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Gesellschaftliches Politik

EU-Kuriosum – Friedhöfe müssen bald extra lange öffnen

Die EU-Richtlinie 12.261 ist bei Kommunen berüchtigt, zwingt diese sie doch, öffentliche Einrichtungen ausreichend auf die Interessen und Gewohnheiten der Bürger zuzuschneiden. Das bedeutet, dass Berufstätige und speziell Schichtarbeiter nicht diskriminiert werden dürfen und auch die Gelegenheit erhalten müssen, wichtige Tätigkeiten durchführen zu können, ohne dass dafür ein Urlaubstag geopfert oder das Gleitzeitkonto überbeansprucht werden muss.

Grab animiert
Grab exakt um Mitternacht auf einem Münchner Friedhof. Tut sich da was?

Inzwischen wurde die Richtlinie in einigen Punkten überarbeitet und genauer gefasst. Konkret muss es in Zukunft mindestens einen Tag in der Woche geben, an dem Behörden und kommunale Einrichtungen mit Kundenverkehr bis mindestens 22 Uhr geöffnet haben müssen. Bei personalarmen kommunalen Einrichtungen muss sogar bis mindestens 1 Uhr nachts geöffnet werden.

In der Redaktion wird die Neuregelung überwiegend positiv aufgenommen. Der langjährige Redakteur Heiner Lürsen kann nun endlich Oma und Opa problemlos nach der Arbeit besuchen. Denn ein Friedhof gilt als personalarme Einrichtung und fällt daher unter die 1-Uhr-Regelung.

Redakteurin Annette (Name von der Redaktion aus nachvollziehbaren Gründen geändert) findet die Neuregelung „gruftig-cool“. Wer mal überprüfen möchte, ob die Toten wirklich zur Geisterstunde aus den Gräbern steigen, müsse nun nicht mehr um Mitternacht verbotenerweise über die Friedhofsmauer klettern, um sich das Spektakel anzuschauen.

In den Friedhofsverwaltungen sieht man dies dagegen erheblich kritischer. In allen Städten, in denen wir nachfragten, äußerten die Verantwortlichen Sicherheitsbedenken. Die Wege seien meist nicht oder nicht ausreichend beleuchtet. Deswegen sind die Öffnungszeiten gerade im Winter oft regelrecht lächerlich, da werden die schweren Tore dann kurz vor Einbruch der Dunkelheit bereits um 17 Uhr abgesperrt. Wir hören mehrfach, dass mit Öffnungen bei Dunkelheit Unfälle, etwa Stürze, vorprogrammiert seien. Die Installation von Beleuchtungseinrichtung hingegen sei nicht nur kostspielig, sondern bedeute auch, dass eine Unmenge an Vorschriften zu erfüllen seien. Die vielen Vorschriften brächten ihn noch ins Grab, schimpft einer der Verantwortlichen.

Wann die deutschen Städte die neuen Regelungen umsetzen werden, war bis zum Reaktionsschluss noch völlig unklar.