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Rückgang der Schaufensterkrankheit durch Onlinehandel

Schaufenster
Ein Blick ins Schaufenster. Foto: Dantadd / Lizenz: CC BY 2.5

Die auch als Schaufensterkrankheit bekannte periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) ist eine Störung der arteriellen Durchblutung der Gliedmaßen. Eine der Hauptursachen für die Erkrankung ist das Rauchen.

Der Name Schaufensterkrankheit rührt daher, dass Erkrankte bereits nach einer kurzen Wegstrecke Schmerzen entwickeln. Ein kurzes Stehenbleiben an Schaufenstern kaschiert die Erkrankung. Nach einer kleinen Pause können Betroffene einigermaßen schmerzfrei weitergehen, zumindest bis zum nächsten Schaufenster.

Forscher der Universität Gelsenkirchen haben festgestellt, dass der stetig wachsende Onlinehandel der Schaufensterkrankheit entgegenwirkt. Denn die Anzahl der Läden und damit der Schaufenster sinkt. Damit gibt es auch weniger Gelegenheiten zum Stehenbleiben an Schaufenstern. Der Trend dürfte sich weiter fortsetzen. Die Forscher empfehlen überdies, ein generelles Verbot von Schaufenstern zu prüfen, um die Erkrankung auszurotten.

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Helmut Schmidt: „Ich hatte eine Beziehung zu einem anderen Mann“

Helmut Schmidt
Foto: Wegmann, Ludwig / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Aufregung um den Altkanzler Helmut Schmidt (SPD). In seinem neuesten Buch „Was ich noch sagen wollte“ gesteht der Hanseate, dass er eine Beziehung zu einem anderen Mann gehabt habe. Dabei handelt es sich um den Tabakwarenverkäufer Dick Rauch. Seine Beziehung sei innig, existenzsichernd, aber rein geschäftlich gewesen, versichert Schmidt.

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Drogen

Zigarettenhersteller führen Treuepunktsystem „Ta.Back“ ein

Ta.Back-Klebeetikett
Ta.Back-Klebeetikett

Treuepunkte sind ein weitverbreitetes Marketinginstrument. Nun führen es auch die Zigarettenhersteller ein – unter dem Markennamen Ta.Back. In Zukunft können die Raucher also fleißig sammeln und praktische Prämien abstauben.

Bislang verzichtete die Tabakindustrie bewusst auf derartige Programme. Zwar war man sich bereits in der Vergangenheit im Klaren darüber, dass die Kundenbindung über Marketingmaßnahmen wie Bonusprogramme optimiert werden kann. Allerdings schätzte man die suchtfördernde Wirkung des Produkts als ausreichend hoch ein, um auf weitere Anreize verzichten zu können. Doch immer mehr Raucher konsumieren gefälschte und Schmuggelzigaretten oder steigen auf die E-Zigarette um. Um dem entgegenzusteuern, haben sich die großen Zigarettenhersteller zum Treuepunktsystem Ta.Back zusammengeschlossen. Der Name spielt bewusst auf das bekannte Payback-Bonussystem an.

Ta.Back-Sammelbogen
Ta.Ta.Back-Sammelbogen. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Ta.Back Association

In jeder Zigarettenpackung findet sich ein Treuepunkt. Sammelbögen zum Einkleben der Punkte können kostenlos im Internet angefordert werden. Ta.Back-Kritiker befürchten, dass in Zukunft noch mehr geraucht wird. Denn aus einer Sammelangewohnheit kann schnell eine Sammelsucht werden, zumal die Prämien sehr attraktiv sind. Den Bundesfinanzminister wird es aber freuen. Der Anteil versteuerter Zigaretten dürfte wieder ansteigen.

Eine Auswahl der Prämien

Beinprothese
Foto: Afurse / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Beinprothese (5.000 Punkte)

Das Hightech-Ersatzbein macht Schluss mit lästigen Durchblutungsstörungen. Es versetzt den Genussraucher in die Lage, sich endlich wieder schmerzfrei zum Zigarettenautomaten oder zur Trafik bewegen zu können. Für nur 500 Punkte Aufpreis gibt es einen extra weich gepolsterten Schaft.

Mobiles Sauerstoffgerät
Foto: Hermann Thomas / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Mobiles Sauerstoffgerät (10.000 Punkte)

Das praktische mobile Sauerstoffgerät versorgt den an COPD leidenden Genussraucher auch unterwegs mit frischem Sauerstoff. Die ideale Ergänzung zum stationären Sauerstoffgerät! Wird mit Schlauch und Sauerstoffbrille geliefert. Achtung! Wegen der erhöhten Gefahr von Brandunfällen muss während des Einsatzes des Gerätes unbedingt auf das Rauchen verzichtet werden. Es werden als Ersatz Nikotinpflaster empfohlen.

Tracheal/Stoma
Bild: National Cancer Institute / Lizenz: Public Domain

Erlernen der Speiseröhrenstimme (ugs. Rülpssprache) nach Kehlkopfentfernung (12.000 Punkte)

Nach einer Kehlkopfentfernung (und Einsatz einer Trachealkanüle, siehe Abb.) wegen eines raucherbedingten Larynxkarzinoms kann der Patient zunächst nicht mehr sprechen. Mit diesem Kurs erlernt der Patient eine Ersatzsprache, die durch gezieltes Luftausstoßen (also Rülpsen) Schleimhautfalten des Ösophagusmundes in der Speiseröhre in Schwingung versetzt. Damit wird wieder eine befriedigende Kommunikation mit der Umwelt ermöglicht.

Tunnel Licht
Vorbereitung auf die letzte Reise. Lizenz: Public Domain

Hospizaufenthalt (11.500 Punkte)

Nach einer umfassenden Raucherkarriere soll der Aufenthalt in einem Hospiz so angenehm wie möglich werden. Das Besondere ist, der Aufenthalt ist zeitlich nicht limitiert. Der Patient bleibt, so lange es notwendig ist, und bis „übergeordnete“ Gründe den Aufenthalt beenden.

Urne
Foto: Norbert Hüttisch / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Urne für die letzte Asche (1.500 Punkte)

Rauchern sind Aschenbecher wohlbekannt. Irgendwann, bei vielen schon in frühen Jahren („Club 58“), ist dann die letzte Asche die eigene. Diese formschöne Urne ist gewissermaßen das neue Zuhause. Klein, aber Feinschnitt.

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Drogen Gesellschaftliches

Geschenke für Raucher (1)

Pfeifenraucher
Foto: Hans Dinkelberg / Lizenz: CC BY 2.0

Eine hochwertige Havanna-Zigarre ist schon etwas Feines. Eine Pfeife aus Bruyèreholz ebenso. Rauchen kann sehr vielfältig sein. Einfach ein Genuss. Aber neben den eigentlichen Tabakutensilien wird noch weit mehr für Tabakgenießer angeboten.

Ein besonders schönes Geschenk ist diese Rutschbahn für Raucher. Je mehr Tabak konsumiert wird, desto höher ist die Chance auf dieses Präsent. Mit etwas Glück genügen aber schon wenige Jahre Genuss, um das Geschenk benutzen zu dürfen:

Seebestattung
Auf geht’s! Foto: U.S. Navy photo by Photographer’s Mate Airman Rob Gaston / Lizenz: Public Domain
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Drogen Medizin/Gesundheit Politik

Österreich: Verband der Bestatter gegen Rauchverbot

Leichenwagen
Viele Raucher wechseln aus „übergeordneten“ Gründen zu diesem Modell. Foto: Norbert Schnitzler / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Österreich gilt als Aschenbecher Europas. Der Raucheranteil liegt bei erschreckenden 35 Prozent. In Restaurants und Kneipen sind Gäste und Personal nur allzu oft schutzlos dem toxischen Qualm ausgesetzt, denn in der Gastronomie gibt es kein allgemeines Rauchverbot. Eine weitere österreichische Besonderheit: Jugendliche dürfen schon mit 16 (!) Jahren Tabakdrogen erwerben.

Das soll sich nun ändern. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) will ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Lokalen. Außerdem soll die Altersgrenze für den Tabakdrogenverkauf auf 18 Jahre angehoben werden, wie er in fast allen EU-Mitgliedsstaaten üblich ist.

Widerstand gegen ein Rauchverbot in der Gastronomie kam zunächst von den Wirten. Die Sorgen sind jedoch unbegründet. In Bayern, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen, wo es bereits ein konsequentes Rauchverbot gibt, floriert die Gastronomie trotz oder gerade wegen des Rauchverbots.

Bestatterbranche gegen Rauchverbot

Schützenhilfe für die Beibehaltung des österreichischen Status quo kommt aber nun von einer ganz anderen Seite: den Bestattern. Der Verband der Bestatter befürchtet erhebliche Umsatzrückgänge, da die Erfahrungen anderer Länder zeigten, dass die Lebenserwartung bei Intensivierung der Tabakkontrolle steige. Rauchverbote würden dazu beitragen, dass weniger geraucht werde. Die Folge seien ein Rückgang von Herzinfarkten, die in etwa jedem zweiten Fall tödlich endeten, sowie eine Abnahme anderer Todesfälle durch Nikotinabusus. Man blicke daher mit großer Sorge in die Zukunft, so ein Verbandssprecher, man lebe ja schließlich vom Tod. Die paternalistische Gesundheitspolitik sei der Totengräber für eine ganze Zunft, schimpft der Sprecher.

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Drogen Gesellschaftliches Medizin/Gesundheit Politik

Neuer Schock für Raucher – EU will Ekelbilder und Warnhinweise jetzt auch auf Zigarettenhülsen!

Zigaretten Ekelbilder
Geplante EU-Tabakrichtlinie: So (Mitte, unten) könnten Zigaretten bald aussehen

Mit der EU-Tabakrichtlinie TPD2 werden bekanntlich ab 2016 Ekelbilder auf Zigarettenpackungen vorgeschrieben. Inzwischen mehren sich jedoch in der EU-Kommission die Bedenken, dass Raucher verstärkt auf Überstülphüllen und Zigarettenetuis zurückgreifen könnten, um die Bilder zu verbergen. Da sich diese Hüllen und Etuis nicht wirksam verbieten lassen, zumal man sie leicht selbst herstellen kann, will nun die EU direkt am eigentlichen Produkt ansetzen, der Zigarette selbst. Es sollen also auch die Zigarettenhülsen mit Ekelbildern bedruckt werden. Damit wird eines der letzten Schlupflöcher geschlossen. Ein Raucher kann damit den Schockbildern kaum noch entgehen.

Ekelbilder – klein, aber direkt auf dem Produkt

Dass die Abbildungen sehr klein ausfallen und daher weniger emotional wirken wie die größeren Bilder auf den Zigarettenschachteln, ist der EU-Kommission bewusst. Dennoch könnten besonders widerliche Fotos, etwa Amputationsstümpfe und Teile einer Raucherlunge, durchaus erkennbar dargestellt werden, heißt es. Außerdem werde die Wirkung durch ergänzende Maßnahmen verstärkt. So sollen in einer Zigarettenpackung nur die Hälfte der Zigaretten Schockbilder zieren.

Olivgrüne Zigarette – das Auge raucht mit und die Zigarette schmeckt nicht mehr

Die andere Hälfte soll olivgrünes Zigarettenpapier aufweisen. Diese Farbe empfinden die Konsumenten Studien zufolge als besonders unattraktiv. Der Farbton kommt bereits in einigen Ländern zum Einsatz, aber nicht auf den Zigaretten selbst, sondern auf den Zigarettenschachteln, die als Plain Packages – also Einheitsverpackungen – ausgeführt sind.

Auf das olivgrüne Zigarettenpapier werden zudem die bekannten Textwarnhinweise wie „Rauchen führt zu einem langsamen und schmerzhaften Tod“, aber auch konstruktive Hinweise wie die Nummer des Rauchertelefons aufgedruckt.

Dieser gestalterische Mix soll Neueinsteiger noch wirksamer abschrecken und langjährige Raucher immer wieder an die Gefahren des Rauchens erinnern.

Selbstdreher sollen und werden sich ebenso ekeln

Auch Selbstdreher werden der neuen Aufmachung nicht entgehen können, da die EU-Richtlinie auch Zigarettenpapier zum Selbstdrehen sowie Zigarettenhülsen für Stopfmaschinen einschließen wird. Es dürfen entsprechend in der EU in Zukunft nur noch Zigarettenpapier und Zigarettenhülsen verkauft werden, die olivgrün eingefärbt und aufgedruckte Warnhinweise aufweisen oder mit Schockbildern versehen sind.

Dass die Druckfarbe die Zigaretten ein Stückchen schädlicher machen könnte, glaubt Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, indes nicht: „Lassen Sie uns etwas gegen ein tödliches Produkt unternehmen und nicht darüber philosophieren, ob ein Produkt, das an Schädlichkeit kaum mehr zu übertreffen ist, noch gefährlicher werden kann“, sagte Borg unsere Redaktion. Tatsächlich ist die Hülse von Fabrikzigaretten ja bereits heute bedruckt – mit dem Markennamen, der auch aller Voraussicht nach bleiben darf. Das Bedrucken des Zigarettenpapiers ist also nichts grundsätzlich Neues, nur der großflächige, mehrfarbige Druck das Novum.

Bis Ende des Jahres sollen geeignete Ekelbilder ausgesucht werden. Bereits nächstes Jahr soll die neue Tabakrichtlinie verabschiedet und ab 2018 verpflichtend für alle EU-Staaten werden.

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Drogen Gesellschaftliches Politik

Rauchermieter muss raus – Neuer Trend in NRW: Die Adolfs-Partys kommen

Raucherparty
Veranstaltung nach dem Vorbild der Adolfs-Partys. Es wird gequarzt, was das Zeug hält, und das sogar derzeit noch völlig legal! Foto: Franco Folini, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Er ist der bekannteste Raucher nach Dauerqualmer Helmut Schmidt: Friedhelm Adolfs, Mieter aus Düsseldorf. Heute hat das Landgericht Düsseldorf entschieden: Bis Jahresende muss Adolfs seine Mietwohnung räumen. Es war zum Prozess gekommen, weil Adolfs seine Nachbarn jahrelang mit Zigarettenrauch terrorisiert hatte. Er soll dabei auch in das Treppenhaus entlüftet und seine zahlreichen Aschenbecher nicht geleert haben. Auch wenn eine Berufung vor dem Bundesgerichtshof zugelassen wurde, haben die Fanboys rund um Raucher Adolfs reagiert.

Nach dem Vorbild der rechtlich äußerst umstrittenen Helmut-Partys, die sich auf den Altkanzler Helmut Schmidt berufen und bei denen in Lokalen Demonstrationen gegen das Rauchverbot organisiert werden, auf denen dann auch geraucht wird, sollen nun Adolfs-Partys der neue Trend in NRW werden. Typische Locations werden Plätze unter Brücken und in Unterführungen sein, dunkle Ecken, etwa in Ladenpassagen, verlassene Orte allgemein und alle Plätze, wo man sich normalerweise nicht freiwillig aufhält.

Die Redaktion wünscht Raucher Adolfs alles Gute!

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Drogen Politik

Neue EU-Richtlinie: Es heißt zukünftig „Tabakdrogen“ statt „Tabak“

Kiosk
„Tabak“: Diese Reklame wird bald nicht mehr erlaubt sein. Es muss dann „Tabakdrogen“ heißen. Foto: Agro St. Georg / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Wieder einmal schlagen die EU-Regulierer zu. Wie unsere Redaktion in Erfahrung brachte, wartet gleich nach der Europawahl der nächste Hammer auf die Genussfreunde des Tabaks. Die EU plant, dass überall, wo Tabak verkauft wird oder Tabak drin ist, deutlich der Hinweis Tabakdrogen (im EU-Ausland der jeweilige Begriff der jeweiligen Landessprache) angebracht werden muss.

Betroffen sind Tabakverkaufsstellen wie Kioske, Zigarettenautomaten sowie die Verpackungen aller Tabakprodukte. Ein Laden mit dem großen Hinweis Tabak (siehe Foto) ist dann nicht mehr erlaubt, es muss dann Tabakdrogen lauten.

Zigarettenkauf: Mündliche Belehrung durch den Verkäufer wird ebenso Pflicht

In allen Tabakdrogenverkaufsstellen muss außerdem der Verkäufer in Zukunft eine Belehrung vorlesen, dass es sich um Drogen handele, und auf die Gefährlichkeit und das Suchtpotenzial von Tabakdrogen hinweisen. Auch dem Verkäufer bereits bekannte Kunden müssen jedes Mal neu belehrt werden. Wer glaubt, ein Zigarettenkauf ohne mündliche Belehrung sei damit weiterhin an Zigarettenautomaten möglich, irrt. Zigarettenautomaten müssen per nachzurüstendem Sprachchip ebenso die Belehrung vorlesen.

Die EU begründet das Vorhaben damit, dass es sei bei Tabakprodukten in Wirklichkeit um harte Drogen handele. Tabak verursache ähnliche körperlichen Schaden und eine ähnliche Abhängigkeit wie andere harte Drogen – etwa Kokain und Heroin (siehe Grafik). Das müsse dem Konsumenten auch begrifflich klar gemacht werden. Auch solle erreicht werden, dass Medien mehr Sensitivität für Tabakdrogen entwickelten. So würden die großen Nachrichtennetzwerke zwar in aller Regelmäßigkeit über Drogentote berichten, sich sich aber auf illegale Drogen wie Heroin oder Crystal Meth beschränken. Damit würde der Einruck erweckt, es handele sich bei Tabak nicht um eine ebenso tödliche Droge.

Tatsächlich sterben jährlich weltweit schätzungsweise 6 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakdrogenkonsums. Das sind mehr Tote als durch Alkohol, Verkehrsunfälle, andere harte Drogen, Aids, Mord und Selbstmord zusammengenommen.

Die neue Richtlinie könnte bereits 2016 in Kraft treten.

Tabakdrogen
Suchtpotenzial (Dependence) und körperliche Schädigung (Physical Harm) von Tabak (Tobacco) und anderen Drogen. Bild: Dosenfant (basierend auf dem Artikel „Nutt, David, Leslie A King, William Saulsbury, Colin Blakemore: Development of a rational scale to assess the harm of drugs of potential misuse“) / Lizenz: Public Domain
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Drogen Politik

EU-Beschluss: Zigarettenkäufer müssen ab 2024 einmal im Jahr im Sarg probeliegen

Sarg
Diese Einrichtung wird aus Tabakverkaufsstellen bald nicht mehr wegzudenken sein. Foto: Military Training Inventory / Lizenz: Public Domain

Der Druck auf Raucher wird immer größer. Es ist noch nicht genug an Zumutungen, dass seit 2016 ekelhafte Bilder, gegen die Horrorfilme wie „Freitag, der 13.“ (Teil 1 bis Teil 9) geradezu harmlos anmuten, die Zigarettenpackungen zieren. Jetzt hat das EU-Parlament noch eines draufgesetzt und mit großer Mehrheit eine Zusatzrichtlinie durchgeboxt. Ab 2024 muss jeder Tabakkäufer mindestens einmal im Jahr in einem Sarg probeliegen. Alle Tabakverkaufsstellen mit mindestens 75 qm Verkaufsfläche müssen hierzu im Hauptraum oder einem Nebenraum einen Sarg aufstellen. Knallbunte oder Fun-Särge sind nicht erlaubt. Zigarettenautomaten müssen verschwinden, hier gibt es aber noch eine Gnadenfrist bis 2025.

Raucherin
Für Raucher wird die Luft jetzt richtig dünn. Foto: Michael Speed / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Für kleinere Verkaufsstellen gibt es Ausnahmen. Diese brauchen zwar keinen Sarg zu postieren, müssen aber beim Tabakverkauf wie auch die größeren Läden anhand der Ausweisnummer kontrollieren, ob der Kunde als Probelieger registriert ist.

Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, begründet die entwürdigende Prozedur des Sarg-Probeliegens mit den enormen Schäden, die das Rauchen verursache. Jährlich würden weltweit rund 6 Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Das Rauchen gelte als das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko überhaupt. Da bisherige Maßnahmen noch nicht den gewünschten Effekt gezeigt hätten, werde den Konsumenten nun auf drastische Weise bewusst gemacht, was das Rauchen anrichte. Das Probeliegen zwinge die Menschen dazu, sich mit dem eigenen, vorzeitigen Tod durch Nikotinabusus auseinanderzusetzen. Es werde aber niemand gezwungen, sich in den Sarg zu legen. Wer nicht wolle, müsse nur mit dem Rauchen aufhören.

Der Bundesverband der Bestatter begrüßt die neue Tabakrichtlinie und hofft auf eine Ankurbelung des Sargverkaufs. Ein Sprecher weist darauf hin, dass die Umsätze auch jetzt schon zufriedenstellend seien, da Raucher immer ein gutes Geschäft brächten.

Wichtig für Raucher – so registrieren Sie sich als Probelieger

Hierzu genügt es, wenn der Kunde sich in einen Sarg legt und vom Verkäufer fotografiert wird. Foto und Ausweisnummer werden an eine zentrale Stelle gesendet. Weitere Daten werden nicht erhoben, um dem Datenschutz zu genügen. Nach einem Jahr wird das Foto gelöscht und das Probeliegen muss wiederholt werden. Bei Schummeleien (Beispiel: Foto zeigt anderes Motiv) wird die Registrierung zurückgewiesen. Per Gesichtserkennung werden alle Registrierungs- und Überprüfungsvorgänge weitgehend automatisiert. Dennoch werden auch Kontrolleure eingesetzt, die in Zukunft nicht nur die Einhaltung des Jugendschutzes überwachen, sondern auch überprüfen, ob ein Sarg vorhanden ist und die Verkäufer dort wie vorgeschrieben die Kunden probeliegen lassen.

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Kriminalität Verkehr

Neuer Vorwurf: ADAC-Rettungshubschrauber zum Vertreiben von Obdachlosen und Kneipengästen eingesetzt

ADAC-Rettungshubschrauber
Rettungshubschrauber sind vielfältig einsetzbar. Foto: larsomat / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Der ADAC-Skandal zieht immer weitere Kreise. Fast täglich werden neue Vorwürfe bekannt. So auch heute: Wie keinblatt.de erfuhr, sollen ranghohe ADAC-Funktionäre in den Jahren 2005 bis 2013 in mehreren Dutzend Fällen Rettungshubschrauber geordert haben, um Obdachlose, Kleinkünstler oder einfach nur „Gschwerl“, von denen sie sich in ihren noblen Münchner Altbauwohnungen gestört gefühlt hatten, zu vertreiben.

Die Polizei würde ja in solchen Fällen nicht wirklich einschreiten, heißt es. Aber beim Sound eines kreisenden Hubschraubers würden sogar Hütchenspieler das Weite suchen, so ein Informant. In mehreren Fällen sollen außerdem Raucher, die vor Kneipen gestanden und die Anwohner durch äußerst laute Unterhaltungen um den Schlaf gebrachten hätten, vertrieben worden sein. Nicht in allen Fällen sei das aber geglückt, trotz einiger besonders tief geflogener Extrarunden. Aber immerhin wurde der Lärm der Raucher wirkungsvoll überdeckt. „Von den Rauchern hat man während des Hubschraubereinsatzes nichts mehr gehört“, berichtet der Informant.

Rettungsflüge seien keine ausgefallen, heißt es. Denn der Notarzt und Rettungsassistent seien mit im Helikopter gewesen, sodass sie jederzeit zu einem Rettungseinsatz hätten abgerufen werden können.

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Drogen Politik

TPD2 – Mentholzigaretten: Fauler Kompromiss gefunden

Helmut Schmidt
Altkanzler Helmut Schmidt ist das Gesicht der Mentholzigarette. Ein Verbot von Mentholzigaretten würde ihn wohl kaum treffen, da er riesige Vorräte im Keller gebunkert haben soll. Foto: Marc Müller / Lizenz: CC BY 3.0 DE

Wie berichtet wurde die Abstimmung über die neue EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD2) um rund einen Monat verschoben. Das EU-Parlament wird nun am 8. Oktober 2013 darüber votieren. Mit der TPD2 sollen vor allem größere Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln eingeführt werden, die in Gestalt von Ekelbildern (Raucherlungen, Krebsgeschwülste, kaputte Zähne etc.) vor den Gefahren des Rauchens warnen.

Uneinigkeit herrschte lange Zeit noch bei Zusatzstoffen. Mentholzigaretten und anderen Zigaretten, bei denen der Tabakgeschmack durch einen anderen Geschmack überlagert wird, sollten ursprünglich verboten werden. Argumentiert wird damit, dass diese Zusatzstoffe den Einstieg in die Sucht erleichterten.

Hier scheint nun ein Kompromiss gefunden worden zu sein. Laut einem Papier, das der Redaktion vorliegt, wird man zwar an dem Verbot festhalten. Als Kompromiss soll jedoch in Zukunft vorgeschrieben werden, dass jede siebte Zigarette, mindestens aber drei Stück bei einer üblichen 20er-Packung, durch eine Kaugummizigarette ersetzt wird. Betroffen davon sind alle Arten von Zigaretten. Zigarettenpäckchen, die ausschließlich Tabakzigaretten enthalten, wird es dann nach einer Übergangszeit von einem Jahr nicht mehr geben. Die Einsortierung der Kaugummizigaretten soll nach dem Zufallsprinzip erfolgen.

Damit werden die Wünsche der Raucher berücksichtigt, die Wert auf einen frischeren Atem legen. Die Freude bei der Tabakindustrie hält sich jedoch in Grenzen. Ein Sprecher sieht hier nur eine weitere Bevormundung und Gängelung. Viele Raucher würden sich nur ärgern und die Kaugummizigaretten, die auf den ersten Blick nicht von echten Tabakzigaretten zu unterscheiden seien, dann einfach wegwerfen und die Umwelt verschmutzen. Auch sei dies eine versteckte Preiserhöhung, da die Kaugummizigaretten nach den Plänen voll der Tabaksteuer unterliegen werden. Dazu komme, dass man die ganze Produktion umstellen müsse. Das könnte anfangs die Gewinne schmälern.

Die Nichtraucherorganisationen halten dagegen. Immerhin erhielten die Raucher weiterhin ihre geliebten Geschmackszigaretten, wenn auch auf eine andere Art. Ferner würden Kaugummizigaretten erlaubt bleiben, so ein Sprecher des Aktionsbündnisses Nichtrauchen, dafür hätten sich doch die Raucherorganisationen immer wieder stark gemacht.

Die Abstimmung über die neue TPD2 wird mit Spannung erwartet, keinblatt.de berichtet selbstverständlich darüber.

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Mit einer Mär aufgeräumt: Raucher werden doch alt

Raucher
Raucher werden nicht alt – von wegen! Foto: Letsdance Tonightaway / Lizenz: CC BY-ND 2.0

Überall lässt es sich nachlesen: Raucher würden nicht alt, von ganz wenigen Ausnahmen wie Uraltkanzler Helmut Schmid (SPD) vielleicht einmal abgesehen. Professor Dr. Pflugi von der Universität Genf will nun mit diesem weit verbreiteten Irrtum aufräumen. keinblatt.de sprach mit dem Professor, der zunächst mit einer überraschenden These aufwartet:

„Dass Raucher nicht alt werden, lässt sich so nicht halten“, so Pflugi, „Man muss Altern zunächst einmal als völlig natürlichen Vorgang verstehen, der in jedem Menschen abläuft. Die Natur hat das so eingerichtet, man wird geboren, man altert vom ersten Tag an, man stirbt und macht schließlich Platz für die nächste Generation.“ Das Altern sei damit durchaus als positiver Prozess zu begreifen, so der Professor, ohne Altern gäbe es auch keine Weiterentwicklung des Lebens, keine Anpassung an veränderte Umweltbedingungen. Das sei ganz simpler Darwin, so der Professor, die am besten angepassten Lebewesen könnten ihre Gene in einem erheblich größeren Umfang an die nachfolgende Generation weitergeben, sodass sich diese Gene dann durchsetzen würden.

Der Professor holt aus: „Raucher erreichen im Normalfall bis zum Ableben durchaus einen Zustand, bei dem der Körper vergleichbar gealtert ist wie bei Nicht- oder Nierauchern.“ Der Vorgang des Alterns laufe bei Rauchern sogar beschleunigt ab. Das bedeute aber nicht, dass Raucher weniger intensiv lebten, weniger vom Leben spürten, ganz im Gegenteil. Alles vollziehe sich halt deutlich schneller und damit nicht minder stark, zumal der Abstand der neuen Lebensabschnitte, aber auch der neu aufgetretenen Beschwerden und Krankheiten ja kürzer sei als bei Nichtrauchern, was mehr Abwechslung biete. Das könne man durchaus unter dem Motto „Öfter mal was Neues“ sehen, so Pflugi, „Wenn ein Raucher mit sagen wir mal typischen 65 Jahren stirbt, also durchschnittlich zehn bis 15 Jahre früher als ein Nichtraucher, hat sein Körper bereits ein biologisches Alter erreicht, das entsprechend zehn bis 15 Jahre höher liegt.“ Das gleiche sich dann aus, schlussfolgert der Professor.

Er selbst würde aber dennoch nie eine Zigarette anfassen, meint Pflugi, nicht mal mit der Kneifzange, er sei ja nicht verrückt. Wer eine solche Abwechslung wolle, zu der unter anderem auch der praktisch nur bei Rauchern auftretende Lungenkrebs gehöre, der auch heute noch ein fast sicheres Todesurteil bedeute, müsse schon masochistisch veranlagt sein, so Pflugi, „zumal der ganze Mist ja auch noch Unsummen Geld kostet. Im Leben nicht!“

Wir danken dem Professor für dieses Gespräch.

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Drogen Gesellschaftliches

Düsseldorf: Gekündigter Raucher Friedhelm Adolfs (75) gibt nicht auf – er hat neue Beweise

Raucher
Der Starraucher kämpft weiter. Abbildung ähnlich. Foto: Shannon / Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0

Der nach Altkanzler Helmut Schmidt (94-95) bekannteste deutsche Raucher, Friedhelm Adolfs (75) aus Düsseldorf, gibt nicht auf. Das Amtsgericht Düsseldorf hat zwar entschieden, dass die fristlose Kündigung des rauchenden Mieters rechtens sei. Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Qualm im Treppenhaus für die anderen Mieter zu einer „unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung“ führe. Dazu komme die Gesundheitsgefährdung der übrigen Mieter.

Doch Adolfs träumt schon von der nächsten Instanz. Diese gedenke er nämlich zu gewinnen, sagt Adolfs und zündet sich die nächste Zigarette an. Es ist bereits Nummer 5 (plus eine Zigarre) nach dem Eintreffen des Reporters vor einer knappen Stunde.

Mit seiner neuen Anwältin will Adolfs eine neue Strategie fahren. Adolfs bestreitet, ins Treppenhaus zu entlüften. Das habe er nur nach dem Tode seiner vor zwei Jahren an Krebs verstorbenen Frau (Raucherin) mal für ein paar Monate gemacht, o.k., zugegeben, das sei aber nun ja verjährt. Dann hätte er aber konsequent darauf verzichtet, selbst in den kriminell kalten Polarnächten, in denen die Leute draußen vor Kälte schrien, würde er immer schön brav sein Fenster öffnen. Adolfs führt den verdutzten Reporter zu seinem Gefrierschrank und holt ein paar grotesk verschimmelte Schneebälle hervor. Von denen habe er im letzten Winter nicht alle abgeworfen, weil irgendwann praktisch alle Leute einen riesigen Bogen um sein Fenster gemacht hätten. Da verliere man irgendwann die Lust, wenn man dann nur noch Polizisten und Tauben treffen würde.

Neue Beweise

Adolfs meint, inzwischen beweisen zu können, dass von seiner Wohnung kein Gestank ausgehe. Bisher sei nur falsch argumentiert worden. Er sei doch nicht verrückt, ins Treppenhaus zu entlüften, meint der Kultraucher, denn dort stinke es so bestialisch erbärmlich nach kaltem Rauch, dass er sich ja selbst damit schade, wenn da noch was dazukäme. Immerhin müsse er ja, obwohl er im Parterre wohne, auch ein paar Meter fünfzig da durch. „Das können Sie vergessen“, meint der schwerstabhängige Genussraucher, noch mehr von dem Zeug, dann käme er auch mit striktem Luftanhalten bis zur Bewusstlosigkeit nicht mehr gefahrlos in seine Bude.

Dass seine Türe undicht sei, weist Adolfs weit von sich. „Sehen Sie?“ demonstriert Adolfs, wenn man die Türe am Knauf etwas drücke, o.k., noch mal etwas fester, könne man sogar den Schlüssel umdrehen. Vergessen dürfe man das halt nicht, bemerkt der etwas außer Atem gekommene Hoffnungsträger. Eine neue Türe wünsche er sich aber schon mal, meint Adolfs, so richtig gutes Holz, wie es für Humidore verwendet werde, scherzt Adolfs, der auf einmal zu einem fürchterlichen Hustenkonzert ansetzt (grüner Auswurf). Hust hust hust hust hust hust hust hust hust hust hust hust hust hust würg kotz .(stark gekürzt wegen Überlänge).

Da er ja nachweislich nicht für den Gestank verantwortlich sei, könne von ihm respektive von seinem Qualm ja auch keine Gesundheitsgefahr ausgehen. Und genau dies sei ja der zweite entscheidende Punkt. Umgekehrt bedeute es, dass von ihm keine Geruchsbelästigung ausgehen könne, auch wenn man das ja schon gerade eben besprochen hätte. Aber doppelt geraucht, stirbt es sich besser. Warum man ihm dann gekündigt habe?

„Die wollen das Haus nur entmieten und dann abreißen“, meint Adolfs, „um danach mehr Miete zu kassieren.“ Oder um dann im Organhandel abzusahnen. Alles die gleichen Betrüger! Adolfs ist müde geworden. Er werde sich nun auf seinen Prozess vorbereiten. 40 Meter Nikotinpflaster müsse er sich auch noch kaufen, da man ja im Gerichtssaal nicht rauchen dürfe. Der Reporter denkt sich, am besten würde das bei Adolfs auf den Mund geklebt wirken, und zieht ab. Es war ein grauenhafter Tag.