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Adventskalender ab 2021 verboten – sie verletzen Norm für Kalender und Lebensmittelbeigabe

Adventskalender
Ade, Adventskalender! Wieder eine Tradition weniger! Lizenz: Public Advent

Nun wird uns eine weitere geliebte Tradition genommen. Die Bundesregierung verbietet die beliebten Adventskalender. Begründung: Die Tage eines Kalenders müssten nach DIN 1355-1 eine stetig aufsteigende Reihenfolge aufweisen und nicht wie bei Adventskalendern eine kunterbunte Anordnung, bei der zudem die Tage 25 bis 31 des Dezembers fehlten. Auch müssten Monat, Jahr genannt sowie Sonn- und Feiertage angegeben werden. Nur in dieser Form dürfe es als Kalender in der EU verkauft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kalender nicht nur für die Geschäftswelt eine wichtige Basis seien, so die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD). Da komme es auf Richtigkeit und Vollständigkeit an, führt dir Ministerin aus.

Ebenso wird bei Adventskalendern die Beigabe von Schokolade und kleinen Geschenken beanstandet. Zwar sehe das Lebensmittelrecht Ausnahmen für Süßigkeiten vor, die Spielzeug enthielten. Daher seien die beliebten Überraschungseier in Deutschland zulässig. Diese Sonderregelung gelte aber nur im Lebensmittelbereich, nicht aber für Kalender, so die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner (CDU).

Wenn man „Adventskalender“ nun anders nennt? Etwa „Adventskilunder“?

Nein, das geht nicht. Adventskalender dürfen nicht unter anderem Namen verkauft werden, denn alleine die Monatszahlen erwecken den Eindruck eines Kalenders. Nur wenn die Regeln eingehalten werden, können weiter Adventskalender verkauft werden. Das bedeutet, die Tage 1 bis 31 müssen stetig aufsteigend angeordnet werden. Die Kammern hinter den Türchen müssen leer sein. Sie dürfen höchstens heiße Luft enthalten. Notfalls können die Türchen auch nur angedeutet werden. Hier aber könnten sich die Hersteller dem Verdacht auf arglistige Täuschung aussetzen.

Warum ist der Verstoß erst jetzt bekannt geworden?

Dass Adventskalender bestehende Gesetze verletzen, war einem Beamten aufgefallen. Er befindet sich derzeit in Corona-Quarantäne und verspürte Langeweile. Obwohl er hier eine peinliche Lücke geschlossen und sich damit um unser Land verdient gemacht hat, will er anonym bleiben.

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Konflikte/Terror/Militär Natur/Tiere/Umweltschutz Politik

Wolf von Mensch angegriffen. Rat der Wölfe fordert nun Abschuss von Menschen, die Wölfen zu nahe kommen

Wolf
Lizenz: Public Domain

Immer wieder werden wir Wölfe von Menschen angegriffen oder gar getötet. In Sachsen war letztes Jahr einer von uns vermutlich aus rassistischen Motiven erschossen und dann mit einem Betonklotz in einem See versenkt worden.

Die Menschen planen aber noch Schlimmeres: Nicht nur, dass immer gefordert wird, dass es erlaubt werde, uns zu erschießen, wenn wir den Menschen zu nahe kommen. Jetzt untersuchen Menschenlandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Menschenumweltministerin Svenja Schulze (SPD) auch noch, inwieweit der Abschuss von uns Wölfen erleichtert werden kann, wenn wir anderen Tieren zu nahe kommen.

Der Rat der Wölfe hat diese Meldung mit Entsetzen, aber auch mit Wut aufgenommen. Ratsmitglied Wolfgang der Hungrige fordert nun als Reaktion den konsequenten Abschuss von Menschen, die uns Wölfen zu nahe kommen. Ein entsprechendes Gesetz soll bereits in den nächsten Wochen in der Bundeshauptstadt Wolfsburg beschlossen werden. Derzeit findet die traditionelle Klausurtagung des Rats der Wölfe im bayerischen Wolfratshausen statt. Neben diesem brisanten Thema wird auch über eher Nebensächliches debattiert, etwa über ein Verbot von Wolfram in Glühbirnen und die Todesstrafe für Werwölfe. Zur Förderung von Wölfen im Schafspelz sollen die Bundesmittel aufgestockt werden. Auch der Kultusbeauftragte wurde inwolfiert. Dabei soll für die Kleinen unter uns der Besuch in dem legendären Menschenführerhauptquartier Wolfsschanze verpflichtend werden, damit sie vor Ort erfahren, zu welchen grausame Verbrechen Menschen in der Lage sind.

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Medizin/Gesundheit Natur/Tiere/Umweltschutz Politik

Ekelskandal: Fleischreste in riesigem Ausmaß in Tierdärme verpackt und als „Wurst“ verkauft

Lyoner in Naturdarm
Ekelfaktor hoch zehn: Lyoner in Naturdarm. Foto: Rainer Zenz / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Schon wieder ist in Deutschland ein riesiger Lebensmittelskandal aufgedeckt worden. Unzählige Fleischverarbeitende Betriebe sollen seit Jahren in Deutschland Fleischreste und teilweise sogar Schlachtabfälle wie Innereien und Blut in die beim Schlachten übriggebliebenen Därme, Blasen und Mägen gefüllt und als so genannte „Wurst“ verkauft haben.

„Da war mal Kot eingefüllt …“

Zwar wurden die Därme, Blasen und Mägen gereinigt, aber letztlich bekommt der Käufer eine Umhüllung, die oft mitgegessen wird, obwohl sie im Falle von Därmen ehemals Kot transportiert habe. Ein Ermittler drückt es so aus: „Alleine die Vorstellung, dass da mal Kot eingefüllt war, ist so etwas von eklig, dass …“ – Er hat den Satz noch nicht zu Ende gesprochen, da muss er sich übergeben.

Nur in einem Teil der Wurstware wurden bei der Herstellung Kunstdarm verwendet. Doch auch dort stand nicht der Verbraucher im Fokus, sondern wirtschaftliche Ziele, etwas eine Erhöhung der Haltbarkeit dieses „Produkts“.

Bei der sogenannten „Weißwurst“ werfen die Ermittler vor, dass begrifflich und farblich eine extreme Verbrauchertäuschung betrieben wird. Was weiß aussehe und auch so heiße, habe früher eine viel dunklere Farbe gehabt. Auf Details wolle man aber hier aus Gründen der allgemeinen Spucknapfknappheit nicht eingehen, so ein Ermittler. Aber es müsse erwähnt werden, dass dort Naturdarm verarbeitet werde. Auch wenn der Darm dort in der Regel nicht mitgegessen werde, sei zu bedenken, dass der Ekelfaktor bleibe.

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CSU) hat hartes Durchgreifen angekündigt. „Es geht um die Wurst“, sagte er. Man wolle alle Betriebe schließen, die hier nicht einmal die Minimalstandards einhalten. Auf die Frage, ob der Minister damit rechne, die Ekelfleischskandäle ein für alle Mal zu beenden, sagte Schmidt vielsagend: „Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei.“

Conchita Wurst zeigte sich ebenfalls derart erschüttert und kündigte eine Namensänderung nach. In Zukunft wolle sie sich „Cordula Wurst“ nennen.

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Gesellschaftliches Natur/Tiere/Umweltschutz Politik

Deutsche Privathaushalte dürfen ab Juli 2020 keine Lebensmittel mehr wegwerfen

Essensreste
Alles muss verspeist werden, auch wenn es nicht schmeckt. Foto: stu_spivack / Lizenz: CC BY-SA 2.0

In Frankreich dürfen Supermärkte seit Juli 2016 keine unverkauften Lebensmittel mehr wegwerfen. In Deutschland wird dies nicht kommen, da die Supermarktlobby zu stark ist. 61 Prozent der Lebensmittel werden ohnehin von Privathaushalten weggeschmissen. Aus diesem Grund ist es sinnvoller, hier anzusetzen.

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CSU) arbeitet daher an einem Gesetz, das es Privathaushalten in Zukunft verbieten soll, Lebensmittel, die noch gut sind, wegzuwerfen. Im Bundeskabinett hat man sich bereits auf die Rahmendaten verständigt. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

In Zukunft soll es verboten werden, nicht angebrochene wie auch angebrochene Lebensmittel in die Mülltonne zu geben. Ausgenommen sind nur Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum um mindestens sechs Monate überschritten ist.

Alles muss vollständig verzehrt werden, auch zubereitetes Essen

Auch muss zukünftig das verzehrt werden, das auf den Tisch kommt. Teller müssen vollständig leer gegessen werden. Was im Topf, in der Pfanne, im Backofen etc. zubereitet wurde, muss komplett – sofort oder später – verzehrt werden.

Das gilt auch für Essen, das nicht schmeckt, aber genießbar ist. Ausnahmen gibt es nur für verdorbene Lebensmittel. Darunter fällt auch Essen, das nach einem Aufwärmen gesundheitsgefährdend wäre, z.B. Pilze.

Nicht angebrochene Lebensmittel können gegen eine Gebühr bei den Tafeln und ähnlichen Einrichtungen abgegeben werden. Eine Verfütterung von Essensresten an die eigenen Haustiere ist in einem eng gesteckten Rahmen ebenso erlaubt.

Ziel des Gesetzes: Weniger Verschwendung, Verbesserung der Kochkunst, Stärkung der Tafeln

Mit dem Gesetz soll erreicht werden, dass weniger Lebensmittel verschwendet werden, aber auch, dass besser gekocht wird. Denn auch nicht Gelungenes muss ja in Zukunft komplett verspeist werden. Ebenso werden die Bedürftigen, die Tafeln in Anspruch nehmen, gestärkt.

Um das Gesetz zu kontrollieren, sollen 5.000 zusätzliche Stellen für Mülldetektive geschaffen werden. Diese sollen sich durch die zu erwartenden Bußgelder weitgehend selbst finanzieren, stellen also keine Belastung für den Steuerzahler dar.