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Mund-Zuhalten hat Konsequenzen. Fifa zieht Deutschland 3 Punkte ab. Im Spiel gegen Spanien startet Deutschland mit -3 Punkten

Gianni Infantino/One Love
Fifa-Boss Gianni Infantino: „Heute bin ich ein Außerirdischer vom Planten Melmak, der die bunten Farben dieses hässlichen One-Love-Logos nicht sehen kann! Und morgen auch!“ – Foto: Kremlin.ru, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY 4.0)

Das Mund-Zuhalten der deutschen Spieler vor dem Spiel gegen Japan hat nun ernste Konsequenzen. Die Fifa zieht der deutschen Nationalmannschaft als Strafe für diese Geste drei Punkte ab. Damit startet Deutschland am Sonntag gegen Spanien mit minus 3 Punkten. Ein Weiterkommen wir nun ganz, ganz schwer, selbst wenn Deutschland gegen Spanien und Costa Rica gewinnen würde. Denn nach der Niederlage gegen Japan hatte Deutschland ohnehin noch keinen einzigen Punkt auf dem Konto. Sollte Deutschland nach den beiden noch ausstehenden Spielen als Sieger vom Platz gehen, dann würde Deutschland insgesamt 3 Punkte erreichen. Das wird kaum mehr für einen der ersten beiden Plätze und damit ein Weiterkommen ausreichen.

Hintergrund: Die Fifa hatte das Tragen der „One Love“-Binde, die für Vielfalt, Offenheit und Toleranz und damit vor allem gegen Rassismus, Antisemitismus und Homophobie steht, verboten, da in Katar Rassismus, Antisemitismus und Homophobie politisches Programm seien. Offiziell hatte man es natürlich mit dem Verbot politischer Statements begründet. Aus Protest gegen das Bindenverbot trug der deutsche Kapitän und Torhüter Manuel Neuer während des Japan-Spiels ein „One Love“-Tampon. Da dieses aber nicht besonders gut sichtbar ist, haben die Spieler auf dem Mannschaftsfoto vor dem Japan-Spiel den Mund demonstrativ zugehalten. Sie wollten damit ein Zeichen für Meinungsfreiheit und gegen Rassismus setzen. Gerade Homophobie käme im deutschen Fußball nicht vor, sagte Manuel Neuer, daher hätte er auch bei der WM nichts verloren.

Die Fifa begründete heute den Punktabzug mit einem Verstoß gegen interne Fifa-Regeln. Fifa-Boss Infantino sagte, das Zuhalten des Mundes sei eine unzulässige politische Geste. Das Regelwerk sehe dafür eine Geldstrafe oder einen Punktabzug vor. Die Spieler sollten Fußball spielen, das sei ihr Job. Für Politik seien andere zuständig, das heißt er. Daraufhin legt Infantino nach: „Heute bin ich ein Außerirdischer vom Planten Melmak, der die bunten Farben dieses hässlichen One-Love-Logos nicht sehen kann! Und morgen auch!“

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AKK beruhigt: Einschränkung der Meinungsfreiheit kommt nur vor Wahlen

Annegret Kramp-Karrenbauer
Annegret Kramp-Wagenbauer (AKW). Foto: Photo Claude TRUONG-NGOC / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer (AKK) hatte nach dem herben Verlust für die CDU bei den Jungwählern eine Einschränkung der Meinungsfreiheit angekündigt.

Für das schlechte Abschneiden der CDU bei den Europawahlen, aber auch der SPD, machte sie vor allem den YouTuber Rezo verantwortlich, der dazu aufgerufen hatte, nicht die CDU, nicht die CSU, nicht die SPD und vor allem nicht die AfD zu wählen. Basis für sein millionenfach geklicktes Video war eine lange Liste an Versäumnissen bei der CDU.

AKK sagte hierzu:

Was wäre eigentlich in diesem Lande los, wenn eine Reihe von, sagen wir, 70 Zeitungsredaktionen zwei Tage vor der Wahl erklärt hätten, wir machen einen gemeinsamen Aufruf: Wählt bitte nicht CDU und SPD. Das wäre klare Meinungsmache vor der Wahl gewesen.

Doch inzwischen distanzierte sich AKK davon und sagte auf Twitter:

AKK Zensur Twitter
Tweet von AKK

Unserer Redaktion gegenüber konkretisierte AKK ihr Vorhaben: „Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit wird nur vor Wahlen kommen. Das Grundgesetz erlaubt das. Moment, ich finde gerade die entsprechende Seite nicht.“

Konkret solle also nur vor Wahlen die Meinung beschnitten werden, um nicht Meinungen zu beeinflussen. Es werde also strafbar sein, Leute, die sich entschieden hätten, CDU zu wählen, mit unfairen Argumenten dazu zu nötigen, die Grünen zu wählen. Der umgekehrte Fall sei prinzipiell auch strafbar, das sei aber ein praxisfremdes Beispiel, so AKK.

Auf die Frage, welche Zeiträume vor Wahlen angedacht seien, sagte AKK vielversprechend: „Nach den Wahlen ist vor den Wahlen.“ Auf Rückfrage, ob diese Einschränkungen also immer gälten, meinte AKK: „Wenn Sie das so interpretieren, dann interpretieren Sie das so.“

Rundfunklizenzen für alle YouTube-Kanäle

Eine weitere Maßnahme soll die Verpflichtung sein, kostenpflichtige Rundfunklizenzen selbst für YouTube-Kanäle mit nur wenigen Abonnenten auch dann zu zu erwerben, wenn nur Streaming, aber keine Live-Übertragungen erfolgen. Videos mit politischen und religiösen Inhalten müssen in Zukunft einem noch zu schaffenden Fairness-Ministerium zur Abnahme vorgelegt werden. Wer mit einer Ablehnung nicht einverstanden sei, solle sich ausdrücklich nicht an eine Beschwerdestelle wenden können, da dies zu lange dauern würde, erklärt AKK. „Wir haben in den Ministerien oft noch Akustikkoppler-Verbindungen ins Neuland, da ist so etwas einfach nicht machbar. Daher soll er einfach ein neues Video produzieren und es erneut versuchen. Ich bin überzeugt davon, dass Leute wie Rezo einem gewissen Erziehungseffekt unterliegen“, führt AKK aus, die zugleich ankündigte, Rezo auf Schadensersatz zu verklagen. „Den Gegenwert für eine Schachtel Marlboro pro entgangener Stimme für CDU/CSU halte ich für fair und für geboten“, so AKK.

Die Vorsitzende wehrt sich dagegen, das Netz kaputtregulieren zu wollen. Aber die Meinungs- und Deutungshoheit solle an die „echte“ Presse zurückgehen, denn diese habe Kompetenz und nehme ihre Verantwortung professionell wahr, so AKK wörtlich. Das müsse nicht „Print“ sein, ihres Wissens sei „Bild“ seit einiger Zeit auch in diesem seltsamen Netz vertreten. Der Grundsatz, wer Wahlen gewinnen wolle, brauche „Bild“, solle wieder gelten. „Wir kennen in Deutschland eine vierte Gewalt, das ist die Presse. Eine fünfte Gewalt in Gestalt des Internets existiert nicht, aber es gibt im Internet Gewalt, da müssen wir auch ran.“

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Upload-Filter: Auch Kameras sollen Filter bekommen – Bilder mit Urheberrechtsverletzung lassen sich dann gar nicht mehr anfertigen

Upload-Filter
Verteilaktion von Filtertüten vor dem SPD-Parteitag gegen die Einführung von Upload-Filtern – Foto: Christian Schneider / Lizenz: CC BY-SA 4.0

In der EU stehen die heftig umstrittenen, gefürchteten Upload-Filter kurz vor der Einführung. In Zukunft sollen Betreiber von Onlineplattformen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Mitglieder haften. Im Prinzip wird damit die alte deutsche Krankheit, die Störerhaftung, in verschärfter Form nun EU-weit eingeführt. Den Plattformbetreibern bleibt nur, Upload-Filter einzusetzen, die Material wie Videos, Bilder und Texte, das Rechte Dritter verletzt, bereits beim Hochladen zurückweist. Doch die Filter können nicht zwischen tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen und erlaubten Parodien, in denen geschütztes Material in Gestalt einer Kompilation eingearbeitet ist, unterscheiden. Damit werde nach Meinung von Kritikern die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit eingeschränkt. Die Rechteinhaber jubeln, denn gerade Parodien mögen sie nicht.

Weitere Verschärfungen in Vorbereitung – vor allem für Kameras

Konsequenterweise werden bereits weitere Verschärfungen vorbereitet. In Zukunft soll es mit Digitalkameras gar nicht mehr möglich sein, Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Kameras müssen mithilfe des eingebauten Internetzugangs illegale Aufnahmen selbstständig löschen bzw. erst gar nicht zulassen.

In der Praxis könnte das so aussehen, dass sich das Atomium in Belgien (urheberrechtlich geschützt, es fällt nicht unter die Panoramafreiheit), der Eiffelturm bei Nacht (auch urheberrechtlich geschützt) oder die deutsche Hausfassade wegen eines angebrachten Rewe-Logos (auch urheberrechtlich geschützt) nicht mehr fotografieren lassen. Alternative: Die urheberrechtlich geschützten Bildbestandteile könnten auch geschwärzt werden. Bei Fragen wie dieser soll es bald Einigkeit geben.

Auch spezielle Hightech-Brillen, die gar keinen Blick mehr auf urheberrechtlich Geschütztes zulassen, sind bereits in Diskussion. Ferner sollen in Zukunft Hörgeräte automatisch zumachen, wenn irgendwo urheberrechtlich geschützte Musik trällert. Die Künstler sind es uns wert!

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Gesellschaftliches Politik

Neues Gesetz von Heiko Maas stellt auch Aprilscherze unter Strafe

Heiko Maas
Heiko Maas: Hassrede und Lügen bekämpfen, Wahrheit erzwingen. Foto: Sandro Halank / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Vorgestern, am Samstag, war 1. April. Das ist der einzige Tag im Jahr, an dem es auch keinblatt.de nicht so ernst nimmt.

Doch Aprilscherze dürften ab nächstem Jahr Geschichte sein. Denn das neue „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), das vor allem Fake-News und Hate Speech in sozialen Netzwerken wie Facebook eindämmen soll, wird auch Aprilscherze unter Strafe stellen, und zwar dann, wenn sie als Nachrichten oder vergleichbar aufgemacht sind.

Wie eine Nachfrage beim Justizministerium ergab, sollen auch klar erkennbare Aprilscherze von dem Verbot betroffen sein. Das gilt selbst dann, wenn ein klarer Hinweis wie „Aprilscherz“ oder „Wir haben Sie in den April geschickt“ angebracht ist. Meinungs- und Pressefreiheit würden nicht eingeschränkt, so ein Sprecher des Justizministeriums, aber Lügen und Fake-News, unter die ja Scherze allgemein fielen, seien dann nicht mehr zulässig. Viele Aprilscherze würden für Irritationen sorgen und durch ihren unwahren Inhalt Politiker und Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken, führt der Sprecher aus. Hinweise wie „Aprilscherz“ würden zudem oft übersehen, da üblicherweise nicht der ganze Artikel gelesen werde.

Es muss aber im Unterschied zu Ländern wie der Türkei niemand eine Haftstrafe befürchten, selbst für richtig üble Scherze nicht. Es bleibt bei einem Bußgeld, das bei 50 Millionen Euro pro Verstoß gedeckelt ist. Unklar ist jedoch, ob sich für die „Bild“-Zeitung bei diesen zu erwartenden Ausgaben eine weitere Verlegertätigkeit überhaupt noch rechnet.

Die keinblatt.de-Redaktion meint: Wenn wir ehrlich sind, um die meisten Aprilscherze ist es nicht schade. Aber es geht auch um das Prinzip. Das sagt gerade auch die keinblatt.de-Redaktion, die außer am 1. April keine Scherze veröffentlicht und als ernstes, hochseriöses Medium auch keine Satirerubrik hat.