Kategorien
Sport

Damit Fußball wieder spannend wird – Handicap-Regelung für FC Bayern kommt

FC Bayern
Rekordmeister FC Bayern: unheimlicher Erfolg. Foto: Kai. L. / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Der FC Bayern gewinnt seit geraumer Zeit einfach alles – nicht nur fast jedes Spiel, sondern auch jeden Titel, unabhängig davon, ob in der Bundesliga, im DFB-Pokal, in der Champions League oder Klub-WM. Dadurch ist der Fußball aber auch gähnend langweilig geworden.

Um dem Fußball wieder Spannung zu verpassen, planen die Deutsche Fußball Liga und der DFB eine Revolution. Dabei wird ähnlich wie beim Golf eine Handicap-Regelung eingeführt, die schwächeren Mannschaften wieder eine Chance geben soll. Konkret startet ab der Bundesliga-Saison 2014/2015 jedes Spiel mit FC Bayern-Beteiligung mit zwei Phantom-Treffern des Gegners. Das bedeutet, der FC Bayern liegt per definitionem bei Spielbeginn mit 0:2 (Heimspiel) bzw. 2:0 (Auswärtsspiel) zurück. Das gilt auch für den DFB-Pokal, allerdings erhalten hier die gegnerischen Mannschaften gleich drei Treffer gutgeschrieben, wenn es sich um Amateur-Mannschaften handelt. In den anderen Wettbewerben wie Champions League oder Klub-WM soll trotz der dort ebenso deutlichen Vorherrschaft des FC Bayern alles beim Alten bleiben.

FC Bayern Anzeigetafel
Solche Ergebnisse wird es zumindest in den deutschen Wettbewerben nicht mehr geben. Ein Gegner des FC-Bayern wird mindestens zwei Tore erhalten, aber in aller Regel dennoch verlieren. Foto: Kai. L. / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

FC Bayern-Trainer Pep Guardiola begrüßt die neue Regelung. In letzter Zeit habe der Fußball kaum noch Spaß mehr gemacht, da der Sieger von vornherein festgestanden sei. Er sehe ohnehin zunehmend ein Problem, seine Spieler zu motivieren. „Zu was auch, wenn wir ohnehin alles gewinnen?“ fragt der erfolgreichste Trainer aller Zeiten rhetorisch. So komme wenigstens wieder Spannung in die Spiele. Allerdings sei der FC Bayern so überlegen, dass man die Spiele bis auf wenige Ausnahmen weiterhin locker gewinnen werde. Der Rückstand sporne an und dann spielten seine Jungs halt noch besser. Zumindest dürften die Gegner aber auch mal kurz gegen den FC Bayern führen, so etwas habe es ja in letzter Zeit auch kaum noch gegeben.

Kategorien
Esoterik Filme/TV Finanzen Medien Medizin/Gesundheit Politik Sport Verkehr

Blick in die Zukunft: Was 2014 passieren wird (Teil 1)

keinblatt.de, das präkognitive Medium, wagt einen Ausblick auf die Geschehnisse der ersten Jahreshälfte 2014.

Januar

Griechenland, das sich auf gutem Weg befand, erklärt nun völlig unerwartet doch seine Zahlungsunfähigkeit. Nachdem eine geplante Kopfsteuer von 100.000 Euro pro Bürger, die frisches Geld bringen sollte, von der Bevölkerung mit Massenprotesten abgelehnt wurde, kehrt Griechenland zum Tauschhandel zurück. Als Zweit- und Drittwährung bleiben überraschenderweise Kuhhandel und Korruption bestehen.

Februar

Slalom
Die neue olympische Disziplin Gletscherschmelzwasser-Slalom muss sich bei den Zuschauern erst noch einfädeln. Aber, wird schon! Foto: shirokazan / Lizenz: CC BY 2.0

Kurz vor den olympischen Winterspielen im russischen Sotschi kommt es zum Eklat, nachdem zahlreichen homöopathischen Sportärzten wegen angeblicher homosexueller Propaganda die Einreise verwehrt wird. Kremlchef Wladimir Putin stößt sich an der frappierenden Namensähnlichkeit. Nachdem die Homöopathie eiligst auf einem medizinischen Sonderkongress in Irrlehre umbenannt wird, beruhigen sich die Gemüter wieder. Deutschland holt schlussendlich die Goldmedaille im Skibergsteigen, Gleitschuhfahren, Zipflbob, Heliskiing und Gondelbahnfahren.

März

Verkehrs- und Internetminister Alexander Dobrindt (CSU) konkretisiert seine Ausländermautpläne. Demnach müssen Autofahrer mit nicht in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen eine Mautvignette am Fahrzeug anbringen, falls sie deutsche Autobahnen benutzen. Die Mautpflicht gilt nur für diejenigen Autofahrer, in deren Heimatland deutsche Autofahrer Autobahnmaut entrichten müssen. Denn nur dann entspricht es dem Gerechtigkeitsempfinden und dem Gleichheitsgrundsatz. Dobrindt sieht 100 Euro für die Jahresvignette vor. Nachdem seitens der SPD, die die 100 Euro-Maut im Wahlkampf noch vehement abgelehnt hatte, großer Widerstand kommt, einigt man sich auf 150 Euro.

April

Verteidigungsministerin Ursula „Truppenursel“ von der Leyen stolpert bei einem Truppenbesuch in Afghanistan über ein achtlos weggeworfenes Streichholz und verliert ihre Maggie-Thatcher-Perücke. Die Filmaufnahmen werden später zensiert.

 Juni

Bei der Fußball-WM in Brasilien darf ein Orakel-Krake kurz vor dem ersten Spiel der deutschen Mannschaft in der Nachrichtensendung RTL Aktuell den Text „Deutschland wird Weltmeister“ vom Teleprompter ablesen. Kurz darauf erleidet das Tier eine schwere Thrombose und wird in ein Krakenhaus eingeliefert. In einer mehrstündigen Notoperation muss ihm einer seiner acht Arme amputiert werden. Schließlich scheidet Deutschland bereits im Achtelfinale aus.

Kategorien
Finanzen Historisches Kriminalität Kunst & Kultur Politik

Gibt schiefes Bild ab – Finanzministerium verweigert Herausgabe von Naziraubkunst mit schräger Begründung

Von unserem Gastautor Frank Otto

Das Bundesfinanzministerium verweigert die Rückgabe zweier Bilder des italienischen Barockmalers Canalratto. Das 50 mal 80 cm große Werk „Küchenschaben“ zeigt einen Prachtblick auf Dresden aus Sicht zweier Wanderschaben. „Karls Kirsche auf Knien“ stellt indes die Südseite einer sonnenbeschienenen Piemontkirsche dar, die auf Karls des Fünften früh gealterten Knien liegt.

Dresden vom rechten Elbufer unterhalb der Augustusbrücke
Panoramablick auf das prächtige Dresden. Bild: Bernardo Bellotto / Lizenz: Public Domain

Aufkäufer der Nazis hatten diese und andere Bilder des jüdischen Kunstliebhabers und Sammlers Karl Emden seinerzeit weit unter Preis erworben. keinblatt.de wollte wissen, ob denn hier nicht mit zweierlei Maß gemessen werde. Der Staat verlange im Falle Gurlitts radikale Aufklärung über die Herkunft der Bilder. Eine Maßgabe, die für das Ministerium offenbar nicht gelte.

Jochen Lachsschaum, Sprecher des Bundesfinanzministeriums:

„Von zweierlei Maß kann nicht die Rede sein. Gurlitt ist ein Bürger und muss also seinen Bürgerpflichten nachkommen. Von einer Ministerialpflicht weiß ich nichts. Die Gesetze gelten selbstverständlich für alle. Dennoch haben Staatsorgane weitergehende Befugnisse, was kein Widerspruch ist. Staatsorgane dürfen etwa auf beliebige deutsche Bankkonten zugreifen. Dies ist im Sinne aller, da jeder Bürger ein Interesse daran hat, dass alle anderen auch ihre Steuern sauber abführen und dass das entsprechend kontrolliert wird. Als Finanzministerium stehen wir per definitionem über den Finanz- und Eigentumsdingen. Wenn wir daher sagen, wir seien der rechtmäßige Besitzer, dann ist das so und Sie können es uns gerne glauben.

Im Zeitalter der Transparenz erkläre ich Ihnen aber dennoch gerne die Sachlage zum Mitschreiben: Die Nazis haben die Werke ordentlich bezahlt und quasi an Nachkriegsdeutschland vererbt. Damit sind wir der rechtmäßige Eigentümer. Dass die Bilder von Max Emden damals veräußert wurden, geschah wahrscheinlich deshalb, weil er Geld im Exil brauchte, denn die Nazis hatten ihn wohl enteignet, sagen manche. Wenn es sich so verhält, ist das bedauerlich, aber leider nicht Sache unseres Ministeriums. Wir können ja nicht die Vergangenheit ändern, diese Befugnis haben auch wir nicht.“

Weitere Fragen von keinblatt.de blockte Lachsschaum ab, mit dem Verweis, gleich sei es 12 und Mittag. Die Rechtslage ist und bleibt prekär in Sachen Raubkunst. keinblatt.de wird weiter berichten.

Kategorien
Politik

Exklusiv: Das plant die Bundesregierung für 2014

Angela Merkel
Angela Merkel (CDU). Laut Umfragen der beliebteste Kanzler seit dem Führer. Foto: www.GlynLowe.com / Lizenz: CC BY 2.0

Autobahnmaut für alle ausländischen Fahrzeugführer, in deren Heimatland Deutsche Autobahnmaut bezahlen müssen. Gerecht, aber gerecht!

BER Hauptstadtflughafen: Bis Ende 2014 soll der Termin bekanntgegeben werden, an dem der Termin bekanntgegeben wird, an dem der Termin bekanntgegeben wird, an dem der Termin bekanntgegeben wird, an dem die Protokollierung der Mängel voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Es wird erwartet, dass Berlins Regierender Bürgermeister, Klaus Wowereit, hier noch einmal nachverhandeln wird. Wowereit sagte der Redaktion gegenüber, die Protokollierung der Mängel sei immerhin in einer Phase, zu der man bereits sehr genau definiert habe, welche Arten von Mängeln man überhaupt protokollieren werde. „Das fürs Protokoll, jetzt geht’s erst einmal in den Flugurlaub“, so Wowereit.

Datenautobahn: An Stauschwerpunkten wird ein einheitliches Tempolimit von 256 Kbit/s eingeführt, damit die Daten besser fließen können und sich nicht gegenseitig behindern. Über ein sogenanntes Blaulichtflag soll es besonders wichtigen Daten (etwa Springer-Presse und Pressemitteilungen von Abmahnanwaltskanzleien) ermöglicht werden, das Tempolimit zu umgehen. Ausländische Datenpakete, die über ein Nicht-EU-Land eingereist sind, werden postwendend zurückgesendet, falls sie Informationen beinhalten, die nicht für die allgemeine Öffentlichkeit geeignet sind oder der Bundesregierung schaden könnten. „Saubere“ Datenpakete müssen aber selbstverständlich Ausländermaut entrichten.

Frauenquote: Die Frauenquote unter Frauen soll schrittweise auf 100 % angehoben werden.

Mindestlohn für Führungskräfte: Keine Führungskraft soll in Zukunft weniger als das 20-fache der untersten Gehalts- und Lohnklasse verdienen. Vom Mindestlohn sollen alle profitieren, um die Akzeptanz des gesetzlichen Mindestlohns zu erhöhen.

Strompreis: Da der Strom an den Strombörsen zeitweise bereits verschenkt wird und bald den Abnehmern noch Geld hinterher geworfen werden muss, damit diese ihn gnädigerweise abnehmen, sollen die Strompreise für die Endverbraucher weiter deutlich erhöht werden, um ein weiteres Absinken der Strompreise zu verhindern.

Tabakrichtlinie: Die Bundesregierung wird das Aufdrucken der Horrorbilder auf Tabakdrogenschachteln verweigern, da die Bilder wegen des strengen deutschen Jugendschutzes nicht öffentlich gezeigt werden dürfen. Daher wird die Bundesregierung gegen die Tabakrichtlinie jahrelang klagen. Mit der Klage will die Regierung auch erreichen, dass der sehr knappe Zeitplan für ein Verbot von Mentholzigaretten (das 2022 oder 2023 in Kraft treten soll) deutlich großzügiger gestaltet wird. Man will hierbei bewirken, dass keiner der heute noch lebenden und rauchenden deutschen Politiker das Inkrafttreten des Verbots selbst miterleben muss.

Kategorien
Bräuche und Mythen Gesellschaftliches Natur/Tiere/Umweltschutz Politik

Nach den Gurken: Die EU-Weihnachtsbaum-Krümmungsverordnung kommt

Christbaum
Weihnachten kann so schön sein, wenn der Baum schnurgerade und symmetrisch ist. Foto: Teresa Alexander-Arab / Lizenz: CC BY-ND 2.0

Wieder einmal schlagen die EU-Bürokraten per Verordnung zu. Jeder dürfte sich noch mit Schrecken an die mittlerweile abgeschaffte Gurkenkrümmungsverordnung 1677/88 erinnern, die festschrieb, dass eine Gurke nicht zu stark gekrümmt sein dürfe. Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums ging diese Verordnung nicht direkt von der EU aus, sondern wurde vom Handel gefordert, der sich Platzeinsparungen bei Transport und Lagerung versprach.

Jetzt aber hat die EU die Weihnachtsbäume im Visier. „Es ist unglaublich, was als Christbaum verkauft wird“, sagt die EU-Verbraucherschutzkommissarin Christine Courber. Die Bäume seien oft total krumm und nicht annähernd symmetrisch. Solche Bäume könne man gerade einmal als bessere Besen bezeichnen. Daher werde voraussichtlich im Herbst 2014 die EU-Weihnachtsbaumverordnung 2412/01 in Kraft gesetzt. In Zukunft dürften nur noch solche Nadelbäume verkauft werden, welche die jeweiligen Kriterien erfüllten.

Konkret dürfe der Stamm nur eine Abweichung von maximal 12,5 cm pro Meter von der Geraden aufweisen. Ferner dürfe die Symmetrie maximal 18,5 cm pro Meter vom Idealmaß divergieren. Wenn der Baum also auf einer Seite erheblich schmaler sei, dürfe dieser gar nicht mehr angeboten werden. Auch Astlücken und Ausbuchtungen dürften nicht aus einer festgelegten Norm ausbrechen.

Boom or Broom?
Die Prüf-App zeigt: Mit diesem Baum ist alles in Ordnung (grüner Rahmen, Text „o.k.“). Testfoto für die Prüfung: Virginia Foxx / Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0

Da nicht alles so einfach abzumessen und zu berechnen sei, habe man die Smartphone-App Boom or Broom (auf Deutsch etwa: Brummen [i.S.v. alles o.k.] oder Besen) in Entwicklung. „Die App fertigt ein Foto von dem Baum an, analysiert es und zeigt an, ob der Baum gewissermaßen überhaupt ein Weihnachtsbaum ist“, so Courber, „Ein einfaches Antippen des Prüfbuttons reicht aus und schon weiß man, ob alles im grünen Bereich ist.“

Die Verordnung gelte für geschlagene Nadelbäume, nicht aber für lebende Bäume, die im Topf oder mit Wurzelballen verkauft werden. Eine Ausnahme stellten jedoch Bäume dar, die der Kunde in einem freigegebenen Waldstück selbst schlägt und danach bezahlt. Hier werde ebenso die neue Verordnung greifen. Der Händler müsse die betroffenen Bäume in einem solchen Fall über eine eindeutige Markierung als Ausschuss ausweisen.

Das Ziel in der Weihnachtsbaumverordnung liege in der Qualitätssteigerung. Immerhin sei Weihnachten das Fest der Liebe, an dem man keinen Streit wegen eines missratenen Baumes brauchen könne. Auch würden immer mehr Bäume online bestellt, die daher nicht mehr vom Kunden selbst vor dem Kauf begutachtet werden könnten. Daher gelte es, auch hier unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Der Kunde solle auch in solch einem Fall einen geraden, einwandfreien Baum erhalten, der nicht zum Familienkrach, zur Scheidung oder zu Schlimmerem führe.

Kategorien
Filme/TV Kriminalität Szene Technik/Hightech

RedTube-Massenabmahnungen: Jan P. (29) enttäuscht, weil er noch keine Abmahnung erhalten hat

Geschockt
Überraschter Internetkonsument (Symbolbild). Foto: louiscrusoe / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Jan P. (29) aus Hodenhagen (Niedersachsen) ist stocksauer. Eine bekannte Anwaltskanzlei hat Zehntausende Nutzer des Streamings-Portals RedTube kostenpflichtig abgemahnt. Das Pikante dabei: Die Nutzer hatten sich die Sexfilmchen nur per Streamingverfahren angeschaut, aber nicht auf den eigenen Rechner heruntergeladen. Es ist juristisch sehr umstritten, ob hier überhaupt ein rechtswidriger Download von urheberrechtlich geschütztem Material vorliegen kann, da dabei jeweils nur Teile des Films temporär zum Zwecke der Zwischenspeicherung in den Arbeitsspeicher des eigenen Computers gelangen und dann wieder automatisch gelöscht werden. Ein Weitergeben des Films, selbst ein weiteres Anschauen ohne erneuten Besuch des Videoportals, ist daher so ohne Weiteres nicht möglich. Dazu kommt, dass der Benutzer meist keine Chance hat, zu erkennen, ob ein Video legal angeboten wird, da oftmals Material mit Genehmigung des Rechteinhabers eingestellt wird.

Jan schaut jeden Tag in seinen Briefkasten. Erst steigen Blutdruck, Puls und Adrenalinspiegel an. Doch sobald die Post durchgeschaut ist, sinken diese genauso schnell wieder. Jedes Mal zeigt sich dasselbe Bild: Es wird massenweise Werbung zugestellt, aber kein Anwaltsschreiben der besagten Kanzlei. Dabei habe er doch jede Menge dieser Filmchen auf RedTube konsumiert, sagt Jan. Auch auf fünf, sechs weiteren Streamingportalen sei er ausgiebig unterwegs.

Seine Kumpel seien schon längst alle abgemahnt worden. Er wolle endlich dazugehören und auch seine Rechtsschutzversicherung, die er letztes Jahr abgeschlossen habe, einmal ausprobieren. Er möchte endlich einmal seine eigene Abmahnung in den Händen halten, mit seinem eigenen Namen. Bisher kenne er nur Kopien von Abmahnungen, die in der Szene kursierten und von denen viele gefälscht seien. Er sei im Leben immer ein Außenseiter gewesen, meist werde er einfach ignoriert. Im Linienbus etwa würden die Kontrolleure nicht einmal seine Fahrkarte sehen wollen. „Was muss ich denn noch alles machen, damit ich endlich abgemahnt werde?“, fragt Jan anklagend, „Ich will den Kick, ich bin auch ein Bürger, der Recht darauf hat, Erfahrungen auf diesem Gebiet zu sammeln.“

Wir wünschen Jan viel Glück und Erfolg dabei!

Kategorien
Politik

Mindestlohn kommt 2017 – aber mit seltsamen Ausnahmen wie 80-Minuten-Stunden

Andrea Nahles
Die neue Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD). Sozial ist, was Arbeit erhält. Foto: SPD Schleswig-Holstein / Lizenz: CC BY 2.0

Kurz vor der Weihnachtspause arbeitet die Bundesregierung fieberhaft am Mindestlohn. Über erste Rahmendaten berichtete keinblatt.de im Rahmen der Vorstellung der neuen Ministerriege. Nun wurden weitere Details bekannt. So soll der Mindestlohn von 8,50 Euro tatsächlich am 01.01.2017 flächendeckend eingeführt werden. Aber auch über diesen Stichtag hinaus soll es diverse Ausnahmen geben.

Unternehmen, in denen die Jobs situationsbedingt zusätzliche Pausen bringen, etwa bei Busfahrern, die Wendezeiten an den Endhaltestellen haben, können anzeigen, dass sie die 8,50 Euro nicht stundenweise, sondern pro vollendete 80 Minuten zahlen. Einstein hätte an dieser Zeitdehnung seine helle Freude gehabt. Der Mindestlohn gilt ferner nicht für Überstunden. Unternehmen, die um das wirtschaftliche Überleben kämpfen, können unbezahlte Überstunden anordnen. Es ist sogar möglich, dem Arbeitnehmer für jede geleistete Überstunde bis zu 0,25 % des üblichen Stundenlohns abzuziehen. Damit sollen die Arbeitenden an die demnächst anstehenden negativen Zinsen aufs Girokonto, Tagesgeld und Sparbuch gewöhnt werden. Diese minimale negative Bezahlung soll die immensen Betriebskosten, die ein Arbeiter verursacht, reduzieren.

Der Mindestlohn gilt außerdem nicht für freie Mitarbeiter – man kann ja einem Unternehmen schließlich nicht verbieten, die Leute zu entlassen und als feste freie Mitarbeiter wieder einzustellen –, nicht für Praktikanten, nicht in der Probezeit, nicht für Mitarbeiter der Bettelmafia und nicht für einfachste Anlernberufe, deren Anlernphase unterhalb von zehn Stunden liegt.

In Berufen, in denen Trinkgelder üblich sind, etwa bei Friseuren und Pizzadiensten, dürfen Unternehmen außerdem bis zu 50 % des Trinkgelds vom Lohn abziehen. Dies soll ihre Lohnmehrausgaben reduzieren. Sozial ist, was Arbeit erhält.

Damit sich auch Führungskräfte mit dem Mindestlohn arrangieren können, gilt für sie auch in Zukunft ein spezieller Mindestlohn. Dabei wird vorgeschrieben, dass Führungskräfte mindestens 20-mal mehr verdienen müssen als in der untersten Lohnklasse.

Trotz überschaubarer Ausnahmen würden die Leute aber meist mehr verdienen als heute, oft sogar oberhalb des Existenzminimums, wird ein Vertrauter von Ministerin Andrea Nahles zitiert.

Kategorien
Politik Technik/Hightech

Der nächste EU-Hammer für 2015: Auslandsvorwahlen werden abgeschafft, neue Ortsvorwahlen eingeführt

Euopa-Fahne
Europa kommt immer weiter voran. Foto: European Parliament / Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0

Den Bürgern in der EU wird so einiges zugemutet. Zunächst wurde mit dem Euro bekanntlich eine gemeinsame Währung eingeführt. Manche rechnen heute noch in DM um. Anfang 2014 werden im Rahmen des SEPA-Zahlungsverkehrs europaweit einheitliche Kontonummern eingeführt und diese dabei auf 22 Stellen aufgeblasen.

Doch Anfang 2015 kommt schon der nächste Hammer. Diesmal beim Telefonieren. Die Auslandsvorwahlen werden abgeschafft, die Bürger werden sich an neue Vorwahlen gewöhnen müssen. Die EU-Kommissarin Claire Etiene will damit das Zusammenwachsen der Länder in Europa forcieren. Schließlich gäbe es schon lange kein EU-Ausland mit Schlagbäumen mehr, sondern die Europäische Union, die als Fernziel eine politische Union werden soll. Dafür sollen die Regionen gestärkt werden. In Zukunft erhält jede Region bzw. jeder größere Ort in der EU eine eindeutige Vorwahl. Die Vorwahl wird einheitlich auf zwölf Stellen festgelegt.

Telefon
Wieder ein Stück mehr Einheit. Foto: Albert! / Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0

Sonderrechte wie kurze Vorwahlen (etwa 030 für Berlin) wird es also nicht mehr geben, da dies dem Gleichheitsgrundsatz widerstreben würde. Die zwölf Stellen mögen übertrieben klingen, allerdings werden hier ja Auslands- und Ortsvorwahl kombiniert sowie Prüfziffern integriert. Letztere sollen die Wahrscheinlichkeit drastisch reduzieren, dass man die falsche Person ans Rohr bekommt, weil man sich verwählt hat. Der Vorteil liegt in einer Effizienzsteigerung in den Firmen durch Vermeidung unerwünschter Telefonate. Das raffinierte System, das PARNASS (Paneuropean Adapted Ring Number Alteration System Service) genannt wird, ist außerdem so ausgelegt, dass man beim versehentlichen Wählen einer Telefonnummer nach dem alten Schema nicht wo anders landet, sondern wegen einer verletzten Prüfziffernkonsistenz gar kein Gespräch aufgebaut wird.

Vorwahl der EU aus dem nichteuropäischen Ausland: 00999

Wer aus dem nichteuropäischen Ausland in die EU anruft, muss in Zukunft eine 00999 vorwählen. Dies sei die letzte freie Auslandsvorwahl gewesen, die man sich noch irgendwie merken könne, so Etiene, sodass die Kommission sich dafür entschieden habe.

Datenbank ASK-PARNASS kommt

Zum Nachschlagen der neuen Vorwahlen wird die Internetdatenbank ASK-PARNASS zur Verfügung gestellt, die sich momentan in der Betaphase befindet und noch nicht für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich ist. Für ASK-PARNASS steht ein Etat von 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Eine Übergangsphase wie bei den Kontonummern kann es aus technischen Gründen nicht geben, da nur ein einziges Telefonsystem zur Verfügung steht. Etiene ist sich aber sicher, dass ein gewisses Chaos nur wenige Tage anhalten werde. Dann werde sich jeder an die neuen Nummern gewöhnt haben.

An den Tarifstrukturen dürfte sich indes zunächst wenig ändern. Die Telekommunikationsanbieter dürfen in einer Übergangszeit von fünf Jahren Gespräche in andere EU-Staaten noch zu einem Auslandstarif abrechnen, der allerdings nach den ersten drei Jahren auf ein Niveau von maximal 180 Prozent eines Inlandsgesprächs gesenkt werden muss.

Da die Telefongesellschaften die Umstellung aus eigener Tasche bezahlen müssen, sind aber generelle Preismodifikationen nicht auszuschließen.

Politische Union

Als ultimatives Ziel soll die bereits erwähnte politische Union kommen. Der genaue Zeitpunkt hierfür steht noch nicht fest, realistisch ist ein Start in acht bis zehn Jahren. Nationale Ausweise werden dann durch EU-Ausweise mit holographischem Passfoto ersetzt. Als Amtssprache wird Denglisch eingeführt. Damit hat die zuständige Kommission einen hervorragenden Kompromiss aus der Weltsprache Englisch und der nicht unbedeutenden Rolle Deutschlands beim Aufbau der EU gefunden.

Kategorien
Medizin/Gesundheit Wissenschaft/Bildung

Studie: Homöopathie funktioniert – Wirkung homöopathisch höher als Placebo-Effekt

Samuel Hahnemann
Samuel Hahnemann: Genie oder genial daneben mit seiner Medizin vom geistartigen Wesen? Bild: Alexbrn / Lizenz: Public Domain

Kaum ein medizinisches Gebiet ist so umstritten wie die Homöopathie. Während die gewöhnliche Medizin, die in diesem Zusammenhang auch als Allopathie bezeichnet wird, auf Gegenmittel setzt, behandelt die Homöopathie Ähnliches mit Ähnlichem. Vereinfacht ausgedrückt würde man bei Symptomen, wie sie nach dem Biss einer Giftschlange auftreten, mit Schlangengift oder einem ähnlichen Gift behandelt werden. Das klingt gefährlich und unlogisch und ist es auch, zumindest wenn man solche Substanzen unverdünnt gibt. Wegen der Giftigkeit vieler der Stoffe verdünnte sie Samuel Hahnemann, der Begründer der Homöopathie, indem er sie mit Wasser oder Ethanol verschüttelte oder mit Milchzucker verrieb. Später verdünnte Hahnemann noch erheblich stärker (Hochpotenzen). Auf den Einwand, bei einer solch starken Verdünnung sei im Medikament nicht mal mehr ein einziges Molekül Wirkstoff enthalten, wird meist entgegnet, Wasser habe ein Gedächtnis, sodass die Struktur des Wirkstoffes immer noch vorhanden sei. Wissenschaftlich gesehen gibt es aber allenfalls sehr schwache Hinweise, die diese kühne Theorie vom Wassergedächtnis stützen. Doch selbst wenn es dieses Gedächtnis gäbe, wäre es dennoch unklar, warum diese  dort verankerte Struktur eine heilende Wirkung haben sollte.

Hahnemann selbst glaubte, dass durch die Potenzierung eine „im innern Wesen der Arzneien verborgene, geistartige Kraft“ wirksam werde. Die Verwendung von Hochpotenzen erklärte der große Meister noch abenteuerlicher und nahm an, dass sich hier „die Materie […] roher Arznei-Substanzen […] zuletzt gänzlich in ihr individuelles geistartiges Wesen auflöse“.

Homöopathisches Medikament
Homöopathisches Medikament auf Basis einer Giftpflanze. Foto: Philippa Willitts / Lizenz: CC BY-NC 2.0

Trotz dieser Begründungen aus der wahnsinnigen Welt der Phantasie könnte es ja sein, dass der Homöopathie ein bislang nicht verstandenes Funktionsprinzip innewohnt, das Hahnemann zufällig entdeckt hat.

Doch in seriösen Studien gelang es bislang nicht, der Homöopathie eine Wirksamkeit nachzuweisen, die oberhalb des Placebo-Effekts läge. Man könnte es so zusammenfassen: Die geballte Kraft, die im Glauben von Arzt, Apotheker und Patient innewohnt, kurbelt die Selbstheilungskräfte des Körpers an. Mit dem Medikament selbst hätte das nichts zu tun.

Dennoch schwören viele auf die homöopathischen Zuckerkügelchen. Kritiker der Homöopathie geben in deutschen Talkshows (Maischberger) schon mal eine Vorführung und verputzen ein ganzes Glas Globuli in einem Rutsch. Statt der von Homöopathen prognostizierten gefährlichen Wirkung einer Überdosierung passiert natürlich nichts, denn es wurden schließlich nur Zucker verspeist („Auch zu viel von nichts bleibt nichts“).

Die Studie

In einer groß angelegten Studie an der Universität Gelsenkirchen, die nächstes Jahr publiziert werden soll, konnte nun aber erstmals nachgewiesen werden, dass Homöopathie an sich funktioniert. Mit Jubelschreien sollten sich die Anhänger der Homöopathie aber noch zurückhalten.

Professor Dr. Stroboli und sein Team gaben heute unter streng ausgewählten Journalisten die Ergebnisse bekannt. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass die Wirkung von Homöopathie stärker als der Placebo-Effekt sei. Allerdings lediglich minimal. Die Ironie dabei sei, dass der Effekt ausgerechnet homöopathisch oberhalb des Placebo-Effektes liege, wobei der Ausdruck homöopathisch hier im strengsten wissenschaftlichen Sinn zu verstehen sei, so Stroboli. Oft werde nämlich der Begriff homöopathisch im Alltagsgebrauch falsch verwendet. Wenn etwa die Tabaksteuer einen halben Cent pro Zigarette steige, wird das schnell als „homöopathische“ Erhöhung verkauft, obgleich die Erhöhung ja hier immerhin bei einigen Prozent liege, führt Strobili aus. Nein, mit homöopathischer Wirkung seien hier übliche Potenzen von C12 oder höher gemeint. Bereits C12 sei das Verhältnis zwischen einem Wassertropfen und dem ganzen Atlantik. In Zahlen 1:1024. In Prozent ein Rauschen oberhalb von null. Aber eben nicht null.

„Die Wirkung liegt so unerhört schwach über dem Placebo-Effekt, dass Sie gleich normalen Zucker schlucken können“, so Stroboli.

Kategorien
Konflikte/Terror/Militär Medizin/Gesundheit Politik

Ursula von der Leyen leistete nie Grundwehrdienst – wegen Gendefekt ausgemustert

Ursula von der Leyen
Ursula von der Leyen. Auch eine schlimme Genabweichung kann die taffe Frau nicht aufhalten. Foto: teAM Deutschland / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Während andere sich beim früher verpflichtenden Grundwehrdienst bei der Bundeswehr quälten und dabei im Schlamm robben und das Schießen lernen mussten, war die neue Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) fein heraus. Von ihr wurde bekannt, dass sie wegen eines Gendefekts ausgemustert wurde und daher keinen Grundwehrdienst leisten musste. Bei ihr wurde ein Gendefekt festgestellt, sie hat an der 23. Chromosomenposition zwei X-Chromosome statt wie üblich ein X- und ein Y-Chromosom.

Die Auswirkungen sind gravierend: Menschen mit solch einer Genanomalie entwickeln eine eunuchenartige hohe Stimme, bekommen meist keinen praktischen Haarwuchs auf Kinn und Wangen, sind in der Lage, kleine nervtötende Schreihälse zu gebären, besitzen eine seltsam verdrehte Logik und haben oft ein weniger ausgeprägtes räumliches Vorstellungsvermögen. Außerdem entwickeln sie in aller Regel einen krankhaften Schuhkaufzwang. Dafür sind sie meist sprachlich begabter und normalerweise auch hübscher.

Da die Ableistung des Grundwehrdienstes aber keine rechtliche Voraussetzung für das Amt des Verteidigungsministers ist, steht einer Amtsausübung nichts im Weg. Wir wünschen Ihnen daher viel Erfolg, Frau von der Leyen!

Kategorien
Politik

Exklusiv – das sind die neuen Minister der Großen Kollision (GroKo)

Was noch nicht offiziell ist, keinblatt.de weiß es natürlich. Wir stellen exklusiv die Minister der Großen Kollision (GroKo) vor:

Frank-Walter Steinmeier
Frank-Walter Steinmeier (SPD): anständig, inständig, jetzt wieder ausständig. Foto: Christliches Medienmagazin pro / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Frank-Walter Steinmeier (SPD) übernimmt das seit vier Jahren unbesetzte Außenministerium, das er vor eben diesen vier Jahren abgab. Warum das Außenministerium nicht bekleidet war und man statt dessen den Schreihals und Marktradikalisten Guido Westerwelle durch die Welt schickte, um Deutschlands Interessen zu vertreten, versteht Steinmeier bis heute nicht. Er denke immer wieder darüber nach, doch ihm fiele einfach keine Erklärung ein. Immerhin sei dies eine hervorragende Einschlafhilfe. „Sie grübeln und grübeln nachts im Bett und dann merken Sie gar nicht, wie Sie mangels einer Lösung einfach einschlafen“, so Steinmeier. Mit einer Niere und einem Posten weniger im Gepäck (Vizekanzler ist er nicht mehr) will Steinmeier den deutschen Interessen im Ausland und den ausländischen Interessen im Inland wieder ein designerbebrilltes Gesicht geben.

Sigmar Gabriel (SPD) wird Wirtschafts- und Energieminister sowie Vizekanzler. Er wird damit dafür belohnt, dass er das eigentlich Unmögliche leistete: Ein Haufen abgedroschener Absichtserklärungen in einem schlecht lesbaren Vertrag und eine extra angeschaffte Brieföffnungsmaschine, die zunächst von der deutschen Wirtschaft neu erfunden werden musste, brachten ihm im Mitgliedsentscheid 75,9 Prozent Zustimmung ein und ermöglichte erst die GroKo (Großes Koma).

Minenfeld
Minenfeld mit vorbildlich umgesetztem Zugangserschwerungsgesetz. Foto: Randall Niles / Lizenz: CC BY-NC 2.0

Die bisherige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wird Deutschlands erste Verteidigungsministerin. In einer ersten Reaktion verteidigte sie nochmals ihr Zugangserschwerungsgesetz, das ihr völlig ungerechtfertigterweise den Spitznamen Zensurusla einbrachte, der aber immerhin bereits von den Behörden als Künstlername in den Personalausweis eingetragen wurde. Das Gesetz soll den Zugang zu Minenfeldern „deutlichst“ erschweren und damit Leben retten.

Andrea Nahles (SPD) wird Arbeits- und Sozialministerin. Sie will den flächendeckenden Mindestlohn noch unbedingt vor der nächsten Wahl 2017 umsetzen. Es sind aber Kompromisse zu erwarten. So wollen diverse Unternehmen spezielle Stunden mit 80 Minuten Länge einführen. Andere Firmen planen, Mitarbeiter nicht mehr für Überstunden zu bezahlen, sondern sie dafür zahlen zu lassen, dass sie arbeiten dürfen (negativer Lohn auf Überstunden, hat den Vorteil, dass sich die Leute auf die baldigen negativen Zinsen aufs Sparbuch und Tagesgeld gewöhnen). Wiederum andere Unternehmen wollen Mitarbeiter zu freien Mitarbeitern erklären, für die kein Mindestlohn gilt, die dafür aber frei und keine Sklaven mehr sind. Da Kaiser Franz Beckenbauer in Katar keine Sklaven gesehen hat, dafür aber in Deutschland, wäre das eine begrüßenswerte Entwicklung.

Der bisherige Verteidigungsminister Thomas de Maizière wird wieder Innenminister. Er ist nun unter anderem für die inländischen statt für die ausländischen Drohnen zuständig. Da Drohnen keine Grenzen kennen, da sie nur Maschinen sind (Stichwort unbemannt), sei er in dieser Beziehung gewarnt.

Hans-Peter Friedrich (CSU) wird vom Innenminister zum Entwicklungsminister degradiert. Besonders gemein: Die FDP hatte im Wahlkampf 2009 die Abschaffung des Entwicklungsministeriums angekündigt und dieses Vorhaben überraschend durchgebracht. Was nun mit Friedrich werden soll, ist völlig unklar.

Heiko Maas (SPD) wird Justiz- und Verbraucherschutzminister. Er ist bisher nur durch einen einmaligen Talkshowauftritt im Regional-TV in Erscheinung getreten.

Manuela Schwesig (SPD) wird Ministerin für Familien und Frauen. Eines ihrer Ziele ist eine Frauenquote von mindestens 30 % für Auslandseinsätze der Bundeswehr in Krisengebieten zur Friedenssicherung. Wörter wie unbemannt will sie im Rahmen des Gender-Mainstreaming abschaffen und durch zeitgemäßere, neutralere Begriffe (unvermählt wäre hier der Alternative unbeweibt vorzuziehen) ersetzen.

Barbara Hendricks (SPD) wird neue Umwelt- und Bauministerin. Von ihr ist bislang nur bekannt, dass es sie wahrscheinlich gibt.

Peter Altmaier (CDU) gibt sein Amt als Umweltminister auf und wechselt ins Kanzleramt. Das Angebot, das Altmaier leichtfertig annahm, sollte sich als Falle herausstellen, denn der Chef vom Kanzleramt ist nicht zwangsläufig der Kanzler. Ganz erstaunt zeigte sich Altmaier, dass sich die Kanzlerin einen eigenen Minister leiste.

Der bisherige Generalsekretär Hermann Gröhe (CDU) wird neuer Gesundheitsminister. Der in Amtsdeutschland aufgewachsene Gröhe wurde durch seine zuweilen sehr komplizierten Formulierungen in perfektem Bürokratendeutsch bis in Teile von Österreich hinein bekannt. Das Gesundheitsministerium, das einen intensiven Austausch mit den noch bürokratischen staatlichen Kassen erfordert, wirkt daher wie geschaffen für ihn.

Rolfgang Schüble (CDU) bleibt Finanzminister. Er ist bereits so lange in diesem Amt, dass man ihn dort nicht mehr wegbekommt. Da vorhandenes Inventar weniger kostet als Neuanschaffungen, ist sogar die 100.000 Mark-Spendenaffäre endlich überstanden.

Alexander Dobrindt (CSU) wird Verkehrs- und Internetminister. Endlich werden Autobahn und Datenautobahn zusammengeführt. Der letzte CDU-Kanzler Helmut Kohl hatte 1994 in der TV-Sendung „Gefragt“ mit Hans Meiser den Unterschied nicht gekannt. Als er von den Zuschauern gefragt wurde, was er in Sachen Datenautobahn zu tun gedenke, antwortete er, dass für den Bau von Autobahnen neben dem Bund hauptsächlich die Bundesländer zuständig seien. Er wies dabei ausdrücklich auf den Stop-and-Go-Verkehr auf Autobahnen hin und blamierte sich so stark, dass er es in die Geschichtsbücher schaffte. Im Nachhinein war er seiner Zeit weit voraus. Dobrindt muss nun die Maut für Ausländer einführen, um seinem Herrn zu dienen. Ob Ausländer nun auch im Internet zahlen müssen, lässt Dohbrindt noch offen.

Peter Ramsauer (CSU) wechselt vom Verkehrsministerium ins Agrarministerium. Das fällt ihm leicht, denn in seinem Heimatland Bayern gibt es zwischen Verkehrs- und Agrarministerium keinen Unterschied.

Johanna Wanka (CDU) darf Bildungsministerin bleiben, muss aber versprechen, dass sie alles dafür unternimmt, dass sie endlich jemand kennt.

Ronald Pofalla (CDU) scheidet aus der Politik aus und wird Synchronsprecher. Er soll in Zukunft die deutsche Stimme von Psychopathen in den amerikanischen Blockbustern werden.

Kategorien
Politik

Eilmeldung: SPD-Mitglieder stimmen für Große Kongregation

Sigmar Gabriel
Wenn mit Nein gestimmt wird, wird der gesamte SPD-Vorstand zurücktreten und die SPD so schwer beschädigt, dass man von einer Zerstörung sprechen kann. Frau Kraft steht außerdem nicht als Kanzlerkandidatin zur Verfügung. Auch ist nicht genügend Geld für einen neuen Wahlkampf da. Bei einer solchen Perspektive stimmt man doch gerne mit „Ja“. Foto: blu-news.org / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Mit überraschenden 101 Prozent Zustimmung haben die SPD-Mitglieder für die Große Kongregation gestimmt. Die SPD-Mitglieder konnten zwischen einer Großen Kongregation und der Zerstörung der SPD wählen.

Damit werden alle Parteien, die noch etwas im Bundestag zu sagen haben, zu einer riesigen Partei zusammengeschlossen (con=zusammen, grex=Herde, congregare=sich versammeln), die nun in den nächsten vier Jahren neue Gesetze beschließen wird.

Der seltsame Wert, der höher als 100 Prozent ausgefallen sei, liege an einer Zählungenauigkeit, so Angela Merkel, neue Chefin der vereinigten Partei. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Wahl habe es nicht gegeben.

Mehr dazu ausdrücklich nicht in Kürze auf keinblatt.de Online.

Kategorien
Bräuche und Mythen Gesellschaftliches Politik Religion

Wegen Verherrlichung von Kinderarbeit – Jetzt soll auch noch das Christkind abgeschafft werden

Erst soll der niederländische Zwarte Piet (schwarzer Peter) wegen angeblichen Rassismusses abgeschafft werden, nun soll auch noch das Christkind daran glauben. In katholischen Landstrichen Deutschlands, aber auch z.B. im Nürnberger Raum, in Österreich, in Südtirol und einigen weiteren Ländern und Regionen, bringt bekanntlich das Christkind die Weihnachtsgeschenke. Damit soll aber bald Schluss sein, wenn es nach der Uno geht. Die Leiterin des Referats zur Bekämpfung von Kinderarbeit, Tatjana Seligmann, begründet das Vorhaben damit, dass die Figur Kinderarbeit verharmlose, auch wenn in diesem Fall tatsächlich keine Kinderarbeit stattfinde. Bräuche hätten aber sehr wohl auch Wirkung, der sich keiner entziehen könne. Da werde den Leuten unterschwellig das Bild arbeitender Kinder als etwas Alltägliches, Normales dargestellt. Dazu hafte der Figur durch die enge Bindung an das Christentum auch noch etwas Mystisches an. Kinderarbeit werde damit auch durch Religion entschuldigt, was ein ungeheurer Vorgang sei.

Christkind
Christkind: Harmloser Brauch, mit dem Kindern eine riesige Freude gemacht wird, oder gefährliche Verherrlichung von Kinderarbeit mit religiös motivierter Rechtfertigung? Bild: Heinrich Hoffmann / Lizenz: Public Domain

Seligmann fordert, dass öffentliche Darbietungen, etwa Auftritte von Minderjährigen im Christkindkostüm, wie sie etwa in Nürnberg stattfinden, abgeschafft werden. Auch soll die Bezeichnung Christkind „möglichst bald“ aus dem Sprachgebrauch verschwinden.

Das Christkind als Geschenkelieferant sei ohnehin überflüssig, so Seligmann, da es mit dem Weihnachtmann ja eine Alternative gebe. Einwände, der Weihnachtsmann werde speziell in Bayern als preußische Figur gesehen und sei daher verpönt, weist Seligmann zurück. „Alles eine Sache der Gewöhnung“, meint Seligmann. Auch das Argument, dass solche Maßnahmen den Kindern mehr schade als nutze – jeder kennt schließlich die leuchtenden Kinderaugen, wenn das Christkind bei der Bescherung die herrlichsten Geschenke hinterlassen hat – lässt Seligmann nicht gelten. Kinderarbeit sei schließlich die Geißel der Menschheit, so Seligmann. Die Ächtung von Kinderarbeit müsse daher unbedingt weiter vorangetrieben werden, und da sei diese dieser Vorstoß ein wichtiger Baustein.

Kategorien
Finanzen Gesellschaftliches Politik

Sensation: Erster Gedächtniskünstler weiß neue 22-stellige Monsterkontonummer auswendig

SEPA
Neuer SEPA-Zahlungsverkehr: Immer mal wieder was Neues, aber gar nicht mal so einfach. Foto: Shannan Muskopf / Lizenz: CC BY-NC 2.0

Die EU macht es möglich, wir bekommen Anfang 2014 im Rahmen des europäischen SEPA-Zahlungsverkehrs (Single Euro Payments Area) neue Kontonummern. Die als IBAN (International Bank Account Number; internationale Banknummer) bezeichneten Kontonummern sind „etwas“ länger als die alten gewohnten Kontonummern, nämlich 22 Stellen, dafür aber schwer einprägsam und weltweit eindeutig. An die Stelle der Bankleitzahl (BLZ) tritt der BIC (Business Identifier Code, hat nichts mit den gleichnamigen Feuerzeugen zu tun). Dies ist ein buchstabendominierter Zungenbrecher aus 8 oder 11 Zeichen, so etwas in der Form GRGLMPFF123.

Die Systempresse verbreitet schon seit Wochen Panik, die Monsterkontonummern könne sich niemand merken, gerade Rentner seien überfordert, in Zukunft ihre Enkel zum Geburtstag, zu Weihnachten, beim bestandenen (oder beanstandeten) Abitur usw. per Überweisung zu beschenken.

Jan Schaller aus Minden, der aus Funk und Fernsehen bekannte Gedächtniskünstler, ist es nun gelungen, seine neuen Bankverbindungsdaten auswendig zu lernen.

Euro
Der Euro und die EU sind immer wieder für eine Überraschung gut. Bild: European Commission / Lizenz: Public Domain

Es sei nicht einfach gewesen, so Schaller, aber die Gedächtniskünstler arbeiteten mit einem Trick. Statt Zahlen und Buchstaben würden sie sich einfach einen „Pfad“ merken, etwa einen Pfad mit verschiedenen Stationen durch den eigenen Garten. Pfade seien leichter einprägsam als Zahlen und Buchstaben, darauf begründe sich diese Form der Mnemotechnik. Die einzelnen Stationen würden Zahlen oder Buchstabenkürzel erhalten, die möglichst „sprechend“ seien, damit sie sich leichter merken ließen. Beispielsweise könnte man den Schuppen, in dem die Leiter aufbewahrt wird, mit der Unglückszahl 13 assoziieren. Da es Unglück bringen soll, unter einer Leiter durchzugehen, ist diese Zahl wie geschaffen dafür.

So ließe sich eine lange Zeichenkombination einprägen, indem man sich z.B. den Pfad Gartentor – Brunnen – Schuppen – alter Baum – Teich – Brunnen – Rosenbeet – Tanne – Komposthaufen – Papiertonne – Brunnen – Regentonne – Sauna merkt. Dieser Weg ist dann leicht in die entsprechende Zeichenreihe rückübersetzbar.

Den Einwand, die neuen 22-stelligen Monsterkontonummern würden sich recht einfach durch eine Aneinanderreihung des Länderkürzels, einer Prüfsumme aus zwei Ziffern, der bisherigen Bankleitzahl (sic! Diese muss in die neue Kontonummer, obwohl es ja mit dem BIC eine Art Nachfolger für die Bankleitzahlen gibt) und der bisherigen Kontonummer bilden lassen, sodass eigentlich gar kein großer Einprägeaufwand stattfinden müsse, lässt Schaller nicht gelten. Die meisten Leute würden doch nicht einmal ihre eigene Telefonnummer auswendig wissen, wie sollten sie dann in der Lage sein, die alten Bankverbindungsdaten, die sie ihnen nur mit größter Mühe einfielen, zu neuen zu verketten? Die Redaktion hakt nach, man müsse sich die Nummern ja nicht merken, man könne sie ja auch nachschlagen. Doch Schaller hat keine Lust mehr, ist schon wieder bei seiner nächsten Aufgabe. Er lernt gerade das Mindener Telefonbuch auswendig, mal so als Häppchen für zwischendurch, wenn einem langweilig sei.

Wenn der Meister nicht will, dann muss halt die Redaktion ran und noch einmal klarstellen, dass alles so schwierig gar nicht ist.

Die neue Kontonummer (IBAN)

Die IBAN hat folgendes Format:

LL pp bbbb bbbb kkkk kkkk kk

LL: Zweistelliger Ländercode (nur Buchstaben) nach ISO 3166-1, z.B. DE für Deutschland
p: Prüfsumme
b: Bisherige Bankleitzahl (8 Ziffern)
k: Bisherige Kontonummer (10 Ziffern)

Stellt sich nur die Frage nach der Prüfsumme. Darum muss man sich im Normalfall nicht kümmern, da die Banken die neuen IBAN-Nummern herausgeben. Man kann die Prüfsumme aber auch selbst berechnen und damit die IBAN vollständig selbstständig bilden:

1. Für den Fall des Ländercodes DE, einer Bankleitzahl 60010070 und einer Kontonummer 0081234567 (zu kurze Kontonummern unbedingt mit führenden Nullen auf 10 Ziffern erweitern!) verwendet man zunächst die Platzhalterprüfziffer 00. Man bekommt die vorläufige, noch nicht finale IBAN:

DE00600100700081234567

2. Die ersten vier Zeichen verschiebt man an das Ende der IBAN:

600100700081234567DE00

3. Nun ersetzt man die Buchstaben im Ländercode durch Zahlen, wobei A = 10, B = 11, …:

600100700081234567131400

4. Man teilt nun die ganze Zahl durch 97 und merkt sich den Teilungsrest (Modulo). Hier ergibt sich

19

5. Diesen Rest subtrahiert man nun von 98. Das Ergebnis sind die beiden Prüfziffern. Falls der Wert einstellig ist, wird er mit einer führenden Null ergänzt. Im Beispiel erhält man:

79

6. Diese Prüfsumme setzt man nun für den Platzhalter ein. Fertig ist die selbst gekochte IBAN:

DE79600100700081234567

Eine Validierung der IBAN ist dann über einen IBAN-Rechner möglich.

Der Bankleitzahl-Nachfolger BIC

Auch den BIC erhält man von der Bank und er lässt sich natürlich ebenso z.B. im Internet nachschlagen. Man kann ihn nicht selbst bilden, aber einzelne Teile lassen sich zum Einprägen dann doch recht gut nachvollziehen. Der BIC hat folgendes Format:

BBBB CC LL bbb

BBBB: Vierstelliger Bankcode (nur Buchstaben), vom Geldinstitut frei wählbar, bei Postbank etwa PBNK
CC: Zweistelliger Ländercode (nur Buchstaben) nach ISO 3166-1, z.B. DE für Deutschland
LL: Ortskürzel aus zwei Buchstaben oder Ziffern
bbb: Kennzeichnung der Filiale oder Abteilung aus drei Buchstaben oder Ziffern (optional)

Kategorien
Gesellschaftliches Kriminalität Politik

Sexismus: EU will Altersunterschied bei Partnerschaften auf max. 15 Jahre begrenzen

Die EU intensiviert ihren Kampf gegen Sexismus und sexuelle Ausbeutung von Frauen. Die Feministin Gabriele Schlanz-Ritter, die bereits in einigen Talkshows durch markige Sprüche aufgefallen ist und als Vorbild die Urfeministin Alice Schwarzer nennt, findet es unerträglich, wenn sich etwa ein 80-jähriger Millionär eine 18-Jährige angelt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sei das keine Liebe. Der alte Knacker würde sich die Frau schlicht mit seinem riesigen Vermögen kaufen, es sei Prostitution der übelsten Sorte. So ein junges Ding, das eigentlich noch ein Kind sei, habe noch keinerlei Lebenserfahrung. Im Grunde genommen sei das nichts anders als Pädophilie, wenn auch nicht im Sinne des Gesetzes. Noch nicht.

Hochzeit
Hochzeit. Hier ist alles in Ordnung, so soll es sein. Foto: TempusVolat / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Denn die EU-Gleichstellungskommission will hier schärfere Regeln. Der Altersunterschied soll auf maximal 15 Jahre begrenzt werden. Ein 80-Jähriger und eine 20-Jährige würden schon einmal gar nicht zusammenpassen, in fast allen Fällen werde die Frau hier nur ausgebeutet und unterdrückt. In Zukunft darf also z.B. ein 50-Jähriger weiterhin mit einer 35-Jährigen ein Verhältnis haben und sie heiraten. Das sei aber die absolute Grenze, jünger darf die Frau nicht sein. Alles andere wäre dann strafbar. Die neue Regelung soll für neue Partnerschaften und Ehen gelten, bestehende Partnerschaften und Ehen sollen nicht angetastet werden. Die Regelung soll nur in eine Richtung wirksam werden. Das heißt, Frauen dürfen auch Beziehungen mit Männern eingehen, die mehr als 15 Jahre jünger sind. Eine 70-Jährige kann sich also weiterhin einen 25-Jährigen Liebhaber halten.

Diese scheinbare Ungleichbehandlung erklärt Schlanz-Ritter damit, dass Männer nur selten sexuell ausgebeutet würden. Außerdem wolle man ja Frauen nicht irgendwelche Freiheiten nehmen, sie seien ja lange genug unterdrückt worden. Gigolos werden also nicht aussterben.

Eine neue EU-Richtlinie wird noch für 2014 erwartet. Nennenswerter Widerstand ist nicht zu erwarten. Wenn alles glatt läuft, könnte ein entsprechendes Gesetz bis spätestens 2016 in Deutschland in Kraft treten.

Kategorien
Medien Politik

Angriff auf Presserecht: EU will bessere Kennzeichnung von Satire

Neuer Hammer aus Brüssel! Eine Presserechtkommission hat einen Entwurf erarbeitet, der eine bessere Kennzeichnung von Satire vorsieht. Der Grund dafür ist, dass es in letzter Zeit immer wieder dazu kam, dass Meldungen für bare Münze genommen wurden, obwohl sie ganz klar Satire waren. Des Öfteren wurden gar regelrechte Shitstorms losgetreten. Erboste Leute beschwerten sich per Mail und telefonisch über angebliche neue Pläne der EU oder über entsprechende Vorhaben der jeweiligen Landesregierungen.

EU-Parlament
Satire muss keine Grenzen haben, aber sie muss gekennzeichnet werden, so wie auch Lebensmittel mit einem Vermerk versehen werden müssen, damit man weiß, was drin ist. Foto: thebalancebeam / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Der für das Presserecht zuständige EU-Kommissar Ethan Gabin wird mit den Worten zitiert, es werde nicht mehr lange dauern, dann gäbe es die ersten Unruhen bei Demonstrationen, vielleicht sogar den ersten Toten. Und das nur, weil eine klare Kennzeichnung in einem satirischen Artikel gefehlt habe.

Diese schrecklichen Missverständnisse hätten ihre Ursache darin, dass viele Leute im hektischen Internetzeitalter nur die Überschriften oder im besten Fall noch einzelne Abschnitte lesen würden, so Gabin. Damit hätten sie auch bei einem hoch ausgeprägten Intellekt keine realistische Chance, Satire als solche zu deuten. Ferner sei ein erheblicher Teil der Bevölkerung nicht in der Lage, Ironie zu erkennen. Das sei für viele einfach so etwas wie eine Fremdsprache. Diese Leute würden alles wörtlich nehmen.

Daher sieht eine neue EU-Richtlinie vor, dass Satire in Zukunft klar in der Überschrift mit dem Wort „Satire“ gekennzeichnet werden muss. Außerdem ist nach jedem dritten Satz ein klarer Hinweis, etwa in der Form „Das ist Satire!“, einzufügen. Damit soll mit höchstmöglicher Sicherheit die Gefahr drastisch verringert werden, dass jemand Satire auf den Leim geht, selbst wenn er nur kleinste Textpassagen erfasst.

Die jeweiligen Regierungen müssen nun ihr Presserecht ändern. Der Widerstand gegen die neue Regelung dürfte vonseiten der Politik gering ausfallen, da diese von einer Verschärfung profitiert. Das Presserecht ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Eine besonders harte Regelung wird dabei aus Bayern erwartet, wo die CSU schon mal plante, religiöse Satire zu verbieten („CSU-Chef Stoiber fordert indes härtere Strafen für unliebsame Satire“; Quelle: Der Spiegel , „CSU legt einen Gesetzesentwurf vor, der jegliche Verspottung oder Herabwürdigung von Religionen verbieten soll“; Quelle: laut.de).

Die Verfassungsmäßigkeit ist offenbar nicht von der neuen Presserecht-Richtlinie tangiert, da es niemand verboten wird, seine Meinungen auszudrücken. Es geht schließlich nur um eine Kennzeichnung der Texte, die aber nach Ansicht der keinblatt.de-Redaktion eher an eine Verstümmelung der Texte grenzt.

Auf keinblatt.de wird sich wenig ändern, da hier nur in seltenen Fällen Satire veröffentlicht wird. Dennoch zeigen wir uns solidarisch und protestieren auf das Entschiedenste gegen das Vorhaben!

Kategorien
Kriminalität Politik Technik/Hightech

Strategiewechsel – Snowden will darüber informieren, was die NSA nicht überwacht

Edward Snowden
Edward Snowden: Strategiewechsel. Foto: TheWikiLeaksChannel / Lizenz: CC BY 3.0

Der Überwachungs- und Abhörskandal durch die NSA nimmt immer gigantischere Ausmaße an. Auch Handystandorte werden von der NSA milliardenfach erfasst, umfassende weltweite Bewegungsprofile erstellt. Auch ist die NSA in der Lage, Handys, schnurlose Telefone, Anrufbeantworter, Diktiergeräte, Fernseher, Blutdruckmessgeräte und eine Vielzahl weiterer Geräte bei Bedarf auf Knopfdruck in Wanzen umzuwandeln. Damit können die NSA-Spione in praktisch beliebige Räume hineinhorchen.

Edward Snowden sieht nun absolut keinen Sinn mehr darin, immer neue Dokumente mit immer umfassenderen Enthüllungen, wer und was von der NSA ausgespäht wurde und wird, herauszugeben. Die Listen würden immer länger werden, so Snowden, die Vorwürfe immer schwerer.

Er werde daher seine Strategie radikal ändern und demnächst eine Liste veröffentlichen, was die NSA noch nicht überwachen bzw. noch nicht entschlüsseln kann. Diese White List werde nur einen bescheidenen Umfang annehmen, so Snowden. Da die NSA immer weiter aufrüste und inzwischen schon Quantencomputer zur Dechiffrierung eigentlich als unknackbar gehaltener Verschlüsselungssysteme einsetze, bestehe zudem die Möglichkeit, dass diese Liste laufend gekürzt werden müsse.

Kategorien
Filme/TV Kunst & Kultur Medien

Überschuss bei Rundfunkgebühren: Wohin mit dem Geld?

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben gewaltige Mehreinnahmen erzielt und sitzen nun auf einem schönen Berg Geld. Es ist die Rede von 1 Milliarde Euro. Das Ganze kam völlig überraschend, dabei hatte man ja die Rundfunkgebühren gar nicht erhöht. Man wollte die Schwarzseher bekämpfen, mehr nicht. Nun müssen alle zahlen, da kann man ja kaum damit rechnen, dass mehr Geld ins System gelangt.

Kurze Unterbrechung
Dieses mehrfach preisgekrönte Video war eines der beliebtesten 2013. Bereitgestellt von Uvs Uvsång / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Erfolgreich war auch die Umbenennung der GEZ in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Hier verfolgte man die Idee, den Namen möglichst so weit in die Länge zu ziehen, dass es den Leuten zu anstrengend ist, ihn auszusprechen. Folglich schimpfen weniger Leute auf die Zwangsgebühren. Früher konnte man das kurze GEZ sehr einfach und wirkungsgerecht in einen Fluch packen.

Da es nicht in die heutige Zeit passt, den Bürgern etwas zurückzugeben, und um unangenehme Fragen zu verhindern, warum man von den Mehreinnahmen vorher nichts geahnt hatte, versuchen die Rundfunkanstalten nun fieberhaft, mehr Geld auszugeben. Beitragssenkungen oder Rückzahlungen wären ohnehin nicht kreativ genug.

Neue Kanäle kosten Geld, folgerichtig ist ein Jugendkanal in Planung, der aber möglicherweise nicht genehmigt wird. Es werde aber über andere neue Kanäle nachgedacht, etwa weitere Digitalkanäle mit zeitversetzten Programmen und einer ganz besonderen Innovation: Statt schnöder Wiederholungen könnte man den Spieß ja umdrehen und die 19 Uhr-Heute-Nachrichten auf ZDF 2 schon um 18 Uhr ausstrahlen. Die Aufzeichnung sollte zu dem Zeitpunkt ja schon längst bereitliegen.

Pläne für einen Seniorensender (Schaukelstuhl-TV) und einen Kanal für Haustiere (Pet-TV) liegen auch schon in der Schublade. Aber das sei ja alles genehmigungspflichtig, heißt es. Daher werde auch darüber nachgedacht, Geld in die hauseigene Kanal Isation zu geben, ebenso in den Canale Grande. Wenn etwas schon vorhanden sei, würde man das leichter durchkriegen. Auch die Einrichtung dunkler Kanäle wäre eine Möglichkeit, da es auch für diese kein Genehmigungsverfahren gebe.

Ersatzweise könnte man das Geld einfach auf einem Konto parken. Bei den derzeitigen historischen Niedrigzinsen und der Erwartung, bald könnte es so etwas wie negative Zinsen geben, reduziert sich das Geld ganz von alleine und da muss nicht einmal die Inflation mit eingerechnet werden. Das sind goldene Zeiten für alle, die Geld loswerden möchten. Und wenn man noch mehr Geld zum Loswerden braucht, stünde ja immer noch die Möglichkeit einer Beitragserhöhung offen.

Kategorien
Natur/Tiere/Umweltschutz Technik/Hightech

Laubbläser: Zur Laubentfernung ab Januar verboten – Geräte werden in Zukunft Windräder antreiben

Laubbläser
Laubbläser. Der Terror hat bald ein Ende. Foto: Hector Alejandro / Lizenz: CC BY 2.0

Sie sind ein Schrecken jeder Wohnanlage: Laubbläser. Während früher der Hausmeister das Laub mit einem Rechen zusammenkehrte, schmeißt er heute den als Penisverlängerung verschrieenen Laubbläser an. Mit ohrenbetäubendem Lärm bläst er dann jeden Tag in einer stundenlangen Prozedur das Laub zusammen und tötet dabei auch noch jede Menge Kleinslebewesen. Inzwischen werden die Laubbläser auch von den Kommunen zur Straßenreinigung eingesetzt – und nicht nur im Herbst. Auch zur Streusplitentsorgung oder gar zum Schneeräumen kommen die Geräte zum Einsatz und auch zur Entfernung von Kleinabfällen auf Wegen und Plätzen. Es macht ja auch einen schönen Spaß, im August ein paar Papierschnipsel minutenlang in der Luft tanzen zu lassen und damit die Anwohner zu terrorisieren.

Doch nun ist endlich Schluss damit. Eine neue Lärm- und Umweltverordnung dreht den überflüssigen Radaumachern ein für alle Mal den Benzinhahn zu. Ab dem 1. Januar 2014 sind alle Laubbläser zur Laubentfernung und Reinigung in Deutschland verboten.

Die Frage ist jedoch, was mit den vorhandenen Geräten passiert. Hier hat Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) selbstverständlich eine passende Anschlussverwendung ausgetüftelt. Die Geräte können bis 31. Januar 2014 in den Gemeinden abgegeben werden. Hierbei erhält der Benutzer je nach Zustand und Leistung des Geräts bis zu 40 % des Wiederbeschaffungswertes.

Windrad
Produziert bald auch bei Windstille Strom: Windrad. Laubbläser sorgen für den notwendigen Wind. Foto: Peter Heilmann / Lizenz: CC BY 2.0

Die Geräte werden dann zur Stromerzeugung eingesetzt. Sie werden dabei vor Windrädern montiert und bei Windstille angeworfen, um die Rotorblätter zum Drehen zu bringen. Etwas salopp gesagt, pusten sie die Windräder an. Damit werden vorhandene Einrichtungen (eben Windräder und die Laubbläser) auf raffinierte Weise besser ausgereizt und speziell die erneuerbaren Energien (eben Windräder) gestützt. Der Wirkungsgrad eines Windrades kann durch das Vorhaben um bis zu 23 % erhöht werden. Die Lärmemissionen werden keineswegs nur verlagert, da der Einsatz der Laubbläser nur an Windrädern erfolgen wird, die einen ausreichenden Abstand zu Wohnhäusern aufweisen. Die Umweltbelastung durch Lärm geht also tatsächlich zurück, was der Gesundheit der Bürger zugutekommt.

Geräte der leiseren Kategorie 2 sollen punktuell auch bei der Postzustellung per Fahrrad eingesetzt werden. Durch das Rückstoßprinzip müssen die Postzusteller weniger Kraft zum Treten aufwenden, was die Effizienz bei der Zustellung erhöht.

Kategorien
Natur/Tiere/Umweltschutz Politik Technik/Hightech

Zu giftig: EU verbietet Energiesparlampen

Energiesparlampe
Quecksilberhaltige Energiesparlampe (ESL). Nur Esel kaufen sie. Foto: Armin Kübelbeck / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die umstrittenen Energiesparlampen entwickeln sich zunehmend zu einem gigantischen Umweltproblem. Laut Informationen von keinblatt.de bereitet die EU daher fieberhaft ein Verbot von Energiesparlampen (ESL; sprich: Esel), genauer: Kompaktleuchtstofflampen, vor.

Laut EU-Umweltkommissar Romano Aquas hätten sich die Bürger nach dem gut gemeinten Verbot der herkömmlichen Glühlampe durch die EU, das der Stromeinsparung und damit dem Klimaschutz dienen sollte, ohne Sinn und Verstand Kompaktleuchtstofflampen zugelegt, die grundsätzlich Quecksilber enthielten. Kaputte Lampen würden dann einfach in den Hausmüll gegeben, obwohl dies streng verboten sei. Kaum einer würde die Lampen wie vorgeschrieben zu den Wertstoffhöfen bringen, die oft nur wenige Kilometer entfernt seien und mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten glänzten (Annahme von Energiesparlampen an ungeraden Werktagen von 10 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr, Personalausweis nicht vergessen, denn nur Bewohner des gleichen Stadtteils dürfen abgeben!).

LED-Birne
LED-Birne. Das Leuchtmittel der Zukunft. Manchmal muss man nachhelfen. Foto: Karl Baron / Lizenz: CC BY 2.0

Auch seien sich die Bürger offenbar nicht bewusst, dass zerplatzende oder zerbrochene Birnen ihre Gesundheit bedrohen können. Hier verzichteten manche Bürger sogar auf die dringend empfohlene Raumlüftung, mit der wenigstens die Konzentration des quecksilberhaltigen Giftdampfs schneller abgebaut werde.

Wenn die Restbestände herkömmlicher Glühbirnen aufgebraucht seien, würde sich das Problem noch einmal drastisch verschärfen.

Aquas fragt sich, wo der viel zitierte mündige Bürger bleibe. Da es diesen offenbar nicht gebe, bliebe der EU leider nur ein Verbot. Nach den gegenwärtigen Plänen wird dieses stufenweise eingeführt und gestaltet sich voraussichtlich wie folgt (ohne Gewähr):

Zeitpunkt Details
31.07.2014 Verbot von quecksilberhaltigen ESL mit einer Leistung von >15 Watt
01.01.2015 Verbot von quecksilberhaltigen ESL mit einer Leistung von >10 Watt
01.01.2016 Verbot aller quecksilberhaltigen ESL
01.01.2017 Verbot wird auf neuartige ESL auf Amalgambasis ausgedehnt

Das Verbot bezieht sich auf Einkauf und Import. Bereits im Handel befindliche Restbestände sind nicht vom Verbot betroffen.

Als Ersatz werden LED-Lampen, Restbestände von herkömmlichen Glühbirnen, die immer noch legal im Handel sind, Kerzen (auf Basis von Wachs und Docht, falls diese noch jemand kennt) sowie der Einsatz von Hellsehern empfohlen.

LED-Lampen stellen eine weit geringere Umweltbelastung als Kompaktleuchtstofflampen dar. Ihr Stromverbrauch liegt zudem noch einmal deutlich unter der von Kompaktleuchtstofflampen. Ein weiterer Vorteil von LED-Lampen ist, dass diese fast ohne Verzögerung schalten und sofort die maximale Helligkeit erreichen, im Unterschied zu Kompaktleuchtstofflampen, bei denen man eine ganze Weile warten muss. In den Hausmüll dürfen aber auch LED-Lampen nicht gegeben werden, sie gelten als Elektronikabfall.