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Adventskalender ab 2021 verboten – sie verletzen Norm für Kalender und Lebensmittelbeigabe

Adventskalender
Ade, Adventskalender! Wieder eine Tradition weniger! Lizenz: Public Advent

Nun wird uns eine weitere geliebte Tradition genommen. Die Bundesregierung verbietet die beliebten Adventskalender. Begründung: Die Tage eines Kalenders müssten nach DIN 1355-1 eine stetig aufsteigende Reihenfolge aufweisen und nicht wie bei Adventskalendern eine kunterbunte Anordnung, bei der zudem die Tage 25 bis 31 des Dezembers fehlten. Auch müssten Monat, Jahr genannt sowie Sonn- und Feiertage angegeben werden. Nur in dieser Form dürfe es als Kalender in der EU verkauft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kalender nicht nur für die Geschäftswelt eine wichtige Basis seien, so die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD). Da komme es auf Richtigkeit und Vollständigkeit an, führt dir Ministerin aus.

Ebenso wird bei Adventskalendern die Beigabe von Schokolade und kleinen Geschenken beanstandet. Zwar sehe das Lebensmittelrecht Ausnahmen für Süßigkeiten vor, die Spielzeug enthielten. Daher seien die beliebten Überraschungseier in Deutschland zulässig. Diese Sonderregelung gelte aber nur im Lebensmittelbereich, nicht aber für Kalender, so die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner (CDU).

Wenn man „Adventskalender“ nun anders nennt? Etwa „Adventskilunder“?

Nein, das geht nicht. Adventskalender dürfen nicht unter anderem Namen verkauft werden, denn alleine die Monatszahlen erwecken den Eindruck eines Kalenders. Nur wenn die Regeln eingehalten werden, können weiter Adventskalender verkauft werden. Das bedeutet, die Tage 1 bis 31 müssen stetig aufsteigend angeordnet werden. Die Kammern hinter den Türchen müssen leer sein. Sie dürfen höchstens heiße Luft enthalten. Notfalls können die Türchen auch nur angedeutet werden. Hier aber könnten sich die Hersteller dem Verdacht auf arglistige Täuschung aussetzen.

Warum ist der Verstoß erst jetzt bekannt geworden?

Dass Adventskalender bestehende Gesetze verletzen, war einem Beamten aufgefallen. Er befindet sich derzeit in Corona-Quarantäne und verspürte Langeweile. Obwohl er hier eine peinliche Lücke geschlossen und sich damit um unser Land verdient gemacht hat, will er anonym bleiben.

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Krise in der Pharmabranche: Patienten lassen sich weniger verschreiben, weil sie keinen Traubenzucker mehr in der Apotheke geschenkt bekommen

Apotheke
Apotheke. Lizenz: Public Domain

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) lässt eine ganze Branche beben. Kunden, die mit Rezept vom Arzt in die Apotheke kommen, dürfen keine Geschenke erhalten, auch keine im Centbereich. Denn auch „geringwertige Werbegaben“ seien ein spürbarer Verstoß gegen Preisvorschriften und damit wettbewerbswidrig. Der Hintergrund: Verschreibungspflichtige Medikamente müssen einen Einheitspreis haben. Wenn nun aber Apotheken dem Kunden noch etwas gratis dazugeben, unterbieten sie den Preis.

Die Apotheker sind stinksauer, vor allem aber die Pharmabranche. Inzwischen deutet sich bereits an, dass sich viele Patienten weniger Medikamente verschreiben lassen, weil sie keinen begehrten Traubenzucker mehr gratis erhalten. Der Branchenverband rechnet mit einem Wegfall von zehntausenden Arbeitsplätzen in der Pharmabranche. Erste Reaktionen gibt es auch von den Papiertaschentücherherstellern. Ein verschnupfter Branchensprecher meint, das führe nur dazu, dass die verwöhnten Kunden in Zukunft in die Hand oder den Ellenbeugen schnäuzen würden. Aus hygienischen Gründen sei das abzulehnen. Viele seien es ja gar nicht mehr gewohnt, sich Taschentücher zu kaufen, da bislang die Apotheke die Hauptversorgungsquelle gewesen sei.

Begrüßt wird das Urteil dagegen von den Hausärzten. Diese rechnen damit, dass überfüllte Wartezimmer durch Traubenzuckerabzocker der Vergangenheit angehören. Besonders starke Rückgänge seien im Dezember zu erwarten, so ein Ärztesprecher, da dann die Patienten ausbleiben dürften, die sich eine Arznei aufschreiben lassen, um einen Gratiskalender fürs nächste Jahr zu schmarotzen.

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Bräuche und Mythen Religion

Ostersonntag 2018 würde auf 1. April fallen – Papst verschiebt Ostern um 1 Woche nach hinten

Papst Franziskus
Papst Franziskus macht sich um den Ruf seiner Kirche Sorgen. Foto: Catholic Church (England and Wales) / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Der Ostersonntag, an dem die Auferstehung Jesu Christi gefeiert wird, würde 2018 auf einen 1. April fallen. Realisten sagen, es gäbe kein passenderes Datum. Das Datum ergibt sich aus der Osterberechnungsformel. In den Kalendern für nächstes Jahr ist es auch bereits vermerkt. Doch noch ist Zeit, zu handeln. Denn der Papst ist in großer Sorge. Er befürchtet, seine Kirche könnte großem Spott ausgesetzt sein. Bei der Nachricht, einer sei von den Toten auferstanden, könnte man ja an einen besonders schlechten Aprilscherz denken, denn so etwas sei ja nicht mal bei Gläubigen und Heiligen möglich, so der Pontifex Maximus.

Ostersonntag 2018 nun am 8. April

Die Orthodoxen feiern Ostern 2018 ohnehin eine Woche später, daher legt Papst Franziskus nun das christliche Osterfest mit dem orthodoxen Osterfest zusammen. Entsprechend findet der christliche Ostersonntag 2018 am 8. April statt. Alle bereits gedruckten Kalender sind ab sofort ungültig.

Evangelische Kirche macht nicht mit: Doppeltes Ostern 2018!

Die evangelische Kirche Deutschlands will nicht mitziehen. Damit tritt einer der seltenen Fälle ein, in denen es gleich zweimal Ostern innerhalb eines Jahres gibt.

Der Einzelhandelsverband Deutschlands begrüßt das doppelte Ostern. Ein doppeltes Ostern 2018 werde das lokale Geschäft beleben, so der Einzelhandelsverbandsprecher Harald Kauffer. Somit habe man endlich dem existenzbedrohenden Onlinehandel etwas entgegenzusetzen. Man wolle prüfen, ob solche kreativen Maßnahmen wie die des Papstes nicht weiterentwickelt werden könnten. Denkverbote solle es keine geben, führt Kauffer aus. Man halte es auch für möglich, dass Kunden in bestimmten Jahren zwei Geburtstage im Jahr feierten. „Zumindest wenn jemand sehr viel Glück gehabt hat und dem Tod nur knapp entgangen ist, heißt es ja auch ‚Das ist wie ein zweiter Geburtstag‘. Wo aber blieben dann die Geschenke? Umsatz! Umsatz! Umsatz!“

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Politik Religion

Jahresangaben v. Chr. / n. Chr. religiöse Propaganda – EU stellt Kalender auf „Urknall“-System um

Kalender
So sähe der Kalender nach dem neuen System aus. Bild: Joseph Jayanth, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY 2.0

Erst die langen SEPA-Kontonummern, nun auch noch das. Wir Bürger müssen uns schon wieder einmal umgewöhnen. Die EU will ab 2018 einen neuen Kalender einführen. Die Begründung ist logisch: Der jetzige Gregorianische Kalender basiert hinsichtlich des Nullwertes auf Christi Geburt. Dies sei z.B. für Nicht-Christen, etwa für Muslime, aber auch für Atheisten, absolut diskriminierend, so der EU-Justiz- und Gleichstellungskommissar Chrisóstomos Populus, der unter anderem auch zur Wahrung des Gleichheitsprinzips zuständig ist. Religiöse Propaganda sei laut EU-Statuten nicht zulässig, wenn sie in den Alltag eines jeden eingreife, was bei der Dominanz kalendarischer Angaben klar der Fall sei.

Außerdem seien die Jahresangaben auch unlogisch, und Berechnungen gestalteten sich schwierig, so Populus. Alles, was vor Christi Geburt stattgefunden habe, sei mit einet negativen Jahresangabe wie 385 v. Chr. versehen. „Rechnen Sie mal den Zeitraum zwischen 911 v. Chr. und 717 n. Chr. aus. Einfach ist das nicht.“, führt Populus aus.

Viel einfacher und transparenter sei es, den Beginn der Zählung auf den Entstehungszeitpunkt des Weltalls, also den Urknall, zu legen. Damit entstünden nur positive Zahlen, die noch dazu fern jeder religiösen Überzeugung seien.

Der Urknall habe nach allgemeiner Erkenntnis der Wissenschaft vor 14 Milliarden Jahren stattgefunden. Entsprechend schrieben wir heute nach dem neuen Kalender das Jahr 14.000.000.000.

Bei Einführung des Kalenders 2018 würde dieser also im Jahr 14.000.000.004 starten. Alle Daten werden nun transparenter. Der Zweite Weltkrieg ist nach dem neuen Kalender im Jahre 13.999.999.931 zu Ende gegangen, Christi Geburt fand im Jahre 13.999.997.986 statt und der Bau der Cheops-Pyramide im Jahre 13.999.997.400 (im alten Kalender umständlich 2.600 v. Chr.).

Die EU-Kommission wird bei der nächsten ISO-Tagung im Februar 2015 in Genf einen Normierungsantrag einbringen. Es wird davon ausgegangen, dass dieser durchgewunken und von allen Staaten weltweit übernommen wird. Der Name des neuen Kalenders steht noch nicht endgültig fest, es gilt aber als wahrscheinlich, dass die englische Bezeichnung „Big Bang“ (für Urknall) im Namen verankert wird.

Bis es so weit ist, muss einiges an Software aktualisiert werden. Dies bringt letztlich immense Aufträge für die Softwareindustrie, hat also auch für die Konjunktur positive Auswirkung. Kalender werden für eine Übergangszeit wahrscheinlich parallel auch die alte Gregorianische Jahreszahl tragen.