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Lambrecht: „5000 Helme – ihr habt das missverstanden. ‚Helme‘ steht synonym für ‚Soldaten‘ – wie bei den Blauhelmen“

Lambrecht Helm
Foto: Olaf Kosinsky, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Die Ukraine befürchtet einen Angriff Russlands auf ihr Land und hat Deutschland um Unterstützung gebeten. Doch die Bundesregierung hat erklärt, keine Waffen in Krisengebiete schicken zu wollen. Deutschland wolle sich nicht an einem Krieg beteiligen, auch indirekt nicht, auch nicht als Hilfe zur Verteidigung, hieß es aus Regierungskreisen. Aber selbstverständlich sei man in Gedanken bei allen Ukrainern – und auch bei allen Russen, versteht sich.

Doch die Kritik wurde immer lauter, sodass die Ampelregierung umschwenkte. Man wolle nun doch helfen. Als Zeichen der Solidarität hat Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) angekündigt, als Zeichen der Solidarität 5.000 Helme, 100 Signalwesten, 50 Tischfeuerwerke und 10 Jahreslose der „Aktion Mensch“ an die Ukraine liefern zu wollen.

Der Spott ließ nicht lange auf sich warten. Kiews Bürgermeister Vitali Klitschko (AfD) sprach – so wörtlich – von einem „Witz“. Die Presse im In- und Ausland machte sich über dieses äußerst dürftige und  peinliche Angebot lustig. Die deutsche katholische Kirche forderte, wenigstens ein paar von Ex-Papst Benedikt gesegnete Bibeln und Autogramme daraufzulegen. Man biete auch spezielle von Benedikt handsignierte Bußkärtchen mit dem Bekenntnis „Ich will in Zukunft nicht mehr so oft lügen“ an, die man gerne mit dazupacke.

Missverständnis – Soldaten sind gemeint

Doch das ist gar nicht notwendig, denn es handelte sich um ein Missverständnis. Christine Lambrecht stellte nun klar, es seien selbstverständlich keine Helme gemeint gewesen, sondern Elitesoldaten der Deutschen Bundeswehr. „Helme“ würde oft euphemistisch für „Soldaten“ sagen, etwa bei den „Blauhelmen“. Genau so es hier also auch gemeint.

Es ist davon auszugehen, dass die diplomatische Verstimmung nun abklingen wird. Von der Ukraine gab es bereits erste positive Signalschüsse.

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Adventskalender ab 2021 verboten – sie verletzen Norm für Kalender und Lebensmittelbeigabe

Adventskalender
Ade, Adventskalender! Wieder eine Tradition weniger! Lizenz: Public Advent

Nun wird uns eine weitere geliebte Tradition genommen. Die Bundesregierung verbietet die beliebten Adventskalender. Begründung: Die Tage eines Kalenders müssten nach DIN 1355-1 eine stetig aufsteigende Reihenfolge aufweisen und nicht wie bei Adventskalendern eine kunterbunte Anordnung, bei der zudem die Tage 25 bis 31 des Dezembers fehlten. Auch müssten Monat, Jahr genannt sowie Sonn- und Feiertage angegeben werden. Nur in dieser Form dürfe es als Kalender in der EU verkauft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kalender nicht nur für die Geschäftswelt eine wichtige Basis seien, so die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD). Da komme es auf Richtigkeit und Vollständigkeit an, führt dir Ministerin aus.

Ebenso wird bei Adventskalendern die Beigabe von Schokolade und kleinen Geschenken beanstandet. Zwar sehe das Lebensmittelrecht Ausnahmen für Süßigkeiten vor, die Spielzeug enthielten. Daher seien die beliebten Überraschungseier in Deutschland zulässig. Diese Sonderregelung gelte aber nur im Lebensmittelbereich, nicht aber für Kalender, so die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner (CDU).

Wenn man „Adventskalender“ nun anders nennt? Etwa „Adventskilunder“?

Nein, das geht nicht. Adventskalender dürfen nicht unter anderem Namen verkauft werden, denn alleine die Monatszahlen erwecken den Eindruck eines Kalenders. Nur wenn die Regeln eingehalten werden, können weiter Adventskalender verkauft werden. Das bedeutet, die Tage 1 bis 31 müssen stetig aufsteigend angeordnet werden. Die Kammern hinter den Türchen müssen leer sein. Sie dürfen höchstens heiße Luft enthalten. Notfalls können die Türchen auch nur angedeutet werden. Hier aber könnten sich die Hersteller dem Verdacht auf arglistige Täuschung aussetzen.

Warum ist der Verstoß erst jetzt bekannt geworden?

Dass Adventskalender bestehende Gesetze verletzen, war einem Beamten aufgefallen. Er befindet sich derzeit in Corona-Quarantäne und verspürte Langeweile. Obwohl er hier eine peinliche Lücke geschlossen und sich damit um unser Land verdient gemacht hat, will er anonym bleiben.

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Upskirting & Zurschaustellung Toter/Schwerverletzter bald strafbar. Kruzifixe müssen auch verschwinden

Kruzifix
Bald verboten: Kruzifix mit geschundenem Körper. Foto: Stephan van Helden, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 4.0

Der Bundestag hat heute beschlossen, dass das sogenannte Upskirting (das ungefragte Unter-den-Rock-Fotografieren) sowie das Fotografieren und Zurschaustellen von Toten und Schwerverletzten unter Strafe gestellt wird.

„Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren (sog. Downblousing, die Redaktion), ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) unserem Blatt. Die Fotos würden nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung verletzen, so Lambrecht.

Im Blick hat das Bundesjustizministerium vor allem Männer, die ein Handy in einen Selfiestick einspannen, um mit dieser Konstruktion Frauen ohne Erlaubnis und meist heimlich unter den Rock zu fotografieren. (Aus diesem Wort „einspannen“ entstand übrigens dann später der Begriff „Spanner“.)

In Zukunft müssen Spanner, die sich nicht daran halten, mit einer empfindlichen Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Viele Kruzifixe sind eine Zurschaustellung von Schwerverletzten!

Diese Strafandrohung gilt auch für das Fotografieren und Zurschaustellen von Toten und Schwerverletzten. Auch dies ist in Zukunft strengstens untersagt. Damit müssen auch alle Kruzifixe, die einen geschundenen Körper des Jesus von Nazareth zeigen, aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Kruzifixe, die in diese Kategorie fallen, dürfen ferner nicht mehr produziert werden. Nur schlichte Kreuze ohne Körper bleiben uneingeschränkt weiterhin erlaubt. Die protestantische Kirche begrüßt die neue Regelung, die katholische Kirche protestiert dagegen.

Damit wird ferner das Aufbahren von Verstorbenen am offenen Sarg untersagt, das dies auch unter Zurschaustellung Toter (und Schwerverletzter bei Scheintod) fällt.

Das neue Gesetz tritt wahrscheinlich im Herbst in Kraft, für Kruzifixe gibt es noch eine Übergangshängefrist bis zum 15. Januar 2021.