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München: Mit Bahn in Fußgängerzone gefahren – Straßenbahnfahrer angezeigt

Straßenbahn
Straßenbahnzug in München. Hier ist alles in Ordnung. Aber nicht alle Fahrzeuglenker halten sich an die Regeln. Foto: High Contrast / Lizenz: CC BY 3.0 DE

Jedes Kind weiß, dass die Fußgängerzone für Fußgänger reserviert ist. Dennoch hat in München ein Trambahnfahrer gemeint, für ihn würden die Regeln nicht gelten. Denn er fuhr mit seiner Bahn der Linie 19 in der Fußgängerzone. Die Polizei stoppte ihn. Die Fahrgäste mussten ihre Reise zu Fuß fortsetzen. Auf den Trambahnfahrer warten eine Strafanzeige und auch arbeitsdisziplinarische Maßnahmen. Der Mann muss nun sogar mit einer Kündigung rechnen. Denn erst im März war er mit seinem Trambahnzug zu nahe an parkenden Autos vorbeigefahren und hatte sage und schreibe 13 Autos beschädigt.

Einem anderen Trambahnfahrer in München erging es noch schlechter. Er war mit seinem Zug der Linie E15 in eine zu niedrige Unterführung reingefahren. Das Schild mit der maximal erlaubten Durchfahrtshöhe hatte er eigenen Angaben zufolge übersehen, obwohl er die Strecke ja im Schlaf kennen sollte. Die Folge war, der Trambahnzug blieb in der Unterführung stecken und musste mit schwerem Gerät herausgezogen werden. Der Trambahnzug und auch die Brücke wurden schwer beschädigt, der Schaden wird auf über 100.000 Euro geschätzt. In der Haut des Trambahnfahrers möchte wohl keiner stecken. Denn auch er hat schon einige Einträge bei seinem Arbeitgeber, der Münchner Verkehrs Gesellschaft. Letztes Jahr hatte er einen anderen Trambahnzug an einer Stelle überholt, an der absolutes Überholverbot gilt.

Noch eine Meldung aus dem Ausland: In Amsterdam wurde eine Tram mit Anhänger von der Polizei gestoppt. Laut niederländischem „Verkeersreglement“ dürfen in Wohnwagen keine Personen befördert werden. Tatsächlich befanden sich in dem Anhänger mehrere Dutzende Personen. In Deutschland gelten übrigens ähnliche Regelungen.

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Rauchverbot im Wald ab 1. März gilt ab sofort auch in Parks – überall, wo Bäume stehen

Fußgängerzone
Fußgängerzone mit Bäumen. Auch das gilt in Zukunft als Wald, was nach der neuen Regelung Rauchverbot von März bis Oktober bedeutet. Foto: Ichneumon / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Das Rauchen im Wald ist in Deutschland bekanntlich vom 1. März bis 31. Oktober verboten. Die Brandgefahr ist einfach zu hoch.

Ab diesem Jahr gibt es eine Änderung. Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, wird das Rauchverbot auf alle öffentlichen Flächen ausgedehnt, auf denen sich Bäume mit mindestens 2,50 Metern Höhe finden. Das sind in erster Linie Parks, aber auch Fußgängerzonen und dergleichen, in denen Bäume mit dieser Mindesthöhe stehen. Die Maßnahme wird damit begründet, dass es auch in Parks bei lang anhaltender Trockenheit immer wieder zu Bränden durch achtlos weggeworfene Kippen komme. Offenbar wollte man eine Ausdehnung auf alle öffentlichen Orte, was aber aus rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich ist. Mit einem Kniff kam man dem Ziel aber nahe. Dazu fasste man die Definition eines Waldes einfach großzügiger.

Damit Zweifelsfälle ausgeschlossen werden, werden die Kommunen in den nächsten Wochen an betroffenen Orten wie Parks, Fußgängerzonen und Plätzen Schilder aufstellen, die auf das Rauchverbot hinweisen. Bis zum 1. Juli haben Raucher noch eine Gnadenfrist. Ihnen droht im Falle des Erwischtwerdens zunächst nur eine Ermahnung. Danach müssen Raucher mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen, wenn an trotz ausgewiesenem Rauchverbot auf ihre Kippe nicht verzichten.

Einige Städte und Gemeinden haben bereits angekündigt, in bislang baumlosen Fußgängerzonen entsprechende Gewächse anzupflanzen, um ein Rauchverbot ausweisen zu können. Für den Anfang könnte auch ein provisorisch aufgestellter Kübel mit 2,50-Meter-Baum ausreichen. In der bayerischen Kleinstadt Sulwiesmoos hat Bürgermeister Sepp Krautmoser, ein bekennender Raucher, bereits angekündigt, den einzigen Baum in der Fußgängerzone zu fällen. Er habe die Volkserziehung der Pharmaindustrie und Gesundheitsfanatiker satt. Im Herzen seines schönen Ortes dürfe man auch im Sommer weiter rauchen.