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Wegen Corona-Aerosolen: Sprechverbot für Opposition im Bundestag!

Christiabn Lindner
Christian Lindner hält sich an die neue Regelung. Foto: Olaf Kosinsky, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Neuerung im Deutschen Bundestag: Da beim Sprechen selbst beim vorschriftsmäßigen Tragen von Masken verstärkt Aerosole freigesetzt werden und damit eine Übertragung des gefährlichen Coronavirus begünstigt wird, gilt ab sofort ein Sprechverbot für die Opposition. Dies verkündete heute Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) vor versammelter Hauptstadtpresse.

Um die Regierungsarbeit nicht einzuschränken, sind die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD vom Sprechverbot ausgenommen. „Es gibt Situationen, in denen harte Einschränkungen notwendig sind. Dazu kann auch der vorübergehende Entzug von Freiheitsrechten gehören. Die Jahrhundertpandemie ist so eine Konstellation. Wir müssen die Infektionsgefahr im Deutschen Bundestag minimieren. Die eigentliche Regierungsarbeit, die auch der Bekämpfung der Jahrhundertpandemie dient, darf darunter nicht leiden. Daher wird die neue Regelung nur auf die Oppositionsparteien mit ihrer verfassungsrechtlich überschaubaren Funktion angewendet“, so Schäuble.

Es handle sich hier keinesfalls um ein Verbot der Oppositionsarbeit, bekräftigt der Empfänger der legendären 100.000-Mark-Sepnde.

Opposition: Nur noch Gesten und Schilder erlaubt

„Die Opposition darf sich selbstverständlich weiterhin zu Wort melden, muss sich aber ab sofort auf Gesten und das Hochhalten von Schildern beschränken. Das Sprechen ist untersagt.“ Schäuble stellt klar, dass die Verordnung mit dem sperrigen Titel „Erlass zur Reduzierung der Gefahr der Übertragung infektiöser Erkrankungen durch kolportierte Redebeiträge mit peripherer Sachdienlichkeit der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag“ verfassungskonform sei. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages habe dies in einem Eilgutachten festgestellt, das im Home Office entstanden sei.

Während die Partei, die ohnehin nichts zu sagen hat, die neue Regelung für sich entdeckt, kommt indirekte Kritik von einer weiteren Oppositionspartei, die per se keine Regierungsverantwortung übernehmen kann und will. Vor kurzem hatte Christian Lindner noch gesagt: „Wie haben jahrzehntelang die Botschaft der Allmächtigkeit Gottes … quatsch … ich wollte sagen, des freien Marktes gepredigt. Als das Virus ausbrach, mussten wir unsere Rolle neu definieren. Wir haben dann festgestellt, dass das Virus auch Teil der Ökonomie ist, da es auf alle markt-makroskopischenn Prozessen Einfluss hat. Unsere Berater haben uns jedenfalls abgeraten, es als sozialistischen Feind zu bewerten, obwohl es ja nachweislich von einem planwirtschaftlich betriebenen Wildtiermarkt aus China stammt.“

Vielleicht würde Lindner diese Aussage heute revidieren, aber er kann das ja nicht mehr. Er muss schweigen, und für eine Texttafel oder Geste ist es zu umfangreich.

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Deutsche Privathaushalte dürfen ab Juli 2020 keine Lebensmittel mehr wegwerfen

Essensreste
Alles muss verspeist werden, auch wenn es nicht schmeckt. Foto: stu_spivack / Lizenz: CC BY-SA 2.0

In Frankreich dürfen Supermärkte seit Juli 2016 keine unverkauften Lebensmittel mehr wegwerfen. In Deutschland wird dies nicht kommen, da die Supermarktlobby zu stark ist. 61 Prozent der Lebensmittel werden ohnehin von Privathaushalten weggeschmissen. Aus diesem Grund ist es sinnvoller, hier anzusetzen.

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CSU) arbeitet daher an einem Gesetz, das es Privathaushalten in Zukunft verbieten soll, Lebensmittel, die noch gut sind, wegzuwerfen. Im Bundeskabinett hat man sich bereits auf die Rahmendaten verständigt. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

In Zukunft soll es verboten werden, nicht angebrochene wie auch angebrochene Lebensmittel in die Mülltonne zu geben. Ausgenommen sind nur Lebensmittel, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum um mindestens sechs Monate überschritten ist.

Alles muss vollständig verzehrt werden, auch zubereitetes Essen

Auch muss zukünftig das verzehrt werden, das auf den Tisch kommt. Teller müssen vollständig leer gegessen werden. Was im Topf, in der Pfanne, im Backofen etc. zubereitet wurde, muss komplett – sofort oder später – verzehrt werden.

Das gilt auch für Essen, das nicht schmeckt, aber genießbar ist. Ausnahmen gibt es nur für verdorbene Lebensmittel. Darunter fällt auch Essen, das nach einem Aufwärmen gesundheitsgefährdend wäre, z.B. Pilze.

Nicht angebrochene Lebensmittel können gegen eine Gebühr bei den Tafeln und ähnlichen Einrichtungen abgegeben werden. Eine Verfütterung von Essensresten an die eigenen Haustiere ist in einem eng gesteckten Rahmen ebenso erlaubt.

Ziel des Gesetzes: Weniger Verschwendung, Verbesserung der Kochkunst, Stärkung der Tafeln

Mit dem Gesetz soll erreicht werden, dass weniger Lebensmittel verschwendet werden, aber auch, dass besser gekocht wird. Denn auch nicht Gelungenes muss ja in Zukunft komplett verspeist werden. Ebenso werden die Bedürftigen, die Tafeln in Anspruch nehmen, gestärkt.

Um das Gesetz zu kontrollieren, sollen 5.000 zusätzliche Stellen für Mülldetektive geschaffen werden. Diese sollen sich durch die zu erwartenden Bußgelder weitgehend selbst finanzieren, stellen also keine Belastung für den Steuerzahler dar.