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Upload-Filter: Auch Kameras sollen Filter bekommen – Bilder mit Urheberrechtsverletzung lassen sich dann gar nicht mehr anfertigen

Upload-Filter
Verteilaktion von Filtertüten vor dem SPD-Parteitag gegen die Einführung von Upload-Filtern – Foto: Christian Schneider / Lizenz: CC BY-SA 4.0

In der EU stehen die heftig umstrittenen, gefürchteten Upload-Filter kurz vor der Einführung. In Zukunft sollen Betreiber von Onlineplattformen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Mitglieder haften. Im Prinzip wird damit die alte deutsche Krankheit, die Störerhaftung, in verschärfter Form nun EU-weit eingeführt. Den Plattformbetreibern bleibt nur, Upload-Filter einzusetzen, die Material wie Videos, Bilder und Texte, das Rechte Dritter verletzt, bereits beim Hochladen zurückweist. Doch die Filter können nicht zwischen tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen und erlaubten Parodien, in denen geschütztes Material in Gestalt einer Kompilation eingearbeitet ist, unterscheiden. Damit werde nach Meinung von Kritikern die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit eingeschränkt. Die Rechteinhaber jubeln, denn gerade Parodien mögen sie nicht.

Weitere Verschärfungen in Vorbereitung – vor allem für Kameras

Konsequenterweise werden bereits weitere Verschärfungen vorbereitet. In Zukunft soll es mit Digitalkameras gar nicht mehr möglich sein, Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Kameras müssen mithilfe des eingebauten Internetzugangs illegale Aufnahmen selbstständig löschen bzw. erst gar nicht zulassen.

In der Praxis könnte das so aussehen, dass sich das Atomium in Belgien (urheberrechtlich geschützt, es fällt nicht unter die Panoramafreiheit), der Eiffelturm bei Nacht (auch urheberrechtlich geschützt) oder die deutsche Hausfassade wegen eines angebrachten Rewe-Logos (auch urheberrechtlich geschützt) nicht mehr fotografieren lassen. Alternative: Die urheberrechtlich geschützten Bildbestandteile könnten auch geschwärzt werden. Bei Fragen wie dieser soll es bald Einigkeit geben.

Auch spezielle Hightech-Brillen, die gar keinen Blick mehr auf urheberrechtlich Geschütztes zulassen, sind bereits in Diskussion. Ferner sollen in Zukunft Hörgeräte automatisch zumachen, wenn irgendwo urheberrechtlich geschützte Musik trällert. Die Künstler sind es uns wert!

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Störerhaftung abgeschafft: Betreiber von Raststättennetzen erleichtert

Autobahnraststätte
Autobahnraststätte (Symbolbild). Foto: Georg Brox / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die deutsche Bundesregierung hat angekündigt, die so genannte Störerhaftung abzuschaffen. Die Betreiber von Netzen, z.B. von WLAN-Netzen, mussten bislang für Verstöße ihrer Nutzer auch dann haften, wenn sie keine Kenntnis über strafbare Handlungen ihrer Kunden hatten. Das fällt nun weg. Es ist ein Novum in der Rechtsgeschichte, es sollen nun erstmals ausschließlich die Täter (!) zur Rechenschaft gezogen werden.

Betreiber von Autobahnraststättennetz bislang auch bei Mord automatisch mitverantwortlich

Der ehemalige Betreiber eines Autobahnraststättennetzes Udo K. nimmt die Meldung wohlwollend zur Kenntnis. In einer seiner Autobahnraststätten ist vor fünf Jahren ein Mord passiert. K. wurde wegen Beihilfe zum Mord zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, da er als Betreiber (Störer) die Infrastruktur zur Verfügung gestellt hatte, in welcher der Mord begangen wurde. Die Logik des Gerichts: K. habe Räume bereitgestellt, die den Täter inspiriert hätten, den Mord dort zu begehen, da sich der Täter in der scheinbaren Anonymität des Raststättennetzes sicherer wähnen konnte. Da ändere sich auch nichts daran, dass K. von den Mordplänen nichts gewusst habe. Denn ohne diese von K. betriebene Raststätte hätte es diesen Raststättenmord nicht gegeben, das sei ein unumstößliches Faktum. Zwar werde dies an seiner Verurteilung nachträglich nichts mehr ändern, so K., aber er freue sich für seine Kollegen, die sich in Zukunft nicht mehr vor dieser mittelalterlichen Rechtspraxis fürchten müssten.

Auch Telefonnetzbetreiber atmen erleichtert auf, denn können nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ohne ihre Kenntnis Straftaten übers Telefon geplant werden. Ebenso begrüßen Betreiber von Brief- und Paketdiensten den Wegfall der Störerhaftung  Sie können nun nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn Kunden ohne ihr Wissen illegale Inhalte versenden, z.B. Drogen oder Tierprodukte, die laut Artenschutzabkommen verboten sind, Briefbomben oder Schmähgedichte.