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„Gott sieht alles“ – Karlsruhe erklärt Religionen für nicht datenschutzkonform – Kirchen müssen nachbessern

Bundesverfassungsrichter
Bundesverfassungsrichter. Foto: Lothar Schaack / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Paukenschlag beim Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter haben über eine Klage der „Gesellschaft für Konfessionslose und Atheisten e.V.“ entschieden. Der Verein argumentiert, die großen monotheistischen Religionen Christentum, Judentum und Islam basierten darauf, dass ein allmächtiger, gütiger Herrscher über die Menschen wache. Dieser wisse alles, sehe alles. Es sei alles gespeichert, was die Menschen ja gedacht und gemacht haben. Das sei nicht mit dem Datenschutz, speziell der DSGVO konform, so die Begründung.

DSGVO: Gilt auch für Gott und Kirchen, da beide in der EU tätig sind

Die Richter gaben der Klage statt. Das Gericht stellte fest, dass die DSGVO für alle gelte, die in der EU tätig seien – was für die Kirchen und Gott ja eindeutig zutreffe.

Auf die meisten Kirchen und Sekten kommt nun die Aufgabe zu, ihre Organisationen zu reformieren. In Zukunft hat jeder Gläubige ein Auskunftsrecht darüber, welche personenbezogenen Daten Gott über sie gespeichert hat – und was mit diesen passiert ist. Auch darf Gott die Daten nur so lange speichern, wie es durch seinen Auftrag notwendig ist. Generell hat jeder Gläubige auch das Recht, personenbezogene Daten (etwa Strafeinträge wegen Masturbierens) einzusehen und fallweise löschen zu lassen („Recht auf Vergessenwerden“). Sollte jemand zu einer anderen Religion konvertieren oder Atheist werden, muss Gott alle personenbezogenen Daten ausnahmslos löschen.

Bei Gebeten sowie Antworten Gottes muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die zugrundeliegenden Verbindungen ausreichend verschlüsselt sind, nicht dass ein Medium mitlauschen kann.

Ferner hat jeder Gläubige das Recht, die für die jeweilige Religion verfasste Datenschutzerklärung von seinem Gott zu empfangen. Dies muss auf simple Weise jederzeit möglich sein.

Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland üben heftige Kritik an dem Urteil. Denn auf Gott käme nun eine erhebliche Mehrarbeit zu. Entsprechend könne sich Gott weniger um die Menschen und deren Schicksale kümmern, indem er Hungersnöte, Umweltkatastrophen und Verbrechen an der Menschlichkeit verhindere.

Jesus am Kreuz
Lizenz: Public Domain
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Erst die Klingelschilder, nun: Politikernamen werden zum Schutz der Privatsphäre durch Nummern ersetzt – verkündet 08/15 (SPD)

08/15
Bundesjustiz- und -verbraucherministerX 08/15 (SPD) setzt sich für den Schutz sensibler Daten ein. Foto: Harald Krichel / Lizenz: CC BY-SA 4.0

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO ) ist immer erfolgreicher und verbessert stetig die Privatsphäre von uns Bürgern. Erst wurde bekannt, dass in Wien 200.000 Namen an den Klingelschildern durch Nummern ersetzt werden. Der Grund: Es geht die breite Öffentlichkeit nichts an, wer wo wohnt. Der Name an der Klingel kann also unter den Datenschutz fallen. Auch in Deutschland nimmt man nun den Datenschutz ernst. Entsprechend hat der Immobilien-Eigentümerverband „Haus & Grund“ eine Empfehlung an seine 900.000 Mitglieder herausgegeben, die Namensschilder von Mietwohnungen zu entfernen.

Nun sollen auch Politiker besser geschützt werden, da diese unter anderem wegen unbeliebter Entscheidungen oder Nebeneinkünften oft belästigt oder gar attackiert werden. Alle Politiker in Deutschland treten ab sofort unter eindeutigen Nummern statt Namen auf. Da auch das Geschlecht unter den Datenschutz fällt, wird dieses weggelassen bzw. durch eine geschlechtsneutrale Angabe (MinisterX) ersetzt.

Bundesjustiz- und -verbraucherministerX 08/15 (SPD) stellte heute der Presse die neue Regelung vor. Mit dabei waren auch BundeskanzlerX 666 (CDU) und BundesinnenministerX 007 (CSU).

Dabei wurden weitere Regelungen angekündigt. So dürfen ab 01.01.2019 die Adressen auf Briefkuverts nicht mehr sichtbar sein. Auch hier werden anonymisierte Zahlencodes sowie chiffrierte Postleitzahlen eingeführt. Postkarten und Ansichtskarten werden ab diesem Stichtag komplett verboten, um ein Mitlesen durch Unbefugte zu verhindern. Bundesfamilien, -senioren-, -frauen- und -jugendministerX 4711 (SPD) regte an, dass auch Klassenangaben wie „Klasse 4d“ in Schulen demnächst durch ein klassenloses Nummerierungssystem ersetzt werden, da auch die ganz Kleinen eine Privatsphäre hätten, so dX MinisterX. Auch dieses Vorhaben soll noch im Herbst vom Bundeskabinett beschlossen werden.