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Entwarnung: Impfpflicht kommt nur für Impfverweigerer

Impfpflicht Impfverweigerer
Mit dem Gesetz können wohl alle gut leben. Lizenz: Public Domain

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) hat erste Details der geplanten allgemeinen Impfpflicht bekanntgegeben. Vor allem den so genannten Querdenkern wird die Regierung entgegenkommen, denn es wird keine ausnahmslose generelle Impflicht geben, wie sie von vielen Impfgegnern befürchtet wurde.

Ausnahmen von der allgemeinen Impfpflicht

Lauterbach stellte klar, die Impfpflicht gelte nur für notorische Impfverweigerer, nicht aber für Menschen, die der Impfung nicht generell ablehnend entgegenstünden, sich aber aus anderen Gründen noch nicht oder nicht vollständig haben impfen lassen. Auch für bereits vollständig Geimpfte oder Genesene, das heißt mindestens zweifach Geboosterte, sei sie nicht obligatorisch.

Wie werden Impfverweigerer definiert?

Als Impfverweigerer gelten laut Gesetzentwurf diejenigen, die sich Behörden oder der Öffentlichkeit (z.B. Facebook oder Telegram) gegenüber der Impfung ablehnend geäußert haben und bei ihrer Einstellung bleiben. Der Gesetzentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett gebilligt. Lauterbach betont, einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt zu haben, der allen Interessen gerecht wird.

Wer zu denjenigen gehört, die unter die Impfpflicht fallen, aber bis zum Stichtag 1. Juni 2022 nicht vollständig geimpft und mindestens zweimal geboostert ist, muss mit Sanktionen rechnen. Aber es seien keine regulären Bußgelder vorgesehen, sagt Lauterbach zu seinem gemäßigten und deeskalierenden Kurs.

Wer sich weiter weigert …

Unbelehrbare Impfverweigerer müssten aber doppelte Rundfunkgebühren entrichten (Querdenker kennen diese ausschließlich unter dem alten Namen GEZ). Zudem wird der Behördenschriftverkehr und ein etwaiges „Bild“-Zeitungsabo auf Entgendern nach Hermes Phettberg1 umgestellt. Falls machbar werden außerdem Parkplätze in der eigenen Wohnstraße abgebaut und dort Radspuren angelegt. Ferner können besonders Unbelehrbare an den Kosten für die Anschaffung von Lastenfahrrädern der örtlichen Kitas beteiligt werden.

1 Statt „der Arzt“, „die Ärztin“ heißt es dann „das Arzty“; statt „die Ärzte“ entsprechend „die Arztys“

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