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AfD-Wähler müssen zukünftig auf dem Standstreifen der Autobahn fahren – alles andere wäre zu weit links

Nutzung Standstreifen auf Autobahn
Freigegebener Standstreifen auf Autobahn. Lizenz: Public Domain

Das Bundeskabinett hat sich auf ein neues Gesetz geeinigt. Für AfD-Wähler/-Sympathisanten und auch AfD-Politiker gilt beim Autofahren nun eine Sonderregelung. Sie müssen zukünftig auf dem Standstreifen (behördlich: Seitenstreifen) der Autobahn fahren. Denn alles andere wäre zu weit links.

Die AfD ist zwiegespalten: In einer Stellungnahme begrüßt sie zwar das Rechts-Fahren, sieht aber wegen des Rechts-Überholverbots einen diskriminierenden Geschwindigkeits-Nachteil. Sie fordert eine Aufhebung des Rechts-Überholverbots.

Bundesinnenminister Hort Seehofer (CSU) lehnt dies ab. Er ist der Auffassung, die Bundesregierung habe die AfD mehrfach schon rechts überholt, etwa bei Obergrenze für Flüchtlinge und bei der Verschärfung der Asylgesetze. Das vom Saulus zum Paulus gewordene Politik-Urgestein meint, das habe sich nicht bewährt. Daher werde es bei diesem Thema keine Neuregelung geben.

Horst Seehofer
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): „Was ich nie verstanden habe: Wenn ich juristische Probleme habe, gehe ich zum Rechtsanwalt. Klar. Aber warum steht ‚Rechts‘ im Begriff ‚Rechtsanwalt‘ ganz links? Das scheint mir eine Mogelpackung zu sein!“ – Foto: Freud / Lizenz: CC BY-SA 3.0