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Krise in der Pharmabranche: Patienten lassen sich weniger verschreiben, weil sie keinen Traubenzucker mehr in der Apotheke geschenkt bekommen

Apotheke
Apotheke. Lizenz: Public Domain

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) lässt eine ganze Branche beben. Kunden, die mit Rezept vom Arzt in die Apotheke kommen, dürfen keine Geschenke erhalten, auch keine im Centbereich. Denn auch „geringwertige Werbegaben“ seien ein spürbarer Verstoß gegen Preisvorschriften und damit wettbewerbswidrig. Der Hintergrund: Verschreibungspflichtige Medikamente müssen einen Einheitspreis haben. Wenn nun aber Apotheken dem Kunden noch etwas gratis dazugeben, unterbieten sie den Preis.

Die Apotheker sind stinksauer, vor allem aber die Pharmabranche. Inzwischen deutet sich bereits an, dass sich viele Patienten weniger Medikamente verschreiben lassen, weil sie keinen begehrten Traubenzucker mehr gratis erhalten. Der Branchenverband rechnet mit einem Wegfall von zehntausenden Arbeitsplätzen in der Pharmabranche. Erste Reaktionen gibt es auch von den Papiertaschentücherherstellern. Ein verschnupfter Branchensprecher meint, das führe nur dazu, dass die verwöhnten Kunden in Zukunft in die Hand oder den Ellenbeugen schnäuzen würden. Aus hygienischen Gründen sei das abzulehnen. Viele seien es ja gar nicht mehr gewohnt, sich Taschentücher zu kaufen, da bislang die Apotheke die Hauptversorgungsquelle gewesen sei.

Begrüßt wird das Urteil dagegen von den Hausärzten. Diese rechnen damit, dass überfüllte Wartezimmer durch Traubenzuckerabzocker der Vergangenheit angehören. Besonders starke Rückgänge seien im Dezember zu erwarten, so ein Ärztesprecher, da dann die Patienten ausbleiben dürften, die sich eine Arznei aufschreiben lassen, um einen Gratiskalender fürs nächste Jahr zu schmarotzen.

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