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Gesellschaftliches Religion

„Gott sieht alles“ – Karlsruhe erklärt Religionen für nicht datenschutzkonform – Kirchen müssen nachbessern

Bundesverfassungsrichter
Bundesverfassungsrichter. Foto: Lothar Schaack / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Paukenschlag beim Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter haben über eine Klage der „Gesellschaft für Konfessionslose und Atheisten e.V.“ entschieden. Der Verein argumentiert, die großen monotheistischen Religionen Christentum, Judentum und Islam basierten darauf, dass ein allmächtiger, gütiger Herrscher über die Menschen wache. Dieser wisse alles, sehe alles. Es sei alles gespeichert, was die Menschen ja gedacht und gemacht haben. Das sei nicht mit dem Datenschutz, speziell der DSGVO konform, so die Begründung.

DSGVO: Gilt auch für Gott und Kirchen, da beide in der EU tätig sind

Die Richter gaben der Klage statt. Das Gericht stellte fest, dass die DSGVO für alle gelte, die in der EU tätig seien – was für die Kirchen und Gott ja eindeutig zutreffe.

Auf die meisten Kirchen und Sekten kommt nun die Aufgabe zu, ihre Organisationen zu reformieren. In Zukunft hat jeder Gläubige ein Auskunftsrecht darüber, welche personenbezogenen Daten Gott über sie gespeichert hat – und was mit diesen passiert ist. Auch darf Gott die Daten nur so lange speichern, wie es durch seinen Auftrag notwendig ist. Generell hat jeder Gläubige auch das Recht, personenbezogene Daten (etwa Strafeinträge wegen Masturbierens) einzusehen und fallweise löschen zu lassen („Recht auf Vergessenwerden“). Sollte jemand zu einer anderen Religion konvertieren oder Atheist werden, muss Gott alle personenbezogenen Daten ausnahmslos löschen.

Bei Gebeten sowie Antworten Gottes muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die zugrundeliegenden Verbindungen ausreichend verschlüsselt sind, nicht dass ein Medium mitlauschen kann.

Ferner hat jeder Gläubige das Recht, die für die jeweilige Religion verfasste Datenschutzerklärung von seinem Gott zu empfangen. Dies muss auf simple Weise jederzeit möglich sein.

Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland üben heftige Kritik an dem Urteil. Denn auf Gott käme nun eine erhebliche Mehrarbeit zu. Entsprechend könne sich Gott weniger um die Menschen und deren Schicksale kümmern, indem er Hungersnöte, Umweltkatastrophen und Verbrechen an der Menschlichkeit verhindere.

Jesus am Kreuz
Lizenz: Public Domain
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Bräuche und Mythen Esoterik Konflikte/Terror/Militär Politik

Erdoğan schafft Medien ab – sie hatten Putschversuch nicht prophezeit

Hellseherin mit Kristallkugel
Darf sich ab sofort in der Türkei nicht mehr betätigen: Hellseherin mit Kristallkugel. Lizenz: Public Domain

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan setzt nach seinem Putschversuch die angekündigten Säuberungsaktionen fort.

Nachdem er gestern Dutzende Zeitungen, diverse Radiostationen und 16 TV-Sender dichtmachen ließ, erteilte Erdoğan heute nun allen Medien Betätigungsverbot. Jedem Medium ist es ab sofort verboten, sich als Hellseher, Wahrsager oder Astrologe zu betätigen. Kristallkugeln, Karten und weitere Hilfsmittel aller Art seien im nächsten Wertstoffhof abzugeben, hieß es. Das Betätigungsverbot begründet Erdoğan damit, dass die Medien versagt und den Putschversuch nicht prophezeit hätten.

Erdoğan sagte: „Entweder konnten sie meinen Putschversuch mangels präkognitiver Fähigkeiten nicht voraussagen, dann ist es um sie nicht schade. Oder sie konnten, wollten aber nicht. Dann sind es Verräter. Wenn sich dies bewahrheitet, dann wird dies nicht die einzige Strafe bleiben!“ Erdoğan fügt an: „Ich prophezeie Ungemach!“