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Wählerschwund durch Kirchenaustritte: Merz will auch Nicht-Christen das Wählen der CDU erlauben

CDU ohne Kirche
Eine Gesetzesänderung soll auch Nicht-Kirchen-Mitgliedern das Wählen der CDU ermöglichen. Foto: Olaf Kosinsky, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: BY-SA 3.0 DE

Kaum ist Friedrich Merz neuer CDU-Parteivorsitzender (seine Wahl wurde formal eben bestätigt), kündigt er schon Taten an, die seiner Partei und dem Land helfen werden.

Mit großer Sorge blickt Merz auf den immensen Mitgliederschwund der katholischen und evangelischen Kirche. „Es gibt immer weniger Christen“, beklagt Merz, „Schlimmer, die Ausgetreten wenden sich auch generell vom Christentum ab, sie sind nicht einmal mehr im Herzen Christen. Dabei sind nur Jesus und ich Erlöser.“

Für eine Partei, die sich „Christlich Demokratische Union“ nennt, ist das besonders bitter. Ebenso für die Schwesterpartei CSU, deren Kürzel für „Christlich Soziale Union“ steht.

Bald finden auch Nicht-Kirchenmitglieder CDU auf Wahlzettel

„Wir werden uns daher auch für Muslime, Juden, Buddhisten, Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters, Zeugen und Ungläubige öffnen“, kündigt Merz an. Dabei will Merz mit einer Änderung der CDU-Satzung sowie einer gesetzlichen Änderung erreichen, dass auch auf Wahlzetteln, die an Wählerinnen und Wähler ausgegeben werden, die nicht Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche sind, die Parteien CDU bzw. CSU aufgedruckt werden.

Damit will Merz die Wende schaffen. „Damit sind bei der nächsten  Bundestagswahl durchaus wieder 40 % und mehr für die Union drin!“

Langfristig will Merz die Wählerinnen und Wähler in die Kirche zurückführen. Denn immerhin verfolge die CDU christliche Werte, wie sich etwa in der Flüchtlingspolitik widerspiegele, so Merz.

Neuer Name: Aus CDU wird DU

Der Name der CDU soll folgerichtig in DU geändert werden. Ersten Berichten zufolge will der CDU-Vorstand die Pläne stützen. Die CSU will noch beraten. Zurückhaltend ist nur der ehemalige Parteichef Armin Laschet, der weiterhin auf eine Politik setzen will, in der den Wählerinnen und Wählern Versprechungen gemacht werden, die dann nach deren Tod nicht gehalten werden. Im Sommer sagte Laschet:

Der Glaube an Gott ist prägend für mein Verständnis der Welt, […] wenn man daran glaubt, dass es nach dem Tod irgendwie weitergeht, macht man auch Politik anders als zum Beispiel ein Kommunist, der bis zum Lebensende dringend mit allen Mitteln das Paradies auf Erden schaffen will.

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Gesellschaftliches Religion

„Gott sieht alles“ – Karlsruhe erklärt Religionen für nicht datenschutzkonform – Kirchen müssen nachbessern

Bundesverfassungsrichter
Bundesverfassungsrichter. Foto: Lothar Schaack / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Paukenschlag beim Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter haben über eine Klage der „Gesellschaft für Konfessionslose und Atheisten e.V.“ entschieden. Der Verein argumentiert, die großen monotheistischen Religionen Christentum, Judentum und Islam basierten darauf, dass ein allmächtiger, gütiger Herrscher über die Menschen wache. Dieser wisse alles, sehe alles. Es sei alles gespeichert, was die Menschen ja gedacht und gemacht haben. Das sei nicht mit dem Datenschutz, speziell der DSGVO konform, so die Begründung.

DSGVO: Gilt auch für Gott und Kirchen, da beide in der EU tätig sind

Die Richter gaben der Klage statt. Das Gericht stellte fest, dass die DSGVO für alle gelte, die in der EU tätig seien – was für die Kirchen und Gott ja eindeutig zutreffe.

Auf die meisten Kirchen und Sekten kommt nun die Aufgabe zu, ihre Organisationen zu reformieren. In Zukunft hat jeder Gläubige ein Auskunftsrecht darüber, welche personenbezogenen Daten Gott über sie gespeichert hat – und was mit diesen passiert ist. Auch darf Gott die Daten nur so lange speichern, wie es durch seinen Auftrag notwendig ist. Generell hat jeder Gläubige auch das Recht, personenbezogene Daten (etwa Strafeinträge wegen Masturbierens) einzusehen und fallweise löschen zu lassen („Recht auf Vergessenwerden“). Sollte jemand zu einer anderen Religion konvertieren oder Atheist werden, muss Gott alle personenbezogenen Daten ausnahmslos löschen.

Bei Gebeten sowie Antworten Gottes muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die zugrundeliegenden Verbindungen ausreichend verschlüsselt sind, nicht dass ein Medium mitlauschen kann.

Ferner hat jeder Gläubige das Recht, die für die jeweilige Religion verfasste Datenschutzerklärung von seinem Gott zu empfangen. Dies muss auf simple Weise jederzeit möglich sein.

Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland üben heftige Kritik an dem Urteil. Denn auf Gott käme nun eine erhebliche Mehrarbeit zu. Entsprechend könne sich Gott weniger um die Menschen und deren Schicksale kümmern, indem er Hungersnöte, Umweltkatastrophen und Verbrechen an der Menschlichkeit verhindere.

Jesus am Kreuz
Lizenz: Public Domain