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Verstoß gegen Burkagesetz: Österreich verhängt Auftrittsverbot gegen Heino

Heino
Heino darf österreichischen Boden nicht mehr betreten. Foto: Usien / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Erst traf es Radfahrer, die den Schal zu weit übers Gesichts gezogen hatten, und Kostümierte. Nun hat es auch Heinz Georg Kramm, besser bekannt als Heino, erwischt. Das österreichische Innenministerium hat ein Auftrittsverbot und Einreiseverbot gegen den beliebten deutschen Kultsänger verhängt. Der Grund: Heino habe gegen das sogenannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (umgangssprachlich auch als Burkagesetz bekannt) verstoßen, heißt es. Der Künstler widersetze sich durch seine schwarze Brille, die seine Augen völlig verberge, einer visuellen Kommunikation. Auch sei die Identifizierbarkeit bei dieser Teilverhüllung nicht gewährleistet, etwas bei Gesichtserkennungssystemen, so ein Ministeriumssprecher.

Verordnung gilt auch für Heino ohne Brille

Auch wenn der Künstler seine Brille abnehme oder eine nicht so stark verdunkelnde Brille aufsetze, bleibe die Verordnung in Kraft. Denn ohne schwarze Brille sei Heino ja dann nicht mehr als Heino identifizierbar, so das Innenministerium. Sogar auf dem Passbild seines Personalausweises hat Heino seine schwarze Brille auf, wodurch der Künstler der einzige nicht erblindete Deutsche sein dürfte, der auf dem Passfoto mit schwarzen Brillengläsern zu sehen ist. Das heißt: Heino ohne Brille geht nicht, aber mit Brille eben auch nicht, da der Kampf gegen die Islamisierung vorgeht.

Von Heino selbst ist noch keine Stellungnahme bekannt. Aber der bekannteste österreichische Heino-Fanclub „Heino Austria“ rebelliert. Ausgerechnet Heino stehe für Volksmusikgut des europäischen Abendlandes und sicher nicht für die Burka und den Islam, so der Vereinsvorstand. Seine Frau Hannelore trage ja nicht mal Kopftuch. Doch das Innenministerium lehnt Ausnahmen ab: Gesetze seien für alle Menschen bestimmt, die sich in Österreich aufhielten. Und ein Politiker sei Heino ja zweifellos keiner.

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Geert Wilders deutet Niederlage als Sieg: Islam hat längst Weltherrschaft inne

Geert Wilders
Geert Wilders: Er regiert nun die Niederlage statt die Niederlande. Lizenz: Public Domain

Der Rechtspopulist Geert Wilders hat bei den Wahlen in den Niederlanden gegen Premier Mark Rutte verloren. Wilders landete in der ersten Hochrechnung weit abgeschlagen auf dem zweiten Platz. Damit hat Wilders sein Ziel, mit seiner Partei stärkste Kraft zu werden, klar verfehlt.

Wilders fühlt sich bestätigt: Er sagte, der Islam habe sich bereits durch die feinsten Poren auch der Niederlande gefressen, sodass ein Sieg gegen den Islam nicht mehr möglich sei. Wilders sieht das als Beleg für seine Thesen von der Weltherrschaft des Islams. „Es ist vorbei“, sagte Wilders, „die Leute haben so gewählt, wie ich es vorausgesagt habe – aus einer unterwürfigen Haltung dem Islam gegenüber heraus. Mich wundert nicht, dass ich verloren habe. Vielmehr habe ich recht, weil ich genau davor gewarnt habe, also habe ich gewonnen.“

Niederländer wollten Entwilderung, keine Entislamisierung

Tatsächlich mehrten sich in den letzten Wochen die Stimmen, dass die Niederlande keine Entislamisierung, sondern eine Entwilderung bräuchten. Einige Forderungen gingen selbst Islamkritikern zu weit. So sahen es Wilders Pläne vor, alle Moscheen abzureißen, um Baumaterial für neue Deiche zu gewinnen. Sein Argument: Die vielen Zuwanderer, primär aus muslimischen Ländern, hätten das ohnehin zu tief liegende Land (steckt schon im Namen: Niederlande) noch weiter nach unten getrampelt. Die besonderen islamischen Praktiken beim Beten mit dem mehrfachen Zu-Boden-Gehen wären hier besonders schädlich und würden den Erdboden noch weiter herunterdrücken. Neben der Ausführung des Glaubens sollte auch gleich der Koran verboten werde. „Ein Buch, das wir nicht verstehen, können wir nicht dulden. Wer weiß, am Schluss steht noch Sinnvolles drin, das nur Muslime verstehen, was Christen benachteiligen würde“,  so Wilders.

Kopftücher sollten ebenso verschwinden wie auch arabische Zahlen, die durch römische Ziffern ersetzt werden sollten. Der Frühling sollte auch aus dem Kalender getilgt werden, da er durch den „arabischen Frühling“ belastet sei. Die dadurch frei werdenden Monate hätten die Niederländer gut nutzen können. Etwa, um gegen den Islam zu hetzen, meint Wilders.

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Türkischer Satiriker festgenommen wegen Merkel-Karikatur ohne Kopftuch

Erdogan und Frau
Der türkische Präsident Erdoğan mit seiner Frau. Foto: Cancillería del Ecuador / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Die Türkei bewegt sich unter ihrem Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in eine immer bedenklichere Richtung.

Wie heute gemeldet, wurde der bekannte türkische Satiriker und Karikaturist Arslan Gürügli auf Anweisung von Erdoğan verhaftet. Sein Vergehen war, die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in einer Karikatur ohne Kopftuch dargestellt zu haben. Die betroffene Ausgabe der politischen Wochenzeitung „Bizim liderler için“, für die Gürügli arbeitete, darf nicht weiterverkauft werden. Händler, die sich nicht daran halten, müssen mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Zum Schutz des Karikaturisten wird auf einen Abdruck der Zeichnung verzichtet.

Regierungstreue türkische Zeichner begrüßen die Inhaftierung von Gürügli. Sie rechnen außerdem damit, dass langfristig die Burka in der Türkei Pflicht werde, was es dann einfacher mache, Frauengesichter zu zeichnen.

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Hells Angels gegen Kopftuchverbot

Biker mit Kopftuch
Das soll so bleiben: Biker mit Kopftuch. Foto: psyberartist / Lizenz: CC BY 2.0

Die Hells Angels haben sich bei ihrem alljährlichen Drei-Satans-Treffen im Hamburger St.-Pauli-Kloster gegen ein allgemeines Kopftuchverbot ausgesprochen.

„Die Haare verfilzen bei 160 km/h“, meint Iwan, „und sieh dir mal Joe an, seit der bei Pegida mitmacht, fährt er oben ohne, und was ist jetzt? Vollglatze!“

Eine weitere Forderung an die große Politik ist eine Zerschlagung von Großkonzernen. Man brauche schließlich Aufgaben, bei denen man mit eigener Erfahrung und Tatkraft mithelfen könne, so ein Hells-Angels-Sprecher.

Ebenso wurde eine Entbürokratisierung für die Ausstellung von Angelscheinen gefordert.

Auch gab es eine Entscheidung in eigener Sache: In den Clubnamen wird ein Apostroph eingefügt. Es heißt ab sofort „Hell’s Angels“. Da nun Abertausende Tattoos ergänzt werden müssen, erhofft man sich eine Verbesserung der Auftragslage für Tattoo-Studios.

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Kopftuchverbot wird auf Erntemaschinen ausgeweitet

Bäuerin mit Kopftuch
Bald im Freien verboten: Bäuerin mit Kopftuch. Foto: Heinz Koch / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Die CSU setzt ihre Bestrebungen für ein weitgehendes Kopftuchverbot fort. Wie heute aus der Münchner Parteizentrale zu hören war, wird in Zukunft an allen Arbeitsplätzen in Deutschland ein Kopftuchverbot gelten, an denen das Kopftuch als religiöse Werbung verstanden werden kann. Das gilt für alle Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst, aber auch im öffentlichen Raum, etwa bei Arbeitsplätzen im Freien. Das Gesetzesvorhaben wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen und soll nach der Sommerpause dem Bundestag vorgelegt werden.

Bäuerinnen-Kopftuch sieht dem Kopftuch von Muslimas ähnlich

Die CSU bestätigte ausdrücklich, dass auch beispielsweise Landfrauen nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen kein Kopftuch mehr auf Traktoren, Erntemaschinen und generell bei der Arbeit auf Feldern tragen dürfen. Dazu hieß es, dass das Landfrauen-Kopftuch dem islamischen Kopftuch ähnlich sehe und ohnehin gleiches Recht für alle zu gelten habe.

Kopftuch hat auch christliche Wurzeln

Außerdem sei das Kopftuch nicht nur im Islam ein religiöses Symbol, sondern habe auch im Christentum Tradition. In orthodoxen Kirchen etwa ist das Kopftuch bis heute üblich.

Sicherheitsaspekte

Auch Sicherheitsaspekte werden angeführt. Dort, wo allzu langes Haar in Maschinen geraten könnte, sei ein Kopftuch ohnehin kein ausreichender Schutz, die Schutzfunktion sei so „gut“, wie sich im Auto am Seitengriff festzuhalten, statt den Sicherheitsgurt anzulegen. Nur ein engmaschiges Haarnetz biete angemessene Sicherheit, hieß es.

Das Sicherheitsargument überzeugte den Bayerischen Bauernverband, sodass dieser überraschend auf einen Einspruch verzichtete.

Kampf gegen islamische Vollbärte

Vollbart
Vollbart: Noch darf er in Deutschland bleiben. Lizenz: Public Domain

Ferner will die CSU Vollbärte aus dem öffentlichen Raum verbannen, da diese vor allem bei strenggläubigen Moslems und Islamisten verbreitet und damit auch ein religiöses Zeichen seien. Im privaten Raum könne man diese jedoch nicht verbieten, hieß es. Das Grundgesetz gebe das nicht her. Hier sucht die CSU noch nach einer Lösung, wie solch ein Bart in der Öffentlichkeit abgenommen und zu Hause wieder angelegt werden kann.

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Karlsruhe verbietet Roben vor Gericht – das Kleidungsstück ist christliches Symbol

Bundesverfassungsgericht_Richterroben
An den Nagel gehängt: Richterroben am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Amtstracht entstammt der christlichen Tradition und widerspricht damit der vorgeschriebenen Trennung von Kirche und Staat. Foto: Evilboy / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Es war ein Paukenschlag, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden hat. Die Amtstracht in deutschen Gerichten, die Robe, die in großen Teilen gesetzlich für Richter, Staatsanwälte und Anwälte vor Gericht vorgeschrieben ist, verstößt gegen die Neutralitätspflicht des Staates und ist damit verfassungswidrig. Roben würden traditionell von christlichen Geistlichen, also Pfarrern, Bischöfen und dem Papst getragen, so die Verfassungsrichter. Der weite Umhang mit Samtkragen sei damit ein christliches Symbol, zumal der Ursprung dieser Amtstracht im Christentum liege.

Immer wieder waren religiöse Symbole Grund für juristische Auseinandersetzungen, etwa die Frage, ob in bayerischen Klassenzimmern Kruzifixe vorgeschrieben sein dürfen. Erst Ende Juni ging es darum, ob eine Rechtsreferendarin ihr Kopftuch vor bayerischen Gerichten tragen dürfe, da dieses Ausdruck ihres muslimischen Glaubens sei. Der Freistaat Bayern hatte Anfang Juli angekündigt, in Berufung zu gehen, nachdem das Verwaltungsgericht in Augsburg das Kopftuch erlaubt hatte. Die Haltung des Freistaats könnte umschrieben werden, dass er religiöse Symbole ablehne, falls diese nicht christlichen Ursprungs seien. Diese Position ist zumindest sehr umstritten, wie das Roben-Urteil von heute gezeigt hat.

Richter und Anwälte bald im T-Shirt oder in Militäruniform vor Gericht?

Das heutige Urteil hat weitreichende Konsequenzen. Gesetzgeber und Behörden sind angehalten, eine neue Amtskleidung zu definieren oder die Amtskleidung schlicht freizugeben. Im letzteren Fall dürften Richter dann prinzipiell sogar im billigen T-Shirt, in einer Phantasie-Militäruniform oder in Lack und Leder vor Gericht erscheinen. Die Robe aber muss nach einer Neuregelung auf jeden Fall im Schrank bleiben.

Aus Protest gegen ihr eigenes Urteil traten die Richter heute zur Urteilsverkündung im einem Robbenfell-Kostüm auf.

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Alice Schwarzer von neuer Scharia-Polizei wegen Unsittlichkeit geschlagen

Alice Schwarzer
Frauenrechtlerin und Emma-Gründerin Alice Schwarzer. Foto: Kathrin Krämer, Michael Lucan, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 3.0

In Verbindung mit der umstrittenen neuen Wuppertaler Scharia-Polizei hat es den ersten größeren Zwischenfall gegeben. Dabei erhielt die beliebte Frauenrechtlerin und Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer beim Besuch ihrer Geburtsstadt von einem Scharia-Polizisten ohne Vorwarnung mehrere Stockhiebe. Der Grund: Einige Haarsträhnen waren aus ihrem Kopftuch gerutscht (Foto).

Schwarzer hatte sich immer gegen die Kopftuchpflicht ausgesprochen, allerdings aber auch einen Feldzug gegen zu freizügige Kleidung geführt. Den Widerspruch, dass das Kopftuch weibliche Reize verdeckt und so gesehen den Kampf gegen freizügige Kleidung eher unterstützt, konnte sie nie vollständig auflösen.

Seit der Installation der Scharia-Polizei ist Schwarzer als brave Bürgerin, die nie etwas falsch machen will (Steuerehrlichkeit!), in der Öffentlichkeit immer mit Kopftuch unterwegs. Daher schmerzt sie ihr Fehler ganz besonders, und zwar in doppelter Hinsicht. Denn die Stockhiebe taten ganz schön weh, so Schwarzer.