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Gesellschaftliches Politik Verkehr

Fußgängerampeln springen nur dann auf Grün, wenn mindestens 5 Personen warten

Fußgängerampel
Fußgängerampel mit 5Matic®. Lizenz: Public Domain

Laut einer Studie der Universität Gelsenkirchen sind Drückampeln für Fußgehende und Radfahrende (umgangssprachlich „Bettelampeln“) für 65,5 % aller Verkehrsstaus in Innenstädten verantwortlich. Bei dem meisten Ampeln wird tagsüber laufend der Knopf gedrückt, obwohl oft nur ein Einzelner über die Straße will. Das bremst den motorisierten Verkehr unverhältnismäßig aus. Die Folge sind nicht nur Staus, sondern auch mehr Abgase und Stress. Der Schaden für die Wirtschaft ist zudem immens.

Immer mehr Städte und Gemeinden setzen daher inzwischen auf Künstliche Intelligenz. Beim der Errichtung von neuen Ampelanlagen sowie bei einer Modernisierung bestehender Anlagen wird immer häufiger das System 5Matic® eingesetzt, ohne dies aber groß zu kommunizieren. Offensichtlich wollen die Kommunen negative Presse vermeiden. Schließlich sind Laufen und Radfahren absolut hipp, das Autofahren hingegen ist inzwischen arg negativ besetzt.

So funktioniert es

5Matic® erfasst Wartende mit einer Kamera und fordert nur dann ein Signal an, wenn mindestens 5 Personen gezählt werden, die Grün wollen. Bleibt die Anzahl darunter, wird auch für weniger Personen eine Grünphase eingeleitet – abhängig vom Verkehr aber erst nach 7 bis 14 Minuten – und nur, wenn die Wartenden mehrfach den Drücker betätigen.

Tests haben ergeben, dass mit dieser intelligenten Technik die Anzahl an Verkehrsstaus in Innenstädten um 41 % verringert werden kann.

Ein Bürgermeister einer Stadt im Ruhrgebiet, der nicht genannt werden will, sagte unserem Blatt: „Es ist ein Unding, wenn nur ein einzelner Fußgänger, der 500 Meter zum Bäcker will, den ganzen Verkehr lahmlegen kann, ohne sich wie andere dafür auch in den SUV zu setzen!“

Welche Ampeln konkret mit 5Matic® versehen sind, bleibt geheim. Die Systeme unterscheiden sich optisch nicht von anderen Ampeln und sind daher allenfalls für Insider erkennbar. Die Kommunen sind rechtlich nicht zur Auskunft verpflichtet, welche Ampeltechniken sie einkaufen. Angeblich setzen vor allem Kommunen mit rot-grüner Regierung oder Ampelkoalition auf dieses System.

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Kriminalität Medizin/Gesundheit Unfälle/Unglücke Verkehr

Bayern: Zwei Radfahrer kollidieren – 25.000 € Bußgeld wegen Unterschreitung des Corona-Mindestabstandes

Coronavirus Fahrradunfall
Lizenz: Public Domain

In Bayern dürfen derzeit Menschen nur aus triftigen Gründen das Haus verlassen. Wenn davon Gebrauch gemacht wird, dürfen Personen nur alleine oder mit Leuten, die im gleichen Haushalt leben, unterwegs sein. Es gibt wenige Ausnahme, etwa wenn Menschen mit körperlichen Einschränkungen begleitet werden müssen.

Sport im Freien ist erlaubt, auch das Spazierengehen, um frische Luft zu schnappen. Aber auch hier gelten die erwähnten Einschränkungen. Zu Menschen, die nicht aus demselben Haushalt stammen, ist ein Mindestabstand con 1,50 Meter einzuhalten.

Manche Zeitgenossen meinen, sie hätten Sonderrechte

Im bayerischen Wolfersbrunn haben sich zwei Männer (der eine 45, der andere 48) gedacht, für sie würde das nicht gelten. Beide waren auf dem Fahrrad unterwegs, um frische Luft zu schnappen.

An einer Einmündung mit Rechts-vor-links-Regelung kollidierten sie. Beide kamen mit Verletzungen in ein Spital. An den Fahrrädern entstand ein noch unbezifferter Schaden.

Coronavirus Mindestabstand
Nähe(r) ist verboten! Lizenz: Public Domain

Die Polizei stellte einen klaren Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie fest und verhängte beiden Männern ein Bußgeld von jeweils 25.000 Euro. Offenbar sollte hier durch Ausschöpfung des Bußgeldrahmens ein Exempel statuiert werden. Die Schuldfrage spielt bei dem Bußgeld keine Rolle, ist aber dennoch ungeklärt. Der 45-Jährige behauptet, der 48-Jährge habe per Handzeichen auf seine Vorfahrt verzichtet. Der 48-Jährige bestreitet dies jedoch vehement.

Ein Zeuge mit Mundschutz konnte noch nicht umfassend befragt werden. Die Polizei wollte von diesem angsterfüllt wissen, ob er mit dem Coronavirus infiziert sei. Dieser meinte jedoch, er trage den Mundschutz nur, weil er auf dem Weg zu einem Banküberfall sei. Die Beamten ließen ihn erleichtert davonziehen.

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Politik Verkehr

Scheuer: Autofahren bald mit Grundschul-Fahrradführerschein möglich

Andreas Scheuer
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU): Autofahren für alle! Foto: Foto-AG Gymnasium Melle / Lizenz: CC BY 3.0

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant eine weitere Führerscheinrevolution. Erst vor wenigen Tagen hatte er angekündigt, dass Autofahrer bald ohne eine Extraprüfung unter bestimmten Umständen Motorradfahren dürfen. Damit – und in Kombination mit der Zulassung von E-Rollern – will der Verkehrsminister die deutschen Straßen spürbar entlasten.

Nun will Scheuer auch den Zugang zu Autos erleichtern, da ja nun wieder mehr von ihnen Platz haben.

Zukünftige Voraussetzungen für das Führen von Autos

Konkret sollen bereits 17-Jährige Autos der Kleinwagenklasse AS90 fahren dürfen. Das bedeutet, das Fahrzeug darf höchstens 90 PS haben und bauartbedingt nicht schneller als 190 km/h fahren. Dazu reicht in Zukunft die bestandene Fahrradprüfung in der Grundschule. Zudem muss der Aspirant sechs Fahrstunden (davon drei auf einem Verkehrsübungsplatz) und vier theoretische Stunden absolvieren. Eine Prüfung ist dagegen nicht notwendig. Im Fahrzeug muss aber ein pendelndes Mini-Kruzifix angebracht werden, um die Unfallgefahr zu verringern.

Ziele: Öffentlichen Nah- und Fernverkehr entlasten, Kriminalität reduzieren

Der Minister verfolgt hehre Ziele: Er will der Bevölkerung zu mehr eigenverantwortlicher Mobilität verhelfen. Damit soll der überstrapazierte, marode öffentliche Nah- und Fernverkehr entlastet werden. „Weniger Fahrgäste bedeuten zudem weniger Vandalismus, weniger Randale, weniger Bettler und Lumpensammler, weniger Drogenverkäufer – auf Deutsch weniger Kriminalität“, sagte Scheuer vor Medienvertretern.

Der Bundesverband der Fahrschulen sieht die Pläne kritisch. Sie rechnen mit Umsatzrückgängen durch sinkende Fahrschülerzahlen. Die Automobilindustrie begrüßt dagegen die Pläne. Sie rechnen damit, neue Marktsegmente erschließen zu können. Dabei sollen auch neue Fahrzeuge der Kleinwagenklasse entwickelt werden. Die Deutsche Bahn will mit Rabatten kontern. Wer seinen Grunsdschul-Fahrradführerschein zurückgibt, soll 6 Monate zum halben Preis fahren.

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Bräuche und Mythen Gesellschaftliches Politik Verkehr

Radwege als Park- und Ladezonen für Pkw im Weihnachtseinkauf freigegeben

Radweg zugeparkt
Zugeparkter Radweg. Foto: Keichwa / Lizenz: CC BY-SA 1.0

In wenigen Tagen beginnt die heiße Phase des Weihnachtsgeschäfts. Das Bundesverkehrsministerium weist darauf hin, dass wie auch schon im Vorjahr alle deutschen Radwege und Radspuren in der Weihnachtseinkaufszeit sowie in der anschließenden Umtausch- und Rückgabephase uneingeschränkt als Park- und Ladezonen für Pkw freigegeben werden. Konkret können die Radwege und Radspuren an allen Werktagen vom 01.12.2017 bis 15.01.2018 genutzt werden. Wo kein Radweg vorhanden ist, können selbstverständlich auch die Fußwege zum Parken und Laden genutzt werden. An Orten, an denen die Fußwege zu schmal sind, darf auch in zweiter Reihe geparkt und geladen werden.

Auf Straßenbahnschienen dürfen Züge allerdings höchstens 20 Minuten blockiert werden. Achtung! Die Behörden sind gerade bei der 20-Minuten-Regelung sehr streng. Neben Bußgeldern werden immer öfter auch Zwangsmitfahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln als Strafe verhängt – zur Rush Hour im Weihnachtseinkaufsverkehr versteht sich.

Begründet wird die alljährliche Freigabe der Rad- und Fußwege mit dem hohen Verkehrsaufkommen und der Ausnahmesituation im Einzelhandel. Der heimische Handel müsse gestärkt werden, um der Konkurrenz aus Amazonien und Neuland trotzen zu können, so ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Ebenso seien Radwege sowie spiegelglatte Gehwege im Winter ohnehin nicht besonders stark frequentiert. Hier müsse der Bund Flexibilität zeigen, so der Sprecher.

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Politik Sport Unfälle/Unglücke Verkehr

Helmpflicht für Radfahrer kommt – Ausnahme für Träger von Hochsteck- und anderen speziellen Frisuren

Radfahrer mit Helm und Warnweste
Radfahrer mit Helm und Warnweste. Foto: Theen Moy / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Vor wenigen Tagen hieß es noch aus dem Bundesverkehrsministerium, dass in absehbarer Zeit allenfalls eine Helmpflicht für Pedelecs und E-Bikes komme, nun soll es doch schon bald eine allgemeine Helmpflicht für alle Fahrradfahrer geben.

Kritiker einer allgemeinen Helmpflicht für Radfahrer räumen zwar ein, dass ein Helm in vielen Fällen helfen kann, die Anzahl schwerer Kopfverletzungen zu reduzieren. Allerdings wird befürchtet, dass die Zahl der Radfahrer deutlich zurückgehen könnte, da es unpraktisch ist, den Helm immer mitzuführen. Auch ruiniert der Helm die Frisur. In Australien etwa ist die Zahl der Radfahrer nach Einführung der allgemeinen Helmpflicht um ein Drittel zurückgegangen. Wenn weniger Rad gefahren wird, bedeutet dies aber auch, dass die Leute sich weniger bewegen, was zu Übergewicht und in der Folge zu vielfältigen Krankheiten führt. Damit würde die Helmpflicht weit mehr Schaden anrichten als Nutzen für die Menschen bringen.

Ausnahme für Hochsteck- und andere gefährdete Frisuren

Das Verkehrsministerium will daher eine Ausnahme für Träger bestimmter Frisuren, etwa Hochsteck- oder Flechtfrisuren, damit Radfahren für alle attraktiv bleibt. Welche Kriterien eine Frisur erfüllen muss, damit sie von dem Tragen des Helmes entbindet, soll in einer gesonderten Verwaltungsvorschrift geregelt werden.

Kritiker sehen darin aber eine Bevorzugung von Frauen, da Männer nur selten Frisuren haben, die durch den Helm in Mitleidenschaft gezogen werden.

Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt, der gegen die Helmpflicht spricht. Studien haben klar gezeigt, dass Autofahrer Fahrradfahrer mit einem geringeren Sicherheitsabstand überholen, falls diese einen Helm tragen. Offenbar wird ein Helm tragender Fahrradfahrer unterbewusst als geschützt und weniger zerbrechlich angesehen. Aber auch Fahrradfahrer fühlen sich mit Helm sicherer und fahren riskanter. Damit wird der Gewinn des Helms wieder verspielt.

Ein weiterer Aspekt ist, dass Radfahrer Vibrationen und sehr starke Beschleunigungen an Kopf und Helm ausgesetzt sind, die Auswirkung auf das Gleichgewichtsverhalten haben können. Damit werden Stürze wahrscheinlicher, wie Studien nachweisen.

Warnwestenpflicht kommt ebenfalls

Damit Radfahrer besser gesehen werden, müssen Radfahrer in Zukunft eine Warnweste tragen. Das Verkehrsministerium erwartet dadurch einen erheblichen Rückgang von Fahrradunfällen. Es heißt, es sei jedem zumutbar, solch eine Weste mitzuführen, um sie zum Fahrradfahren anzulegen. Die Weste wiege nur sehr wenig und nehme in der Tasche oder Rucksack kaum Platz weg.

Wann die Helm- und Warnwestenpflicht eingeführt wird, ist noch nicht entschieden. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums rechnet aber spätestens Anfang 2015 mit Inkrafttreten der Helmpflicht. Allerdings soll es dann noch eine gewisse Schonfrist geben. Das heißt, die Polizei wird nur verwarnen, aber noch keine Bußgelder verhängen. Spätestens drei Monate nach Einführung der Helmpflicht werde es aber sehr teuer werden für alle Radfahrer, die ohne Helm unterwegs sind und keine von der Helmpflicht entbindende Frisur tragen, so der Sprecher.