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Bundesverfassungs­gericht: AfD-Wahlwerbung muss 200 Meter Abstand zu Flüchtlingsheimen einhalten

Bundesverfassungsrichter
Die Bundesverfassungsrichter fällten ein wegweisendes Urteil. Foto: Lothar Schaack / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

In einem mit Spannung erwarteten Urteil haben die Richter am Bundesverfassungsgericht nun entschieden: Bei allen zukünftigen Wahlen dürfen AfD-Wahlplakate einen Mindestabstand von 200 Metern zu Flüchtlingsheimen nicht unterschreiten.

Die Karlsruher Richter sehen AfD-Wahlwerbung als schwere Provokation gegen Flüchtlinge und gegen humanistische Asylpolitik. Dabei machten die Richter klar, die neue Regelung gelte konsequenterweise auch für andere rechtspopulistische Parteien wie etwa die NPD und „Die Rechte“.

Die AfD hatte mit sehr umstrittenen und teilweise wahrheitswidrigen sowie die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdenden Slogans wie „Die Islamisierung geht weiter – Keine Moscheen in unserer Stadt“, „Sexualdelikte durch Asylbewerber – Täglich in Deutschland: 43 Opfer durch sexuelle Gewalt durch ‚Flüchtlinge'“, „Deutschland soll frei und christlich bleiben – Wir akzeptieren den Import des Islam nicht“, „91 % mehr Vergewaltigungen durch ‚Flüchtlinge‘ in Bayern“ und „Eine Islamisierung findet nicht statt? Mohammed ist jetzt der beliebteste Vorname“ geworben.

Abstandsregel betrifft nicht nur Wahlplakate zum Thema Asyl und Flüchtlinge, sondern gilt generell

Eine grundsätzliche Frage war, ob auch Plakate mit anderen Themen wie Klimawandel oder Dieselautos nicht mehr nahe an Flüchtlingsheimen hängen dürfen. Doch hier haben die Richter entschieden, bereits der Parteiname AfD sei eine zu große Provokation, dieser stünde bereits für eine rassistische Grundhaltung, selbst wenn sich die Wahlplakate um andere Themen drehten.

In einer ersten Reaktion zeigte sich die AfD enttäuscht und sieht ihr verfassungsmäßiges Recht beschnitten, für ihre Politik zu werben. „Das ist Diskriminierung“, so der juristische Sprecher der AfD, Alfons Braun, „also etwas, das nicht im Entferntesten Bestandteil unserer Politik ist.“

Mindestabstände für Werbung sind nicht neu. So muss Tabakwerbung einen Mindestabstand zu Schulen und Jugendzentren einhalten. Bis 2024 soll Plakatwerbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten schrittweise ganz verboten werden. Eine längst überfällige Maßnahme! Schlussfolgerungen daraus, was das langfristig für AfD-Werbung bedeuten mag, kann jetzt jeder selbst treffen.

Wir haben uns hier aus nachvollziehbaren Gründen dafür entscheiden, kein AfD-Plakat zu zeigen. Der Grund dafür ist ausdrücklich nicht, dass der Artikel sonst nicht in und vor Flüchtlingsheimen gelesen werden dürfte.

Wahlplakat Die Partei
Auch umstritten, aber gut! Foto: Pakeha / Lizenz: CC BY-SA 4.0. Wahlplakat Die Partei

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