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Wer in Öffis ohne Mundschutz erwischt wird, zahlt 500 €. Wer einen einfachen selbst genähten trägt, kommt mit 80 € davon!

Mundschutz
Lizenz: Public Droh-Mähne (wegen Frisör zu)

Nun kommt die Mundschutzpflicht – für öffentliche Verkehrsmittel und Läden. In Bayern gilt dies ab 27.04.2020.

Der heimliche Bundeskanzler und bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat nun durchgesetzt, dass bei Nichtbeachtung harte Strafen verhängt werden.

„Es geht um die Gesundheit, unser höchstes Gut“, sagte Söder, „daher werden Fahrgäste in königlich-bayerischen Bussen und Staatseisenbahnen mit 500 Euro zur Kasse gebeten, wenn sie ohne Mundschutz angetroffen werden. Wer einen einfachen selbst genähten Mundschutz trägt, kommt mit 80 Euro davon.“

„Diese gestaffelten Strafen sorgen für Gerechtigkeit“, so Söder. Auch sei eine selbst genähte Maske gar keine echte Maske und falle unter das Vermummungsverbot. Wer in Bayern vermummt ist, gilt ohnehin als Schwarzfahrer. Zwar sei Schwarzfahren generell kostenlos, aber wer erwischt werde, müsse 60 Euro zahlen. Damit reduziere sich die Strafe für den Verstoß gegen die Auflagen bei der bayerisch-königliche Maskenpflicht auf symbolische 20 Euro.

Nur FFP2-Masken oder aufwärts seien sinnvoll und böten einen effektiven Schutz.

„Die einfachen Stoffmasken sind ohnehin Keimschleudern“, so Söder, „wir sollten sie nicht auch noch fördern. Beim Waschen verlieren die zudem ihren Minimalschutz, dann kann man es gleich sein lassen.“ Wir fragen Söder: „Waschen, wieso waschen?“

Wir bekommen keine Antwort. Nur dass auch die übrigen Bundesländer die bayerische Bußgeldregelung übernehmen wollen, verrät uns der Ministerpräsident noch.

Auf den Einwand, dass FFP2-Masken kaum zu bekommen seien, reagiert Söder dagegen überzeugend: „Daher haben wir ja die Strafen, damit sich der Bürger bemühe, so eine Maske zu ergattern. Man kann vom Bürger auch ein bisschen was erwarten. Auf Bildschirmen finden sich schließlich auch überall Masken. Bei Bildschirmmasken habe das verwöhnte Volk komischerweise nicht gemeckert, da ging es doch auch!“ Hat er auch wieder recht!

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Verstoß gegen Burkagesetz: Österreich verhängt Auftrittsverbot gegen Heino

Heino
Heino darf österreichischen Boden nicht mehr betreten. Foto: Usien / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Erst traf es Radfahrer, die den Schal zu weit übers Gesichts gezogen hatten, und Kostümierte. Nun hat es auch Heinz Georg Kramm, besser bekannt als Heino, erwischt. Das österreichische Innenministerium hat ein Auftrittsverbot und Einreiseverbot gegen den beliebten deutschen Kultsänger verhängt. Der Grund: Heino habe gegen das sogenannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (umgangssprachlich auch als Burkagesetz bekannt) verstoßen, heißt es. Der Künstler widersetze sich durch seine schwarze Brille, die seine Augen völlig verberge, einer visuellen Kommunikation. Auch sei die Identifizierbarkeit bei dieser Teilverhüllung nicht gewährleistet, etwas bei Gesichtserkennungssystemen, so ein Ministeriumssprecher.

Verordnung gilt auch für Heino ohne Brille

Auch wenn der Künstler seine Brille abnehme oder eine nicht so stark verdunkelnde Brille aufsetze, bleibe die Verordnung in Kraft. Denn ohne schwarze Brille sei Heino ja dann nicht mehr als Heino identifizierbar, so das Innenministerium. Sogar auf dem Passbild seines Personalausweises hat Heino seine schwarze Brille auf, wodurch der Künstler der einzige nicht erblindete Deutsche sein dürfte, der auf dem Passfoto mit schwarzen Brillengläsern zu sehen ist. Das heißt: Heino ohne Brille geht nicht, aber mit Brille eben auch nicht, da der Kampf gegen die Islamisierung vorgeht.

Von Heino selbst ist noch keine Stellungnahme bekannt. Aber der bekannteste österreichische Heino-Fanclub „Heino Austria“ rebelliert. Ausgerechnet Heino stehe für Volksmusikgut des europäischen Abendlandes und sicher nicht für die Burka und den Islam, so der Vereinsvorstand. Seine Frau Hannelore trage ja nicht mal Kopftuch. Doch das Innenministerium lehnt Ausnahmen ab: Gesetze seien für alle Menschen bestimmt, die sich in Österreich aufhielten. Und ein Politiker sei Heino ja zweifellos keiner.

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Aus Protest gegen Femen: Zwei Anti-Femen-Gruppierungen gegründet

Anti-Femen
Die Anti-Femen zeigen auf besonders drastische Weise, was man in der Öffentlichkeit besser nicht zeigen sollte. Foto: Nitin Madhav / Lizenz: Public Domain

Als Protest gegen die Femen-Aktivistinnen, die Sexismus ausgerechnet durch Präsentieren ihrer weiblichen Reize anprangern und sich damit selbst zum Objekt der Begierde degradieren, haben sich überraschend zwei neue Feministinnen-Vereinigungen gegründet:

Die erste Gruppierung „Anti-Femen“ (AF, nicht zu verwechseln mit den American Forces) beruft sich auf einen Rat in einem hoch angesehenen religiösen Buch, in dem der Prophet den Rat gibt, sich zu verschleiern. Die Aktivistinnen tragen hierbei eine Ganzkörperverhüllung. Nur die Augen dringen nach außen – durch einen Sehschlitz, der, um ganz sicher zu gehen, auch noch mit einem engmaschigen Netz weiter vor neu-gierigen Blicken geschützt wird.

Kritiker sehen die Bewegung wegen des in vielen Ländern vorherrschenden Vermummungsverbots bei Demonstrationen zum Scheitern verurteilt. Auch ist die Verschleierung beim Autofahren unpraktisch, weswegen sich die Anti-Femen freiwillig ein Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen verordnet haben.

Anti-Femen
Protest durch Pervertierung des Protestes. Die Anti-Anti-Femen kommen. Viele drücken sich als besonders perfide Form des Protestes vor Demonstrationen ihre Pixel aus. Foto: Djidiouf / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Die zweite Gruppierung „Anti-Anti-Femen“ (AAF) wählt einen interessanteren Ansatz. Sie stellen aus Protest, dass die Femen ihre Reize präsentieren, selbst ihre Geschlechtsmerkmale zur Schau. Damit soll verdeutlicht werden, wie unsinnig und lächerlich diese Form des Protestes ist.

„Die Femen disqualifizieren sich selbst, und genau das beweisen wir“, sagt AAF-Gründerin Eleonora Gulaschka, „indem wir vormachen, wie man es nicht machen sollte.“