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Bundestag beschließt Impfpflicht für alle ab 90 mit Vorerkrankungen, da dort die Todesraten am höchsten sind

Impfpflicht ab 90
Das Gesetz kommt! Lizenz: Public Health

Der Bundestag hat heute eine allgemeine Impfpflicht gegen das gefährliche Coronavirus verabschiedet. 421 Abgeordnete stimmten dafür, 295 dagegen, 20 enthielten sich. Der Gesetzesentwurf war mehrere Male geändert worden, da mit den ursprünglichen Vorhaben keine Mehrheit zu erwarten gewesen wäre. Erst sollte die allgemeine Impfpflicht ab 18 kommen, dann ab 50, später ab 60. Nun wurde ein Kompromiss geschlossen. Die Impfpflicht gilt für alle, die mindestens 90 Jahre alt sind und die Vorerkrankungen haben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist zufrieden. Er sagte auf der Pressekonferenz:

Mit diesem Kompromiss kann ich leben. Ganz ehrlich, ich hätte mir eine allgemeine Impfpflicht für alle ab 100, die auf Intensivstationen liegen, gewünscht, da dort die Todesrate noch höher ist und entsprechend eine Impfung besonders effektiv ist. Aber für diese Regelung wäre keine Mehrheit zu erwarten, da hier ein spezieller Informationsaustausch mit den Kliniken erforderlich wäre, der mit dem gegenwärtigen Papiermangel nicht machbar ist.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der gegen die allgemeine Impfpflicht votiert hat, sieht in dem neuen Gesetz einen ersten Schritt hin zu einem Verbotsstaat, in dem der Staat über die Bürger entscheidet. Er sagte unserem Blatt:

Eine Impfpflicht muss immer freiwillig sein. Pardon …, ich meinte natürlich eine Impfung. Stellen Sie sich einmal vor, was da alles passieren kann. Da bohrt sich eine Nadel mehrere Zentimeter in ihr Fleisch! Das ist ja noch tiefer als bei einer Tätowierung.  Und ich wüsste nicht, dass wir Tätowierungen zur Pflicht gemacht hätten.

Auch von Seiten der AFD gab es größere Proteste. Die Bundesvorsitzende Alice Weidel ist sich sicher, unter dem sehr verehrten Herrn Konrad Adenauer hätte es so etwas nicht gegeben. Der sei noch anständig gewesen, und den hätte sogar die AfD als Bundeskanzler mitgetragen, auch wenn er heute in einem Alter wäre, in dem eine Impfung zumindest eine Überlegung wert wäre.Nach einer kurzen Zuckung setzt die Politikerin fort: „Aber das sollte immer eine freiwillige Sache bleiben. Deswegen sind wir auch für ein Genderverbot, da eine Pflicht des Genderns von Leuten geplant sei, die mit dem Begriff Freiwilligkeit wenig anfangen könnten. Aber, entschuldigen Sie, ich muss los, ich muss mit meinem Großvater nun zur Erstimpfung!“

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Entwarnung: Impfpflicht kommt nur für Impfverweigerer

Impfpflicht Impfverweigerer
Mit dem Gesetz können wohl alle gut leben. Lizenz: Public Domain

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hat erste Details der geplanten allgemeinen Impfpflicht bekanntgegeben. Vor allem den so genannten Querdenkern wird die Regierung entgegenkommen, denn es wird keine ausnahmslose generelle Impflicht geben, wie sie von vielen Impfgegnern befürchtet wurde.

Ausnahmen von der allgemeinen Impfpflicht

Lauterbach stellte klar, die Impfpflicht gelte nur für notorische Impfverweigerer, nicht aber für Menschen, die der Impfung nicht generell ablehnend entgegenstünden, sich aber aus anderen Gründen noch nicht oder nicht vollständig haben impfen lassen. Auch für bereits vollständig Geimpfte oder Genesene, das heißt mindestens zweifach Geboosterte, sei sie nicht obligatorisch.

Wie werden Impfverweigerer definiert?

Als Impfverweigerer gelten laut Gesetzentwurf diejenigen, die sich Behörden oder der Öffentlichkeit (z.B. Facebook oder Telegram) gegenüber der Impfung ablehnend geäußert haben und bei ihrer Einstellung bleiben. Der Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett gebilligt. Lauterbach betont, einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt zu haben, der allen Interessen gerecht wird.

Wer zu denjenigen gehört, die unter die Impfpflicht fallen, aber bis zum Stichtag 1. Juni 2022 nicht vollständig geimpft und mindestens zweimal geboostert ist, muss mit Sanktionen rechnen. Aber es seien keine regulären Bußgelder vorgesehen, sagt Lauterbach zu seinem gemäßigten und deeskalierenden Kurs.

Wer sich weiter weigert …

Unbelehrbare Impfverweigerer müssten aber doppelte Rundfunkgebühren entrichten (Querdenker kennen diese ausschließlich unter dem alten Namen GEZ). Zudem wird der Behördenschriftverkehr und ein etwaiges „Bild“-Zeitungsabo auf Entgendern nach Hermes Phettberg1 umgestellt. Falls machbar werden außerdem Parkplätze in der eigenen Wohnstraße abgebaut und dort Radspuren angelegt. Ferner können besonders Unbelehrbare an den Kosten für die Anschaffung von Lastenfahrrädern der örtlichen Kitas beteiligt werden.

1 Statt „der Arzt“, „die Ärztin“ heißt es dann „das Arzty“; statt „die Ärzte“ entsprechend „die Arztys“