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AKK beruhigt: Einschränkung der Meinungsfreiheit kommt nur vor Wahlen

Annegret Kramp-Karrenbauer
Annegret Kramp-Wagenbauer (AKW). Foto: Photo Claude TRUONG-NGOC / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer (AKK) hatte nach dem herben Verlust für die CDU bei den Jungwählern eine Einschränkung der Meinungsfreiheit angekündigt.

Für das schlechte Abschneiden der CDU bei den Europawahlen, aber auch der SPD, machte sie vor allem den YouTuber Rezo verantwortlich, der dazu aufgerufen hatte, nicht die CDU, nicht die CSU, nicht die SPD und vor allem nicht die AfD zu wählen. Basis für sein millionenfach geklicktes Video war eine lange Liste an Versäumnissen bei der CDU.

AKK sagte hierzu:

Was wäre eigentlich in diesem Lande los, wenn eine Reihe von, sagen wir, 70 Zeitungsredaktionen zwei Tage vor der Wahl erklärt hätten, wir machen einen gemeinsamen Aufruf: Wählt bitte nicht CDU und SPD. Das wäre klare Meinungsmache vor der Wahl gewesen.

Doch inzwischen distanzierte sich AKK davon und sagte auf Twitter:

AKK Zensur Twitter
Tweet von AKK

Unserer Redaktion gegenüber konkretisierte AKK ihr Vorhaben: „Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit wird nur vor Wahlen kommen. Das Grundgesetz erlaubt das. Moment, ich finde gerade die entsprechende Seite nicht.“

Konkret solle also nur vor Wahlen die Meinung beschnitten werden, um nicht Meinungen zu beeinflussen. Es werde also strafbar sein, Leute, die sich entschieden hätten, CDU zu wählen, mit unfairen Argumenten dazu zu nötigen, die Grünen zu wählen. Der umgekehrte Fall sei prinzipiell auch strafbar, das sei aber ein praxisfremdes Beispiel, so AKK.

Auf die Frage, welche Zeiträume vor Wahlen angedacht seien, sagte AKK vielversprechend: „Nach den Wahlen ist vor den Wahlen.“ Auf Rückfrage, ob diese Einschränkungen also immer gälten, meinte AKK: „Wenn Sie das so interpretieren, dann interpretieren Sie das so.“

Rundfunklizenzen für alle YouTube-Kanäle

Eine weitere Maßnahme soll die Verpflichtung sein, kostenpflichtige Rundfunklizenzen selbst für YouTube-Kanäle mit nur wenigen Abonnenten auch dann zu zu erwerben, wenn nur Streaming, aber keine Live-Übertragungen erfolgen. Videos mit politischen und religiösen Inhalten müssen in Zukunft einem noch zu schaffenden Fairness-Ministerium zur Abnahme vorgelegt werden. Wer mit einer Ablehnung nicht einverstanden sei, solle sich ausdrücklich nicht an eine Beschwerdestelle wenden können, da dies zu lange dauern würde, erklärt AKK. „Wir haben in den Ministerien oft noch Akustikkoppler-Verbindungen ins Neuland, da ist so etwas einfach nicht machbar. Daher soll er einfach ein neues Video produzieren und es erneut versuchen. Ich bin überzeugt davon, dass Leute wie Rezo einem gewissen Erziehungseffekt unterliegen“, führt AKK aus, die zugleich ankündigte, Rezo auf Schadensersatz zu verklagen. „Den Gegenwert für eine Schachtel Marlboro pro entgangener Stimme für CDU/CSU halte ich für fair und für geboten“, so AKK.

Die Vorsitzende wehrt sich dagegen, das Netz kaputtregulieren zu wollen. Aber die Meinungs- und Deutungshoheit solle an die „echte“ Presse zurückgehen, denn diese habe Kompetenz und nehme ihre Verantwortung professionell wahr, so AKK wörtlich. Das müsse nicht „Print“ sein, ihres Wissens sei „Bild“ seit einiger Zeit auch in diesem seltsamen Netz vertreten. Der Grundsatz, wer Wahlen gewinnen wolle, brauche „Bild“, solle wieder gelten. „Wir kennen in Deutschland eine vierte Gewalt, das ist die Presse. Eine fünfte Gewalt in Gestalt des Internets existiert nicht, aber es gibt im Internet Gewalt, da müssen wir auch ran.“

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Nach kinox.to-Razzia: Staatsanwaltschaft sperrt kinoxx.to, kinoxxx.to, kinoxxxx.to …

Piratenflagge
Bild: WarX, bearbeitet von Manuel Strehl / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Nach der Razzia gegen die mutmaßlichen Betreiber des illegalen Streaming-Angebots kinox.to will die deutsche Staatsanwaltschaft nun Nägel mit Köpfen machen. Bereits 2011 war der allgemein als Vorgänger angenommene Dienst kino.to von der Kriminalpolizei abgeschaltet worden.

Vorsorglich hat die Staatsanwalt nun beantragt, die noch nicht existenten Nachfolger mit den Domains kinoxx.to, kinoxxx.to, kinoxxxx.to und – nach exakt dem gleichen Schema – bis hin zu kinoxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.to zu übernehmen und abschalten zu lassen. Es wird erwartet, dass alle deutschen Internetprovider die Sperrverfügung ohne jegliches Murren unverzüglich umsetzen.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bezeichnete diese Aktion als sinnvolle Prävention. Nie mehr solle und werde es in Deutschland erreichbare Portale mit illegalen Streaming-Angeboten geben, so der Sprecher.