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Bundesverfassungs­gericht: AfD-Wahlwerbung muss 200 Meter Abstand zu Flüchtlingsheimen einhalten

Bundesverfassungsrichter
Die Bundesverfassungsrichter fällten ein wegweisendes Urteil. Foto: Lothar Schaack / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

In einem mit Spannung erwarteten Urteil haben die Richter am Bundesverfassungsgericht nun entschieden: Bei allen zukünftigen Wahlen dürfen AfD-Wahlplakate einen Mindestabstand von 200 Metern zu Flüchtlingsheimen nicht unterschreiten.

Die Karlsruher Richter sehen AfD-Wahlwerbung als schwere Provokation gegen Flüchtlinge und gegen humanistische Asylpolitik. Dabei machten die Richter klar, die neue Regelung gelte konsequenterweise auch für andere rechtspopulistische Parteien wie etwa die NPD und „Die Rechte“.

Die AfD hatte mit sehr umstrittenen und teilweise wahrheitswidrigen sowie die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdenden Slogans wie „Die Islamisierung geht weiter – Keine Moscheen in unserer Stadt“, „Sexualdelikte durch Asylbewerber – Täglich in Deutschland: 43 Opfer durch sexuelle Gewalt durch ‚Flüchtlinge'“, „Deutschland soll frei und christlich bleiben – Wir akzeptieren den Import des Islam nicht“, „91 % mehr Vergewaltigungen durch ‚Flüchtlinge‘ in Bayern“ und „Eine Islamisierung findet nicht statt? Mohammed ist jetzt der beliebteste Vorname“ geworben.

Abstandsregel betrifft nicht nur Wahlplakate zum Thema Asyl und Flüchtlinge, sondern gilt generell

Eine grundsätzliche Frage war, ob auch Plakate mit anderen Themen wie Klimawandel oder Dieselautos nicht mehr nahe an Flüchtlingsheimen hängen dürfen. Doch hier haben die Richter entschieden, bereits der Parteiname AfD sei eine zu große Provokation, dieser stünde bereits für eine rassistische Grundhaltung, selbst wenn sich die Wahlplakate um andere Themen drehten.

In einer ersten Reaktion zeigte sich die AfD enttäuscht und sieht ihr verfassungsmäßiges Recht beschnitten, für ihre Politik zu werben. „Das ist Diskriminierung“, so der juristische Sprecher der AfD, Alfons Braun, „also etwas, das nicht im Entferntesten Bestandteil unserer Politik ist.“

Mindestabstände für Werbung sind nicht neu. So muss Tabakwerbung einen Mindestabstand zu Schulen und Jugendzentren einhalten. Bis 2024 soll Plakatwerbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten schrittweise ganz verboten werden. Eine längst überfällige Maßnahme! Schlussfolgerungen daraus, was das langfristig für AfD-Werbung bedeuten mag, kann jetzt jeder selbst treffen.

Wir haben uns hier aus nachvollziehbaren Gründen dafür entscheiden, kein AfD-Plakat zu zeigen. Der Grund dafür ist ausdrücklich nicht, dass der Artikel sonst nicht in und vor Flüchtlingsheimen gelesen werden dürfte.

Wahlplakat Die Partei
Auch umstritten, aber gut! Foto: Pakeha / Lizenz: CC BY-SA 4.0. Wahlplakat Die Partei
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Natur/Tiere/Umweltschutz Politik

Wahl ungültig! Van-der-Bellen-Anhänger ließen Hunde vor Wahllokalen bellen: unerlaubte Wahlwerbung

Was für ein Drama! Jetzt geht alles ein weiteres Mal von vorne los. Bei der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016 hatte der ehemalige Grünen-Chef Alexander Van der Bellen mit 51,7 % gegen den Rechtspopulisten Norbert Hofer (FPÖ) gewonnen, der auf 48,3 % der Stimmen kam.

Doch in einer Eilentscheidung haben die Richter des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes die Wahl für ungültig erklärt. Die Wahl muss erneut wiederholt werden.

Bellen für Van der Bellen
Bellen für Van der Bellen – Mit solchen Einträgen in sozialen Netzwerken sollte die Wahl zugunsten Van der Bellens beeinflusst werden. Viele Wähler folgten der Empfehlung, was die Wahl nun ungültig gemacht hat

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte die Wahl angefochten, da seiner Meinung nach Van der Bellen bevorteilt gewesen sei. Van-der-Bellen Anhänger hatten sich auf diversen sozialen Netzwerken wie Facebook, Servusbook und Twitter mit Postings wie diesem verabredet, ihre Hunde zur Wahl mitzunehmen, sie vor dem Wahllokal anzubinden und zum Bellen zu bringen:

Nur Kreuzerl machen für Van der Bellen reicht ned! Bringt eure Hunde mit. Schnallt sie vorm Wahlladen an und lasst sie bellen. Das macht auf unseren Alex aufmerksam. Lasst euch im Wahllokal Zeit, dann bellen die Hunde ganz von allein. Bei dem Gebelle wird es den schiachen Hofer aufstrahn! Mitmachen, teilen, teilen, teilen! Alexander Van der Bellen for Präsi! #mehrdennje

Verabredung zur unrechtmäßigen Wahlwerbung für Van der Bellen

Viele Wähler seien auf das starke Bellen aufmerksam geworden, so die Richter in ihrer Begründung. Damit sei der Kandidat Alexander Van der Bellen ins Gedächtnis gerufen worden. Wahlwerbung sei aus gutem Grund im Umkreis von 200 Metern vor den Wahllokalen verboten. Dagegen sei klar verstoßen worden. Es sei davon auszugehen, dass nicht wenige Wähler auf unrechtmäßige Weise beeinflusst worden seien.

Nun muss ein neuer Wahltermin festgelegt werden. Österreich kommt einfach nicht zur Ruhe.

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Medien Politik

Wir sind Präsident!

Wahlwerbung aus der Bild-Zeitung. Die nächste Schlagzeile ist dann: „Wir sind Präsident!“

Martin Schulz
Martin Schulz (ehemaliger Bürgermeister von Würselen)