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Gesetzesänderung: Wer Bier ohne Zusatz „mit Alkohol“ bestellt, erhält in Zukunft alkoholfrei

Wiesn-Bierzelt
Wiesn-Bierzelt. Es ist die letzte Wiesn, bei der man unbeschwert „No a Mass, bittschön“ rufen kann, ohne danach einen  Schock fürs Leben zu erhalten. Foto: uk:Користувач:Gutsul / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Auf uns Deutsche kommt eine weitere Schikane zu. Einfach eine „Mass“ auf der Wies oder in Lokalen zu bestellen, wird in Zukunft für die meisten nicht mehr zu dem gewünschten Ergebnis führen.

Denn das Bundeskabinett hat sich auf Drängen der neuen Drogenbeauftragten Daniela Ludwig (CSU) auf ein neues Gesetz verständigt, das die Bestellung von Bier in gastronomischen Betrieben auf einen Default von „alkoholfrei“ setzt. Wer also „ein Bier“, „eine Mass“, „ein Helles“ usw. bestellt, muss in Zukunft ein alkoholfreies Bier erhalten. Nur mit dem Zusatz „mit Alkohol“ darf der jeweilige Betrieb ein alkoholhaltiges Bier ausschenken.

Die Bundesregierung will auf diese Weise alkoholbedingte Krankheiten und Straftaten eindämmen.

Ludwig sagte, für die Konsumenten gebe es keine wirklichen Einschränkungen. Wer ein alkoholhaltiges Bier wolle, bekomme auch eines. Damit aber das Gesetz Wirkung zeige, seien strenge Kontrollen mit Testbestellungen geplant, so die Drogenbeauftragte. Wenn der Prüfer ein Bier ohne weitere Angabe bestelle und dann nach dem ersten Schluck den Stoff nicht sofort wieder ausspucke, werde ein empfindliches Bußgeld verhängt. Bei wiederholten Verstößen drohe außerdem ein Entzug der Schanklizenz.

Ein weiterer Plan, dass bei einer Weinbestellung ohne den Zusatz „mit Alkohol“ Traubensaft ausgeschenkt werden muss, ist hingegen vorerst vom Tisch. Die Winzer-Lobby war offenbar zu stark.

Eine Antwort auf „Gesetzesänderung: Wer Bier ohne Zusatz „mit Alkohol“ bestellt, erhält in Zukunft alkoholfrei“

Die Wirte müssen sich warm anziehen wenn sie dem neuen Gesetz Folge leisten. Bei dem Ausschank von Alk-freiem Bier werden sie gelyncht.

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