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Neues amtliches Verkehrsschild: Gottesdienst-Stoppschild soll Besucherzahlen ankurbeln

Gottesdienst-Stopschild
Neues amtliches Gottesdienst-Hinweisschild. Lizenz: Public Domain

Endlich hilft der Staat den Kirchen. Das Problem liegt nicht nur darin, dass immer mehr Christen aus der Kirche austreten, sondern dass auch die Bänke in den Gottesdiensten immer öfter leer bleiben.

Erzbischof Reinhard Kardinal Marx erkennt den Ernst der Lage: „Selbst wenn wir sagen würden, die Gottesdienste seien nur noch mager besucht, dann würden wir uns in den eigenen Klingelbeutel lügen. Und es ist Christen verboten, falsch Zeugnis zu reden. Die Wahrheit ist, oft predigt der Pfarrer vor praktisch leeren Rängen.“

Das soll sich nun nach Willen von Kirchen und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU – Christlich Sakrale Union) ändern. Die bekannten Schilder, die vor Kirchen aufgestellt sind und auf Gottesdienste hinweisen, werden nun auffälliger gestaltet. Nicht ohne Grund ist das wichtige Stoppschild in einer Achteckform ausgeführt, weil diese ungewöhnliche Form mehr auffällt. Nun erhalten auch die Gottesdienstschilder diese Form. Die Schilder sind weiterhin auf Höhe der Kirchen aufzustellen und dürfen keinesfalls von Bäumen verdeckt werden. Notfalls sind Bäume zu fällen, damit die Sicht frei ist. Die neue Regelung gilt ab 1. Juli. Bis dahin müssen Städte und Kommunen die Beschilderung anpassen.

Neben der effektiveren Beschilderung wird es noch weitere Maßnahmen:

  • Die Christmette ist die einzige gut besuchte Veranstaltung. Sie soll nun einmal im Monat stattfinden.
  • In den Autoradios sind bekanntlich seit 2010 Vorrichtungen verbaut, die es im Katastrophenfall ermöglichen, dass das laufende Programm oder auch Musik von CD/MP3 mit einer Durchsage unterbrochen wird. In Zukunft muss automatisch ein Hinweis über Gottesdienste durchgegeben werden, wenn in der Nähe eines Gotteshauses vorbeigefahren wird.
  • In den Haltestellendurchsagen von Bussen und Bahnen sind ebenfalls die Zeiten der in Haltestellennähe befindlichen Kirchen durchzugeben.
  • Alle deutschen Medien, auch wenn es sich z.B. um wissenschaftliche Zeitungen oder Witzblätter handelt, müssen die regionalen Gottesdienstzeiten auf der ersten Seite abdrucken. Bei überregionalen Zeitungen reichen die Gottesdienstzeiten des Verlagsstandpunktes. Hier konnte sich Seehofer mit seiner Forderung nach Abdruck deutschlandweiter Gottesdienstzeiten nicht durchsetzen.
Gottesdienst
Foto aus alten Zeiten. Bald sollen die Kirchen nach Willen des Innenministers wieder so voll sein. Foto: Erell / Lizenz: CC BY-SA 3.0