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Kriminalität Kunst & Kultur

Die im Grünen Gewölbe entwendeten Juwelen wurden erfolgreich bei Bares für Rares verkauft

Grünes Gewölbe, gestohlene Gegenstände
Collage einiger der gestohlenen Juwelen aus dem Grünen Gewölbe. Quelle: Polizei Sachsen

Am 25.11.2019 wurde in aller Früh in das Grüne Gewölbe in Dresden eingebrochen. Dabei wurden mehrere Dutzend Schmuckstücke entwendet, deren Gesamtwert schätzungsweise bei bis zu 1 Milliarde Euro liegt. Es handelt sich dabei um den größten Kunstdiebstahl der modernen Geschichte.

Gestohlen wurden vom Diamantschmuck und den Perlen der Königinnen eine diamantbesetzte Aigrette für das Haar in Sonnenform, eine edelsteinbesetzte Aigrette für das Haar in Form einer Mondsichel, eine Kette aus 177 sächsischen Perlen und eine große Brustschleife. Aus der Diamantrosengarnitur fehlen eine Epaulette, eine Hutagraffe, ein Degen mit Scheide und ein Kleinod des Polnischen Weißen-Adler-Ordens. Bei der Brillantgarnitur gelten ein Schmuckstück in Palmettenform und ein Bruststern des Polnischen Weißen-Adler-Ordens als vermisst.

Bislang war der Wert der Exponate nicht genau bekannt – dank Expertenmeinung der Bares-für-Rares-Experten kennt man ihn nun

Doch wie unsere Recherchen ergaben, sind bereits fast alle Gegenstände wieder aufgetaucht. Sie wurden in der ZDF-Trödel- und Kunstshow „Bares für Rares“ verkauft, die täglich ausgestrahlt wird. Als Verkäufer traten Schauspieler auf, die ersten Erkenntnissen direkt aus dem Täterumfeld stammen.

Den Bares-für-Rares-Experten war nicht bewusst, welche besonderen Gegenstände angeboten wurden. Bares-für-Rares-Moderator Horst Lichter gibt sich kritisch: „Wir haben einfach nicht damit gerechnet, dass ausgerechnet bei uns Schmuckstücke angeboten werden. Stellen Sie sich vor, echter Schmuck – bei uns … Wir sind sonst ja froh, wenn wir besseren Trödel präsentieren können …“

Bislang wurde bekannt, dass einige Schmuckstücke weit unter Wert verkauft wurden. Dennoch soll es für die Täter ein äußerst lohnenswertes Geschäft gewesen sein. Die bereits aufgezeichneten Folgen sind nun von der Kripo Sachsen beschlagnahmt worden. Mit den Aufzeichnungen will die Kripo Erkenntnisse zu den Tätern gewinnen. Die Bares-für-Rares-Moderator-Händler und -Mitarbeiter wurden und werden von der Polizei verhört. Ob sie der Hehlerei angeklagt werden, wird noch geprüft.

Das ZDF will nun trotz des Imageschadens auf den Sendeplätzen ältere Bares-für-Rares-Folgen wiederholen.

Horst Lichter
Bares-für-Rares-Moderator Horst Lichter: „Wir konnten nicht damit rechnen, dass bei uns echter Schmuck landet! Sonst hätten wir sofort Polizei und Presse informiert!“ – Foto: www.sommer-in-hamburg.de, derivative work Lämpel / Lizenz: CC BY 2.0
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Ernährung Gesellschaftliches Kriminalität

Frierender Gast dreht in Restaurant Heizung höher – Gericht verurteilt ihn wegen Wärmediebstahls

Thermostat
So ein Thermostat am Heizkörper wurde dem Gast zum Verhängnis. Lizenz: Public Domain

Heiner P. besuchte im Februar 2018 in seiner Heimatstadt Gelsenkirchen das Restaurant „Zum Schacht“. Da es ihm zu kalt war, drehte er sich um und stellte die hinter seinem Stuhl befindliche Heizung von 1 auf 3 Einheiten hoch – bei 5 Einheiten insgesamt. Ein Kellner war Zeuge dieses Vorgangs und meldete es pflichtbewusst dem Wirt. Dieser erteilte dem Gast nicht nur Hausverbot, sondern verklagte ihn auch noch wegen Wärmediebstahls.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es sich tatsächlich um Diebstahl handelte, denn durch den höheren Heizungsverbrauch seien dem Wirt Mehrkosten entstanden, die von einem Gutachter auf 0,915386 Cent taxiert wurden. Der Richter stellt fest, es ginge nicht um einen konkreten, niedrigen Betrag, sondern um den Tatbestand des Diebstahls. Ein Diebstahl würde ein Diebstahl bleiben, selbst wenn weniger als 1 Cent oder noch erheblich weniger gestohlen worden sei. Der Richter vertrat die Auffassung, dass der Gast zumindest den Wirt um eine schriftliche Erlaubnis hätte bitten müssen. Heiner P. muss nun für den Schaden aufkommen und auch die Kosten für das Gericht, die Anwälte und die fünf Gutachter bezahlen. Er kann nur von Glück sagen, noch nicht vorbestraft gewesen zu sein, sonst hätte ihn durchaus auch eine Haftstrafe erwartet.

Nicht der erste Fall dieser Art

Manche Handlungen bewerte der Laie als Lappalien, aber im Grunde genommen sind es Diebstähle, die auch bestraft werden können. In einem anderen Fall hatte ein Mitarbeiter sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen. Er wurde wegen Stromdiebstahls fristlos entlassen. Der Schaden für das Unternehmen betrug 0,00014 Euro, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Eine Küchenhilfe, die zwei Semmeln aus dem Spital mitgenommen hatte, wurde ebenfalls entlassen. In vielen Fällen geben die Gerichte den Bestohlenen recht.

Ein Verfahren ist noch anhängig. Ein Autofahrer hatte 2018 in Stuttgart einen anderen Autofahrer verklagt, da dieser geblinkt habe, abgebremst und in eine Parklücke gefahren sei. Dadurch habe der Kläger an Geschwindigkeit verloren und musste beschleunigen. Ein Gutachter hatte dabei einen Benzinkostenmehrverbrauch von 0,087271 Cent berechnet. Wie das Gericht hier entscheidet, ist noch völlig offen. Unklar ist auch, ob der entstandene Zeitverlust geltend gemacht werden kann. Durch das Abbremsen und Beschleunigen hat der Kläger für die Fahrt länger gebraucht und damit einige Sekunden kostbare Freizeit verloren.

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Kriminalität

Arabisch aussehender Täter flüchtig! Gemeiner Diebstahl erschüttert saarländische Gemeinde

Fahrradkeller
Tatort Fahrradkeller. Foto: Thomas Kohler / Lizenz: CC BY 2.0

Im saarländischen Mandelbachtal hat ein bislang unbekannter Täter aus sämtlichen Fahrrädern, die im Fahrradkeller der Heinz-Becker-Grundschule abgestellt waren, die Luft aus den Reifen rausgelassen und die Ventile auf den Betonboden geworfen. Zwei Ventile konnten bisher nicht wieder aufgefunden werden, sodass hier von Diebstahl auszugehen ist. Es entstand ein Sachschaden von rund 2,50 Euro. Einige Kinder kamen außerdem durch diese Tat zu spät zum Mittagessen.

Zeugen wollen einen arabisch aussehenden Mann mittleren Alters gesehen haben, der den Fahrradkeller gegen 12:50 verließ. Es ist davon auszugehen, dass die Person weiter flüchtig ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

In dem beschaulichen Ort ist es bereits die zweite Straftat in diesem Jahr (keinblatt.de berichtete). Selbst wenn es dieses Jahr nicht zu weiteren Straftaten kommen sollte, würde dies eine Steigerung der Kriminalitätsrate von 100 Prozent bedeuten.

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Boulevard Kriminalität Medien

Im Zeitungsladen Schlagzeile „zu lange“ gelesen – Rentner muss Zeitung zahlen!

Es klingt ungeheuerlich, aber es ist wahr. Der Rentner Ottokar M. (79) besuchte im November letzten Jahres in Bonn seinen Zeitungsladen. Als er nicht das findet, was er sucht, will er den Laden wieder verlassen. Beim Herausgehen fällt sein Blick auf eine bekannte Boulevardzeitung. Der Rentner bleibt kurz stehen, was ihm zum Verhängnis werden sollte. Als er sich wieder in Bewegung setzt, faucht ihn der Inhaber des Ladens an: „Halt … halt … so geht’s nicht! Sie haben die Zeitung angelesen, jetzt zahlen Sie sie auch!“

Zeitungen
Stehen bleiben kann teuer werden! Anlesen ist anlesen! Auch Sie müssen natürlich zahlen, wenn Sie hier zu lange hinschauen. Foto: Karl-Ludwig G. Poggemann / Lizenz: CC BY 2.0

M. kontert, er habe die Zeitung nicht mal berührt. Die Schlagzeilen seien außerdem dafür da, für den Kauf zu werben. Das sei ja gerade der Sinn einer Boulevardzeitung. Doch der Inhaber will nichts davon wissen. „Ich habe ganz klar gesehen, Sie sind mehrere Sekunden stehengeblieben und haben die Schlagzeile gaaa…nz lange angeschaut. Das ist Diebstahl! Ich bin doch nicht die Wohlfahrt! Ich zahle ein Haufen Miete, und manche Leute meinen, dass sie hier sich gratis bedienen können!“ – Der Rentner verweist darauf, dass er ja auch am stummen Zeitungsverkäufer die Schlagzeile hätte lesen können. Dann hätte es keinen Einspruch gegeben. Doch dem Inhaber reicht es. Als sich M. weiter weigert, die Zeitung zu kaufen, zeigt er den Rentner an. Es ging vor Gericht. M. war siegessicher, aber der Richter folgte der Argumentation des Ladeninhabers.

Rentner M. verliert vor Gericht

Der Rentner zahlt neben der Zeitung als Strafe 300 Euro an eine gemeinnützige Stiftung. Da er zudem auch die Anwalts- und Gerichtskosten tragen muss, ist da einiges zusammengekommen, sodass M. wieder arbeitet. Er trägt nun Zeitung aus. Ob er die ausgetragenen Zeitungen auch kaufen muss, wenn er beim Einwurf zu lange hinschaut?

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Drogen Kriminalität Politik

Um den Schwarzmarkt gestohlener Räder auszutrocknen – Regierung will Fahrraddiebstahl legalisieren

Fahrradständer
Gestohlenes Fahrrad. Viel ist nicht von ihm übriggeblieben. Foto: Andreas Praefcke / Lizenz: CC BY 4.0

Immer wieder gibt es Forderungen, Cannabis zu legalisieren, um den Schwarzmarkt auszutrocknen. Auf kommunaler Ebene werden bereits erste Pilotprojekte vorbereitet, in Bayern ist gar ein Kiffer-Volksbegehren geplant.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) möchte nun die Idee auf andere Bereiche ausdehnen. Um den riesigen und immer stärker wachsenden Schwarzmarkt gestohlener Fahrräder trockenzulegen, plant die Bundesregierung, den Fahrraddiebstahl zu legalisieren.

Damit würden Fahrrad-Dealer sowie deren Kunden nicht weiter kriminalisiert, so Maas, und der Staat könne sogar am Fahrraddiebstahl verdienen – mit einer speziellen Diebstahlsteuer, ähnlich wie es sie bereits mit der Steuer auf Tabakprodukte gebe.

Die Mär von der Einstiegskriminalität

Es sei ein Irrtum, dass Fahrraddiebstahl die Einstiegskriminalität für härtere Delikte sei, so der Minister. Dafür gebe es einfach keine wissenschaftlichen Belege. Härtere Diebstähle, wie etwa der von Automobilen und Yachten, würden selbstverständlich weiter unter Strafe bleiben.