Kategorien
Gesellschaftliches Verkehr

Cottbus: Bizarrer Strafzettel für Fahrzeugführer

Strafzettel
Ausstellung eines Strafzettels. Abbildung anders. Foto: Klaus Nahr / Lizenz: CC BY-SA 2.0

In Cottbus fiel zwei Polizisten am Donnerstagnachmittag vergangener Woche ein Fahrzeug auf, das immer wieder an ihrer Wache vorbeifuhr. Nun verhält es sich in Deutschland keinesfalls so, dass es ausreicht, wenn der Fahrzeugführer fahrtüchtig ist, einen geeigneten Führerschein besitzt und sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Der Fahrzeugführer muss vielmehr ein Fahrziel haben. Das scheint logisch, denn folgt der Fahrzeugführer nicht diesem Grundsatz, schadet das der Umwelt und es verursacht Lärm, durch den andere belästigt werden. Tatsächlich ist unnützes Hin- und Her- sowie Im-Kreis-Fahren in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit.

Die Polizisten beobachteten die Situation. Als das Fahrzeug in einem fast regelmäßigen Intervall mit einer Abweichung von nur wenigen Minuten bereits das fünfte Mal die Straße vor der Wache passierte, reichte es den Polizisten und sie fuhren hinter dem Fahrzeug her. Die Polizisten bemerkten dann, dass das Fahrzeug auch noch andauernd stoppte, ohne dass Lichtzeichen, Verkehrsschilder oder die Verkehrssituation dies erfordert hätten. Ständig wurde der Verkehr behindert und andere Fahrzeuge mussten das Fahrzeug überholen. Da bei fast jedem Stopp auch noch völlig unverständlicherweise Leute in das Fahrzeug einstiegen und aus diesem ausstiegen, führte dies immer wieder zu gefährlichen Situationen, da die Menschen dazu auch die Fahrbahn überqueren mussten. Zudem benutzte das Fahrzeug Fahrspuren, die mit dem Schild „Nur für Busse“ freigegeben sind. Zwar handelt es sich bei dem Fahrzeug selbst um einen Bus, aber das Schild schreibt eindeutig vor, dass die Fahrspur eben nur für mehrere Busse (Plural!) freigegeben ist. Das Fahrzeug fuhr aber alleine und nicht im Konvoi.

Schließlich wurde es den Polizisten zu bunt und sie hielten den Bus an. Sie belehrten den Fahrer und stellten ihm einen Strafzettel über 49,99 Euro wegen „unnützen Hin- und Herfahrens“ und „Verkehrsbehinderung“ aus. Von einer Strafanzeige wegen Verkehrsgefährdung wollten die Polizisten freundlicherweise noch einmal absehen. Der Busfahrer, der 40-jährige Vaclav C., zeigte sich zur großen Überraschung der Polizisten absolut uneinsichtig. Eine sofortige Bezahlung des Bußgeldes per PayPal lehnte er kategorisch ab. Schlimmer, mit ungeheurer Dreistigkeit verteidigte er sich mit den Worten, dass er doch nur seinen Job mache. Aber auch am Arbeitsplatz gelten ja schließlich die Gesetze. Es wird immer irrer in der Bürokratierepublik Deutschland.