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Rückgabe von Pfandflaschen bald nur noch mit Kaufbeleg – „Bonpflicht ist Bonpflicht!“

Pfandrückgabeautomat
Pfandrückgabeautomat. Bei der Rückgabe wird sich nun einiges ändern. Lizenz: Public Domain

Seit dem 01.01.2020 müssen alle Händler, die ein elektronisches Kassensystem haben, den Kunden Bons aushändigen (Belegausgabepflicht, umgangssprachlich Bonpflicht). Das gilt auch z.B. für Bäckereien bei Kleinsteinkäufen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will damit Steuerbetrug eindämmen. Umweltschützer kritisieren die enorme Umweltbelastung durch die Bons, die oft auf Thermopapier gedruckt werden, das nicht als Altpapier entsorgt werden kann.

Daneben besteht auch eine gesundheitliche Gefahr beim Berühren der Bons. Die wärmeempfindliche Schicht auf dem Thermopapier weist hohe Mengen von Bisphenol A (BPA) auf. Dabei handelt es sich um einen hormonellen Wirkstoff, von dem angenommen wird, dass er krebserregend ist, unfruchtbar macht, das Immunsystem schwächt, religiösen Wahn auslöst und einige weitere gesundheitliche Gefahren birgt.

Olaf Scholz hat nun seinen Gedanken zu Ende geführt und sagt: „Bonpflicht ist Bonpflicht!“ Das bedeutet, dass eine Rückgabe von Leergut in Zukunft nur noch mit einem Nachweis erfolgen kann – so wie man für den Umtausch einer Ware bei Nichtgefallen oder Mängeln auch einen Kaufbeleg vorzeigen muss.

Scholz weist auf den bandenmäßigen Betrug hin, bei dem vornehmlich osteuropäische Kriminelle für wenige Cent Plastikflaschen nur mit dem Ziel herstellen, damit 25 Cent Pfand abzugreifen – die ja nie bezahlt wurden.

Die neue Regelung soll nun schnellstmöglich eingeführt werden, das Bundeskabinett hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Scholz beschwichtigt: Pfandflaschen können weiterhin in beliebigen Läden zurückgegeben werden. Nur der Nachweis, dass die Getränke regulär gekauft wurden – wann und wo –, müsse halt erfolgen.

Einzelhandelsverband gegen die Pläne

Der Einzelhandelsverband läuft Sturm gegen die Pläne. Es wird befürchtet, dass das Personal an der Kasse bei der Rückgabe von Dutzenden Flaschen und Dosen minutenlang verschiedenste Kassenbons aus zig Läden kontrollieren müsse. Sollten einzelne Flaschen nicht zugeordnet werden können, müssten einzelne Flaschen zurückgewiesen werden. Auch könne man ja den Kunden die bereits im Automaten geschredderten Flaschen und Dosen nicht wieder mitgeben, damit dieser sie später zurückgeben kann – dieses Mal mit Kaufbeleg.

Attacke auf Flaschensammler

Schlimmer trifft es die Flaschensammler, die mit im Abfall gefundenen Flaschen nichts mehr anfangen können. „Das ist eine Attacke auf den Sozialstaat“, sagt die Linken-Politikerin Susanne G. Arbage. Anstatt den gesetzlichen Mindestlohn auch auf Flaschensammler anzuwenden, wird die Verdienstmöglichkeit ganz gestrichen, schimpft die Sozialpolitikerin. Damit werde das Müllproblem verschärft.

Wir stellen den Finanzminister zur Rede. Mit einem Restaurantbon in der Hand begrüßt er uns zunächst mit „Bon appétit“. Danach stellt der smarte Politiker klar, er wolle an dem Vorhaben festhalten und notfalls die Rückgabe auf die Läden beschränken, in denen die Getränke gekauft wurden. „Das reduziert die Bürokratie, die ich geschaffen habe“, klopft sich der Politiker selbst auf seine Scholzer. ((Bemerkung Korrektor: Ein Wortspiel oder soll ich es ändern?))

Ab Sommer: Bonpflicht auch für stumme Zeitungsverkäufer

Die Bonpflicht soll zudem weiterentwickelt werden. Noch bis zum Sommer will Scholz erreichen, dass auch stumme Zeitungsverkäufer Bons ausspucken. Ausnahmen von der Bonpflicht will Scholz im Wesentlichen nur für Politiker-Boni. Weil da ja das Wort „Bon“ schon enthalten sei, sei dem Gesetz genüge getan, meint Scholz.

Kassenbon
Lizenz: Public Domain

5 Antworten auf „Rückgabe von Pfandflaschen bald nur noch mit Kaufbeleg – „Bonpflicht ist Bonpflicht!““

Der Fachkräftemangel in der Regierung, nimmt schon Ausmaße einer völligen Verblödung an. Oder sind da schon wieder Beraterverträge in Millionen Höhe, notwendig?

Back to the Roots.

In den 1950´er und bis Anfang der 1960´Jahre gab es tatsächlich einmal Pfandmarken für Leergut. Man bekam das Pfand aber nur dort zurück wo man die Ware gekauft hatte.

Heute sitzen die Flaschen in der Politik. Für die gibt es aber kein Pfand zurück.

Zur Info:
Laut einem Beschluss der EU darf die Chemikalie „Bisphenol-A“ (kurz BPA) bei der Herstellung von Kassenbons aus Thermopapier ab dem 01.01.2020 nicht mehr verwendet werden.

Es wird immer schlimmer.
Krankhafte Fixierung auf ein abstraktes, absurdes Scheinproblem…
Statt zum Berater gehört so jemand zum Psychiater.

Wozu bezahlen wir Steuerzahler eigentlich Politiker? Damit sie sich so ein wirres Zeug ausdenken, um uns zu schikanieren?

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