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Krise in der Pharmabranche: Patienten lassen sich weniger verschreiben, weil sie keinen Traubenzucker mehr in der Apotheke geschenkt bekommen

Apotheke
Apotheke. Lizenz: Public Domain

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) lässt eine ganze Branche beben. Kunden, die mit Rezept vom Arzt in die Apotheke kommen, dürfen keine Geschenke erhalten, auch keine im Centbereich. Denn auch „geringwertige Werbegaben“ seien ein spürbarer Verstoß gegen Preisvorschriften und damit wettbewerbswidrig. Der Hintergrund: Verschreibungspflichtige Medikamente müssen einen Einheitspreis haben. Wenn nun aber Apotheken dem Kunden noch etwas gratis dazugeben, unterbieten sie den Preis.

Die Apotheker sind stinksauer, vor allem aber die Pharmabranche. Inzwischen deutet sich bereits an, dass sich viele Patienten weniger Medikamente verschreiben lassen, weil sie keinen begehrten Traubenzucker mehr gratis erhalten. Der Branchenverband rechnet mit einem Wegfall von zehntausenden Arbeitsplätzen in der Pharmabranche. Erste Reaktionen gibt es auch von den Papiertaschentücherherstellern. Ein verschnupfter Branchensprecher meint, das führe nur dazu, dass die verwöhnten Kunden in Zukunft in die Hand oder den Ellenbeugen schnäuzen würden. Aus hygienischen Gründen sei das abzulehnen. Viele seien es ja gar nicht mehr gewohnt, sich Taschentücher zu kaufen, da bislang die Apotheke die Hauptversorgungsquelle gewesen sei.

Begrüßt wird das Urteil dagegen von den Hausärzten. Diese rechnen damit, dass überfüllte Wartezimmer durch Traubenzuckerabzocker der Vergangenheit angehören. Besonders starke Rückgänge seien im Dezember zu erwarten, so ein Ärztesprecher, da dann die Patienten ausbleiben dürften, die sich eine Arznei aufschreiben lassen, um einen Gratiskalender fürs nächste Jahr zu schmarotzen.

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Viele medizinische Einrichtungen wirkungslos oder gar schädlich

EKG
EKG: Nur Papierabfall, keine Besserung. Foto: Florian Thillmann / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die Stiftung Warentest hat in ihrem neuen Sonderheft „Ihre Gesundheit“ eine ganze Reihe an medizinischen Geräten, Einrichtungen und Therapien getestet und kam zu einem vernichtenden Urteil.

Fast alle EKG-Geräte erhielten die Note „mangelhaft“ oder schlechter. Auch bei mehrstündiger Anwendung war kein Gerät in der Lage, Herzrhythmusstörungen und andere kardiologische Erkrankungen zu lindern oder gar zu heilen. „Die Geräte halten nicht, was sie versprechen“, so ein Sprecher, „sie produzieren nur einen Haufen Papierabfall. Fast könnte man meinen, sie dienten nicht der Therapie, sondern nur der Verwaltung von Krankheiten.“ Das EKG-Gerät „Herzkasper“ bekam sogar ein „ungenügend“, da der Ausdruck immer noch auf umweltschädlichem Thermopapier erfolgt.

Besonders schlecht schnitten die Röntgengeräte ab. Diese würden den Patienten sogar schaden. Eine Schutzwirkung sei kaum nachzuweisen, ganz im Gegenteil. Bei vielen Patienten mit Lungenkrebs ging ein Lungenröntgen voraus, sodass ein Zusammenhang wahrscheinlich sei.

Auch die Hausärzte kamen schlecht weg. Ein Besuch beim Hausarzt lohne sich nicht, ganz im Gegenteil, so das vernichtende Urteil der Tester. So sei die Gefahr, sich im Wartezimmer anzustecken, etwa mit Grippe, erschreckend hoch.

Die Augenärzte müssen im Test auch einiges einstecken. Speziell die angebotenen Brillen- und Kontaktlinsentherapien seien in aller Regel Augenwischerei. Zwar würde sich das Sehvermögen während der Therapie zunächst erheblich verbessern, oft sogar normalisieren, so die Tester. Sobald die Therapie jedoch beendet werde, das heißt die Brille abgenommen oder die Kontaktlinsen herausgenommen, seien die alten Beschwerden wieder in vollem Umfang da.

Nur eine Lasertherapie würde dauerhaften Erfolg bringen. Testsieger ist hierbei das Produkt „Augenlasern in Warschau (Polen) günstig“ wegen des guten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Es reichte sogar knapp für die Note „augenzeichnet“.

Die konkreten Testergebnisse verrät das erwähnte Sonderheft, das ab heute in den Läden und Apotheken ausliegt und 15 Euro kostet (in Apotheken 30 Euro). Die Ergebnisse lassen sich auch im Internet abrufen. Der Zugang ist jedoch kostenpflichtig. keinblatt.de-Leser erhalten einen Rabatt von 20 %, wenn sie den Gutscheincode „xrays“ eingeben.