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Tausende von Eltern, die ihr Kind „HC Strache“ genannt haben, stehen nun vor Scherbenhaufen

Heinz-Christian Strache
Heinz-Christian (HC) Strache. Foto: SPÖ Presse und Kommunikation / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Eine schwere Regierungskrise und Korruptionsaffäre erschüttert die Alpenrepublik. Die Süddeutsche Zeitung und „Der Spiegel“ hatten am 17. Mai 2019 gemeinsam recherchierte Berichte veröffentlicht, die einen ungeheuren Skandal aufdeckten. Den Redaktionen war ein heimlich aufgenommenes Video zugespielt worden, das den rauchenden HC Strache (FPÖ) zusammen mit dem FPÖ-Politiker Johann Gudenus im Juli 2017 in einer Villa auf Ibiza zeigt.

Diese hatten sich mit mehreren Personen unbekannter Identität getroffen, von denen eine vorgab, eine Nichte eines russischen Oligarchen zu sein. In dem Gespräch ging es unter anderem, so Wikipedia, „um verdeckte Wahlkampfunterstützung für die FPÖ, die Übernahme der österreichischen Kronen Zeitung und darauf folgend deren Einsatz zur Unterstützung der FPÖ im Wahlkampf zur Nationalratswahl in Österreich 2017, eine Umgestaltung des österreichischen Mediensystems nach dem Vorbild des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, eine möglicherweise illegale Form der Parteifinanzierung unter Umgehung der Meldungspflicht beim Rechnungshof sowie allfällige Gegengeschäfte in Form von staatlichen Aufträgen für die Russin im Falle einer FPÖ-Regierungsbeteiligung nach der Nationalratswahl.“

Über 7.000 Kinder betroffen

Über 7.000 Eltern haben nun ein gewaltiges Problem. Sie haben ihr Kind HC Strache genannt, darunter sind nicht nur Buben, sondern nach Recherchen der keinblatt.de-Reaktion auch 27 Mädchen und drei Kinder mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen. Diese sind nun dem Spott ausgesetzt .

Unter den Eltern waren vermutlich viele, sie sich echauffiert hatten über die Deppen, die ihre Kinder Daenerys oder Khaleesi (aus Game of Thrones) genannt haben.

Wie es mit den Kindern nun weitergehen soll, ist unklar. Einige der Eltern und auch nicht betroffene Österreicher fordern jetzt einen Neudreh des Videos mit der russischen Oligarchin.

Doch es ist zu spät, HC Strache von allen Ämtern zurückgetreten. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) strebt Neuwahlen an.

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Wahl ungültig! Van-der-Bellen-Anhänger ließen Hunde vor Wahllokalen bellen: unerlaubte Wahlwerbung

Was für ein Drama! Jetzt geht alles ein weiteres Mal von vorne los. Bei der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016 hatte der ehemalige Grünen-Chef Alexander Van der Bellen mit 51,7 % gegen den Rechtspopulisten Norbert Hofer (FPÖ) gewonnen, der auf 48,3 % der Stimmen kam.

Doch in einer Eilentscheidung haben die Richter des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes die Wahl für ungültig erklärt. Die Wahl muss erneut wiederholt werden.

Bellen für Van der Bellen
Bellen für Van der Bellen – Mit solchen Einträgen in sozialen Netzwerken sollte die Wahl zugunsten Van der Bellens beeinflusst werden. Viele Wähler folgten der Empfehlung, was die Wahl nun ungültig gemacht hat

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte die Wahl angefochten, da seiner Meinung nach Van der Bellen bevorteilt gewesen sei. Van-der-Bellen Anhänger hatten sich auf diversen sozialen Netzwerken wie Facebook, Servusbook und Twitter mit Postings wie diesem verabredet, ihre Hunde zur Wahl mitzunehmen, sie vor dem Wahllokal anzubinden und zum Bellen zu bringen:

Nur Kreuzerl machen für Van der Bellen reicht ned! Bringt eure Hunde mit. Schnallt sie vorm Wahlladen an und lasst sie bellen. Das macht auf unseren Alex aufmerksam. Lasst euch im Wahllokal Zeit, dann bellen die Hunde ganz von allein. Bei dem Gebelle wird es den schiachen Hofer aufstrahn! Mitmachen, teilen, teilen, teilen! Alexander Van der Bellen for Präsi! #mehrdennje

Verabredung zur unrechtmäßigen Wahlwerbung für Van der Bellen

Viele Wähler seien auf das starke Bellen aufmerksam geworden, so die Richter in ihrer Begründung. Damit sei der Kandidat Alexander Van der Bellen ins Gedächtnis gerufen worden. Wahlwerbung sei aus gutem Grund im Umkreis von 200 Metern vor den Wahllokalen verboten. Dagegen sei klar verstoßen worden. Es sei davon auszugehen, dass nicht wenige Wähler auf unrechtmäßige Weise beeinflusst worden seien.

Nun muss ein neuer Wahltermin festgelegt werden. Österreich kommt einfach nicht zur Ruhe.

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Politik

Bundespräsidentenwahl wird wiederholt: Stimmen zu früh ausgezählt, „Hofer“-Werbetafeln zu nahe am Wahllokal

Hofer Aldi Discounter
Gewissermaßen der österreichische Aldi, die Discountkette „Hofer“. Lizenz: Public Domain

Dramatische Wende in Österreich. In der Stichwahl hatte der Rechtspopulist Norbert Hofer (FPÖ) knapp gegen Alexander Van der Bellen verloren.

Doch in einer Eilentscheidung haben die Richter des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes die Wahl für ungültig erklärt. Die Wahl muss wiederholt werden.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte die Wahl angefochten, weil Formfehler begangen worden waren. So waren in einigen Wahllokalen Briefwahlstimmen zu früh ausgezählt worden. Außerdem hatte ein Bürger aus Braunau geklagt, weil nach seiner Meinung nach Kandidat Hofer bevorteilt gewesen sei. Hintergrund ist, dass sich die Discountkette Aldi in Österreich „Hofer“ nennt. Damit war auf den großen Werbetafeln auf hohen Masten der Name „Hofer“ im Lande allgegenwärtig und erinnerte immer wieder auf das Neue an den Bundespräsidentschaftskandidat.

Keine Plakate oder plakatähnliche Flächen mit Kandidatennamen an Wahltagen in der Nähe von Wahllokalen erlaubt

Norbert Hofer
Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer (FPÖ). Foto: Günther Billes. Lizenz: Public Domain

Diese Namensgleichheit an sich sei nicht zu beanstanden, so die Richter. Allerdings verbietet das österreichische Wahlrecht – ähnlich wie in Deutschland – an Wahltagen Plakate oder plakatähnliche Flächen im Umkreis von 200 Metern vor Wahllokalen, auf denen der Name von Kandidaten zu sehen ist. An mehreren Orten standen die „Hofer“-Werbetafeln zu nahe vor den Wahllokalen. Das Wahlrecht lasse hier keine Ausnahme zu, so die Richter. Die Hofer-Werbetafeln hätten folglich am Wahltag verdeckt werden müssen. Der Discountkette wäre kein Nachteil entstanden, da die Hofer-Filialen am Sonntag ohnehin geschlossen seien. Damit wäre das zumutbar gewesen.

Zwar hätten die Hofer-Schilder dem Kandidaten Hofer geholfen und er habe dennoch nicht gewonnen. Ohne Hofer-Schilder hätte Hofer zwar vermutlich deutlicher verloren, aber darum gehe es nicht, stellten die Richter fest. Es sei wie auch die zu frühe Auszählung der Briefwahlstimmen ein klarer Verstoß, und daher sei die Wahl ungültig.

In einer ersten Stellungnahme will die Discountkette Hofer nun in Zukunft bei allen Wahlen, bei denen Kandidat Hofer antritt, die Werbetafeln mit braunen Säcken überstülpen.

Der Termin für die Wiederholung der Wahl steht noch nicht fest. Als wahrscheinlich gelten der 25. September und 2. Oktober.

Hinweis: Bei diesem Bericht handelt es sich um eine adaptierte Variante eines bereits erschienenen keinblatt.de-Artikels.