für Menschen mit Magnet-Berechtigungskarte benutzbar sind. Anspruch auf eine solche Karte haben Menschen mit großen körperlichen Einschränkungen, etwa Rollstuhlfahrer, hochschwangere Mütter und Eltern von Kleinkindern.

Berechtigungskarten beim Hausarzt

Berechtigungskarten können beim Hausarzt beantragt werden. Damit das illegale Mitnehmen von Personen und das Verleihen von Berechtigungskarten erschwert wird, sollen 20.000 neue Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern eingestellt werden, die als Fahrstuhl-Kontrolleure agieren. Mehrkosten werden voraussichtlich keine entstehen, da der Effekt der Volksgesundung mehr Ersparnisse bringen wird, als für die Kontrolleure aufgewendet werden muss.

Hochhäuser weniger lukrativ?

Der Verband der Immobilienmakler und die Bauwirtschaft haben das neue Gesetz inzwischen scharf kritisiert, da Wohnungen in oberen Etagen weniger lukrativ würden. Doch es ist zu spät, das Gesetz wurde bereits vom Bundestag beschlossen. Bei der namentlichen Abstimmung votierte nur der ehemalige Bundesminister Peter Altmaier (CDU) gegen das Gesetz.

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Zigarettenautomaten ab 2021 nur noch auf Autobahn-Mittelstreifen zulässig

Autobahn-Mittelstreifen
Autobahn-Mittelstreifen: In Deutschland gibt es viele Autobahnen und damit noch ausreichend Standorte für Zigarettenautomaten. Die Automatenwirtschaft soll sich nicht so haben! Foto: Oliver Charles / Lizenz: CC BY-SA 2.5

Mit dem bereits vom Bundeskabinett gebilligten Gesetz zur „Einschränkung von Werbung für Tabakerzeugnisse“, das von 2022 bis 2024 Plakatwerbung für Tabak, neuartige Tabakerhitzer und E-Zigaretten stufenweise verbietet und zudem Kinowerbung weiter einschränkt, kämpft die Bundesregierung eher halbherzig gegen tödliche Tabakdrogen. Denn das Verbot für Tabak-Außenwerbung greift erst ab dem 01.01.2022, das für neuartige Tabakerhitzer erst ab dem 01.01.2023 und das für E-Zigaretten erst ab dem 01.01.2024. Auch Kinowerbung ist in Filmen, die ab 18 Jahren freigegeben sind, weiterhin zulässig. Tabakwerbung vor und in Verkaufsstellen bleibt sogar uneingeschränkt erlaubt – und Deutschland ist ja eine fast durchgehende Tabakverkaufsstelle (Supermärkte, Schreibwarenläden, Tankstellen, Bahnhöfe, Flughäfen …). Auch bleiben Zigarettenautomaten prinzipiell erlaubt, immerhin gibt es es bei diesen nun einige Einschränkungen.

Automaten müssen zudem mit schwarzem Tuch verhängt werden

So dürfen Zigarettenautomaten ab dem 01.01.2021 nur noch auf Autobahn-Mittelstreifen aufgestellt werden. Ferner müssen die Automaten mit einem schweren schwarzen Tuch verhängt werden, damit die Werbewirkung reduziert wird. Der Kunde muss unter das Tuch schlüpfen, um seine Zigaretten zu ziehen. Das Tuch muss gegen Vandalismus geschützt werden. Es muss unter anderem schwer entflammbar und undurchsichtig sein, es darf auch nicht so einfach zerschneidbar sein.

Tabakhändler begrüßen zumindest die neue Automatenregelung, dürfen sie doch erwarten, dass aufgrund der reduzierten Automaten-Standorte und anderer Einschränkungen Zigaretten vermehrt im Laden gekauft werden. Dennoch wollen kreative Händler als besonderen Service Taschenlampen ins Sortiment aufnehmen, um Kunden den Kauf am Automaten zu erleichtern, schließlich haben Läden auch mal geschlossen.

Zigarettenautomat
Zigarettenautomat. Lizenz: Public Domain
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Medizin/Gesundheit

Viele medizinische Einrichtungen wirkungslos oder gar schädlich

EKG
EKG: Nur Papierabfall, keine Besserung. Foto: Florian Thillmann / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die Stiftung Warentest hat in ihrem neuen Sonderheft „Ihre Gesundheit“ eine ganze Reihe an medizinischen Geräten, Einrichtungen und Therapien getestet und kam zu einem vernichtenden Urteil.

Fast alle EKG-Geräte erhielten die Note „mangelhaft“ oder schlechter. Auch bei mehrstündiger Anwendung war kein Gerät in der Lage, Herzrhythmusstörungen und andere kardiologische Erkrankungen zu lindern oder gar zu heilen. „Die Geräte halten nicht, was sie versprechen“, so ein Sprecher, „sie produzieren nur einen Haufen Papierabfall. Fast könnte man meinen, sie dienten nicht der Therapie, sondern nur der Verwaltung von Krankheiten.“ Das EKG-Gerät „Herzkasper“ bekam sogar ein „ungenügend“, da der Ausdruck immer noch auf umweltschädlichem Thermopapier erfolgt.

Besonders schlecht schnitten die Röntgengeräte ab. Diese würden den Patienten sogar schaden. Eine Schutzwirkung sei kaum nachzuweisen, ganz im Gegenteil. Bei vielen Patienten mit Lungenkrebs ging ein Lungenröntgen voraus, sodass ein Zusammenhang wahrscheinlich sei.

Auch die Hausärzte kamen schlecht weg. Ein Besuch beim Hausarzt lohne sich nicht, ganz im Gegenteil, so das vernichtende Urteil der Tester. So sei die Gefahr, sich im Wartezimmer anzustecken, etwa mit Grippe, erschreckend hoch.

Die Augenärzte müssen im Test auch einiges einstecken. Speziell die angebotenen Brillen- und Kontaktlinsentherapien seien in aller Regel Augenwischerei. Zwar würde sich das Sehvermögen während der Therapie zunächst erheblich verbessern, oft sogar normalisieren, so die Tester. Sobald die Therapie jedoch beendet werde, das heißt die Brille abgenommen oder die Kontaktlinsen herausgenommen, seien die alten Beschwerden wieder in vollem Umfang da.

Nur eine Lasertherapie würde dauerhaften Erfolg bringen. Testsieger ist hierbei das Produkt „Augenlasern in Warschau (Polen) günstig“ wegen des guten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Es reichte sogar knapp für die Note „augenzeichnet“.

Die konkreten Testergebnisse verrät das erwähnte Sonderheft, das ab heute in den Läden und Apotheken ausliegt und 15 Euro kostet (in Apotheken 30 Euro). Die Ergebnisse lassen sich auch im Internet abrufen. Der Zugang ist jedoch kostenpflichtig. keinblatt.de-Leser erhalten einen Rabatt von 20 %, wenn sie den Gutscheincode „xrays“ eingeben.

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Nur noch Urnengräber für Raucher – Erdbestattung wegen Schadstoffbelastung verboten

Erdbestattung
Erdbestattung ist ab sofort Nichtrauchern vorbehalten. Foto: Alexander Z. / Lizenz: CC BY-SA 3.0

In Deutschland tritt am 1. August eine neue Friedhofsverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist für Raucher nur noch eine Feuerbestattung zulässig. Erdbestattungen sind dann wegen zu hoher Schadstoffbelastung der Leichname verboten. Denn das Grundwasser wird bei der Verwesung einfach zu stark belastet.

Raucher dürfen außerdem nur noch in beständigen Urnen, die sich nicht auflösen und die auch nicht verwittern, bestattet werden. Das Verstreuen der Asche von Rauchern wird verboten. Bereits 2016 wies die „Welt“ auf Belastungen des Grundwassers durch Leichname, aber auch durch Totenasche hin.

Aufwändigere Filtersysteme für Raucher in Krematorien

Ebenso werden die Krematoriumsverordnung verschärft und bei der Feuerbestattung von Rauchern aufwändigere Filtersysteme vorgeschrieben.

Um zu dokumentieren, ob ein Verstorbener Raucher war, wird das neue Kästchen „Raucher“ auf dem Totenschein eingeführt, das im Fall der Fälle vom Arzt, der den Dahingeschiedenen meist gut kennt, anzukreuzen ist. Als Raucher gilt auch, wenn der Tote als Bedienung in einem Lokal gearbeitet hat oder mit einem starken Raucher zusammengelebt hat. Im Zweifelsfall ist nach dem Zustand der Leiche zu entscheiden.

Bestatter dürfen bei Rauchern wegen des höheren Aufwands ab sofort höhere Gebühren verlangen, das verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es auf Nachfrage beim Umweltbundesamt.

Sollte der Anteil der weiblichen Raucher stark ansteigen, könnten die Kapazitäten für die Einäscherung überschritten werden. Eine Zwischenlagerung der kontaminierten Leichen in Gorleben wurde bereits angedacht. Als Endlager ist das freilich zu unsicher.

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Peppige Namen für Medikamente kommen – Antidepressivum Lucky, Verhütungsmittel Pillenknick …

Medikamente
Medikamente. die Wirkung bleibt gleich, der Name wird besser. Lizenz: Public Domain

Bislang haben Medikamente meist kryptische, komplizierte Namen, die man kaum aussprechen kann und die sich noch schlechter einprägen lassen. Man denke nur an Namen wie Hetirifonenumium oder Diclophentosteras. Der Grund dafür ist, dass peppige und witzige Namen sowie Namen mit Versprechungen kaum eine Chance auf Zulassung haben und daher in aller Regel von der EU-Arzneimittelbehörde EMA abgelehnt werden.

Gründe für eine umfassende Liberalisierung

Die EU macht nun den Weg frei für eine Liberalisierung. Die Begründung ist zunächst wenig überzeugend, der Medikamentenmarkt sei ohnehin schon kommerzialisiert wie kaum ein anderer Markt, da wäre mehr Freiheit bei der Namensgestaltung nur ein konsequenter Schritt, heißt es. Eine bessere Einprägsamkeit und weniger Konfusionen für die Apotheker sind dagegen einleuchtend. Im Idealfall sollen von der Änderung Kunden, Apotheker und Pharmahersteller profitieren. Kritiker befürchten aber, dass trendige, hippe Namen das Interesse von Patienten wecken könnten, die gar keine Medikamente benötigen oder die bereits mit Medikamenten optimal versorgt seien. Ein Sprecher des europäischen Pharmaverbandes kann hier jedoch kein Problem erkennen. Mediziner weisen aber zudem darauf hin, dass bislang der Wirkstoff im Namen verarbeitet sei. Wenn man von dieser Systematik abkehrte und verwechselbare Trivialnamen einführte, wäre für Experten kaum noch erkennbar, wie Substanz und Wirkung eines Medikaments beschaffen seien. Doch auch dieser Einwand fand kein Gehör.

Es gilt als sicher, dass es demnächst Medikamente und Hilfsmittel mit Namen wie diesen geben wird:

  • Abführmittel „Rohr frei!“
  • Antidepressivum „Lucky“
  • Anti-Falten-Creme „Elefantenhaut-Ex“
  • Beinprothese „Raucherbein“
  • Brandsalbe „Heißer Scheiß“
  • Haarwuchsmittel „Rapunzel“
  • Halstabletten „Hitzgi“
  • Herzmedikament „Herzkasperl“
  • Hörgerät „Glöckner von Notre-Dame“
  • Hustensaft „Heroin Light“ (selbstironischer Name, wer es nicht weiß: Heroin war ursprünglich ein Hustensaft)
  • Mittel gegen multiple Persönlichkeitsstörung: „Alter Ego-Ex“, „Zweitaccount-Ex“
  • Neuroleptika (gegen Schizophrenie): „Mehrkanalton-Ex“, „Mono“
  • Potenzmittel „Stand Up“, „Super-Pop“, „Casanova“, „Kleiner Tod“
  • Raucherentwöhnung „Helmut“
  • Rheumamittel „Brennnesselwurf“
  • Schlafmittel „Stille Nacht“, „Ruhe Sanft“, „Ewiger Schlaf“
  • Schmerzmittel „Migräne-Ex“
  • Verhütungsmittel „Gang Bang“, „Flotter Dreier“, „Pillenknick“

Eine ganze Reihe an diesen Namen befinden sich bereits in der Genehmigungsphase.

Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente fällt

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will bei dieser Gelegenheit auch das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente aufheben. Erstens könnten die neuen Namen nur dann umfassend Wirkung zeigen, wenn alle Namen, auch die von rezeptpflichtigen Medikamenten, in der Öffentlichkeit verbreitet würden und nicht nur beim Haus- oder Facharzt in einem stickigen Sprechzimmer, so Gröhe. „Zweitens wollen wir Tabakwerbung weiter erlauben. Es ist schon gröt…, ich meine natürlich grotesk, dass für erwiesenermaßen tödliche Produkte wie Zigaretten geworben werden darf, aber für Produkte, die der Gesundheit und der Genesung dienen, ein Werbeverbot besteht“, führt Gröhe aus.