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Massenhaft „Kurz“-Wahltasten auf Telefonen und Wasch-/Spülmaschinen entdeckt! Vorbereitung eines Wahlbetrugs!

Sebastian Kurz
Bundeskanzler Sebastian Kurz steht offenbar kurz vor Rücktritt. Foto: Пресс-служба Президента России / Lizenz: CC BY 4.0
Hofer Aldi Discounter
Der österreichische Aldi. Lizenz: Public Domain

Österreich hat noch nicht einmal damit begonnen, sich von der Ibiza-Affäre zu erholen (keinblatt.de berichtete), da bebt die Alpenrepublik erneut gewaltig. Kurz nachdem Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Neuwahlen angekündigt hatte, wurden auf tausenden Handys, Festnetztelefonen, aber auch auf Wasch- und Spülmaschinen „Kurz“-Wahltasten entdeckt. Nun steht Sebastian Kurz selbst unter massivem Beschuss. Offenbar setzt Kurz auf eine absolute Mehrheit und will mit gekaufter technischer Unterstützung eine absolute Mehrheit für seine ÖVP bei den vorgezogenen Nationalratswahlen sichern.

Auch Kurzanleitungen sind aufgetaucht, bei diversen Geräten sogar ganze Kurzwahlspeicher. Zudem wurden Radioprogramme lokalisiert, in denen der Bundeskanzler mit O-Tönen zu hören ist. Das Pikante dabei: Diese Programme werden auf Ultrakurzwelle ausgestrahlt, offenbar ein politisch radikales Sendeverfahren (siehe „Ultras“ beim Fußball). Auch einen eigenen Kurznachrichtendienst soll der österreichische Bundeskanzler in Auftrag gegeben haben, obwohl es in Österreich bereits mehrere Geheimdienste gibt, etwa das Heeres-Nachrichtenamt und das Abwehramt. Die Liste der Vorwürfe ist lang. Ein kurzfristiger Rücktritt des Bundeskurzlers ist wohl jetzt unausweichlich.

Aber auch der neue FPÖ-Chef Norbert Hofer ist massiv in die Kritik geraten. Über Nacht wurden alle österreichischen Aldi-Filialen „rein zufällig“ in Hofer umbenannt. Es geht also bei der FPÖ auch nicht mit rechten Dingen zu. Doch Hofer (der Politiker) widerspricht: „Mein Kurz, ähhh, ich meine Kurs, ist stramm rechts!“

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Bundespräsidentenwahl wird wiederholt: Stimmen zu früh ausgezählt, „Hofer“-Werbetafeln zu nahe am Wahllokal

Hofer Aldi Discounter
Gewissermaßen der österreichische Aldi, die Discountkette „Hofer“. Lizenz: Public Domain

Dramatische Wende in Österreich. In der Stichwahl hatte der Rechtspopulist Norbert Hofer (FPÖ) knapp gegen Alexander Van der Bellen verloren.

Doch in einer Eilentscheidung haben die Richter des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes die Wahl für ungültig erklärt. Die Wahl muss wiederholt werden.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte die Wahl angefochten, weil Formfehler begangen worden waren. So waren in einigen Wahllokalen Briefwahlstimmen zu früh ausgezählt worden. Außerdem hatte ein Bürger aus Braunau geklagt, weil nach seiner Meinung nach Kandidat Hofer bevorteilt gewesen sei. Hintergrund ist, dass sich die Discountkette Aldi in Österreich „Hofer“ nennt. Damit war auf den großen Werbetafeln auf hohen Masten der Name „Hofer“ im Lande allgegenwärtig und erinnerte immer wieder auf das Neue an den Bundespräsidentschaftskandidat.

Keine Plakate oder plakatähnliche Flächen mit Kandidatennamen an Wahltagen in der Nähe von Wahllokalen erlaubt

Norbert Hofer
Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer (FPÖ). Foto: Günther Billes. Lizenz: Public Domain

Diese Namensgleichheit an sich sei nicht zu beanstanden, so die Richter. Allerdings verbietet das österreichische Wahlrecht – ähnlich wie in Deutschland – an Wahltagen Plakate oder plakatähnliche Flächen im Umkreis von 200 Metern vor Wahllokalen, auf denen der Name von Kandidaten zu sehen ist. An mehreren Orten standen die „Hofer“-Werbetafeln zu nahe vor den Wahllokalen. Das Wahlrecht lasse hier keine Ausnahme zu, so die Richter. Die Hofer-Werbetafeln hätten folglich am Wahltag verdeckt werden müssen. Der Discountkette wäre kein Nachteil entstanden, da die Hofer-Filialen am Sonntag ohnehin geschlossen seien. Damit wäre das zumutbar gewesen.

Zwar hätten die Hofer-Schilder dem Kandidaten Hofer geholfen und er habe dennoch nicht gewonnen. Ohne Hofer-Schilder hätte Hofer zwar vermutlich deutlicher verloren, aber darum gehe es nicht, stellten die Richter fest. Es sei wie auch die zu frühe Auszählung der Briefwahlstimmen ein klarer Verstoß, und daher sei die Wahl ungültig.

In einer ersten Stellungnahme will die Discountkette Hofer nun in Zukunft bei allen Wahlen, bei denen Kandidat Hofer antritt, die Werbetafeln mit braunen Säcken überstülpen.

Der Termin für die Wiederholung der Wahl steht noch nicht fest. Als wahrscheinlich gelten der 25. September und 2. Oktober.

Hinweis: Bei diesem Bericht handelt es sich um eine adaptierte Variante eines bereits erschienenen keinblatt.de-Artikels.

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Rechtsruck in Österreich: „Hofer“-Werbetafeln zu nahe am Wahllokal: Wahl ungültig!

Hofer Aldi Discounter
Gewissermaßen der österreichische Aldi, die Discountkette „Hofer“. Lizenz: Public Domain

Dramatische Wende in Österreich. Zunächst hatte Norbert Hofer (FPÖ) im ersten Wahlgang bei der Wahl zum Bundespräsidenten überraschend die meisten Stimmen geholt. Er verfehlte zwar die absolute Mehrheit, sodass eine Stichwahl angesetzt werden musst. Dennoch hatte es in Österreich einen besorgniserregenden Rechtsruck gegeben.

Doch in einer Eilentscheidung haben die Richter des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes die Wahl für ungültig erklärt.

Ein Bürger aus Braunau hatte geklagt, weil nach seiner Meinung nach Kandidat Hofer bevorteilt gewesen sei. Hintergrund ist, dass sich die Discountkette Aldi in Österreich „Hofer“ nennt. Damit war auf den großen Werbetafeln auf hohen Masten der Name „Hofer“ im Lande allgegenwärtig und erinnerte immer wieder auf das Neue an den Bundespräsidentschaftskandidat.

Keine Plakate oder plakatähnliche Flächen mit Kandidatennamen an Wahltagen in der Nähe von Wahllokalen erlaubt

Norbert Hofer
Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer (FPÖ). Foto: Günther Billes. Lizenz: Public Domain

Diese Namensgleichheit an sich sei nicht zu beanstanden, so die Richter. Allerdings verbietet das österreichische Wahlrecht – ähnlich wie in Deutschland – an Wahltagen Plakate oder plakatähnliche Flächen im Umkreis von 200 Metern vor Wahllokalen, auf denen der Name von Kandidaten zu sehen ist. An mehreren Orten standen die „Hofer“-Werbetafeln zu nahe vor den Wahllokalen. Das Wahlrecht lasse hier keine Ausnahme zu, so die Richter. Die Hofer-Werbetafeln hätten folglich am Wahltag verdeckt werden müssen. Der Discountkette wäre kein Nachteil entstanden, da die Hofer-Filialen am Sonntag ohnehin geschlossen seien. Damit wäre das zumutbar gewesen.

In einer ersten Stellungnahme will die Discountkette Hofer nun an kommenden Wahltagen, an denen Kandidat Hofer zur Wahl steht, die Werbetafeln mit braunen Säcken überstülpen.

Der Termin für die Wiederholung der Wahl steht noch nicht fest.