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Bundestag beschließt Impfpflicht für alle ab 90 mit Vorerkrankungen, da dort die Todesraten am höchsten sind

Impfpflicht ab 90
Das Gesetz kommt! Lizenz: Public Health

Der Bundestag hat heute eine allgemeine Impfpflicht gegen das gefährliche Coronavirus verabschiedet. 421 Abgeordnete stimmten dafür, 295 dagegen, 20 enthielten sich. Der Gesetzesentwurf war mehrere Male geändert worden, da mit den ursprünglichen Vorhaben keine Mehrheit zu erwarten gewesen wäre. Erst sollte die allgemeine Impfpflicht ab 18 kommen, dann ab 50, später ab 60. Nun wurde ein Kompromiss geschlossen. Die Impfpflicht gilt für alle, die mindestens 90 Jahre alt sind und die Vorerkrankungen haben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist zufrieden. Er sagte auf der Pressekonferenz:

Mit diesem Kompromiss kann ich leben. Ganz ehrlich, ich hätte mir eine allgemeine Impfpflicht für alle ab 100, die auf Intensivstationen liegen, gewünscht, da dort die Todesrate noch höher ist und entsprechend eine Impfung besonders effektiv ist. Aber für diese Regelung wäre keine Mehrheit zu erwarten, da hier ein spezieller Informationsaustausch mit den Kliniken erforderlich wäre, der mit dem gegenwärtigen Papiermangel nicht machbar ist.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der gegen die allgemeine Impfpflicht votiert hat, sieht in dem neuen Gesetz einen ersten Schritt hin zu einem Verbotsstaat, in dem der Staat über die Bürger entscheidet. Er sagte unserem Blatt:

Eine Impfpflicht muss immer freiwillig sein. Pardon …, ich meinte natürlich eine Impfung. Stellen Sie sich einmal vor, was da alles passieren kann. Da bohrt sich eine Nadel mehrere Zentimeter in ihr Fleisch! Das ist ja noch tiefer als bei einer Tätowierung.  Und ich wüsste nicht, dass wir Tätowierungen zur Pflicht gemacht hätten.

Auch von Seiten der AFD gab es größere Proteste. Die Bundesvorsitzende Alice Weidel ist sich sicher, unter dem sehr verehrten Herrn Konrad Adenauer hätte es so etwas nicht gegeben. Der sei noch anständig gewesen, und den hätte sogar die AfD als Bundeskanzler mitgetragen, auch wenn er heute in einem Alter wäre, in dem eine Impfung zumindest eine Überlegung wert wäre.Nach einer kurzen Zuckung setzt die Politikerin fort: „Aber das sollte immer eine freiwillige Sache bleiben. Deswegen sind wir auch für ein Genderverbot, da eine Pflicht des Genderns von Leuten geplant sei, die mit dem Begriff Freiwilligkeit wenig anfangen könnten. Aber, entschuldigen Sie, ich muss los, ich muss mit meinem Großvater nun zur Erstimpfung!“

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Entwarnung: Impfpflicht kommt nur für Impfverweigerer

Impfpflicht Impfverweigerer
Mit dem Gesetz können wohl alle gut leben. Lizenz: Public Domain

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hat erste Details der geplanten allgemeinen Impfpflicht bekanntgegeben. Vor allem den so genannten Querdenkern wird die Regierung entgegenkommen, denn es wird keine ausnahmslose generelle Impflicht geben, wie sie von vielen Impfgegnern befürchtet wurde.

Ausnahmen von der allgemeinen Impfpflicht

Lauterbach stellte klar, die Impfpflicht gelte nur für notorische Impfverweigerer, nicht aber für Menschen, die der Impfung nicht generell ablehnend entgegenstünden, sich aber aus anderen Gründen noch nicht oder nicht vollständig haben impfen lassen. Auch für bereits vollständig Geimpfte oder Genesene, das heißt mindestens zweifach Geboosterte, sei sie nicht obligatorisch.

Wie werden Impfverweigerer definiert?

Als Impfverweigerer gelten laut Gesetzentwurf diejenigen, die sich Behörden oder der Öffentlichkeit (z.B. Facebook oder Telegram) gegenüber der Impfung ablehnend geäußert haben und bei ihrer Einstellung bleiben. Der Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett gebilligt. Lauterbach betont, einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt zu haben, der allen Interessen gerecht wird.

Wer zu denjenigen gehört, die unter die Impfpflicht fallen, aber bis zum Stichtag 1. Juni 2022 nicht vollständig geimpft und mindestens zweimal geboostert ist, muss mit Sanktionen rechnen. Aber es seien keine regulären Bußgelder vorgesehen, sagt Lauterbach zu seinem gemäßigten und deeskalierenden Kurs.

Wer sich weiter weigert …

Unbelehrbare Impfverweigerer müssten aber doppelte Rundfunkgebühren entrichten (Querdenker kennen diese ausschließlich unter dem alten Namen GEZ). Zudem wird der Behördenschriftverkehr und ein etwaiges „Bild“-Zeitungsabo auf Entgendern nach Hermes Phettberg1 umgestellt. Falls machbar werden außerdem Parkplätze in der eigenen Wohnstraße abgebaut und dort Radspuren angelegt. Ferner können besonders Unbelehrbare an den Kosten für die Anschaffung von Lastenfahrrädern der örtlichen Kitas beteiligt werden.

1 Statt „der Arzt“, „die Ärztin“ heißt es dann „das Arzty“; statt „die Ärzte“ entsprechend „die Arztys“

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Europäischer Gerichtshof: Corona-Namen diskriminieren Griechen – WHO muss neue Namen suchen

Griechische Buchstaben nicht Coronaviren
Jetzt hat das Virus erst einmal keinen Namen  mehr! Lizenz: auch keine

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Die Verwendung von griechischen Buchstaben für Corona-Mutationen diskriminiere das griechische Volk, so die Richter. Geklagt hatte ein Bündnis aus Parteien sowie eine Reihe griechischer Organisationen und Bürger. Dem Vorhaben war eine Online-Petition vorangegangen. Das Gericht begründete die negative Assoziation der damit verbundenen gefährlichen Coronavirus-Mutationen, die durch griechische Buchstaben entstünde. Einzelne griechische Buchstaben stünden nun  weltweit für Krankheiten, Tod und Verderben, stellten die Richter fest.

In Griechenland wurde das Urteil mit Genugtuung aufgenommen. Erst hätte man die Griechen wegen ihrer angeblich unsoliden Finanzpolitik an den Pranger gestellt und ihnen fast den Euro weggenommen, sagte Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis von der Partei Nea Omikron Dimokratia unserem Blatt. „Und jetzt wollte man uns auch noch für einen Virus eine Kollektivschuld geben“, setzt der smarte Politiker nach.

WHO muss neue Namen festlegen

Nun muss die WHO sich neue Namen einfallen lassen. Ursprünglich hatte man die Namen nach dem Herkunftsland gewählt („chinesische Variante“, „brasilianische Variante“, „südafrikanische Variante“), was aber ebenfalls als diskriminierend angesehen worden war. So war beobachtet worden, dass rassistische „Witze“ über Chinesen gemacht wurden oder Südafrikaner der Zugang zu Einrichtungen verwehrt worden war, weil man sie pauschal als infektiös ansah.

Es stellt sich nun aber die Frage, welche Namensvarianten bleiben. Arabische Zahlen sind dabei kaum geeignet, da dann Araber diskriminiert würden. Römische Zahlen kommen wohl auch nicht infrage, das damit Italiener, speziell Einwohner Roms, auf das Virus reduziert würden. Auch lateinische Buchstaben wären ein zu großer Affront Lateinamerika gegenüber.

Kommen nun neu entwickelte Symbole?

Daher denkt die WHO nun darüber nach, ganz neue Symbole zu erfinden. Im Vorfeld an die anstehende Gerichtsentscheidung hat man bereits 120 Symbole entworfen (siehe Abbildung), von denen die ersten bereits den ursprünglichen Namen wie Alpha, Delta und Omikron zugewiesen wurden. Die Anzahl basiert auf der zu erwartenden Mutationen bis zum Ende der Pandemie. Der Vorteil der Symbole ist, dass sie absolut neutral sind. Das Problem dabei: Keiner weiß, wie man die neuen Namen aussprechen soll. Eventuell könnten die Symbole Begriffen aus Esperanto zugewiesen werden, woraus sich auch die Aussprache ergäbe. Da diese Sprache nie jemand gelernt hat, geschweige denn gesprochen hätte, würde sich das Problem der Diskriminierung erst gar nicht ergeben, so ein WHO-Sprecher.

Neue Symbole
Auswahl möglicher neuer Symbole (120 sind final vorgesehen) für bisherige und weitere Varianten. Lizenz: Public Esperanto Express