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Berliner Diskothek kopiert Dobrindts Maut, um Ausländer draußen zu halten

Diskothek
Für was Dobrindts Maut doch alles gut ist (Symbolfoto). Foto: Fabio Di Lorenzo / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Ein Berliner Diskothekenbetreiber hat Dobrindts Ausländermaut kopiert. In dem Club „The Hell“ muss neben dem regulären Eintrittspreis noch eine Infrastrukturabgabe von 500 Euro entrichtet werden. Wer einen deutschen Personalausweis oder einen deutschen Führerschein vorlegen kann, bekommt die 500 Euro sofort zurückerstattet. Vorwürfe, dass damit Ausländer diskriminiert würden, weist der Diskothekenbetreiber Henry Bleimann entschieden zurück.

Die 500 Euro müsse jeder Gast bezahlen, ob Deutscher oder Ausländer, also könne keine Diskriminierung ausländischer Bürger vorliegen, so Bleimann. Wem man die Infrastrukturabgabe wieder zurückerstatte, sei eine rein interne Angelegenheit der Diskothek, die niemand etwas angehe, speziell die Ordnungsbehörden nicht, führt Bleimann aus. Ob die Ordnungsbehörden dennoch einschreiten werden, war bis zum Redaktionsschluss nicht bekannt.

Die Infrastrukturabgabe auf Deutschlands Autobahnen funktioniert praktisch gleich

Bei der sogenannten Infrastrukturabgabe von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU),  die ursprünglich Ausländermaut hieß, müssen alle Autofahrer, die deutsche Autobahnen benutzen, eine Abgabe entrichten. Halter von in Deutschland zugelassenen Wagen bekommen die Infrastrukturabgabe jedoch auf die Kfz-Steuer angerechnet, sodass effektiv nur Halter von im Ausland zugelassenen Wagen belastet werden. Laut Dobrindt sei die Infrastrukturabgabe mit Bundes- und Europarecht vereinbar. Da alle Autofahrer – auch die deutschen – die Maut bezahlen müssten, liege keine Diskriminierung ausländischer Autofahrer vor. Die Kfz-Steuer-Rückerstattung sei eine rein nationale Angelegenheit, so Dobrindt. Die nationale Steuergesetzgebung unterliege der Hoheit von Deutschland, die EU habe keinerlei Mitspracherecht.