In Bayern dürfen derzeit Menschen nur aus triftigen Gründen das Haus verlassen. Wenn davon Gebrauch gemacht wird, dürfen Personen nur alleine oder mit Leuten, die im gleichen Haushalt leben, unterwegs sein. Es gibt wenige Ausnahme, etwa wenn Menschen mit körperlichen Einschränkungen begleitet werden müssen.
Sport im Freien ist erlaubt, auch das Spazierengehen, um frische Luft zu schnappen. Aber auch hier gelten die erwähnten Einschränkungen. Zu Menschen, die nicht aus demselben Haushalt stammen, ist ein Mindestabstand con 1,50 Meter einzuhalten.
Manche Zeitgenossen meinen, sie hätten Sonderrechte
Im bayerischen Wolfersbrunn haben sich zwei Männer (der eine 45, der andere 48) gedacht, für sie würde das nicht gelten. Beide waren auf dem Fahrrad unterwegs, um frische Luft zu schnappen.
An einer Einmündung mit Rechts-vor-links-Regelung kollidierten sie. Beide kamen mit Verletzungen in ein Spital. An den Fahrrädern entstand ein noch unbezifferter Schaden.
Die Polizei stellte einen klaren Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie fest und verhängte beiden Männern ein Bußgeld von jeweils 25.000 Euro. Offenbar sollte hier durch Ausschöpfung des Bußgeldrahmens ein Exempel statuiert werden. Die Schuldfrage spielt bei dem Bußgeld keine Rolle, ist aber dennoch ungeklärt. Der 45-Jährige behauptet, der 48-Jährge habe per Handzeichen auf seine Vorfahrt verzichtet. Der 48-Jährige bestreitet dies jedoch vehement.
Ein Zeuge mit Mundschutz konnte noch nicht umfassend befragt werden. Die Polizei wollte von diesem angsterfüllt wissen, ob er mit dem Coronavirus infiziert sei. Dieser meinte jedoch, er trage den Mundschutz nur, weil er auf dem Weg zu einem Banküberfall sei. Die Beamten ließen ihn erleichtert davonziehen.