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Kopftuchverbot wird auf Erntemaschinen ausgeweitet

Bäuerin mit Kopftuch
Bald im Freien verboten: Bäuerin mit Kopftuch. Foto: Heinz Koch / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Die CSU setzt ihre Bestrebungen für ein weitgehendes Kopftuchverbot fort. Wie heute aus der Münchner Parteizentrale zu hören war, wird in Zukunft an allen Arbeitsplätzen in Deutschland ein Kopftuchverbot gelten, an denen das Kopftuch als religiöse Werbung verstanden werden kann. Das gilt für alle Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst, aber auch im öffentlichen Raum, etwa bei Arbeitsplätzen im Freien. Das Gesetzesvorhaben wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen und soll nach der Sommerpause dem Bundestag vorgelegt werden.

Bäuerinnen-Kopftuch sieht dem Kopftuch von Muslimas ähnlich

Die CSU bestätigte ausdrücklich, dass auch beispielsweise Landfrauen nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen kein Kopftuch mehr auf Traktoren, Erntemaschinen und generell bei der Arbeit auf Feldern tragen dürfen. Dazu hieß es, dass das Landfrauen-Kopftuch dem islamischen Kopftuch ähnlich sehe und ohnehin gleiches Recht für alle zu gelten habe.

Kopftuch hat auch christliche Wurzeln

Außerdem sei das Kopftuch nicht nur im Islam ein religiöses Symbol, sondern habe auch im Christentum Tradition. In orthodoxen Kirchen etwa ist das Kopftuch bis heute üblich.

Sicherheitsaspekte

Auch Sicherheitsaspekte werden angeführt. Dort, wo allzu langes Haar in Maschinen geraten könnte, sei ein Kopftuch ohnehin kein ausreichender Schutz, die Schutzfunktion sei so „gut“, wie sich im Auto am Seitengriff festzuhalten, statt den Sicherheitsgurt anzulegen. Nur ein engmaschiges Haarnetz biete angemessene Sicherheit, hieß es.

Das Sicherheitsargument überzeugte den Bayerischen Bauernverband, sodass dieser überraschend auf einen Einspruch verzichtete.

Kampf gegen islamische Vollbärte

Vollbart
Vollbart: Noch darf er in Deutschland bleiben. Lizenz: Public Domain

Ferner will die CSU Vollbärte aus dem öffentlichen Raum verbannen, da diese vor allem bei strenggläubigen Moslems und Islamisten verbreitet und damit auch ein religiöses Zeichen seien. Im privaten Raum könne man diese jedoch nicht verbieten, hieß es. Das Grundgesetz gebe das nicht her. Hier sucht die CSU noch nach einer Lösung, wie solch ein Bart in der Öffentlichkeit abgenommen und zu Hause wieder angelegt werden kann.

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Karlsruhe verbietet Roben vor Gericht – das Kleidungsstück ist christliches Symbol

Bundesverfassungsgericht_Richterroben
An den Nagel gehängt: Richterroben am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Amtstracht entstammt der christlichen Tradition und widerspricht damit der vorgeschriebenen Trennung von Kirche und Staat. Foto: Evilboy / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Es war ein Paukenschlag, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden hat. Die Amtstracht in deutschen Gerichten, die Robe, die in großen Teilen gesetzlich für Richter, Staatsanwälte und Anwälte vor Gericht vorgeschrieben ist, verstößt gegen die Neutralitätspflicht des Staates und ist damit verfassungswidrig. Roben würden traditionell von christlichen Geistlichen, also Pfarrern, Bischöfen und dem Papst getragen, so die Verfassungsrichter. Der weite Umhang mit Samtkragen sei damit ein christliches Symbol, zumal der Ursprung dieser Amtstracht im Christentum liege.

Immer wieder waren religiöse Symbole Grund für juristische Auseinandersetzungen, etwa die Frage, ob in bayerischen Klassenzimmern Kruzifixe vorgeschrieben sein dürfen. Erst Ende Juni ging es darum, ob eine Rechtsreferendarin ihr Kopftuch vor bayerischen Gerichten tragen dürfe, da dieses Ausdruck ihres muslimischen Glaubens sei. Der Freistaat Bayern hatte Anfang Juli angekündigt, in Berufung zu gehen, nachdem das Verwaltungsgericht in Augsburg das Kopftuch erlaubt hatte. Die Haltung des Freistaats könnte umschrieben werden, dass er religiöse Symbole ablehne, falls diese nicht christlichen Ursprungs seien. Diese Position ist zumindest sehr umstritten, wie das Roben-Urteil von heute gezeigt hat.

Richter und Anwälte bald im T-Shirt oder in Militäruniform vor Gericht?

Das heutige Urteil hat weitreichende Konsequenzen. Gesetzgeber und Behörden sind angehalten, eine neue Amtskleidung zu definieren oder die Amtskleidung schlicht freizugeben. Im letzteren Fall dürften Richter dann prinzipiell sogar im billigen T-Shirt, in einer Phantasie-Militäruniform oder in Lack und Leder vor Gericht erscheinen. Die Robe aber muss nach einer Neuregelung auf jeden Fall im Schrank bleiben.

Aus Protest gegen ihr eigenes Urteil traten die Richter heute zur Urteilsverkündung im einem Robbenfell-Kostüm auf.