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Scheuer: Autofahren bald mit Grundschul-Fahrradführerschein möglich

Andreas Scheuer
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU): Autofahren für alle! Foto: Foto-AG Gymnasium Melle / Lizenz: CC BY 3.0

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant eine weitere Führerscheinrevolution. Erst vor wenigen Tagen hatte er angekündigt, dass Autofahrer bald ohne eine Extraprüfung unter bestimmten Umständen Motorradfahren dürfen. Damit – und in Kombination mit der Zulassung von E-Rollern – will der Verkehrsminister die deutschen Straßen spürbar entlasten.

Nun will Scheuer auch den Zugang zu Autos erleichtern, da ja nun wieder mehr von ihnen Platz haben.

Zukünftige Voraussetzungen für das Führen von Autos

Konkret sollen bereits 17-Jährige Autos der Kleinwagenklasse AS90 fahren dürfen. Das bedeutet, das Fahrzeug darf höchstens 90 PS haben und bauartbedingt nicht schneller als 190 km/h fahren. Dazu reicht in Zukunft die bestandene Fahrradprüfung in der Grundschule. Zudem muss der Aspirant sechs Fahrstunden (davon drei auf einem Verkehrsübungsplatz) und vier theoretische Stunden absolvieren. Eine Prüfung ist dagegen nicht notwendig. Im Fahrzeug muss aber ein pendelndes Mini-Kruzifix angebracht werden, um die Unfallgefahr zu verringern.

Ziele: Öffentlichen Nah- und Fernverkehr entlasten, Kriminalität reduzieren

Der Minister verfolgt hehre Ziele: Er will der Bevölkerung zu mehr eigenverantwortlicher Mobilität verhelfen. Damit soll der überstrapazierte, marode öffentliche Nah- und Fernverkehr entlastet werden. „Weniger Fahrgäste bedeuten zudem weniger Vandalismus, weniger Randale, weniger Bettler und Lumpensammler, weniger Drogenverkäufer – auf Deutsch weniger Kriminalität“, sagte Scheuer vor Medienvertretern.

Der Bundesverband der Fahrschulen sieht die Pläne kritisch. Sie rechnen mit Umsatzrückgängen durch sinkende Fahrschülerzahlen. Die Automobilindustrie begrüßt dagegen die Pläne. Sie rechnen damit, neue Marktsegmente erschließen zu können. Dabei sollen auch neue Fahrzeuge der Kleinwagenklasse entwickelt werden. Die Deutsche Bahn will mit Rabatten kontern. Wer seinen Grunsdschul-Fahrradführerschein zurückgibt, soll 6 Monate zum halben Preis fahren.

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Regierung führt Entzug von Führerschein und anderen Ausweispapieren als Strafe ein

Wie bereits in den anderen großen Medien berichtet wurde, führt die Bundesregierung den Entzug des Führerscheins als neue Strafe ein. Zur Anwendung soll der Führerscheinentzug, der bislang nur bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, bei eher kleineren Delikten wie Diebstahl und Schlägereien kommen. Begründet wurde dies damit, dass Geldstrafen gerade bei jüngeren Leuten kaum abschreckend wirken, man aber auch nicht immer gleich Haftstrafen verhängen möchte, da diese unverhältnismäßig sein können und auch oft erst der Einstieg in eine wirkliche kriminelle Karriere darstellen. Dagegen ist das Auto bei jungen Erwachsenen weiterhin ein Statussymbol, auf das ungern verzichtet wird. Aus diesem Grund ist der Führerscheinentzug besonders wirksam. Das Abschreckungspotenzial ist hoch und wer dennoch meint, er werde bei einer Tat nicht erwischt, und dann doch eines Besseren belehrt wird, wird in der führerscheinlosen Zeit dergestalt leiden, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rückfällig wird.

Auto
Für viele Lebensinhalt und Statussymbol in einem: das eigene Auto. Doch nach Einzug des „Lappens“ wird dieses Lebensglück für so manchen Straftäter ein jähes Ende finden. Hart, aber ungerecht! Foto (Symbolbild): Teymur Madjderey / Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0)

Der große Haken ist aber, dass viele kein Auto oder nicht einmal einen Führerschein besitzen. Auch dürfte der Führerscheinentzug Großstädter mit U-Bahn-Anschluss weit weniger treffen als Landbewohner, die, wenn überhaupt, nur zweimal am Tag Busanschluss haben. Um auch Leute ohne Auto und ohne Führerschein angemessen bestrafen zu können, weitet die Bundesregierung nun den Katalog mit den Sanktionsmöglichkeiten auf den Entzug anderer Ausweispapiere und vergleichbarer Papiere aus.

Die Richter können dann fallweise entscheiden, welchen Schein oder Ausweis sie einkassieren. Wer kein Auto hat, dem kann die U-Bahn-Jahreskarte eingezogen werden. Dies ergibt sogar Sinn, wenn der Täter ausgerechnet beim Schwarzfahren erwischt wurde und sich anschließend voller Reue eine Jahreskarte zulegt. Er kann dann beweisen, dass er nicht durch erneutes Schwarzfahren auffällt, obwohl die Versuchung ja groß ist, da die im Gerichtstresor hinterlegte Fahrkarte nicht greifbar ist.

Die Richter haben hier aber gewaltigen Ermessensspielraum: So kann etwa Studierenden der Uni-Bibliotheksausweis und der Kantinenausweis, Bankern der Geldschein, Eheleuten der Trauschein, Gärtnern der Sonnenschein, Verstorbenen der Totenschein und Geistlichen der Heiligenschein entzogen werden.