Kategorien
Gesellschaftliches Religion Wissenschaft/Bildung

Lehrerin hat es am Kreuz: Nun darf sie wegen Zurschaustellung religiöser Symbole nicht mehr unterrichten

Kruzifix
Direktor ließ Kruzifixe abnehmen. Aber er will weiter konsequent sein. Foto: Herbert Wittmann / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Ute Reinhold ist Lehrerin an einem Gymnasium im oberbayerischen Brunnweiler. Anfang des Jahres meldete sie sich wegen starker Rückenschmerzen krank. Sie bekam von ihrem Arzt Tabletten und es ging ihr bald besser. Als sie wieder zum Dienst antreten wollte, schickte sie der Direktor heim. Als Begründung gab er an, in dem Attest stehe, Frau Reinhold habe Probleme mit ihrem Kreuz.

Eine Rückfrage beim Arzt habe ergeben, dass die Frau tatsächlich ein Kreuz habe und dass dieses chirurgisch nicht entfernt werden könne bzw. dies zum Tod der Frau führen würde. Also käme so ein Eingriff wahrscheinlich nicht in Frage, das Risiko sei viel zu hoch.

Chirurgische Entfernung des Kreuzes zu riskant

Der Direktor sagte unserer Redaktion: „Stellen Sie sich das vor: Wir haben in den Klassenzimmern konsequent alle Kruzifixe abgenommen, weil wir nicht für Religionen werben wollen und dürfen. Dann aber soll ein quasi lebensgroßes und auch noch lebendes Kreuz vor der Schulklasse stehen. Das verstößt klar gegen die staatliche Neutralitätspflicht.“

Ein Fall völlig überzogener staatlicher Neutralität?

Die Lehrerin will nun mit rechtlichen Mitteln gegen ihre Suspendierung vorgehen. Ihr Anwalt möchte offenbar einen Kompromiss vorschlagen. Reinhold könne als Ausgleich dazu verdonnert werden, regelmäßig vor ihrer Schulklasse Vorträge zu halten, welches Leid Religionen verursacht haben und immer noch verursachen. Ob es hier zu einer Einigung kommt, ist noch völlig offen.